Harmonisierung der Einbürgerungskriterien der Kantone und Gemeinden
- ShortId
-
95.3099
- Id
-
19953099
- Updated
-
25.06.2025 02:09
- Language
-
de
- Title
-
Harmonisierung der Einbürgerungskriterien der Kantone und Gemeinden
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das vorliegende Postulat nimmt die Motion 90.769 vom 3. Oktober 1990 und die Motion 92.3560 vom 17. Dezember 1992 wieder auf, die beide abgeschrieben wurden, weil sie der Nationalrat nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren behandeln konnte.</p><p>Trotz der Bemühungen einiger Kantone und Gemeinden, die Einbürgerungskriterien in ihrem Zuständigkeitsbereich zu lockern, ist es Sache des Bundes, eine Rechtsharmonisierung auf diesem Gebiet herbeizuführen und Rahmenbedingungen zu schaffen, um die unzeitgemässen und stossenden Ungleichheiten zu beseitigen, die in unserem föderalistischen System begründet liegen.</p><p>Für die Ausländerinnen und Ausländer, die sich in unserem Land integrieren und einbürgern wollen, muss das derzeit geltende Verfahren geändert werden; diese Änderungen sollten administrative Vereinfachungen, eine verbesserte Information und finanzielle Erleichterungen beinhalten.</p><p>Im weitern sollten die kantonalen und kommunalen Wohnsitzerfordernisse die eidgenössischen nicht derart verschärfen, dass Bewerberinnen und Bewerber, die in einen anderen Kanton oder eine andere Gemeinde ziehen müssen, benachteiligt werden.</p><p>Ausserdem müssten die wiederholten Befragungen während der drei Phasen des Verfahrens durch eine einmalige Befragung ersetzt werden.</p><p>Selbst wenn die Einbürgerung in der Schweiz eher ein politischer denn ein administrativer Akt ist, wäre ein klarerer Ablauf des Verfahrens zu begrüssen: Die Einbürgerungskriterien müssten konkret formuliert werden; die Unterlagen müssten zugänglich gemacht werden, wie es das Datenschutzgesetz verlangt, und eine Beschwerde (oder ein Wiedererwägungsgesuch) müsste ermöglicht werden. Schliesslich sollten die Einbürgerungsgebühren, wenn nicht gänzlich abgeschafft, so doch wenigstens so festgesetzt werden, dass sie nicht zu einer zusätzlichen Einkommens- und Vermögenssteuer werden. Vor allem sollten diese Gebühren nicht abschreckend wirken.</p><p>In seiner Antwort auf die parlamentarische Initiative Ducret (90.257) zur Verkürzung der Aufenthaltsdauer vertrat auch der Bundesrat die Meinung, dass eine Harmonisierung der Einbürgerungsbedingungen der Kantone und Gemeinden wünschenswert wäre, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt politisch keine Aussicht auf Erfolg hätte.</p><p>Die Ablehnung der erleichterten Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer durch die Mehrheit der Kantone zeugt gewiss von beträchlichem Widerstand gegen jeden Versuch, den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts neu zu regeln. Dabei gilt es aber zu beachten, dass für die Vorlage, der keine offensichtliche Opposition erwächst, leider kein Abstimmungskampf geführt wurde, der die Motive und Ziele klar gemacht und damit die Stimmberechtigten überzeugt hätte. Regierung und Parlament waren sich eines Sieges allzu gewiss und setzten sich nicht in dem Masse für die Vorlage ein, wie sie es hätten tun sollen.</p><p>Dies ist aber noch lange kein Grund, die Hände in den Schoss zu legen und sich nicht um die Verbesserung einer Gesetzgebung zu bemühen, die mit dem Wandel der Gesellschaft des ausgehenden 20. Jahrhunderts nicht mehr Schritt zu halten vermag. Ist es denn unrealistisch, dass wir, wie seinerzeit im Steuerwesen, eine Harmonisierung zustande bringen könnten, die die Vorzüge des Föderalismus zwar nicht grundsätzlich in Frage stellt, aber der Tatsache Rechnung trägt, dass es den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern der Einbürgerung primär um den Erwerb des Schweizer Passes geht und nicht um das kantonale und kommunale Bürgerrecht.