Direkte Zustellung der AHV-Renten

ShortId
95.3103
Id
19953103
Updated
10.04.2024 15:37
Language
de
Title
Direkte Zustellung der AHV-Renten
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Vereinsamung der Menschen in unserer Gesellschaft ist längst als ernsthaftes Problem erkannt worden. Sie trifft junge und alte Menschen. Für alte Menschen im AHV-Alter, die im Zusammenhang mit diesem Vorstoss zur Diskussion stehen, bedeutet ein Abbau der direkten Rentenauszahlung einen herben Verlust von Lebensqualität. Sinn und Aufgabe der Politik ist es aber, dem Phänomen der Vereinsamung nachzugehen und Gegenmassnahmen zu treffen. Ich teile die Auffassung des Journalisten Frank A. Meyer, der im Zusammenhang mit dem angeschnittenen Problem kommentierte: "Wir sparen Menschen ein, die anderen Menschen sozialen Kontakt und soziale Geborgenheit vermitteln. Wir zerstören das mitmenschliche Netz, das als ganz natürliche soziale Kontrolle funktionierte. Und wir wundern uns über: Vereinsamung, Kriminalität, Drogensucht, Aggressivität. Die Rationalisierung kippt uns ins Irrationale." Als in den siebziger Jahren in Basel publik wurde, es sei allenfalls vorgesehen, AHV- und IV-Renten nur noch im bargeldlosen System "zuzustellen", machten die Geldbriefträger auf ihre soziale Funktion aufmerksam. Es ist eben kein Spruch, sondern real existierende Wirklichkeit, dass die direkte Auszahlung der AHV- und IV-Renten für die Betroffenen von ausserordentlicher sozialer und humaner Bedeutung ist. Ich schilderte damals die Erfahrungen eines Basler Geldbriefträgers in einem Brief an den damaligen Vorsteher der EDI, Bundesrat Hans Hürlimann. Andere taten es ebenso. Diese Einsprachen dürften mitgeholfen haben, vom Vorhaben, die AHV- und IV-Renten nicht mehr direkt zuzustellen, abzusehen. An der gesellschaftspolitischen Situation hat sich seither nichts geändert, die ein Zurückkommen auf alte Pläne rechtfertigen würde. Im Gegenteil!</p>
  • <p>1. Der Artikel im "SonntagsBlick" vom 5. März 1995 stimmt insofern, als die Post die Rentnerinnen und Rentner, die ihre AHV-Rente noch in bar erhalten, auf die Vorteile des einfach zu führenden und praktisch spesenfreien Postkontos aufmerksam machen will. Die erwähnte Zeitung hat übrigens in ihrem Artikel - entgegen der irreführenden Schlagzeile "Post lässt Rentner im Stich; keine AHV mehr vom Pöstler" - in der Stellungnahme der Post u. a. geschrieben: "Niemand wird zum Verzicht auf die AHV-Hauszustellung gezwungen."</p><p>Die Post hat zur Beruhigung der verunsicherten Rentnerinnen und Rentner bereits am Dienstag, den 7. März 1995, in einer Pressemitteilung bestätigt, dass die Post die AHV-Renten auch in Zukunft am Domizil der Berechtigten auszahlen wird. Am Sonntag, den 12. März 1995, sind überdies in den Sonntagszeitungen der ganzen Schweiz Inserate mit dem gleichen Inhalt erschienen.</p><p>2. Mitbürgerinnen und Mitbürger sind gerade in Geldsachen selbst im hohen Alter oft sehr gut im Bild und auch in der Lage, ein Postkonto zu führen. Die Eröffnung eines Postkontos ist absolut freiwillig.</p><p>3. Die Post hat Rentenbezüger seit Jahren für ein Postkonto zu gewinnen versucht. Mitte 1994 wurde ein neuer Anlauf mit dem Ziel begonnen, die noch gut 300 000 Rentner mit Barauszahlung - insbesondere Neurentner sowie Rentner bis zu ungefähr 70 Altersjahren - über die Vorteile des Postkontos zu informieren. Es werden nur solche Rentenempfänger angesprochen, die aufgrund der persönlichen Kenntnis durch das Postpersonal ein Postkonto führen können. Nach dem erfolgreichen Pilotversuch in den Postkreisen St. Gallen und Neuenburg sowie mit einzelnen Poststellen in weiteren Postkreisen werden nun landesweit die in Frage kommenden Rentenbezüger über das Postkonto orientiert.