Datenkoordination zum Thema Mittelstand
- ShortId
-
95.3049
- Id
-
19953049
- Updated
-
10.04.2024 14:06
- Language
-
de
- Title
-
Datenkoordination zum Thema Mittelstand
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat geht mit der Interpellantin einig, dass eine ausgewogene und von grossen Gegensätzen freie Gesellschaftsstruktur eine wichtige Voraussetzung für die Erhaltung der politischen Stabilität und somit für die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts darstellt. Er ist sich bewusst, dass bei seiner Tätigkeit und bei jedem gesellschaftsrelevanten Vorhaben diese Aspekte berücksichtigt werden müssen. Die Schweiz kann sich in dieser Hinsicht auf eine traditionsreiche politische Praxis abstützen, die es jeder Gruppierung ermöglicht, sich am Meinungs- und Lösungsbildungsprozess zu beteiligen und somit zu einem breiten gesellschaftlichen Konsens beizutragen.</p><p>Zu den sozialen Kräften, die bei der politischen Auseinandersetzung mitwirken, gehört auch der von der Interpellantin angesprochene Mittelstand. Obwohl diese Bezeichnung zunächst verschwommen bleibt, kann man davon ausgehen, dass dem Mittelstand eine grosse wirtschaftliche und politische Bedeutung zukommt. Wenn es um die konkrete Abgrenzung des Mittelstandes geht, dann sieht man sich allerdings mit einem höchst schwierigen Unterfangen konfrontiert. Der Begriff beinhaltet sowohl eine soziologische als auch eine wirtschaftliche Komponente und unterliegt ausserdem einem historischen Wandel. Wie die Interpellantin richtig vermutet, steht eine offizielle Definition auch nicht zur Verfügung.</p><p>Nach allgemeinen Quellen lassen sich keine objektiven Massstäbe zur Abgrenzung des Mittelstandes finden. Im Vordergrund steht indessen der selbständige Mittelstand, das heisst die Inhaber von Klein- und Mittelbetrieben inklusive freie Berufe. Diese Gruppen werden, historisch betrachtet, dem "alten" Mittelstand zugeordnet, wo auch Teile des Beamtentums zu finden sind. Im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung sind aber weitere Schichten von Unselbständigerwerbenden entstanden, die auf Grund ihrer beruflichen Position (mittlere Angestellte oder Kader) nun den "neuen" Mittelstand bilden. Alle diese Gruppen unterscheiden sich wohl bezüglich Bildungsstand und Interessen, haben aber gewisse politische und moralische Wertvorstellungen, die im wesentlichen auf den Erhalt des Staatsganzen und der gesellschaftlichen Ordnung abzielen.</p><p>Man muss also feststellen, dass der Mittelstand keine operationalisierbare Kategorie darstellt und sich somit einer statistischen Quantifizierung entzieht. Die komplexe Struktur unserer heutigen Gesellschaft kann man dennoch versuchen, anhand einer Kombination mehrerer Kriterien (Stellung in Beruf, Einkommen usw.) abzubilden.</p><p>In diesem Sinne bietet die amtliche Statistik eine recht grosse Palette von Teilinformationen zu den von der Interpellantin aufgelisteten Fragen, obwohl der Ausbaustandard und die Aktualität je nach Fragestellung unterschiedlich ist.</p><p>Grosszählungen können relativ differenzierte Strukturangaben liefern. Aus der Volkszählung sind insbesondere Angaben über die Zusammensetzung der Bevölkerung nach sozioökonomischen Kategorien erhältlich. Die Betriebszählung enthält im weiteren Angaben über die Anzahl der Unternehmungen und der Beschäftigten nach Rechtsformen und Grössenklassen.</p><p>Eine neue Quelle, die eine Vielzahl von Informationen enthält, ist die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (Sake). Sie liefert jährlich auf Stichprobenbasis Angaben zum Erwerbsleben und zur sozioökonomischen Struktur der Bevölkerung; daneben vermittelt sie auch Daten zum Erwerbs-und Haushalteinkommen.