Abgelehnte EU-Richtlinien zur Patentierung von menschlichen, tierischen und pflanzlichen Genen

ShortId
95.3110
Id
19953110
Updated
10.04.2024 12:40
Language
de
Title
Abgelehnte EU-Richtlinien zur Patentierung von menschlichen, tierischen und pflanzlichen Genen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Ablehnung der Harmonisierung der nationalen Patentgesetzgebungen im Bereich der gentechnologischen Erfindungen in der Europäischen Union (EU) durch das Europäische Parlament widerspiegelt die gegenwärtig stattfindende öffentliche Diskussion, stellt jedoch nur eine ihrer Etappen in Europa dar; in der Tat hat die Europäische Kommission gemäss Presseberichten bereits angekündigt, noch in diesem Jahr einen neuen Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie vorzulegen. Somit gilt für den Schutz gentechnischer Erfindungen in der EU vorderhand der Status quo, d. h., für europäische Patente sind die entsprechenden Bestimmungen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) massgebend, und für nationale Patente ist die innerstaatliche Gesetzgebung der Vertragsstaaten, die weitgehend ebenfalls mit den Bestimmungen des EPÜ harmonisiert worden sind, anwendbar. Damit könnte die Ablehnung der Richtlinie zwar ein ungünstiges Signal für die europäische chemische Industrie und deren Forschungs- und Investitionstätigkeiten in Europa, namentlich im Verhältnis zu liberaleren Staaten wie den USA oder Japan, setzen; ihre Konsequenzen dürfen indessen nicht überschätzt werden.</p><p>2. Im Lichte der unter Ziffer 1 gemachten Ausführungen ändert der Entscheid des Europäischen Parlaments nichts am gegenwärtigen Rechtszustand in der Schweiz. Immerhin bringt er mit sich, dass den an den gentechnischen Entwicklungen Beteiligten in der EU die Vorteile einer weiteren Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen in diesem Bereich versagt bleiben und damit der Status quo massgebend bleibt.</p><p>3. Nach Auffassung des Bundesrates gibt der Entscheid des Europäischen Parlaments zu keinen Änderungen in der schweizerischen Politik oder Gesetzgebung Anlass. Der Bundesrat hat bereits mehrmals betont, dass die schweizerische Lösung auch vom internationalen und namentlich vom europäischen Umfeld abhängig ist. Die Entwicklungen in der EU stellen ein wesentliches Element dieses internationalen Umfeldes dar. Vorerst muss daher der neue Entwurf der EU abgewartet werden. Darüber hinaus hat der Bundesrat im Bericht des EJPD vom August 1993 ("Biotechnologie und Patentrecht") seine Haltung zur Frage der Patentierbarkeit gentechnischer Erfindungen erläutert und die Anregung entsprechender Schritte im Rahmen des EPÜ in Aussicht gestellt (Konkretisierung des Vorbehaltes der guten Sitten und der öffentlichen Ordnung; Aufhebung des starren Patentierungsausschlussgrundes von Tierrassen und Pflanzensorten). Wann diese Schritte umgesetzt werden können, wird massgeblich von der Bereitschaft der übrigen Vertragsstaaten des EPÜ (darunter befinden sich auch alle EU-Mitgliedstaaten) abhängen und kann heute noch nicht abschliessend beurteilt werden.</p><p>4. Der Entscheid des Europäischen Parlaments könnte, wie in Ziffer 1 erwähnt, eine negative Signalwirkung für die Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionstätigkeit in Europa haben. Für die auf dem Gebiet der Gentechnologie tätige europäische Industrie - zu welcher auch die schweizerische Industrie gehört - ist, insbesondere gegenüber liberaleren Industrieländern wie den USA oder Japan, weiterhin mit Standortnachteilenzu rechnen. Ob es deshalb längerfristig zu Verlagerungen der Forschungs und Produktionsstätten ins aussereuropäische Ausland kommt, dürfte von der künftigen Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten abhängen.</p>
  • <p>Das Europäische Parlament hat die Richtlinie zur Patentierung von menschlichen, tierischen und pflanzlichen Genen abgelehnt. Insbesondere begründete die Mehrheit ihre Meinung damit, dass "die Züchtung von Menschen nicht mehr weit sei" und dass die Forschung, welche in diese Richtung ziele, aus ethischen Gründen zurückzubinden sei. Finanzielle Aspekte seien dabei in den Hintergrund zu stellen. In der Diskussion um diese Frage hat die Schweiz immer wieder auf die Grundsätze der EU verwiesen. Auf diese gelte es Rücksicht zu nehmen. Nun hat die EU einen zurückhaltenden Weg eingeschlagen.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie bewertet er den Entscheid des Europäischen Parlaments?</p><p>2. Was hat dieser Entscheid für Auswirkungen auf die schweizerische Politik und die Gesetzgebung?</p><p>3. Gibt es - aufgrund des EU-Entscheids - für die Schweiz einen Handlungsbedarf?</p><p>4. Hat dieser Entscheid Auswirkungen auf die chemisch-pharmazeutische Industrie und auf die schweizerische Forschung?</p>
