EDV-Zugang der Bevölkerung zum Parlament
- ShortId
-
95.3064
- Id
-
19953064
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
EDV-Zugang der Bevölkerung zum Parlament
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Vorstoss verfolgt zwei Zwecke: Einerseits soll für die Stimmbürger eine verbesserte Transparenz geschaffen werden. Andererseits soll den Parlamentariern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Stellungnahmen den interessierten Stimmbürgern mitzuteilen, ohne dabei auf die Medien angewiesen zu sein.</p><p>1. Es fällt immer wieder auf, wie schlecht die Wähler über das Stimmverhalten der Parlamentarier informiert sind. Sie wählen z. B. Kandidaten, welche versprechen, die Staatsausgaben zu beschränken. Ob sich der gewählte Kandidat bei den einzelnen Abstimmungen so verhält, wie er in Aussicht gestellt hat, ist vom Stimmbürger nur sehr bedingt kontrollierbar. Vor allem vor Wahlen sollte ihm die Möglichkeit gegeben werden, dies ohne grossen Aufwand selbst nachzuprüfen.</p><p>Die moderne EDV macht es möglich, diese Transparenz ohne grosse Kosten zu schaffen. Es wäre technisch gesehen kein Problem, die Abstimmungsergebnisse der Bevölkerung zugänglich zu machen. Mehr und mehr Stimmbürger sind mit Computern und mit Modems vertraut. Es wäre eine willkommene Dienstleistung, wenn sie die gewünschten Daten direkt aus dem Bundeshaus abrufen könnten.</p><p>Nötig wäre hierzu, dass die einzelnen Abstimmungsergebnisse übersichtlich dargestellt und verständlich betitelt werden. Die Systematik des Abrufens wäre für die Bevölkerung möglichst benutzerfreundlich zu gestalten.</p><p>2. Wenn ein direkter EDV-Zugang für den Stimmbürger ins Bundeshaus geschaffen wird, so eröffnet sich eine wichtige weitere Möglichkeit: Den Parlamentariern kann die Möglichkeit gegeben werden, unter ihrem Namen Dokumente zu verschiedenen (Abstimmungs-)Themen, Vorstössen usw. zu verfassen, welche vom Stimmbürger abgerufen werden können.</p><p>Diese Neuerung würde einen Beitrag dazu leisten, dass die (Informations-)Macht wieder ein wenig von den Medien als vierter Macht im Staate zurück auf das Parlament verschoben würde. Die einzelnen Parlamentarier wären nicht mehr zu 100 Prozent vom Wohlwollen der Medienschaffenden abhängig, wenn sie sich in der Öffentlichkeit Gehör verschaffen wollen.</p><p>In den drei Jahren meiner Parlamentstätigkeit wurden mir Fälle bekannt, welche zu denken geben müssen. Ich denke an das Schreiben eines Chefredaktors, welcher seine Mitarbeiter vor einer bestimmten Volksabstimmung anwies, nur befürwortende Beiträge entgegenzunehmen und zu veröffentlichen. Oder gar an die Fälle, bei welchen von Zeitungen nicht nur Leserbriefe verweigert wurden, sondern sogar die Entgegennahme von bezahlten Inseraten mit abweichenden Meinungen zu einem Abstimmungsthema. Solche Vorkommnisse sind eine ernste Gefahr für die Meinungsvielfalt und die Demokratie.</p><p>Wenn diese Idee des "EDV-Zugangs zum Parlament" übersichtlich und in attraktiver Form verwirklicht werden kann, besteht sogar die Möglichkeit, dass eine Plattform für die Parlamentarier entsteht, welche in Zukunft auf politischem Gebiet einen gewissen Ausgleich zu Monopolmedien bilden kann.</p>