</p><p>Regelmässige Auskunft über die Einkommensverteilung geben vor allem Steuerstatistiken. Gesamtschweizerisch handelt es sich um die Statistik der direkten Bundessteuer, welche die Daten der (zweijährigen) Steuererklärungen in bezug auf die steuerbaren oder auf die Reineinkommen der natürlichen Personen zur Verfügung stellt. Zur Vermögensverteilung liegen dagegen Angaben in rund zehnjährigen Intervallen vor, welche auf Grund von Sonderauswertungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet werden. Die zur Verfügung stehenden Informationen sind zwar recht detailliert, aber wie es bei Steuerdaten oft der Fall ist, bleibt die Aussagekraft beschränkt. So bleiben z. B. nichtsteuerbare Einkommen von der Statistik ausgeschlossen, und bestimmte Einkommensarten und Vermögensbestandteile sind nicht vollständig erfasst. Die Resultate sind ausserdem mit relativ grosser zeitlicher Verzögerung erhältlich.</p><p>Über weitere Fragen, namentlich über die Belastung der privaten Haushalte durch direkte Steuern oder Sozialbeiträge, gibt die Verbrauchserhebung 1990 einige Hinweise. Die Resultate sind entweder nach sozioökonomischen Kategorien oder nach Ausgabenklassen verfügbar, jedoch nicht nach beiden Kriterien kombiniert. Die Bezugsgrössen bilden ausserdem die Gesamtausgaben und nicht die jeweiligen Einkommen.</p><p>Die bisher erwähnten Statistiken liefern Anhaltspunkte über partielle Aspekte der in der Interpellation angesprochenen Problematik. Um stichhaltigere Aussagen machen zu können, sind die Nettoauswirkungen auf die verschiedenen Bevölkerungsschichten durch die gesamte staatliche Aktivität und die soziale Sicherheit zu quantifizieren. In anderen Worten ist es notwendig, sämtliche Kosten und Leistungen wirtschafts- und sozialpolitischer Massnahmen zu erfassen und den betroffenen Bevölkerungsschichten zuzuordnen. Eine solche komplexe Berechnung kann nur im Rahmen einer Forschungsarbeit vorgenommen werden. Nebst der in der Interpellation zitierten Untersuchung (im Auftrag der Schweizerischen Kaderorganisation, SKO) ist eine Studie aus den achtziger Jahren bekannt, die sich umfassend mit den (Netto-)Auswirkungen staatlicher und sozialpolitischer Aktivitäten befasst. Diese Arbeit (R. E. Leu et al.: Budgetinzidenz: Wer profitiert von den öffentlichen Leistungen, und wer zahlt dafür? In: Der Sozialstaat unter der Lupe. Basel und Frankfurt a. M., 1988) beruht auf einer repräsentativen Sondererhebung bei kantonalen Steuerverwaltungen (Referenzjahr 1980); sie verwendet allerdings noch eine Reihe anderer Quellen und Arbeitshypothesen. Die Studie kommt zum Schluss, dass die Auswirkungen der (vertikalen) Einkommensumverteilung durch den Staat und die soziale Sicherheit etwa den Erwartungen entsprechend ausfallen. Die unter dem Durchschnitt liegenden Einkommenskategorien (der Medianwert lag 1980 bei rund 40 000 Franken) erhielten von Staat und Sozialversicherungen mehr, als sie zahlen mussten, während für die oberen Einkommenskategorien ein Negativsaldo resultierte. Bezogen auf die Gesamtsumme der Einkommen wurden mehr als neun Prozent umverteilt, und die Begünstigung bzw. Belastung verlief progressiv zur Einkommenshöhe. In der genannten Quelle finden sich auch weitere Studien zu einzelnen Politikbereichen, so etwa zur Altersvorsorge oder zum Gesundheitswesen. Diese Untersuchungen sind besonders aufschlussreich in bezug auf die Umverteilungswirkungen spezifischer sozialpolitischer Massnahmen.