Fernmeldebereich. Neuregelung der Strafuntersuchung

ShortId
95.3059
Id
19953059
Updated
10.04.2024 10:26
Language
de
Title
Fernmeldebereich. Neuregelung der Strafuntersuchung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Aufgaben im Bereich der Strafverfolgung bei Widerhandlungen gegen die Fernmeldegesetzgebung lagen bis zur Inkraftsetzung des neuen Fernmeldegesetzes in den Händen der PTT-Betriebe. Seit dem 1. Mai 1992 ist das Bakom dafür zuständig. Die damit befassten Untersuchungsbeamten blieben jedoch bei den PTT-Betrieben angestellt. Sie setzten zur Erledigung dieser Aufgabe neben der Funküberwachung der GD PTT auch Dienste in allen Fernmeldedirektionen ein. Diese organisatorische Lösung musste nach dem Bundesgerichtsurteil vom August 1994 geändert werden. Seit dem 1. Januar 1995 sind die entsprechenden Stellen beim Bakom.</p><p>a. Von einem Mehraufwand kann keine Rede sein. Der Personalbedarf von 31 Stellen für diese Aufgabe entspricht dem von den PTT-Betrieben errechneten Aufwand in Personenjahren. Er deckt sich mit dem Total der Prozentanteile derjenigen Personen, die gemäss Pflichtenheft bei den PTT-Betrieben diese Aufgaben im Verwaltungsstrafrecht ausübten. Gemäss Angaben der PTT-Betriebe im Bericht "Vor- und Nachteile der PTT als Regiebetrieb" vom 14. Juli 1992 handelt es sich dabei um 31 Stellen. In diesem Bereich waren Ende 1994 tatsächlich nur noch 19 Untersuchungsbeamte beschäftigt. Im Rahmen PTT-interner Reorganisation und im Hinblick auf die Übernahme der Untersuchungsbeamten durch das Bakom waren die übrigen Stellen nicht mehr besetzt worden. Entsprechend wurden in der Zeit die Untersuchungsaufgaben nicht voll wahrgenommen.</p><p>Mit dem Übergang der Stellen an das Bakom war ein gewisser Synergieverlust verbunden (Know-how, Infrastruktur, Marktinformation). Nur durch eine absolute Straffung der Betriebsabläufe, durch eine Neustrukturierung der Auftragszuteilung sowie durch eine bessere Computervernetzung sollte es dem Bakom möglich sein, seinen gesetzlichen Auftrag mit einem Minimalbestand von 31 Stellen erledigen zu können.</p><p>b. Die Stellen der Untersuchungsbeamten sind genau gleich eingestuft wie zu Zeiten der PTT, obschon die Aufgaben zugenommen haben und komplexer geworden sind.</p><p>Da die Untersuchungsbeamten bei den PTT-Betrieben voll in der ordentlichen Organisation (Funküberwachung und Konzessionsdienste) integriert waren, wurden mit ihren Stellen keine Führungsstellen ins Bakom verschoben. Im Rahmen des Aufbaus einer entsprechenden Organisationseinheit Marktüberwachung hat das Bakom die nötigen Kaderstellen mit entsprechend höherer Einstufung vorsehen müssen. Zudem musste, bedingt durch den Synergieverlust des Übergangs, die fachliche Begleitung der Untersuchungen im technischen und juristischen Bereich sichergestellt werden.</p><p>2. Von einem Mehraufwand, wie dargelegt, kann nicht die Rede sein. Die Gesamtauslagen für diese Aufgabe betragen pro Jahr etwa 5 Millionen Franken. Bei den PTT verringert sich aber der Aufwand in dieser Grössenordnung.</p><p>3. Eine Aufblähung des Apparates ist hier nicht der Fall, da es sich ausschliesslich um eine Verlagerung der Aufgaben handelt. Es darf aber nicht ausser acht gelassen werden, dass jede Deregulierung und jede Liberalisierung nur möglich ist, wenn eine wirksame Kontrolle der Spielregeln gewährleistet ist. Das Bakom hat den gesetzlichen Auftrag, die nötigen Massnahmen durchzuführen und Widerhandlungen zu ahnden. Mit dem Bundesbeschluss vom 14. Dezember 1994, diese 31 Stellen im Bakom zu integrieren, hat das Parlament dem Amt die nötigen Mittel gegeben, seinen Auftrag auszuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bisher oblag die Aufgabe der Strafuntersuchung im Fernmeldebereich der Sektion Funküberwachung der GD PTT. Sie umfasste 19 Arbeitsstellen. Auf Grund des Fernmeldegesetzes und eines Bundesgerichtsentscheides vom 11. August 1994 ist diese Aufgabe an das neugeschaffene Bundesamt für Kommunikation (Bakom) übergegangen. Diese Übertragung ist richtig, weil eine Entflechtung der Strafuntersuchung von den übrigen Tätigkeiten der PTT geboten ist. Die PTT sollen nicht "Richter in eigener Sache" sein. Unverständlich ist aber, dass diese Aufgabe künftig von 31 (einunddreissig!) statt 19 Beamten wahrgenommen werden soll. Wie die Ausschreibung in "Die Stelle" zeigt, werden diese Posten teilweise wesentlich höher eingestuft.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Was rechtfertigt diesen Mehraufwand punkto:</p><p>a. Anzahl Stellen;</p><p>b. Einstufung in hohe Klassen?</p><p>2. Wie hoch beläuft sich dieser Mehraufwand (auch unter Berücksichtigung des vermehrten Raumbedarfes und der Instrumentenanschaffung) pro Jahr?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass in einer Zeit der versprochenen Deregulierung und Rationalisierung in der Verwaltung diese Aufblähung des Apparates fehl am Platze ist?</p>