- <p>Aus technischer Sicht gibt es heute zwei grundsätzlich verschiedene Informatikmethoden, um gespeicherte Daten über Telekommunikation einer Vielzahl von Benützern zugänglich zu machen: restriktiv verwaltete "Datenbanken" und offene "Informationsangebotssysteme". Datenbanken dienen der sicheren Bearbeitung und Benützung von Datenbeständen durch die angeschlossenen und berechtigten Personen (Beispiel: Videotex/Swiss Online, aber auch die Datenbanken über die persönlichen Vorstösse und in naher Zukunft "CURIA", die Anwendung zur Verwaltung und Planung der parlamentarischen Geschäfte und zur Herstellung der Übersicht, in den Parlamentsdiensten). Offene Informationsangebotssysteme sind eine Art "elektronische Anschlagbretter", zugänglich für alle die über einen Computer und ein Modem als Verbindung zum Telefonnetz verfügen (Beispiel: Internet, WorldWide Web).</p><p>Das Postulat bezieht sich offensichtlich auf offene Informationsangebotssysteme, deren Nutzung sich gegenwärtig weltweit stark ausbreitet. Die Bereitstellung der technischen Infrastruktur (Computer inkl. Programme) ist relativ einfach und kostengünstig. Auch der Informatikdienst der Parlamentsdienste verfügt bereits über Prototyplösungen, etwa zur elektronischen Veröffentlichung des Amtlichen Bulletins und ist gegenwärtig daran, diese in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Informatik in eine geeignete Nutzung für die Allgemeinheit umzusetzen.</p><p>Eine andere Sache ist jedoch die inhaltliche Seite, also die Bereitstellung der Informationsangebote solcher Systeme. Wenn gemäss Postulatstext "die Bevölkerung direkten Zugang zum Parlament" erhalten soll, dann müssen gerade an solche öffentlichen Informationsangebote hohe Qualitätsanforderungen in Bezug auf Korrektheit und Verständlichkeit gestellt werden. Die Informationsbereitstellung erfordert somit auf jeden Fall erheblichen Aufwand, der nicht vollständig automatisiert werden kann.</p><p>Es kommt daher aus Gründen der Datenqualität im Moment nur ein Bereich für eine Veröffentlichung im Sinne des Postulates in Frage, weil in diesem die Information ohnehin schon heute mit entsprechend grossem Aufwand aufbereitet wird, nämlich das Amtliche Bulletin. Dieses enthält auch die gemäss Geschäftsreglement des Nationalrates (Art. 81a) zur Veröffentlichung vorgesehenen Abstimmungsdaten.</p><p>Die in Punkt 2 des Postulates geforderte Möglichkeit, auch Kommentare von Ratsmitgliedern auf einem Datenserver anzubieten, würde einen erheblichen zusätzlichen Aufwand für die Parlamentsdienste erfordern. Ausserdem kann man sich fragen, ob es politisch wünschbar sei, dass das Parlament Mittel zur Verfügung stellt, um dem einzelnen Ratsmitglied eine Plattform für die Verbreitung seiner persönlichen Meinung zu bieten.</p><p>Fazit: Die Vorschläge in Punkt 1 des Postulates stossen in die gleiche Richtung wie die Bestrebungen der Parlamentsdienste, geeignete Daten der Öffentlichkeit mit modernen Kommunikationsmitteln vermehrt zugänglich zu machen. Die elektronische Veröffentlichung der Abstimmungsdaten gemäss Artikel 81a des GRN ist ohne grösseren Aufwand möglich und sollte von den Parlamentsdiensten im Rahmen des vorgesehenen Informationsangebotskonzeptes realisiert werden. Die nicht zur Veröffentlichung vorgesehenen Abstimmungsdaten werden davon nicht betroffen. Das Anliegen der Veröffentlichung von politischen Kommentaren einzelner Ratsmitglieder auf einem Datenserver der Parlamentsdienste, welches einen beträchtlichen Aufwand zur Abklärung der technischen Probleme und zur Organisation der Datenbereitstellung verursachen würde, kann keine vordringliche Aufgabe des Parlamentes sein.</p>
- <p>Das Büro wird ersucht, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Bevölkerung mit EDV einen direkten Zugang zum Parlament erhält.</p><p>1. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollen mit EDV das Abstimmungsverhalten der eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier abrufen können.</p><p>2. Die einzelnen Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollen persönliche Kommentare zu ihrem Abstimmungsverhalten und zu ihren Vorstössen auf EDV verfassen können, welche durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger abrufbar sind.</p>