</p><p>Die in der Interpellation zitierte Untersuchung, welche im Auftrag der SKO von der Universität Zürich durchgeführt wurde, kommt zu ähnlichen Resultaten wie die erwähnte Studie. Sie wendet grundsätzlich die gleichen Verfahren und Hypothesen an, und es ist festzustellen, dass nach mehr als zehn Jahren die früheren Ergebnisse bestätigt werden. Allerdings enthält diese Untersuchung keine Einkommensverteilung, und sie beschränkt sich auf den Kanton Zürich.</p><p>Die amtliche Statistik ist heute zwar in der Lage, verschiedene Aspekte der von der Interpellantin angesprochenen Problematik zu beleuchten, weist jedoch in bezug auf Detaillierungsgrad, Aktualität und insbesondere auf vernetzte Datensynthese effektive Lücken auf. In diesem Zusammenhang kann auf zwei Vorhaben hingewiesen werden. Es handelt sich zunächst um eine Studie über die Armut, die gegenwärtig an der Universität Bern durchgeführt wird. Es ist zu erwarten, dass diese Arbeit zumindest einen Teil der oben erwähnten Kenntnislücken schliessen wird. Allerdings handelt es sich um eine einmalige Arbeit, und der Schwerpunkt der Untersuchung ist sehr spezifisch.</p><p>Das zweite Vorhaben gehört zum Programm der Haushaltbefragungen des Bundesamtes für Statistik und betrifft das Thema "Lebensbedingungen und soziale Disparitäten". Die für 1996 geplante Befragung soll u. a. über die Einkommensverteilung der Bevölkerung und über die Bedeutung der Sozialtransfers Auskunft geben.</p><p>Die Haushaltbefragungen stellen wohl in bezug auf die von der Interpellantin gestellten Fragen eine vielversprechende Lösung dar. Es handelt sich allerdings um ein kostspieliges Instrument, das angesichts der verfügbaren Finanzmittel nur begrenzt eingesetzt werden kann. Alternativen liegen z. B. in der vermehrten Nutzung von Verwaltungsdaten, wie etwa Steuerdaten. Sie setzt aber nicht unerhebliche Reorganisationsmassnahmen bei der Datenauswertung voraus.</p><p>Gezielte politische Massnahmen des Staates sind nur in Kenntnis des genauen Zielobjekts sowie der Lage der betroffenen Gesellschafts- oder Wirtschaftskreise möglich. Obige Ausführungen haben gezeigt, dass eine operationalisierbare Abgrenzung des Mittelstandes nicht möglich ist und dass innerhalb des Mittelstandes recht heterogene Gruppen mit unterschiedlichen Positionen und Interessen vertreten sind. Dies trifft auch zu, wenn man sich auf den selbständigen Mittelstand beschränkt: Dem Staat steht keine einheitliche Interessenvertretung gegenüber, sondern eine Vielzahl von Berufsverbänden und Organisationen, die jeweils spezifische wirtschaftliche und soziale Interessen zur Geltung bringen. Dabei ist es primär Aufgabe des Staates, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, etwa am Beispiel der Wettbewerbspolitik, damit sich auch Klein- und Mittelunternehmungen (KMU) auf dem Markt behaupten können. Auch in den Bereichen der Steuer- oder der Sozialpolitik ist es ein Anliegen des Staates, dass die Einkommensumverteilung zu mehr Gerechtigkeit führt. Für den Mittelstand ist dabei die Ausgestaltung der Progression wichtig, damit übermässige Belastungen vermieden werden. Die oben erwähnten Studien zeigen, dass dieses Ziel bisher recht gut erreicht werden konnte.</p><p>Die Frage, ob der Mittelstand gefährdet sei, ist nicht neu und hängt wohl mit dem zunehmend raschen Wandel der Wirtschaft und auch mit den Konjunkturschwankungen zusammen. Aber gerade dies erweist sich als Ansporn für eine Neubelebung der Eigeninitiative. Kleinbetriebe erweisen sich oft als beweglich und innovativ und können sich leichter auf neue Marktchancen einstellen. Die neuen Technologien bieten auch dem selbständigen Mittelstand grosse Nutzungsmöglichkeiten. Von Bedeutung sind Massnahmen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe wie betriebswirtschaftliche