</p><p>Mit dieser Postkontowerbung berücksichtigt die Post zudem die Sicherheit der Rentenbezüger: Bei Diebstählen oder Überfällen in der Wohnung verlieren die Betroffenen nicht ihre ganze Rente.</p><p>Auch die Banken umwerben die Seniorinnen und Senioren sehr intensiv. Der Zahlungsverkehr der Post arbeitet in einem klassischen Wettbewerbsbereich. Die Post muss sich daher auch bei diesem Kundensegment engagieren, will sie nicht der Konkurrenz das Feld überlassen. Erste Erfahrungen zeigen, dass sich viele der Angesprochenen für ein Postkonto entschliessen.</p><p>4. Wie in Ziffer 1 bereits erwähnt, hält die Post die Geldzustellung auch in Zukunft aufrecht.</p><p>Zusätzlich zur Geldzustellung bietet die Post allen Inhabern eines Postkontos - neben den vielen Möglichkeiten der bargeldlosen Zahlungen und Bargeldbezügen im In- und Ausland - mit dem Domizilscheck eine weitere Exklusivdienstleistung an: Nach einer Mitteilung an den Zustellbeamten, einer telefonischen oder schriftlichen Meldung an die Zustellpoststelle bringt der Briefbote den gewünschten Betrag gegen die bescheidene Taxe von 2 Franken ans Domizil des Bestellers. So haben z. B. ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger im Krankheitsfall stets Zugriff auf ihr Postkontoguthaben.</p><p>5. Heute geht es nicht primär um die bargeldlose Überweisung der AHV- und IV-Renten, sondern um die Gewinnung neuer Postkontokunden. Mit der vom Interpellanten erwähnten Aktion besteht somit kein Zusammenhang, um so mehr, als die Eröffnung eines Postkontos völlig freiwillig ist.</p><p>Bei der Werbung für das Postkonto bei Rentnern stehen zudem keine Personaleinsparungen oder ein Abbau von Arbeitsplätzen im Vordergrund. Die Post bietet im Gegenteil ihren Kunden mit der breiten Dienstleistungspalette des Postkontos nicht nur mehr Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr, sondern schafft dadurch auch Beschäftigungsmöglichkeiten in neuen Arbeitsgebieten.</p><p>6. Die Post versucht im Rahmen ihrer engen gesetzlichen Möglichkeiten neue Dienstleistungen - z. B. gerade im Zahlungsverkehr - einzuführen, um damit auch das dichte Poststellennetz besser auszulasten.</p><p>7. Die Post kennt das Problem der Kontaktarmut der heutigen Gesellschaft. Die Post begrüsst es, wenn sich ihr Personal generell um die Postkunden - insbesondere um Senioren und Seniorinnen - kümmert, kann aber freilich keine Betreuungspflichten übernehmen. Die Post wird den "service public" bei der Geldzustellung und damit bei der Auszahlung der AHV- und IV-Renten am Domizil der Berechtigten aufrechterhalten.</p><p>8. Die Zuständigkeit, wie inskünftig die AHV- und IV-Renten auszuzahlen sind, liegt nicht bei der Post, sondern beim Gesetzgeber. Da die Post keine Dienstleistungsabbaupläne bei der Geldzustellung hegt, erübrigt sich auch die Inanspruchnahme des Rechtes des Versicherers auf die Einreichung eines Vetos.</p>
  • <p>Der "SonntagsBlick" vom 5. März 1995 berichtet, dass die PTT eine Werbekampagne vorhat, mit der möglichst viele AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner überredet werden sollen, auf die direkte Auszahlung der Rente zugunsten der bargeldlosen Überweisung auf ein Postcheckkonto zu verzichten. Die Aktion sei in den Kantonen Tessin und Neuenburg angelaufen. Für das Einverständnis zur bargeldlosen Überweisung würden kleine Geschenke offeriert.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Stimmt der Bericht im "SonntagsBlick"?</p><p>2. Die heutige AHV-Generation hat in ihrer Zeit der aktiven Erwerbstätigkeit das bargeldlose Lohnkontosystem kaum gekannt. Ist es zumutbar, sie in ihrem dritten Lebensabschnitt darauf einzustimmen?