  • Fernmeldebereich. Neuregelung der Strafuntersuchung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Aufgaben im Bereich der Strafverfolgung bei Widerhandlungen gegen die Fernmeldegesetzgebung lagen bis zur Inkraftsetzung des neuen Fernmeldegesetzes in den Händen der PTT-Betriebe. Seit dem 1. Mai 1992 ist das Bakom dafür zuständig. Die damit befassten Untersuchungsbeamten blieben jedoch bei den PTT-Betrieben angestellt. Sie setzten zur Erledigung dieser Aufgabe neben der Funküberwachung der GD PTT auch Dienste in allen Fernmeldedirektionen ein. Diese organisatorische Lösung musste nach dem Bundesgerichtsurteil vom August 1994 geändert werden. Seit dem 1. Januar 1995 sind die entsprechenden Stellen beim Bakom.</p><p>a. Von einem Mehraufwand kann keine Rede sein. Der Personalbedarf von 31 Stellen für diese Aufgabe entspricht dem von den PTT-Betrieben errechneten Aufwand in Personenjahren. Er deckt sich mit dem Total der Prozentanteile derjenigen Personen, die gemäss Pflichtenheft bei den PTT-Betrieben diese Aufgaben im Verwaltungsstrafrecht ausübten. Gemäss Angaben der PTT-Betriebe im Bericht "Vor- und Nachteile der PTT als Regiebetrieb" vom 14. Juli 1992 handelt es sich dabei um 31 Stellen. In diesem Bereich waren Ende 1994 tatsächlich nur noch 19 Untersuchungsbeamte beschäftigt. Im Rahmen PTT-interner Reorganisation und im Hinblick auf die Übernahme der Untersuchungsbeamten durch das Bakom waren die übrigen Stellen nicht mehr besetzt worden. Entsprechend wurden in der Zeit die Untersuchungsaufgaben nicht voll wahrgenommen.</p><p>Mit dem Übergang der Stellen an das Bakom war ein gewisser Synergieverlust verbunden (Know-how, Infrastruktur, Marktinformation). Nur durch eine absolute Straffung der Betriebsabläufe, durch eine Neustrukturierung der Auftragszuteilung sowie durch eine bessere Computervernetzung sollte es dem Bakom möglich sein, seinen gesetzlichen Auftrag mit einem Minimalbestand von 31 Stellen erledigen zu können.</p><p>b. Die Stellen der Untersuchungsbeamten sind genau gleich eingestuft wie zu Zeiten der PTT, obschon die Aufgaben zugenommen haben und komplexer geworden sind.</p><p>Da die Untersuchungsbeamten bei den PTT-Betrieben voll in der ordentlichen Organisation (Funküberwachung und Konzessionsdienste) integriert waren, wurden mit ihren Stellen keine Führungsstellen ins Bakom verschoben. Im Rahmen des Aufbaus einer entsprechenden Organisationseinheit Marktüberwachung hat das Bakom die nötigen Kaderstellen mit entsprechend höherer Einstufung vorsehen müssen. Zudem musste, bedingt durch den Synergieverlust des Übergangs, die fachliche Begleitung der Untersuchungen im technischen und juristischen Bereich sichergestellt werden.</p><p>2. Von einem Mehraufwand, wie dargelegt, kann nicht die Rede sein. Die Gesamtauslagen für diese Aufgabe betragen pro Jahr etwa 5 Millionen Franken. Bei den PTT verringert sich aber der Aufwand in dieser Grössenordnung.</p><p>3. Eine Aufblähung des Apparates ist hier nicht der Fall, da es sich ausschliesslich um eine Verlagerung der Aufgaben handelt. Es darf aber nicht ausser acht gelassen werden, dass jede Deregulierung und jede Liberalisierung nur möglich ist, wenn eine wirksame Kontrolle der Spielregeln gewährleistet ist. Das Bakom hat den gesetzlichen Auftrag, die nötigen Massnahmen durchzuführen und Widerhandlungen zu ahnden. Mit dem Bundesbeschluss vom 14. Dezember 1994, diese 31 Stellen im Bakom zu integrieren, hat das Parlament dem Amt die nötigen Mittel gegeben, seinen Auftrag auszuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bisher oblag die Aufgabe der Strafuntersuchung im Fernmeldebereich der Sektion Funküberwachung der GD PTT. Sie umfasste 19 Arbeitsstellen. Auf Grund des Fernmeldegesetzes und eines Bundesgerichtsentscheides vom 11. August 1994 ist diese Aufgabe an das neugeschaffene Bundesamt für Kommunikation (Bakom) übergegangen. Diese Übertragung ist richtig, weil eine Entflechtung der Strafuntersuchung von den übrigen Tätigkeiten der PTT geboten ist. Die PTT sollen nicht "Richter in eigener Sache" sein. Unverständlich ist aber, dass diese Aufgabe künftig von 31 (einunddreissig!) statt 19 Beamten wahrgenommen werden soll. Wie die Ausschreibung in "Die Stelle" zeigt, werden diese Posten teilweise wesentlich höher eingestuft.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Was rechtfertigt diesen Mehraufwand punkto:</p><p>a. Anzahl Stellen;</p><p>b. Einstufung in hohe Klassen?</p><p>2. Wie hoch beläuft sich dieser Mehraufwand (auch unter Berücksichtigung des vermehrten Raumbedarfes und der Instrumentenanschaffung) pro Jahr?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass in einer Zeit der versprochenen Deregulierung und Rationalisierung in der Verwaltung diese Aufblähung des Apparates fehl am Platze ist?</p>
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