Beratung, Einführung neuer Techniken, Finanzierungsmodelle oder Entdeckung von Marktchancen. Der Staat kann hier wiederum durch Verbesserung der Rahmenbedingungen (z. B. Berufsbildung) oder nach dem Subsidiaritätsprinzip die Strukturanpassungen erleichtern. Gerade in diesem Zusammenhang ist auf einige Projekte hinzuweisen, die vom Bund unterstützt werden. Im Bereich der Technologieförderung ist beispielsweise die Tätigkeit der Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (KWF) zu erwähnen, die Beitragsgesuche mit Beteiligung der KMU bevorzugt behandelt, oder die Aktionsprogramme CIM und Microswiss, deren Leistungsangebot auf die spezifischen Bedürfnisse der KMU ausgerichtet ist und entsprechend rege beansprucht wird. Auch verschiedene Massnahmen im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung oder die Unterstützung von Bürgschaftsgenossenschaften kommen den KMU zugute. Viele Kompetenzen liegen allerdings bei den Kantonen.</p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat der Meinung, dass eine eigentliche Mittelstandpolitik nicht möglich ist und auf Probleme stösst. Der Staat muss aber bestrebt sein, berechtigte Anliegen des Mittelstandes - wie man ihn auch immer definiert - in seiner Wirtschafts- und Sozialpolitik zu berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Eine sozial ausgewogene Schweiz braucht einen breit verankerten Mittelstand. In der jüngeren Vergangenheit wird vermehrt die Frage aufgeworfen, ob der Mittelstand in unserem Land gefährdet sei und ob politische Entscheide mithelfen, den Mittelstand zu schwächen und die sozialen Unterschiede in der Schweiz zu vergrössern.</p><p>Diese Frage ist ohne Zweifel nicht leicht zu beantworten. Zum ersten ist schon unklar, welche Kriterien jemand erfüllen muss, um als dem Mittelstand angehörend bezeichnet zu werden. Zum zweiten wurde die sozioökonomische Kategorie des Mittelstandes bislang vor allem über das Gewerbe definiert, während die grosse Gruppe der Unselbständigerwerbenden in unteren und mittleren Kaderstellen eher vernachlässigt werden. Das hat denn auch dazu geführt, dass die Schweizerische Kaderorganisation eine Studie über die Auswirkungen bestimmter politischer Entscheide und Gesetzgebungen auf den Mittelstand der Unselbständigerwerbenden hat ausarbeiten lassen. Auch politische Vorstösse nehmen sich dieser Frage an. Andererseits konnte den Medien auch schon entnommen werden, die geäusserten Beunruhigungen seien unberechtigt. Der Mittelstand sei keineswegs ungebührlich belastet.</p><p>Diese Tatsachen veranlassen mich zu den folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Abgrenzung für die sozioökonomische Gruppe "Mittelstand" erscheint sinnvoll (z. B. Einkommen, Ausbildung, Stellung im Beruf)?</p><p>2. Gibt es Untersuchungen in der Schweiz, welche aussagekräftige Erkenntnisse auch in bezug auf den Mittelstand liefern, und zwar vor allem in den Bereichen Sozial- und Gesundheitspolitik unter spezieller Berücksichtigung der Fragen nach der Steuerbelastung und der Einkommensverteilung?</p><p>3. Werden die Resultate solcher Untersuchungen gesammelt und koordiniert? Und wenn nein, wäre eine stärker vernetzte Beurteilung von vorliegenden Ergebnissen mit dem Ziel einer entscheidungsrelevanten Syntheseberichterstattung nicht wünschbar?</p><p>4. Gibt es effektive Kenntnislücken, die geschlossen werden müssten, um eine sachliche Beurteilung der verschiedenen Auswirkungen staatlicher und gesetzgeberischer Tätigkeiten auf den Mittelstand zu ermöglichen?</p><p>5. Sieht der Bundesrat im Sinne der vorstehenden Fragen einen Handlungsbedarf? Und wenn ja, in welcher Form kann er diesem nachkommen?</p>