</p><p>Diese Argumentation stammt vom Schweizerischen Verband der Bürgergemeinden, dem Schweizerischen Gemeindeverband, dem Schweizerischen Städteverband und der eidgenössischen Kommission für Ausländerprobleme, die am 1. März 1990 einen Bericht mit Überlegungen und Empfehlungen für die Kantone und Gemeinden veröffentlicht haben.</p><p>In diesem Bericht kann man lesen:</p><p>"(.....) bedarf es dazu u.E. einer gewissen Harmonisierung der Einbürgerungsvoraussetzungen in den Bereichen Wohnsitzdauer, Einbürgerungstaxen, Eignungskriterien und Einbürgerungsverfahren. Die Beseitigung allzu grosser Unterschiede dürfte, recht verstanden, weder die Autonomie der politischen Gemeinden noch jene der Bürgergemeinden ernstlich beeinträchtigen."</p><p>Die Empfehlungen, die sich an die Kantone und Gemeinden richten, können zwar nützlich und förderlich sein für die öffentliche Debatte und die Sensibilisierung der interessierten Kreise, doch haben sie leider nur wenig Chance, kurz- oder mittelfristig zur Verbesserung des Verfahrens, zur Beseitigung der Ungerechtigkeiten und zur Erleichterung der Einbürgerung beizutragen. Der Bund muss sich für die Beseitigung dieser stossenden Ungleichheiten in der Behandlung unbedingt engagieren.</p><p>Aus all diesen Gründen ist es wichtig, dass der Bundesrat das Thema weiterverfolgt und nach Mitteln sucht, mit denen man zum gewünschten Zeil gelangt.</p>
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Harmonisierung der Einbürgerungskriterien und -bedingungen der Kantone und Gemeinden zu prüfen, d. h. namentlich die erforderliche Aufenthaltsdauer, Gebühren und Bedingungen sowie das Vorgehen, ohne jedoch dabei die Entscheidungsvollmachten der Kantone und Gemeinden im Bürgerrecht in Frage zu stellen.</p>
- Harmonisierung der Einbürgerungskriterien der Kantone und Gemeinden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das vorliegende Postulat nimmt die Motion 90.769 vom 3. Oktober 1990 und die Motion 92.3560 vom 17. Dezember 1992 wieder auf, die beide abgeschrieben wurden, weil sie der Nationalrat nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren behandeln konnte.</p><p>Trotz der Bemühungen einiger Kantone und Gemeinden, die Einbürgerungskriterien in ihrem Zuständigkeitsbereich zu lockern, ist es Sache des Bundes, eine Rechtsharmonisierung auf diesem Gebiet herbeizuführen und Rahmenbedingungen zu schaffen, um die unzeitgemässen und stossenden Ungleichheiten zu beseitigen, die in unserem föderalistischen System begründet liegen.</p><p>Für die Ausländerinnen und Ausländer, die sich in unserem Land integrieren und einbürgern wollen, muss das derzeit geltende Verfahren geändert werden; diese Änderungen sollten administrative Vereinfachungen, eine verbesserte Information und finanzielle Erleichterungen beinhalten.</p><p>Im weitern sollten die kantonalen und kommunalen Wohnsitzerfordernisse die eidgenössischen nicht derart verschärfen, dass Bewerberinnen und Bewerber, die in einen anderen Kanton oder eine andere Gemeinde ziehen müssen, benachteiligt werden.</p><p>Ausserdem müssten die wiederholten Befragungen während der drei Phasen des Verfahrens durch eine einmalige Befragung ersetzt werden.</p><p>Selbst wenn die Einbürgerung in der Schweiz eher ein politischer denn ein administrativer Akt ist, wäre ein klarerer Ablauf des Verfahrens zu begrüssen: Die Einbürgerungskriterien müssten konkret formuliert werden; die Unterlagen müssten zugänglich gemacht werden, wie es das Datenschutzgesetz verlangt, und eine Beschwerde (oder ein Wiedererwägungsgesuch) müsste ermöglicht werden. Schliesslich sollten die Einbürgerungsgebühren, wenn nicht gänzlich abgeschafft, so doch wenigstens so festgesetzt werden, dass sie nicht zu einer zusätzlichen Einkommens- und Vermögenssteuer werden. Vor allem sollten diese Gebühren nicht abschreckend wirken.