</p><p>3. Verfügt die PTT für die bargeldlose Überweisung der AHV-und IV-Renten über ein Gesamtkonzept? Wenn ja, wie sieht es aus? Ist vorgesehen, die bargeldlosen Überweisungen der AHV- und IV-Renten schrittweise flächendeckend einzuführen bzw. zu forcieren?</p><p>4. Kann die Zusicherung abgegeben werden, dass die direkte Zustellung der AHV- und IV-Renten auf jeden Fall beibehalten wird? Das nicht nur vorübergehend, sondern grundsätzlich?</p><p>5. Es gab bereits in den siebziger Jahren Pläne für die bargeldlose Überweisung der AHV- und IV-Renten. Testplatz war Basel. Das EDI gab diese nach vielen Protesten schnell auf. Weshalb soll jetzt darauf zurückgekommen werden? Liegen die Gründe vor allem in der Personaleinsparung für die PTT?</p><p>6. Nachdem der Werkplatz Schweiz laufend Arbeitsplätze verliert, befürworten massgebliche Ökonomen den Ausbau des Dienstleistungssektors. Wenn aber sogar Bundesbetriebe Dienstleistungen abbauen statt ausbauen, stellt sich die Frage: Wie und wo sollen eigentlich neue Arbeitsplätze geschaffen werden?</p><p>7. Die Individualisierung der Gesellschaft beschäftigt die Verantwortlichen. Es wird allgemein ein drohender Verlust an Solidarität beklagt. Ein solcher könnte auch als Minderung der Lebensqualität notiert werden. Für alte Menschen zählt beispielsweise die direkte Zustellung der AHV- und IV-Renten dazu. Oft, das nicht nur in abgelegenen Gegenden, sondern ebenso in städtischen Agglomerationen, ist der Brief- bzw. der Geldbriefträger für sie noch die einzige Kontaktperson zur Aussenwelt. Wäre es zu verantworten, den "service public" bei der Zustellung der AHV- und IV-Renten abzubauen oder gar aufzuheben?</p><p>8. Liegt die Zuständigkeit, wie inskünftig die AHV- und IV-Renten zugestellt werden, allein bei den PTT? Besitzt der Versicherer nicht das Recht, gegen Dienstleistungsabbaupläne das Veto einzureichen?</p>
  • Direkte Zustellung der AHV-Renten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vereinsamung der Menschen in unserer Gesellschaft ist längst als ernsthaftes Problem erkannt worden. Sie trifft junge und alte Menschen. Für alte Menschen im AHV-Alter, die im Zusammenhang mit diesem Vorstoss zur Diskussion stehen, bedeutet ein Abbau der direkten Rentenauszahlung einen herben Verlust von Lebensqualität. Sinn und Aufgabe der Politik ist es aber, dem Phänomen der Vereinsamung nachzugehen und Gegenmassnahmen zu treffen. Ich teile die Auffassung des Journalisten Frank A. Meyer, der im Zusammenhang mit dem angeschnittenen Problem kommentierte: "Wir sparen Menschen ein, die anderen Menschen sozialen Kontakt und soziale Geborgenheit vermitteln. Wir zerstören das mitmenschliche Netz, das als ganz natürliche soziale Kontrolle funktionierte. Und wir wundern uns über: Vereinsamung, Kriminalität, Drogensucht, Aggressivität. Die Rationalisierung kippt uns ins Irrationale." Als in den siebziger Jahren in Basel publik wurde, es sei allenfalls vorgesehen, AHV- und IV-Renten nur noch im bargeldlosen System "zuzustellen", machten die Geldbriefträger auf ihre soziale Funktion aufmerksam. Es ist eben kein Spruch, sondern real existierende Wirklichkeit, dass die direkte Auszahlung der AHV- und IV-Renten für die Betroffenen von ausserordentlicher sozialer und humaner Bedeutung ist. Ich schilderte damals die Erfahrungen eines Basler Geldbriefträgers in einem Brief an den damaligen Vorsteher der EDI, Bundesrat Hans Hürlimann. Andere taten es ebenso. Diese Einsprachen dürften mitgeholfen haben, vom Vorhaben, die AHV- und IV-Renten nicht mehr direkt zuzustellen, abzusehen. An der gesellschaftspolitischen Situation hat sich seither nichts geändert, die ein Zurückkommen auf alte Pläne rechtfertigen würde. Im Gegenteil!</p>