- Datenkoordination zum Thema Mittelstand
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat geht mit der Interpellantin einig, dass eine ausgewogene und von grossen Gegensätzen freie Gesellschaftsstruktur eine wichtige Voraussetzung für die Erhaltung der politischen Stabilität und somit für die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts darstellt. Er ist sich bewusst, dass bei seiner Tätigkeit und bei jedem gesellschaftsrelevanten Vorhaben diese Aspekte berücksichtigt werden müssen. Die Schweiz kann sich in dieser Hinsicht auf eine traditionsreiche politische Praxis abstützen, die es jeder Gruppierung ermöglicht, sich am Meinungs- und Lösungsbildungsprozess zu beteiligen und somit zu einem breiten gesellschaftlichen Konsens beizutragen.</p><p>Zu den sozialen Kräften, die bei der politischen Auseinandersetzung mitwirken, gehört auch der von der Interpellantin angesprochene Mittelstand. Obwohl diese Bezeichnung zunächst verschwommen bleibt, kann man davon ausgehen, dass dem Mittelstand eine grosse wirtschaftliche und politische Bedeutung zukommt. Wenn es um die konkrete Abgrenzung des Mittelstandes geht, dann sieht man sich allerdings mit einem höchst schwierigen Unterfangen konfrontiert. Der Begriff beinhaltet sowohl eine soziologische als auch eine wirtschaftliche Komponente und unterliegt ausserdem einem historischen Wandel. Wie die Interpellantin richtig vermutet, steht eine offizielle Definition auch nicht zur Verfügung.</p><p>Nach allgemeinen Quellen lassen sich keine objektiven Massstäbe zur Abgrenzung des Mittelstandes finden. Im Vordergrund steht indessen der selbständige Mittelstand, das heisst die Inhaber von Klein- und Mittelbetrieben inklusive freie Berufe. Diese Gruppen werden, historisch betrachtet, dem "alten" Mittelstand zugeordnet, wo auch Teile des Beamtentums zu finden sind. Im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung sind aber weitere Schichten von Unselbständigerwerbenden entstanden, die auf Grund ihrer beruflichen Position (mittlere Angestellte oder Kader) nun den "neuen" Mittelstand bilden. Alle diese Gruppen unterscheiden sich wohl bezüglich Bildungsstand und Interessen, haben aber gewisse politische und moralische Wertvorstellungen, die im wesentlichen auf den Erhalt des Staatsganzen und der gesellschaftlichen Ordnung abzielen.</p><p>Man muss also feststellen, dass der Mittelstand keine operationalisierbare Kategorie darstellt und sich somit einer statistischen Quantifizierung entzieht. Die komplexe Struktur unserer heutigen Gesellschaft kann man dennoch versuchen, anhand einer Kombination mehrerer Kriterien (Stellung in Beruf, Einkommen usw.) abzubilden.</p><p>In diesem Sinne bietet die amtliche Statistik eine recht grosse Palette von Teilinformationen zu den von der Interpellantin aufgelisteten Fragen, obwohl der Ausbaustandard und die Aktualität je nach Fragestellung unterschiedlich ist.</p><p>Grosszählungen können relativ differenzierte Strukturangaben liefern. Aus der Volkszählung sind insbesondere Angaben über die Zusammensetzung der Bevölkerung nach sozioökonomischen Kategorien erhältlich. Die Betriebszählung enthält im weiteren Angaben über die Anzahl der Unternehmungen und der Beschäftigten nach Rechtsformen und Grössenklassen.</p><p>Eine neue Quelle, die eine Vielzahl von Informationen enthält, ist die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (Sake). Sie liefert jährlich auf Stichprobenbasis Angaben zum Erwerbsleben und zur sozioökonomischen Struktur der Bevölkerung; daneben vermittelt sie auch Daten zum Erwerbs-und Haushalteinkommen.