  • Abgelehnte EU-Richtlinien zur Patentierung von menschlichen, tierischen und pflanzlichen Genen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Ablehnung der Harmonisierung der nationalen Patentgesetzgebungen im Bereich der gentechnologischen Erfindungen in der Europäischen Union (EU) durch das Europäische Parlament widerspiegelt die gegenwärtig stattfindende öffentliche Diskussion, stellt jedoch nur eine ihrer Etappen in Europa dar; in der Tat hat die Europäische Kommission gemäss Presseberichten bereits angekündigt, noch in diesem Jahr einen neuen Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie vorzulegen. Somit gilt für den Schutz gentechnischer Erfindungen in der EU vorderhand der Status quo, d. h., für europäische Patente sind die entsprechenden Bestimmungen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) massgebend, und für nationale Patente ist die innerstaatliche Gesetzgebung der Vertragsstaaten, die weitgehend ebenfalls mit den Bestimmungen des EPÜ harmonisiert worden sind, anwendbar. Damit könnte die Ablehnung der Richtlinie zwar ein ungünstiges Signal für die europäische chemische Industrie und deren Forschungs- und Investitionstätigkeiten in Europa, namentlich im Verhältnis zu liberaleren Staaten wie den USA oder Japan, setzen; ihre Konsequenzen dürfen indessen nicht überschätzt werden.</p><p>2. Im Lichte der unter Ziffer 1 gemachten Ausführungen ändert der Entscheid des Europäischen Parlaments nichts am gegenwärtigen Rechtszustand in der Schweiz. Immerhin bringt er mit sich, dass den an den gentechnischen Entwicklungen Beteiligten in der EU die Vorteile einer weiteren Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen in diesem Bereich versagt bleiben und damit der Status quo massgebend bleibt.</p><p>3. Nach Auffassung des Bundesrates gibt der Entscheid des Europäischen Parlaments zu keinen Änderungen in der schweizerischen Politik oder Gesetzgebung Anlass. Der Bundesrat hat bereits mehrmals betont, dass die schweizerische Lösung auch vom internationalen und namentlich vom europäischen Umfeld abhängig ist. Die Entwicklungen in der EU stellen ein wesentliches Element dieses internationalen Umfeldes dar. Vorerst muss daher der neue Entwurf der EU abgewartet werden. Darüber hinaus hat der Bundesrat im Bericht des EJPD vom August 1993 ("Biotechnologie und Patentrecht") seine Haltung zur Frage der Patentierbarkeit gentechnischer Erfindungen erläutert und die Anregung entsprechender Schritte im Rahmen des EPÜ in Aussicht gestellt (Konkretisierung des Vorbehaltes der guten Sitten und der öffentlichen Ordnung; Aufhebung des starren Patentierungsausschlussgrundes von Tierrassen und Pflanzensorten). Wann diese Schritte umgesetzt werden können, wird massgeblich von der Bereitschaft der übrigen Vertragsstaaten des EPÜ (darunter befinden sich auch alle EU-Mitgliedstaaten) abhängen und kann heute noch nicht abschliessend beurteilt werden.</p><p>4. Der Entscheid des Europäischen Parlaments könnte, wie in Ziffer 1 erwähnt, eine negative Signalwirkung für die Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionstätigkeit in Europa haben. Für die auf dem Gebiet der Gentechnologie tätige europäische Industrie - zu welcher auch die schweizerische Industrie gehört - ist, insbesondere gegenüber liberaleren Industrieländern wie den USA oder Japan, weiterhin mit Standortnachteilenzu rechnen. Ob es deshalb längerfristig zu Verlagerungen der Forschungs und Produktionsstätten ins aussereuropäische Ausland kommt, dürfte von der künftigen Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten abhängen.</p>
    • <p>Das Europäische Parlament hat die Richtlinie zur Patentierung von menschlichen, tierischen und pflanzlichen Genen abgelehnt. Insbesondere begründete die Mehrheit ihre Meinung damit, dass "die Züchtung von Menschen nicht mehr weit sei" und dass die Forschung, welche in diese Richtung ziele, aus ethischen Gründen zurückzubinden sei. Finanzielle Aspekte seien dabei in den Hintergrund zu stellen. In der Diskussion um diese Frage hat die Schweiz immer wieder auf die Grundsätze der EU verwiesen. Auf diese gelte es Rücksicht zu nehmen. Nun hat die EU einen zurückhaltenden Weg eingeschlagen.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie bewertet er den Entscheid des Europäischen Parlaments?</p><p>2. Was hat dieser Entscheid für Auswirkungen auf die schweizerische Politik und die Gesetzgebung?</p><p>3. Gibt es - aufgrund des EU-Entscheids - für die Schweiz einen Handlungsbedarf?</p><p>4. Hat dieser Entscheid Auswirkungen auf die chemisch-pharmazeutische Industrie und auf die schweizerische Forschung?</p>
    • Abgelehnte EU-Richtlinien zur Patentierung von menschlichen, tierischen und pflanzlichen Genen

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