Lex Friedrich. Bewilligungen im Tessin

ShortId
95.3089
Id
19953089
Updated
10.04.2024 12:55
Language
de
Title
Lex Friedrich. Bewilligungen im Tessin
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ende Dezember des vergangenen Jahres hat der Bundesrat für die einzelnen Kantone festgelegt, wie viele Ferienwohnungen in den Jahren 1995 und 1996 Ausländern verkauft werden dürfen. Dabei berücksichtigte er die wiederholten Gesuche des Kantons Tessin um Erhöhung des für ihn bestimmten Kontingents nicht, sondern bestätigte die alten Kontingente, die der Entwicklung des Marktes und den Vorkehrungen, die die Tessiner Gemeinden getroffen haben, um das Zweitwohnungsvolumen selbständig steuern zu können, nicht im geringsten Rechnung tragen.</p><p>Nun habe ich den Bundesrat schon mit meiner Interpellation vom 30. Mai 1994 erfolglos ersucht, die Tessiner Behörden in dieser Sache anzuhören. Zudem hat der Staatsrat vergangene Woche dem Bundesrat in einem Schreiben eine Reihe von Problemen auseinandergesetzt, die den Kanton Tessin beschäftigen, darunter auch dasjenige der Kontingente. Im weiteren steht eine Volksabstimmung über die Revision der Lex Friedrich vor der Tür, die die Frustrationen im Tessin weiter vertiefen könnte, wenn die übrige Schweiz gegen die Erwartungen des Tessins entscheiden würde.</p><p>Aufgrund dieser Überlegungen frage ich den Bundesrat, ob er nicht umgehend die Prüfung des Tessiner Gesuchs zu den Bewilligungskontingenten für Zweitwohnungen an die Hand nehmen will.</p>
  • Lex Friedrich. Bewilligungen im Tessin
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ende Dezember des vergangenen Jahres hat der Bundesrat für die einzelnen Kantone festgelegt, wie viele Ferienwohnungen in den Jahren 1995 und 1996 Ausländern verkauft werden dürfen. Dabei berücksichtigte er die wiederholten Gesuche des Kantons Tessin um Erhöhung des für ihn bestimmten Kontingents nicht, sondern bestätigte die alten Kontingente, die der Entwicklung des Marktes und den Vorkehrungen, die die Tessiner Gemeinden getroffen haben, um das Zweitwohnungsvolumen selbständig steuern zu können, nicht im geringsten Rechnung tragen.</p><p>Nun habe ich den Bundesrat schon mit meiner Interpellation vom 30. Mai 1994 erfolglos ersucht, die Tessiner Behörden in dieser Sache anzuhören. Zudem hat der Staatsrat vergangene Woche dem Bundesrat in einem Schreiben eine Reihe von Problemen auseinandergesetzt, die den Kanton Tessin beschäftigen, darunter auch dasjenige der Kontingente. Im weiteren steht eine Volksabstimmung über die Revision der Lex Friedrich vor der Tür, die die Frustrationen im Tessin weiter vertiefen könnte, wenn die übrige Schweiz gegen die Erwartungen des Tessins entscheiden würde.</p><p>Aufgrund dieser Überlegungen frage ich den Bundesrat, ob er nicht umgehend die Prüfung des Tessiner Gesuchs zu den Bewilligungskontingenten für Zweitwohnungen an die Hand nehmen will.</p>
    • Lex Friedrich. Bewilligungen im Tessin

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