</p><p>Regelmässige Auskunft über die Einkommensverteilung geben vor allem Steuerstatistiken. Gesamtschweizerisch handelt es sich um die Statistik der direkten Bundessteuer, welche die Daten der (zweijährigen) Steuererklärungen in bezug auf die steuerbaren oder auf die Reineinkommen der natürlichen Personen zur Verfügung stellt. Zur Vermögensverteilung liegen dagegen Angaben in rund zehnjährigen Intervallen vor, welche auf Grund von Sonderauswertungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet werden. Die zur Verfügung stehenden Informationen sind zwar recht detailliert, aber wie es bei Steuerdaten oft der Fall ist, bleibt die Aussagekraft beschränkt. So bleiben z. B. nichtsteuerbare Einkommen von der Statistik ausgeschlossen, und bestimmte Einkommensarten und Vermögensbestandteile sind nicht vollständig erfasst. Die Resultate sind ausserdem mit relativ grosser zeitlicher Verzögerung erhältlich.</p><p>Über weitere Fragen, namentlich über die Belastung der privaten Haushalte durch direkte Steuern oder Sozialbeiträge, gibt die Verbrauchserhebung 1990 einige Hinweise. Die Resultate sind entweder nach sozioökonomischen Kategorien oder nach Ausgabenklassen verfügbar, jedoch nicht nach beiden Kriterien kombiniert. Die Bezugsgrössen bilden ausserdem die Gesamtausgaben und nicht die jeweiligen Einkommen.</p><p>Die bisher erwähnten Statistiken liefern Anhaltspunkte über partielle Aspekte der in der Interpellation angesprochenen Problematik. Um stichhaltigere Aussagen machen zu können, sind die Nettoauswirkungen auf die verschiedenen Bevölkerungsschichten durch die gesamte staatliche Aktivität und die soziale Sicherheit zu quantifizieren. In anderen Worten ist es notwendig, sämtliche Kosten und Leistungen wirtschafts- und sozialpolitischer Massnahmen zu erfassen und den betroffenen Bevölkerungsschichten zuzuordnen. Eine solche komplexe Berechnung kann nur im Rahmen einer Forschungsarbeit vorgenommen werden. Nebst der in der Interpellation zitierten Untersuchung (im Auftrag der Schweizerischen Kaderorganisation, SKO) ist eine Studie aus den achtziger Jahren bekannt, die sich umfassend mit den (Netto-)Auswirkungen staatlicher und sozialpolitischer Aktivitäten befasst. Diese Arbeit (R. E. Leu et al.: Budgetinzidenz: Wer profitiert von den öffentlichen Leistungen, und wer zahlt dafür? In: Der Sozialstaat unter der Lupe. Basel und Frankfurt a. M., 1988) beruht auf einer repräsentativen Sondererhebung bei kantonalen Steuerverwaltungen (Referenzjahr 1980); sie verwendet allerdings noch eine Reihe anderer Quellen und Arbeitshypothesen. Die Studie kommt zum Schluss, dass die Auswirkungen der (vertikalen) Einkommensumverteilung durch den Staat und die soziale Sicherheit etwa den Erwartungen entsprechend ausfallen. Die unter dem Durchschnitt liegenden Einkommenskategorien (der Medianwert lag 1980 bei rund 40 000 Franken) erhielten von Staat und Sozialversicherungen mehr, als sie zahlen mussten, während für die oberen Einkommenskategorien ein Negativsaldo resultierte. Bezogen auf die Gesamtsumme der Einkommen wurden mehr als neun Prozent umverteilt, und die Begünstigung bzw. Belastung verlief progressiv zur Einkommenshöhe. In der genannten Quelle finden sich auch weitere Studien zu einzelnen Politikbereichen, so etwa zur Altersvorsorge oder zum Gesundheitswesen. Diese Untersuchungen sind besonders aufschlussreich in bezug auf die Umverteilungswirkungen spezifischer sozialpolitischer Massnahmen.</p><p>Die in der Interpellation zitierte Untersuchung, welche im Auftrag der SKO von der Universität Zürich durchgeführt wurde, kommt zu ähnlichen Resultaten wie die erwähnte Studie. Sie wendet grundsätzlich die gleichen Verfahren und Hypothesen an, und es ist festzustellen, dass nach mehr als zehn Jahren die früheren Ergebnisse bestätigt werden. Allerdings enthält diese Untersuchung keine Einkommensverteilung, und sie beschränkt sich auf den Kanton Zürich.