    • <p>1. Der Artikel im "SonntagsBlick" vom 5. März 1995 stimmt insofern, als die Post die Rentnerinnen und Rentner, die ihre AHV-Rente noch in bar erhalten, auf die Vorteile des einfach zu führenden und praktisch spesenfreien Postkontos aufmerksam machen will. Die erwähnte Zeitung hat übrigens in ihrem Artikel - entgegen der irreführenden Schlagzeile "Post lässt Rentner im Stich; keine AHV mehr vom Pöstler" - in der Stellungnahme der Post u. a. geschrieben: "Niemand wird zum Verzicht auf die AHV-Hauszustellung gezwungen."</p><p>Die Post hat zur Beruhigung der verunsicherten Rentnerinnen und Rentner bereits am Dienstag, den 7. März 1995, in einer Pressemitteilung bestätigt, dass die Post die AHV-Renten auch in Zukunft am Domizil der Berechtigten auszahlen wird. Am Sonntag, den 12. März 1995, sind überdies in den Sonntagszeitungen der ganzen Schweiz Inserate mit dem gleichen Inhalt erschienen.</p><p>2. Mitbürgerinnen und Mitbürger sind gerade in Geldsachen selbst im hohen Alter oft sehr gut im Bild und auch in der Lage, ein Postkonto zu führen. Die Eröffnung eines Postkontos ist absolut freiwillig.</p><p>3. Die Post hat Rentenbezüger seit Jahren für ein Postkonto zu gewinnen versucht. Mitte 1994 wurde ein neuer Anlauf mit dem Ziel begonnen, die noch gut 300 000 Rentner mit Barauszahlung - insbesondere Neurentner sowie Rentner bis zu ungefähr 70 Altersjahren - über die Vorteile des Postkontos zu informieren. Es werden nur solche Rentenempfänger angesprochen, die aufgrund der persönlichen Kenntnis durch das Postpersonal ein Postkonto führen können. Nach dem erfolgreichen Pilotversuch in den Postkreisen St. Gallen und Neuenburg sowie mit einzelnen Poststellen in weiteren Postkreisen werden nun landesweit die in Frage kommenden Rentenbezüger über das Postkonto orientiert.</p><p>Mit dieser Postkontowerbung berücksichtigt die Post zudem die Sicherheit der Rentenbezüger: Bei Diebstählen oder Überfällen in der Wohnung verlieren die Betroffenen nicht ihre ganze Rente.</p><p>Auch die Banken umwerben die Seniorinnen und Senioren sehr intensiv. Der Zahlungsverkehr der Post arbeitet in einem klassischen Wettbewerbsbereich. Die Post muss sich daher auch bei diesem Kundensegment engagieren, will sie nicht der Konkurrenz das Feld überlassen. Erste Erfahrungen zeigen, dass sich viele der Angesprochenen für ein Postkonto entschliessen.</p><p>4. Wie in Ziffer 1 bereits erwähnt, hält die Post die Geldzustellung auch in Zukunft aufrecht.</p><p>Zusätzlich zur Geldzustellung bietet die Post allen Inhabern eines Postkontos - neben den vielen Möglichkeiten der bargeldlosen Zahlungen und Bargeldbezügen im In- und Ausland - mit dem Domizilscheck eine weitere Exklusivdienstleistung an: Nach einer Mitteilung an den Zustellbeamten, einer telefonischen oder schriftlichen Meldung an die Zustellpoststelle bringt der Briefbote den gewünschten Betrag gegen die bescheidene Taxe von 2 Franken ans Domizil des Bestellers. So haben z. B. ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger im Krankheitsfall stets Zugriff auf ihr Postkontoguthaben.</p><p>5. Heute geht es nicht primär um die bargeldlose Überweisung der AHV- und IV-Renten, sondern um die Gewinnung neuer Postkontokunden. Mit der vom Interpellanten erwähnten Aktion besteht somit kein Zusammenhang, um so mehr, als die Eröffnung eines Postkontos völlig freiwillig ist.</p><p>Bei der Werbung für das Postkonto bei Rentnern stehen zudem keine Personaleinsparungen oder ein Abbau von Arbeitsplätzen im Vordergrund. Die Post bietet im Gegenteil ihren Kunden mit der breiten Dienstleistungspalette des Postkontos nicht nur mehr Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr, sondern schafft dadurch auch Beschäftigungsmöglichkeiten in neuen Arbeitsgebieten.