Landessausstellung 2001 in den Grenzregionen

ShortId
95.3117
Id
19953117
Updated
10.04.2024 11:57
Language
de
Title
Landessausstellung 2001 in den Grenzregionen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Postulat stellt einen direkten Zusammenhang zwischen den im Programm Interreg II vorgesehenen Projekten und den zur Realisierung der Landesausstellung 2001 notwendigen Studien her.</p><p>Der Bundesrat hat sich für das Drei-Seen-Projekt ausgesprochen, das von fünf Kantonen und angeschlossenen Städten verteidigt worden ist und wofür eine Machbarkeitsstudie in Bearbeitung ist. Das Postulat Mühlemann mit 24 Mitunterzeichnern ersucht den Bundesrat, eine zweite Studie in Auftrag zu geben, die auf folgende Grenzregionen erweitert würde: Genfersee, Jura, Basel, Bodensee, italienischsprechende Täler von Graubünden sowie das Tessin. Diese Studie sollte sich im weiteren auf eine finanzielle Zusammenarbeit mit dem Interreg-Fonds der EU stützen, der das Parlament kürzlich zugestimmt und die Botschaft des Bundesrates gutgeheissen hat.</p><p>Im Hinblick auf die Landesausstellung von 2001 sollte der Bundesrat auch die Bemühungen zur Förderung von "Europa der Regionen" in den erwähnten Grenzregionen unterstützen und alle Sprach- und Kulturregionen der Schweiz in diese Studien einbeziehen.</p><p>1. Wahl des Gebietes der Landesausstellung von 2001 und weiteres Vorgehen</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Einfache Frage Aguet vom 14. Februar 1995 dargelegt hat, hat er das Mandat zur Realisierung der Landesausstellung von 2001 nach reiflicher Abwägung der vorliegenden Projekte erteilt.</p><p>Der Bundesrat hat letzten Sommer die Organisation einer Landesausstellung prinzipiell unterstützt und bei seiner Wahl am vergangenen 30. Januar klar zu verstehen gegeben, dass er es nicht für zweckmässig halte, zwei Projekte zu berücksichtigen. Nach Auffassung des Bundesrates hätte ein solcher Entscheid lediglich die Ausarbeitung des endgültigen Projektes für die Landesausstellung hinausgeschoben, ohne einen späteren Entscheid dadurch zu erleichtern. Der Bundesrat hat demnach die fünf Kantone und beteiligten Städte beauftragt, eine Machbarkeitsstudie machen zu lassen und bis Ende Jahr ein endgültiges Projekt zum Thema "Die Zeit oder die Schweiz in Bewegung" zu präsentieren.</p><p>Auf dieser Basis wird der Bundesrat die Form und das Ausmass der finanziellen Beteiligung des Bundes festlegen. Sie wird dem Parlament in Form einer Botschaft unterbreitet, die im ersten Semester 1996 zur Diskussion stehen wird. Der Bundesrat hält es deswegen nicht für zweckmässig, eine zweite Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, und will nicht auf seine Wahl vom 30. Januar 1995 zurückkommen.</p><p>2. Zusammenarbeit mit Interreg II</p><p>Die Kooperationsprojekte im Rahmen der Interreg-Programme müssen die Regionalinteressen zum Ausdruck bringen. Die Impulse zu ihrer Realisierung sollten daher in erster Linie aus den interessierten Kantonen und Regionen kommen. Der Bund darf nur eine Ersatzrolle spielen und sich nicht in die Wahl einmischen. Ausserdem sollten die benachbarten Grenzregionen mit Frankreich, Deutschland und Italien ihr Interesse kundtun und einverstanden sein, sich finanziell an einem solchen Projekt zu beteiligen.</p><p>Nachdem eine Landesausstellung zunächst einmal kantonale und regionale Eigenheiten der Schweiz zum Ausdruck bringt, hält der Bundesrat eine Machbarkeitsstudie einer Landesausstellung für wenig geeignet für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit, so, wie sie in den Programmen von Interreg II vorgesehen ist.