</p><p>Die amtliche Statistik ist heute zwar in der Lage, verschiedene Aspekte der von der Interpellantin angesprochenen Problematik zu beleuchten, weist jedoch in bezug auf Detaillierungsgrad, Aktualität und insbesondere auf vernetzte Datensynthese effektive Lücken auf. In diesem Zusammenhang kann auf zwei Vorhaben hingewiesen werden. Es handelt sich zunächst um eine Studie über die Armut, die gegenwärtig an der Universität Bern durchgeführt wird. Es ist zu erwarten, dass diese Arbeit zumindest einen Teil der oben erwähnten Kenntnislücken schliessen wird. Allerdings handelt es sich um eine einmalige Arbeit, und der Schwerpunkt der Untersuchung ist sehr spezifisch.</p><p>Das zweite Vorhaben gehört zum Programm der Haushaltbefragungen des Bundesamtes für Statistik und betrifft das Thema "Lebensbedingungen und soziale Disparitäten". Die für 1996 geplante Befragung soll u. a. über die Einkommensverteilung der Bevölkerung und über die Bedeutung der Sozialtransfers Auskunft geben.</p><p>Die Haushaltbefragungen stellen wohl in bezug auf die von der Interpellantin gestellten Fragen eine vielversprechende Lösung dar. Es handelt sich allerdings um ein kostspieliges Instrument, das angesichts der verfügbaren Finanzmittel nur begrenzt eingesetzt werden kann. Alternativen liegen z. B. in der vermehrten Nutzung von Verwaltungsdaten, wie etwa Steuerdaten. Sie setzt aber nicht unerhebliche Reorganisationsmassnahmen bei der Datenauswertung voraus.</p><p>Gezielte politische Massnahmen des Staates sind nur in Kenntnis des genauen Zielobjekts sowie der Lage der betroffenen Gesellschafts- oder Wirtschaftskreise möglich. Obige Ausführungen haben gezeigt, dass eine operationalisierbare Abgrenzung des Mittelstandes nicht möglich ist und dass innerhalb des Mittelstandes recht heterogene Gruppen mit unterschiedlichen Positionen und Interessen vertreten sind. Dies trifft auch zu, wenn man sich auf den selbständigen Mittelstand beschränkt: Dem Staat steht keine einheitliche Interessenvertretung gegenüber, sondern eine Vielzahl von Berufsverbänden und Organisationen, die jeweils spezifische wirtschaftliche und soziale Interessen zur Geltung bringen. Dabei ist es primär Aufgabe des Staates, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, etwa am Beispiel der Wettbewerbspolitik, damit sich auch Klein- und Mittelunternehmungen (KMU) auf dem Markt behaupten können. Auch in den Bereichen der Steuer- oder der Sozialpolitik ist es ein Anliegen des Staates, dass die Einkommensumverteilung zu mehr Gerechtigkeit führt. Für den Mittelstand ist dabei die Ausgestaltung der Progression wichtig, damit übermässige Belastungen vermieden werden. Die oben erwähnten Studien zeigen, dass dieses Ziel bisher recht gut erreicht werden konnte.</p><p>Die Frage, ob der Mittelstand gefährdet sei, ist nicht neu und hängt wohl mit dem zunehmend raschen Wandel der Wirtschaft und auch mit den Konjunkturschwankungen zusammen. Aber gerade dies erweist sich als Ansporn für eine Neubelebung der Eigeninitiative. Kleinbetriebe erweisen sich oft als beweglich und innovativ und können sich leichter auf neue Marktchancen einstellen. Die neuen Technologien bieten auch dem selbständigen Mittelstand grosse Nutzungsmöglichkeiten. Von Bedeutung sind Massnahmen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe wie betriebswirtschaftliche Beratung, Einführung neuer Techniken, Finanzierungsmodelle oder Entdeckung von Marktchancen. Der Staat