Treibstoffzollgelder (25 %) für Gotthard und Lötschberg als "à fonds perdu" Beiträge
- ShortId
-
95.3058
- Id
-
19953058
- Updated
-
25.06.2025 02:08
- Language
-
de
- Title
-
Treibstoffzollgelder (25 %) für Gotthard und Lötschberg als "à fonds perdu" Beiträge
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die grundsätzliche Frage ist die, ob die Neat während der Bauzeit direkt aus der Bundeskasse bezahlt und den Benützern ohne Kostendeckungsprinzip zur Verfügung gestellt werden soll, wie dies bei anderen Infrastrukturbauten der öffentlichen Hand oft der Fall ist (z. B. Gemeindestrassen).</p><p>Bundesrat und Parlament haben bei der Neat eine Lösung gewählt, die darin besteht, dass grundsätzlich die zukünftigen Benützer (aus allen Ländern) das Werk bezahlen, indem die Investition amortisiert und verzinst werden muss.</p><p>Artikel 14 Absatz 3 des Alpentransitbeschlusses vom 4. Oktober 1991 hält deshalb fest: "Mit Inbetriebnahme eines Bauabschnittes werden die Baukredite mit den aufgelaufenen Zinsen in variabel verzinsliche und innert 60 Jahren rückzahlbare Darlehen konsolidiert." Diese Regelung hat den Vorteil, dass die Bahnen ein Interesse an möglichst kostengünstigen Bauwerken haben.</p><p>Andererseits müssen die Bahnen SBB und BLS Kosten übernehmen, die der Konkurrent, nämlich das Strassenfahrzeug, nicht tragen muss. Die Bahn muss insbesondere bei den Tarifen im kombinierten Verkehr Strasse/Schiene und beim Autoverlad auf die Preise der Konkurrenz, der Strasse, Rücksicht nehmen.</p><p>Bei der Strasse müsste das Kostendeckungsprinzip pro Einzelstrecke gleich durchgesetzt werden wie bei der Bahn. Vor allem bei den Personenwagen ist aber auch in Zukunft nur eine pauschale "Benützungsgebühr" über den Treibstoffzoll und -zuschlag vorgesehen. Es ist wohl denkbar, auch in Zukunft aus der Treibstoffkasse Tarifverbilligungen für den Autoverlad auszurichten und damit der Bahn zu erlauben, die Investitionen zu verzinsen und abzuschreiben. Dieses Vorgehen ist aber kompliziert und mit Unsicherheiten verbunden, so dass es zweckmässiger ist, die Darlehen aus Treibstoffzollgeldern als nichtverzinslich und nichtrückzahlbar vorzusehen.</p><p>Eine Finanzierung mit Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträgen der öffentlichen Hand wird auch bei den französischen TGV-Linien praktiziert. Der Staat und allenfalls die Regionen übernehmen bei einzelnen Strecken einen Teil der Investitionssumme direkt, wenn keine genügende betriebswirtschaftliche Rentabilität ausgewiesen werden kann, das Vorhaben aber aus gesamtwirtschaftlichen, raumplanerischen, umweltpolitischen oder anderen Gründen sinnvoll ist.</p><p>Die in meiner Motion verlangte Änderung des Alpentransitbeschlusses sollte in den nächsten Monaten dem Parlament unterbreitet werden, damit die ganze Diskussion über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens versachlicht werden kann.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Abänderung des Bundesbeschlusses über den Bau der schweizerischen Alpentransversale (Alpentransitbeschluss) vom 30. November 1992 betreffend die Finanzierungsbedingungen der Ausgaben mittels zweckgebundenen Treibstoffzollerträgen vorzulegen. Neu sollte formuliert werden, dass der Bund den SBB und der BLS den Anteil (25 Prozent) aus zweckgebundenen Treibstoffzollerträgen als nichtverzinslichen und nichtrückzahlbaren Beitrag an die Ausgaben (Investitionskosten) zur Verfügung stellt.</p>