</p><p>3. Ausstrahlungskraft der Schweiz nach aussen und europäische Bedeutung</p><p>Ähnlich wie dem Verfasser des Postulates ist es dem Bundesrat ebenfalls ein Anliegen, dass die Landesausstellung nicht nur ihrer Funktion einer nationalen Versammlung gerecht wird, sondern auch die Ausstrahlungskraft der Schweiz nach aussen garantiert. In diesem Sinne möchte der Bundesrat seinen diesbezüglichen Aufruf an die Organisatoren wiederholen. Ausserdem haben letztere von sich aus den Aspekt der Öffnung, den das Projekt mit sich bringt, mehrmals vorgebracht. Diesbezüglich stellen die Zusammenarbeit und der Austausch, welche die meisten Schweizer Kantone im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit ihren Nachbarn pflegen, eine konkrete Wirklichkeit dar.</p><p>Der Bundesrat möchte zudem daran erinnern, dass die Organisatoren alle Kantone und Regionen der Schweiz zur Mitwirkung an dem vom Bundesrat ausgewählten Projekt aufmuntern müssen, um ihm so die nötige nationale Dimension zu verleihen. Die Arbeiten des hierfür ernannten Komitees schreiten übrigens gut voran und kommen diesem Anliegen entgegen.</p><p>4. Beurteilung</p><p>Im grossen und ganzen teilt der Bundesrat die Anliegen des Verfassers und der 24 Mitunterzeichner des Postulates. Er begrüsst demnach ihre Aussagen über die Notwendigkeit, das "Europa der Regionen" zu fördern und auch im Rahmen der Expo 2001 zu berücksichtigen, ohne jedoch daraus ein spezifisches Thema zu machen.</p><p>Der Bundesrat lehnt es jedoch ab, eine zweite Machbarkeitsstudie über einen weiteren Ausstellungsort zu erstellen. Er widersetzt sich folglich auch der Idee, die Studie über den im Rahmen der Interreg-II-Programme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gewährten Kredit zu finanzieren.</p><p>Zudem stellt der Bundesrat fest, dass die Hauptanliegen des Postulanten - Öffnung nach aussen und im speziellen nach Europa, aktives Mitwirken aller kulturellen und sprachlichen Regionen der Schweiz - durch das Organisationskomitee der Expo 2001 bereits berücksichtigt werden. Der Bundesrat möchte daran erinnern, dass er sich verpflichtet hat, den nationalen Charakter der Feierlichkeiten zu wahren.</p>
  • <p>Nachdem die eidgenössischen Räte der Botschaft über grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Kantonen und Regionen (Interreg II) zugestimmt haben, sollte sich der Bund selber an der Projektarbeit beteiligen. Zu diesem Zwecke ist eine Machbarkeitsstudie für eine Landesausstellung 2001 in den Grenzregionen Genfersee, Jura, Basel, Bodensee, Südbünden und Tessin in Auftrag zu geben. Dieses Projekt hat folgende Vorteile:</p><p>- Beteiligung aller Sprach- und Kulturbereiche an einer nationalen Veranstaltung;</p><p>- Kombination der bisher vorgeschlagenen Projekte "Tessin-Genfersee-Bodensee", "Genf" und "Neuenburger-, Bieler- und Murtensee";</p><p>- zukunftsorientierte Ausstellung mit europäischer Ausrichtung;</p><p>- finanzielle Kooperation mit dem Interreg-Fonds der EU.</p><p>Diese Machbarkeitsstudie erlaubt einen sinnvollen Vergleich mit der schon in Auftrag gegebenen Studie zum Projekt "Neuenburger-, Bieler- und Murtensee".</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestrebungen zur Förderung des "Europas der Regionen" in den Grenzräumen Genfersee, Jura, Basel, Bodensee, Südbünden und Tessin durch eine Machbarkeitsstudie für eine Landesausstellung 2001 in den Grenzregionen zu unterstützen.</p>