- EDV-Zugang der Bevölkerung zum Parlament
- State
-
Überwiesen an das Ratsbüro
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Vorstoss verfolgt zwei Zwecke: Einerseits soll für die Stimmbürger eine verbesserte Transparenz geschaffen werden. Andererseits soll den Parlamentariern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Stellungnahmen den interessierten Stimmbürgern mitzuteilen, ohne dabei auf die Medien angewiesen zu sein.</p><p>1. Es fällt immer wieder auf, wie schlecht die Wähler über das Stimmverhalten der Parlamentarier informiert sind. Sie wählen z. B. Kandidaten, welche versprechen, die Staatsausgaben zu beschränken. Ob sich der gewählte Kandidat bei den einzelnen Abstimmungen so verhält, wie er in Aussicht gestellt hat, ist vom Stimmbürger nur sehr bedingt kontrollierbar. Vor allem vor Wahlen sollte ihm die Möglichkeit gegeben werden, dies ohne grossen Aufwand selbst nachzuprüfen.</p><p>Die moderne EDV macht es möglich, diese Transparenz ohne grosse Kosten zu schaffen. Es wäre technisch gesehen kein Problem, die Abstimmungsergebnisse der Bevölkerung zugänglich zu machen. Mehr und mehr Stimmbürger sind mit Computern und mit Modems vertraut. Es wäre eine willkommene Dienstleistung, wenn sie die gewünschten Daten direkt aus dem Bundeshaus abrufen könnten.</p><p>Nötig wäre hierzu, dass die einzelnen Abstimmungsergebnisse übersichtlich dargestellt und verständlich betitelt werden. Die Systematik des Abrufens wäre für die Bevölkerung möglichst benutzerfreundlich zu gestalten.</p><p>2. Wenn ein direkter EDV-Zugang für den Stimmbürger ins Bundeshaus geschaffen wird, so eröffnet sich eine wichtige weitere Möglichkeit: Den Parlamentariern kann die Möglichkeit gegeben werden, unter ihrem Namen Dokumente zu verschiedenen (Abstimmungs-)Themen, Vorstössen usw. zu verfassen, welche vom Stimmbürger abgerufen werden können.</p><p>Diese Neuerung würde einen Beitrag dazu leisten, dass die (Informations-)Macht wieder ein wenig von den Medien als vierter Macht im Staate zurück auf das Parlament verschoben würde. Die einzelnen Parlamentarier wären nicht mehr zu 100 Prozent vom Wohlwollen der Medienschaffenden abhängig, wenn sie sich in der Öffentlichkeit Gehör verschaffen wollen.</p><p>In den drei Jahren meiner Parlamentstätigkeit wurden mir Fälle bekannt, welche zu denken geben müssen. Ich denke an das Schreiben eines Chefredaktors, welcher seine Mitarbeiter vor einer bestimmten Volksabstimmung anwies, nur befürwortende Beiträge entgegenzunehmen und zu veröffentlichen. Oder gar an die Fälle, bei welchen von Zeitungen nicht nur Leserbriefe verweigert wurden, sondern sogar die Entgegennahme von bezahlten Inseraten mit abweichenden Meinungen zu einem Abstimmungsthema. Solche Vorkommnisse sind eine ernste Gefahr für die Meinungsvielfalt und die Demokratie.</p><p>Wenn diese Idee des "EDV-Zugangs zum Parlament" übersichtlich und in attraktiver Form verwirklicht werden kann, besteht sogar die Möglichkeit, dass eine Plattform für die Parlamentarier entsteht, welche in Zukunft auf politischem Gebiet einen gewissen Ausgleich zu Monopolmedien bilden kann.</p>
- <p>Aus technischer Sicht gibt es heute zwei grundsätzlich verschiedene Informatikmethoden, um gespeicherte Daten über Telekommunikation einer Vielzahl von Benützern zugänglich zu machen: restriktiv verwaltete "Datenbanken" und offene "Informationsangebotssysteme". Datenbanken dienen der sicheren Bearbeitung und Benützung von Datenbeständen durch die angeschlossenen und berechtigten Personen (Beispiel: Videotex/Swiss Online, aber auch die Datenbanken über die persönlichen Vorstösse und in naher Zukunft "CURIA", die Anwendung zur Verwaltung und Planung der parlamentarischen Geschäfte und zur Herstellung der Übersicht, in den Parlamentsdiensten). Offene Informationsangebotssysteme sind eine Art "elektronische Anschlagbretter", zugänglich für alle die über einen Computer und ein Modem als Verbindung zum Telefonnetz verfügen (Beispiel: Internet, WorldWide Web).