Umwandlung NEAT-Beiträge aus Treibstoffzöllen

ShortId
95.3050
Id
19953050
Updated
14.11.2025 07:47
Language
de
Title
Umwandlung NEAT-Beiträge aus Treibstoffzöllen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Entwicklung seit dem Erlass des Neat-Kreditbeschlusses, vor allem die katastrophale Verschlechterung der Finanzlage des Bundes, haben kontroverse Diskussionen über Möglichkeiten einer Etappierung der Alpentransversalen ausgelöst. Akzentuiert werden die Diskussionen durch die Problematik der Wirtschaftlichkeit.</p><p>Es ist aber unabdingbar, dass der Vollzug des vom Volk gutgeheissenen Neat-Beschlusses von finanzpolitischen Sachzwängen befreit wird. Sowohl aus Verkehrs- und Umweltgründen wie auch aus staatspolitischen Überlegungen ist das grosse Verkehrswerk einer raschen Verwirklichung entgegenzuführen. Auch das Transitabkommen verlangt von der Schweiz Klarheit über die Einlösung der eingegangenen Verpflichtungen. Es wäre andererseits mit Rücksicht auf die vollständig à fonds perdu finanzierten Nationalstrassen nicht sinnvoll und gerechtfertigt, jenen Investitions- und Betriebsaufwand der Neat nicht wenigstens mit angemessenen nichtrückzahlbaren Beiträgen zu unterstützen, der dem kombinierten Verkehr und damit der Entlastung der Strasse dient. Artikel 36ter Buchstabe c der Bundesverfassung und Artikel 21 und 22 des Treibstoffzollgesetzes lassen auch hier A-fonds-perdu-Beiträge zu.</p><p>Es ist an der Zeit, in der Neat-Frage zu einer Deblockierung zu kommen. Aus diesen Gründen unterbreite ich folgende Motion:</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Bericht und Antrag für einen Bundesbeschluss zu unterbreiten. Dadurch sollen in Modifizierung von Artikel 3 Absatz 1 des Bundesbeschlusses vom 1. Oktober 1991 über den Gesamtkredit für die Verwirklichung des Konzeptes der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale die Beiträge von 25 Prozent aus zweckgebundenen Treibstoffzollerträgen à fonds perdu gewährt werden. Der Bundesrat regelt die Verteilung auf die Gotthard- und die Lötschberg-Achse gemäss bestehendem Verteilschlüssel.</p>
  • Umwandlung NEAT-Beiträge aus Treibstoffzöllen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Entwicklung seit dem Erlass des Neat-Kreditbeschlusses, vor allem die katastrophale Verschlechterung der Finanzlage des Bundes, haben kontroverse Diskussionen über Möglichkeiten einer Etappierung der Alpentransversalen ausgelöst. Akzentuiert werden die Diskussionen durch die Problematik der Wirtschaftlichkeit.</p><p>Es ist aber unabdingbar, dass der Vollzug des vom Volk gutgeheissenen Neat-Beschlusses von finanzpolitischen Sachzwängen befreit wird. Sowohl aus Verkehrs- und Umweltgründen wie auch aus staatspolitischen Überlegungen ist das grosse Verkehrswerk einer raschen Verwirklichung entgegenzuführen. Auch das Transitabkommen verlangt von der Schweiz Klarheit über die Einlösung der eingegangenen Verpflichtungen. Es wäre andererseits mit Rücksicht auf die vollständig à fonds perdu finanzierten Nationalstrassen nicht sinnvoll und gerechtfertigt, jenen Investitions- und Betriebsaufwand der Neat nicht wenigstens mit angemessenen nichtrückzahlbaren Beiträgen zu unterstützen, der dem kombinierten Verkehr und damit der Entlastung der Strasse dient. Artikel 36ter Buchstabe c der Bundesverfassung und Artikel 21 und 22 des Treibstoffzollgesetzes lassen auch hier A-fonds-perdu-Beiträge zu.</p><p>Es ist an der Zeit, in der Neat-Frage zu einer Deblockierung zu kommen. Aus diesen Gründen unterbreite ich folgende Motion:</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Bericht und Antrag für einen Bundesbeschluss zu unterbreiten. Dadurch sollen in Modifizierung von Artikel 3 Absatz 1 des Bundesbeschlusses vom 1. Oktober 1991 über den Gesamtkredit für die Verwirklichung des Konzeptes der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale die Beiträge von 25 Prozent aus zweckgebundenen Treibstoffzollerträgen à fonds perdu gewährt werden. Der Bundesrat regelt die Verteilung auf die Gotthard- und die Lötschberg-Achse gemäss bestehendem Verteilschlüssel.</p>
    • Umwandlung NEAT-Beiträge aus Treibstoffzöllen

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