</p><p>6. Die Post versucht im Rahmen ihrer engen gesetzlichen Möglichkeiten neue Dienstleistungen - z. B. gerade im Zahlungsverkehr - einzuführen, um damit auch das dichte Poststellennetz besser auszulasten.</p><p>7. Die Post kennt das Problem der Kontaktarmut der heutigen Gesellschaft. Die Post begrüsst es, wenn sich ihr Personal generell um die Postkunden - insbesondere um Senioren und Seniorinnen - kümmert, kann aber freilich keine Betreuungspflichten übernehmen. Die Post wird den "service public" bei der Geldzustellung und damit bei der Auszahlung der AHV- und IV-Renten am Domizil der Berechtigten aufrechterhalten.</p><p>8. Die Zuständigkeit, wie inskünftig die AHV- und IV-Renten auszuzahlen sind, liegt nicht bei der Post, sondern beim Gesetzgeber. Da die Post keine Dienstleistungsabbaupläne bei der Geldzustellung hegt, erübrigt sich auch die Inanspruchnahme des Rechtes des Versicherers auf die Einreichung eines Vetos.</p>
    • <p>Der "SonntagsBlick" vom 5. März 1995 berichtet, dass die PTT eine Werbekampagne vorhat, mit der möglichst viele AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner überredet werden sollen, auf die direkte Auszahlung der Rente zugunsten der bargeldlosen Überweisung auf ein Postcheckkonto zu verzichten. Die Aktion sei in den Kantonen Tessin und Neuenburg angelaufen. Für das Einverständnis zur bargeldlosen Überweisung würden kleine Geschenke offeriert.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Stimmt der Bericht im "SonntagsBlick"?</p><p>2. Die heutige AHV-Generation hat in ihrer Zeit der aktiven Erwerbstätigkeit das bargeldlose Lohnkontosystem kaum gekannt. Ist es zumutbar, sie in ihrem dritten Lebensabschnitt darauf einzustimmen?</p><p>3. Verfügt die PTT für die bargeldlose Überweisung der AHV-und IV-Renten über ein Gesamtkonzept? Wenn ja, wie sieht es aus? Ist vorgesehen, die bargeldlosen Überweisungen der AHV- und IV-Renten schrittweise flächendeckend einzuführen bzw. zu forcieren?</p><p>4. Kann die Zusicherung abgegeben werden, dass die direkte Zustellung der AHV- und IV-Renten auf jeden Fall beibehalten wird? Das nicht nur vorübergehend, sondern grundsätzlich?</p><p>5. Es gab bereits in den siebziger Jahren Pläne für die bargeldlose Überweisung der AHV- und IV-Renten. Testplatz war Basel. Das EDI gab diese nach vielen Protesten schnell auf. Weshalb soll jetzt darauf zurückgekommen werden? Liegen die Gründe vor allem in der Personaleinsparung für die PTT?</p><p>6. Nachdem der Werkplatz Schweiz laufend Arbeitsplätze verliert, befürworten massgebliche Ökonomen den Ausbau des Dienstleistungssektors. Wenn aber sogar Bundesbetriebe Dienstleistungen abbauen statt ausbauen, stellt sich die Frage: Wie und wo sollen eigentlich neue Arbeitsplätze geschaffen werden?</p><p>7. Die Individualisierung der Gesellschaft beschäftigt die Verantwortlichen. Es wird allgemein ein drohender Verlust an Solidarität beklagt. Ein solcher könnte auch als Minderung der Lebensqualität notiert werden. Für alte Menschen zählt beispielsweise die direkte Zustellung der AHV- und IV-Renten dazu. Oft, das nicht nur in abgelegenen Gegenden, sondern ebenso in städtischen Agglomerationen, ist der Brief- bzw. der Geldbriefträger für sie noch die einzige Kontaktperson zur Aussenwelt. Wäre es zu verantworten, den "service public" bei der Zustellung der AHV- und IV-Renten abzubauen oder gar aufzuheben?</p><p>8. Liegt die Zuständigkeit, wie inskünftig die AHV- und IV-Renten zugestellt werden, allein bei den PTT? Besitzt der Versicherer nicht das Recht, gegen Dienstleistungsabbaupläne das Veto einzureichen?</p>
    • Direkte Zustellung der AHV-Renten

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