</p><p>In seiner Antwort auf die parlamentarische Initiative Ducret (90.257) zur Verkürzung der Aufenthaltsdauer vertrat auch der Bundesrat die Meinung, dass eine Harmonisierung der Einbürgerungsbedingungen der Kantone und Gemeinden wünschenswert wäre, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt politisch keine Aussicht auf Erfolg hätte.</p><p>Die Ablehnung der erleichterten Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer durch die Mehrheit der Kantone zeugt gewiss von beträchlichem Widerstand gegen jeden Versuch, den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts neu zu regeln. Dabei gilt es aber zu beachten, dass für die Vorlage, der keine offensichtliche Opposition erwächst, leider kein Abstimmungskampf geführt wurde, der die Motive und Ziele klar gemacht und damit die Stimmberechtigten überzeugt hätte. Regierung und Parlament waren sich eines Sieges allzu gewiss und setzten sich nicht in dem Masse für die Vorlage ein, wie sie es hätten tun sollen.</p><p>Dies ist aber noch lange kein Grund, die Hände in den Schoss zu legen und sich nicht um die Verbesserung einer Gesetzgebung zu bemühen, die mit dem Wandel der Gesellschaft des ausgehenden 20. Jahrhunderts nicht mehr Schritt zu halten vermag. Ist es denn unrealistisch, dass wir, wie seinerzeit im Steuerwesen, eine Harmonisierung zustande bringen könnten, die die Vorzüge des Föderalismus zwar nicht grundsätzlich in Frage stellt, aber der Tatsache Rechnung trägt, dass es den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern der Einbürgerung primär um den Erwerb des Schweizer Passes geht und nicht um das kantonale und kommunale Bürgerrecht.</p><p>Diese Argumentation stammt vom Schweizerischen Verband der Bürgergemeinden, dem Schweizerischen Gemeindeverband, dem Schweizerischen Städteverband und der eidgenössischen Kommission für Ausländerprobleme, die am 1. März 1990 einen Bericht mit Überlegungen und Empfehlungen für die Kantone und Gemeinden veröffentlicht haben.</p><p>In diesem Bericht kann man lesen:</p><p>"(.....) bedarf es dazu u.E. einer gewissen Harmonisierung der Einbürgerungsvoraussetzungen in den Bereichen Wohnsitzdauer, Einbürgerungstaxen, Eignungskriterien und Einbürgerungsverfahren. Die Beseitigung allzu grosser Unterschiede dürfte, recht verstanden, weder die Autonomie der politischen Gemeinden noch jene der Bürgergemeinden ernstlich beeinträchtigen."</p><p>Die Empfehlungen, die sich an die Kantone und Gemeinden richten, können zwar nützlich und förderlich sein für die öffentliche Debatte und die Sensibilisierung der interessierten Kreise, doch haben sie leider nur wenig Chance, kurz- oder mittelfristig zur Verbesserung des Verfahrens, zur Beseitigung der Ungerechtigkeiten und zur Erleichterung der Einbürgerung beizutragen. Der Bund muss sich für die Beseitigung dieser stossenden Ungleichheiten in der Behandlung unbedingt engagieren.</p><p>Aus all diesen Gründen ist es wichtig, dass der Bundesrat das Thema weiterverfolgt und nach Mitteln sucht, mit denen man zum gewünschten Zeil gelangt.</p>
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Harmonisierung der Einbürgerungskriterien und -bedingungen der Kantone und Gemeinden zu prüfen, d. h. namentlich die erforderliche Aufenthaltsdauer, Gebühren und Bedingungen sowie das Vorgehen, ohne jedoch dabei die Entscheidungsvollmachten der Kantone und Gemeinden im Bürgerrecht in Frage zu stellen.</p>
- Harmonisierung der Einbürgerungskriterien der Kantone und Gemeinden
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