Oeffentliches Beschaffungswesen. Berücksichtigung sämtlicher Regionen

ShortId
95.3104
Id
19953104
Updated
10.04.2024 12:38
Language
de
Title
Oeffentliches Beschaffungswesen. Berücksichtigung sämtlicher Regionen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die eidgenössischen Räte haben mit dem zweiten Gatt-Paket auch dem neuen Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zugestimmt. Dieses Gesetz (Art. 1) will den Wettbewerb stärken und die Gleichbehandlung aller Anbieterinnen und Anbieter gewährleisten. Diese Ziele können nur durch transparente Vergabeverfahren und durch eine detaillierte, regelmässige und vollständige Information der potentiellen Anbieterfirmen verwirklicht werden. Der Bundesrat ist daran, die Ausführungsverordnung zu erarbeiten. Sie soll am 1. Januar 1996 in Kraft treten. In dieser Verordnung ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass sämtliche Regionen der Schweiz Angebote einreichen können. Andernfalls besteht die Gefahr, dass neben den ausländischen Anbieterinnen und Anbietern nur eine beschränkte Zahl von Deutschschweizer Firmen Angebote machen, zum Nachteil von konkurrenzfähigen Unternehmen beispielsweise des Tessins.</p><p>Die schwierige Wirtschaftslage in zahlreichen Randregionen der Schweiz muss den Bundesrat dazu veranlassen, seine Aufträge gleichmässig zu verteilen.</p><p>Kann der Bundesrat uns versichern, dass er in der Ausführungsverordnung diesem Anliegen Rechnung trägt und insbesondere folgende Forderungen berücksichtigt:</p><p>1. Im offenen (Art. 14) und im selektiven (Art. 15) Verfahren wird die öffentliche Ausschreibung durch eine gezielte Informationspolitik den Anbieterinnen und Anbietern sämtlicher Regionen zugänglich gemacht.</p><p>2. Beim freihändigen Verfahren (Art. 16), d. h. beim Verfahren ohne öffentliche Ausschreibung, müssen Offerten in den drei Sprachregionen eingeholt und die Aufträge gleichmässig auf die drei Regionen aufgeteilt werden. Dabei sollen die wirtschaftlich schwächeren Randregionen speziell berücksichtigt werden.</p><p>3. Die Verordnung soll auch für Aufträge, deren Wert unter dem im Gesetz festgelegten Betrag liegt, ein klares, transparentes Vergabeverfahren und eine Informationspolitik vorsehen, die es allen drei Sprachregionen der Schweiz ermöglicht, Angebote einzureichen und bei der Vergabe berücksichtigt zu werden.</p>
  • Oeffentliches Beschaffungswesen. Berücksichtigung sämtlicher Regionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die eidgenössischen Räte haben mit dem zweiten Gatt-Paket auch dem neuen Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zugestimmt. Dieses Gesetz (Art. 1) will den Wettbewerb stärken und die Gleichbehandlung aller Anbieterinnen und Anbieter gewährleisten. Diese Ziele können nur durch transparente Vergabeverfahren und durch eine detaillierte, regelmässige und vollständige Information der potentiellen Anbieterfirmen verwirklicht werden. Der Bundesrat ist daran, die Ausführungsverordnung zu erarbeiten. Sie soll am 1. Januar 1996 in Kraft treten. In dieser Verordnung ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass sämtliche Regionen der Schweiz Angebote einreichen können. Andernfalls besteht die Gefahr, dass neben den ausländischen Anbieterinnen und Anbietern nur eine beschränkte Zahl von Deutschschweizer Firmen Angebote machen, zum Nachteil von konkurrenzfähigen Unternehmen beispielsweise des Tessins.</p><p>Die schwierige Wirtschaftslage in zahlreichen Randregionen der Schweiz muss den Bundesrat dazu veranlassen, seine Aufträge gleichmässig zu verteilen.</p><p>Kann der Bundesrat uns versichern, dass er in der Ausführungsverordnung diesem Anliegen Rechnung trägt und insbesondere folgende Forderungen berücksichtigt:</p><p>1. Im offenen (Art. 14) und im selektiven (Art. 15) Verfahren wird die öffentliche Ausschreibung durch eine gezielte Informationspolitik den Anbieterinnen und Anbietern sämtlicher Regionen zugänglich gemacht.</p><p>2. Beim freihändigen Verfahren (Art. 16), d. h. beim Verfahren ohne öffentliche Ausschreibung, müssen Offerten in den drei Sprachregionen eingeholt und die Aufträge gleichmässig auf die drei Regionen aufgeteilt werden. Dabei sollen die wirtschaftlich schwächeren Randregionen speziell berücksichtigt werden.</p><p>3. Die Verordnung soll auch für Aufträge, deren Wert unter dem im Gesetz festgelegten Betrag liegt, ein klares, transparentes Vergabeverfahren und eine Informationspolitik vorsehen, die es allen drei Sprachregionen der Schweiz ermöglicht, Angebote einzureichen und bei der Vergabe berücksichtigt zu werden.</p>
    • Oeffentliches Beschaffungswesen. Berücksichtigung sämtlicher Regionen

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