- Treibstoffzollgelder (25 %) für Gotthard und Lötschberg als "à fonds perdu" Beiträge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die grundsätzliche Frage ist die, ob die Neat während der Bauzeit direkt aus der Bundeskasse bezahlt und den Benützern ohne Kostendeckungsprinzip zur Verfügung gestellt werden soll, wie dies bei anderen Infrastrukturbauten der öffentlichen Hand oft der Fall ist (z. B. Gemeindestrassen).</p><p>Bundesrat und Parlament haben bei der Neat eine Lösung gewählt, die darin besteht, dass grundsätzlich die zukünftigen Benützer (aus allen Ländern) das Werk bezahlen, indem die Investition amortisiert und verzinst werden muss.</p><p>Artikel 14 Absatz 3 des Alpentransitbeschlusses vom 4. Oktober 1991 hält deshalb fest: "Mit Inbetriebnahme eines Bauabschnittes werden die Baukredite mit den aufgelaufenen Zinsen in variabel verzinsliche und innert 60 Jahren rückzahlbare Darlehen konsolidiert." Diese Regelung hat den Vorteil, dass die Bahnen ein Interesse an möglichst kostengünstigen Bauwerken haben.</p><p>Andererseits müssen die Bahnen SBB und BLS Kosten übernehmen, die der Konkurrent, nämlich das Strassenfahrzeug, nicht tragen muss. Die Bahn muss insbesondere bei den Tarifen im kombinierten Verkehr Strasse/Schiene und beim Autoverlad auf die Preise der Konkurrenz, der Strasse, Rücksicht nehmen.</p><p>Bei der Strasse müsste das Kostendeckungsprinzip pro Einzelstrecke gleich durchgesetzt werden wie bei der Bahn. Vor allem bei den Personenwagen ist aber auch in Zukunft nur eine pauschale "Benützungsgebühr" über den Treibstoffzoll und -zuschlag vorgesehen. Es ist wohl denkbar, auch in Zukunft aus der Treibstoffkasse Tarifverbilligungen für den Autoverlad auszurichten und damit der Bahn zu erlauben, die Investitionen zu verzinsen und abzuschreiben. Dieses Vorgehen ist aber kompliziert und mit Unsicherheiten verbunden, so dass es zweckmässiger ist, die Darlehen aus Treibstoffzollgeldern als nichtverzinslich und nichtrückzahlbar vorzusehen.</p><p>Eine Finanzierung mit Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträgen der öffentlichen Hand wird auch bei den französischen TGV-Linien praktiziert. Der Staat und allenfalls die Regionen übernehmen bei einzelnen Strecken einen Teil der Investitionssumme direkt, wenn keine genügende betriebswirtschaftliche Rentabilität ausgewiesen werden kann, das Vorhaben aber aus gesamtwirtschaftlichen, raumplanerischen, umweltpolitischen oder anderen Gründen sinnvoll ist.</p><p>Die in meiner Motion verlangte Änderung des Alpentransitbeschlusses sollte in den nächsten Monaten dem Parlament unterbreitet werden, damit die ganze Diskussion über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens versachlicht werden kann.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Abänderung des Bundesbeschlusses über den Bau der schweizerischen Alpentransversale (Alpentransitbeschluss) vom 30. November 1992 betreffend die Finanzierungsbedingungen der Ausgaben mittels zweckgebundenen Treibstoffzollerträgen vorzulegen. Neu sollte formuliert werden, dass der Bund den SBB und der BLS den Anteil (25 Prozent) aus zweckgebundenen Treibstoffzollerträgen als nichtverzinslichen und nichtrückzahlbaren Beitrag an die Ausgaben (Investitionskosten) zur Verfügung stellt.</p>
- Treibstoffzollgelder (25 %) für Gotthard und Lötschberg als "à fonds perdu" Beiträge
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