  • Landessausstellung 2001 in den Grenzregionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Postulat stellt einen direkten Zusammenhang zwischen den im Programm Interreg II vorgesehenen Projekten und den zur Realisierung der Landesausstellung 2001 notwendigen Studien her.</p><p>Der Bundesrat hat sich für das Drei-Seen-Projekt ausgesprochen, das von fünf Kantonen und angeschlossenen Städten verteidigt worden ist und wofür eine Machbarkeitsstudie in Bearbeitung ist. Das Postulat Mühlemann mit 24 Mitunterzeichnern ersucht den Bundesrat, eine zweite Studie in Auftrag zu geben, die auf folgende Grenzregionen erweitert würde: Genfersee, Jura, Basel, Bodensee, italienischsprechende Täler von Graubünden sowie das Tessin. Diese Studie sollte sich im weiteren auf eine finanzielle Zusammenarbeit mit dem Interreg-Fonds der EU stützen, der das Parlament kürzlich zugestimmt und die Botschaft des Bundesrates gutgeheissen hat.</p><p>Im Hinblick auf die Landesausstellung von 2001 sollte der Bundesrat auch die Bemühungen zur Förderung von "Europa der Regionen" in den erwähnten Grenzregionen unterstützen und alle Sprach- und Kulturregionen der Schweiz in diese Studien einbeziehen.</p><p>1. Wahl des Gebietes der Landesausstellung von 2001 und weiteres Vorgehen</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Einfache Frage Aguet vom 14. Februar 1995 dargelegt hat, hat er das Mandat zur Realisierung der Landesausstellung von 2001 nach reiflicher Abwägung der vorliegenden Projekte erteilt.</p><p>Der Bundesrat hat letzten Sommer die Organisation einer Landesausstellung prinzipiell unterstützt und bei seiner Wahl am vergangenen 30. Januar klar zu verstehen gegeben, dass er es nicht für zweckmässig halte, zwei Projekte zu berücksichtigen. Nach Auffassung des Bundesrates hätte ein solcher Entscheid lediglich die Ausarbeitung des endgültigen Projektes für die Landesausstellung hinausgeschoben, ohne einen späteren Entscheid dadurch zu erleichtern. Der Bundesrat hat demnach die fünf Kantone und beteiligten Städte beauftragt, eine Machbarkeitsstudie machen zu lassen und bis Ende Jahr ein endgültiges Projekt zum Thema "Die Zeit oder die Schweiz in Bewegung" zu präsentieren.</p><p>Auf dieser Basis wird der Bundesrat die Form und das Ausmass der finanziellen Beteiligung des Bundes festlegen. Sie wird dem Parlament in Form einer Botschaft unterbreitet, die im ersten Semester 1996 zur Diskussion stehen wird. Der Bundesrat hält es deswegen nicht für zweckmässig, eine zweite Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, und will nicht auf seine Wahl vom 30. Januar 1995 zurückkommen.</p><p>2. Zusammenarbeit mit Interreg II</p><p>Die Kooperationsprojekte im Rahmen der Interreg-Programme müssen die Regionalinteressen zum Ausdruck bringen. Die Impulse zu ihrer Realisierung sollten daher in erster Linie aus den interessierten Kantonen und Regionen kommen. Der Bund darf nur eine Ersatzrolle spielen und sich nicht in die Wahl einmischen. Ausserdem sollten die benachbarten Grenzregionen mit Frankreich, Deutschland und Italien ihr Interesse kundtun und einverstanden sein, sich finanziell an einem solchen Projekt zu beteiligen.</p><p>Nachdem eine Landesausstellung zunächst einmal kantonale und regionale Eigenheiten der Schweiz zum Ausdruck bringt, hält der Bundesrat eine Machbarkeitsstudie einer Landesausstellung für wenig geeignet für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit, so, wie sie in den Programmen von Interreg II vorgesehen ist.