kann hier wiederum durch Verbesserung der Rahmenbedingungen (z. B. Berufsbildung) oder nach dem Subsidiaritätsprinzip die Strukturanpassungen erleichtern. Gerade in diesem Zusammenhang ist auf einige Projekte hinzuweisen, die vom Bund unterstützt werden. Im Bereich der Technologieförderung ist beispielsweise die Tätigkeit der Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (KWF) zu erwähnen, die Beitragsgesuche mit Beteiligung der KMU bevorzugt behandelt, oder die Aktionsprogramme CIM und Microswiss, deren Leistungsangebot auf die spezifischen Bedürfnisse der KMU ausgerichtet ist und entsprechend rege beansprucht wird. Auch verschiedene Massnahmen im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung oder die Unterstützung von Bürgschaftsgenossenschaften kommen den KMU zugute. Viele Kompetenzen liegen allerdings bei den Kantonen.</p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat der Meinung, dass eine eigentliche Mittelstandpolitik nicht möglich ist und auf Probleme stösst. Der Staat muss aber bestrebt sein, berechtigte Anliegen des Mittelstandes - wie man ihn auch immer definiert - in seiner Wirtschafts- und Sozialpolitik zu berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Eine sozial ausgewogene Schweiz braucht einen breit verankerten Mittelstand. In der jüngeren Vergangenheit wird vermehrt die Frage aufgeworfen, ob der Mittelstand in unserem Land gefährdet sei und ob politische Entscheide mithelfen, den Mittelstand zu schwächen und die sozialen Unterschiede in der Schweiz zu vergrössern.</p><p>Diese Frage ist ohne Zweifel nicht leicht zu beantworten. Zum ersten ist schon unklar, welche Kriterien jemand erfüllen muss, um als dem Mittelstand angehörend bezeichnet zu werden. Zum zweiten wurde die sozioökonomische Kategorie des Mittelstandes bislang vor allem über das Gewerbe definiert, während die grosse Gruppe der Unselbständigerwerbenden in unteren und mittleren Kaderstellen eher vernachlässigt werden. Das hat denn auch dazu geführt, dass die Schweizerische Kaderorganisation eine Studie über die Auswirkungen bestimmter politischer Entscheide und Gesetzgebungen auf den Mittelstand der Unselbständigerwerbenden hat ausarbeiten lassen. Auch politische Vorstösse nehmen sich dieser Frage an. Andererseits konnte den Medien auch schon entnommen werden, die geäusserten Beunruhigungen seien unberechtigt. Der Mittelstand sei keineswegs ungebührlich belastet.</p><p>Diese Tatsachen veranlassen mich zu den folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Abgrenzung für die sozioökonomische Gruppe "Mittelstand" erscheint sinnvoll (z. B. Einkommen, Ausbildung, Stellung im Beruf)?</p><p>2. Gibt es Untersuchungen in der Schweiz, welche aussagekräftige Erkenntnisse auch in bezug auf den Mittelstand liefern, und zwar vor allem in den Bereichen Sozial- und Gesundheitspolitik unter spezieller Berücksichtigung der Fragen nach der Steuerbelastung und der Einkommensverteilung?</p><p>3. Werden die Resultate solcher Untersuchungen gesammelt und koordiniert? Und wenn nein, wäre eine stärker vernetzte Beurteilung von vorliegenden Ergebnissen mit dem Ziel einer entscheidungsrelevanten Syntheseberichterstattung nicht wünschbar?</p><p>4. Gibt es effektive Kenntnislücken, die geschlossen werden müssten, um eine sachliche Beurteilung der verschiedenen Auswirkungen staatlicher und gesetzgeberischer Tätigkeiten auf den Mittelstand zu ermöglichen?</p><p>5. Sieht der Bundesrat im Sinne der vorstehenden Fragen einen Handlungsbedarf? Und wenn ja, in welcher Form kann er diesem nachkommen?</p>
- Datenkoordination zum Thema Mittelstand
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