</p><p>Das Postulat bezieht sich offensichtlich auf offene Informationsangebotssysteme, deren Nutzung sich gegenwärtig weltweit stark ausbreitet. Die Bereitstellung der technischen Infrastruktur (Computer inkl. Programme) ist relativ einfach und kostengünstig. Auch der Informatikdienst der Parlamentsdienste verfügt bereits über Prototyplösungen, etwa zur elektronischen Veröffentlichung des Amtlichen Bulletins und ist gegenwärtig daran, diese in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Informatik in eine geeignete Nutzung für die Allgemeinheit umzusetzen.</p><p>Eine andere Sache ist jedoch die inhaltliche Seite, also die Bereitstellung der Informationsangebote solcher Systeme. Wenn gemäss Postulatstext "die Bevölkerung direkten Zugang zum Parlament" erhalten soll, dann müssen gerade an solche öffentlichen Informationsangebote hohe Qualitätsanforderungen in Bezug auf Korrektheit und Verständlichkeit gestellt werden. Die Informationsbereitstellung erfordert somit auf jeden Fall erheblichen Aufwand, der nicht vollständig automatisiert werden kann.</p><p>Es kommt daher aus Gründen der Datenqualität im Moment nur ein Bereich für eine Veröffentlichung im Sinne des Postulates in Frage, weil in diesem die Information ohnehin schon heute mit entsprechend grossem Aufwand aufbereitet wird, nämlich das Amtliche Bulletin. Dieses enthält auch die gemäss Geschäftsreglement des Nationalrates (Art. 81a) zur Veröffentlichung vorgesehenen Abstimmungsdaten.</p><p>Die in Punkt 2 des Postulates geforderte Möglichkeit, auch Kommentare von Ratsmitgliedern auf einem Datenserver anzubieten, würde einen erheblichen zusätzlichen Aufwand für die Parlamentsdienste erfordern. Ausserdem kann man sich fragen, ob es politisch wünschbar sei, dass das Parlament Mittel zur Verfügung stellt, um dem einzelnen Ratsmitglied eine Plattform für die Verbreitung seiner persönlichen Meinung zu bieten.</p><p>Fazit: Die Vorschläge in Punkt 1 des Postulates stossen in die gleiche Richtung wie die Bestrebungen der Parlamentsdienste, geeignete Daten der Öffentlichkeit mit modernen Kommunikationsmitteln vermehrt zugänglich zu machen. Die elektronische Veröffentlichung der Abstimmungsdaten gemäss Artikel 81a des GRN ist ohne grösseren Aufwand möglich und sollte von den Parlamentsdiensten im Rahmen des vorgesehenen Informationsangebotskonzeptes realisiert werden. Die nicht zur Veröffentlichung vorgesehenen Abstimmungsdaten werden davon nicht betroffen. Das Anliegen der Veröffentlichung von politischen Kommentaren einzelner Ratsmitglieder auf einem Datenserver der Parlamentsdienste, welches einen beträchtlichen Aufwand zur Abklärung der technischen Probleme und zur Organisation der Datenbereitstellung verursachen würde, kann keine vordringliche Aufgabe des Parlamentes sein.</p>
- <p>Das Büro wird ersucht, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Bevölkerung mit EDV einen direkten Zugang zum Parlament erhält.</p><p>1. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollen mit EDV das Abstimmungsverhalten der eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier abrufen können.</p><p>2. Die einzelnen Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollen persönliche Kommentare zu ihrem Abstimmungsverhalten und zu ihren Vorstössen auf EDV verfassen können, welche durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger abrufbar sind.</p>
- EDV-Zugang der Bevölkerung zum Parlament
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