</p><p>3. Ausstrahlungskraft der Schweiz nach aussen und europäische Bedeutung</p><p>Ähnlich wie dem Verfasser des Postulates ist es dem Bundesrat ebenfalls ein Anliegen, dass die Landesausstellung nicht nur ihrer Funktion einer nationalen Versammlung gerecht wird, sondern auch die Ausstrahlungskraft der Schweiz nach aussen garantiert. In diesem Sinne möchte der Bundesrat seinen diesbezüglichen Aufruf an die Organisatoren wiederholen. Ausserdem haben letztere von sich aus den Aspekt der Öffnung, den das Projekt mit sich bringt, mehrmals vorgebracht. Diesbezüglich stellen die Zusammenarbeit und der Austausch, welche die meisten Schweizer Kantone im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit ihren Nachbarn pflegen, eine konkrete Wirklichkeit dar.</p><p>Der Bundesrat möchte zudem daran erinnern, dass die Organisatoren alle Kantone und Regionen der Schweiz zur Mitwirkung an dem vom Bundesrat ausgewählten Projekt aufmuntern müssen, um ihm so die nötige nationale Dimension zu verleihen. Die Arbeiten des hierfür ernannten Komitees schreiten übrigens gut voran und kommen diesem Anliegen entgegen.</p><p>4. Beurteilung</p><p>Im grossen und ganzen teilt der Bundesrat die Anliegen des Verfassers und der 24 Mitunterzeichner des Postulates. Er begrüsst demnach ihre Aussagen über die Notwendigkeit, das "Europa der Regionen" zu fördern und auch im Rahmen der Expo 2001 zu berücksichtigen, ohne jedoch daraus ein spezifisches Thema zu machen.</p><p>Der Bundesrat lehnt es jedoch ab, eine zweite Machbarkeitsstudie über einen weiteren Ausstellungsort zu erstellen. Er widersetzt sich folglich auch der Idee, die Studie über den im Rahmen der Interreg-II-Programme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gewährten Kredit zu finanzieren.</p><p>Zudem stellt der Bundesrat fest, dass die Hauptanliegen des Postulanten - Öffnung nach aussen und im speziellen nach Europa, aktives Mitwirken aller kulturellen und sprachlichen Regionen der Schweiz - durch das Organisationskomitee der Expo 2001 bereits berücksichtigt werden. Der Bundesrat möchte daran erinnern, dass er sich verpflichtet hat, den nationalen Charakter der Feierlichkeiten zu wahren.</p>
    • <p>Nachdem die eidgenössischen Räte der Botschaft über grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Kantonen und Regionen (Interreg II) zugestimmt haben, sollte sich der Bund selber an der Projektarbeit beteiligen. Zu diesem Zwecke ist eine Machbarkeitsstudie für eine Landesausstellung 2001 in den Grenzregionen Genfersee, Jura, Basel, Bodensee, Südbünden und Tessin in Auftrag zu geben. Dieses Projekt hat folgende Vorteile:</p><p>- Beteiligung aller Sprach- und Kulturbereiche an einer nationalen Veranstaltung;</p><p>- Kombination der bisher vorgeschlagenen Projekte "Tessin-Genfersee-Bodensee", "Genf" und "Neuenburger-, Bieler- und Murtensee";</p><p>- zukunftsorientierte Ausstellung mit europäischer Ausrichtung;</p><p>- finanzielle Kooperation mit dem Interreg-Fonds der EU.</p><p>Diese Machbarkeitsstudie erlaubt einen sinnvollen Vergleich mit der schon in Auftrag gegebenen Studie zum Projekt "Neuenburger-, Bieler- und Murtensee".</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestrebungen zur Förderung des "Europas der Regionen" in den Grenzräumen Genfersee, Jura, Basel, Bodensee, Südbünden und Tessin durch eine Machbarkeitsstudie für eine Landesausstellung 2001 in den Grenzregionen zu unterstützen.</p>
    • Landessausstellung 2001 in den Grenzregionen

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