Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz
- ShortId
-
95.3118
- Id
-
19953118
- Updated
-
10.04.2024 13:52
- Language
-
de
- Title
-
Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
- 1
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- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Interpellation nimmt Bezug auf Fragen des Elektrizitätsaussenhandels und der inländischen Kraftwerkkapazitäten. Dazu sind einleitend einige Klärungen erforderlich:</p><p>Der wesentliche Teil der bisherigen Exportüberschüsse erfolgte im Sommerhalbjahr, und zwar wegen der im Vergleich zum Winterhalbjahr grösseren Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft und der geringeren Nachfrage. Massgebend für die Beurteilung der Versorgungslage ist jedoch der Winter. In vier der vergangenen sechs Winterhalbjahren (1989/90- 1994/95) reichte beispielsweise die inländische Elektrizitätserzeugung nicht aus, um die Nachfrage zu decken. Seit dem Winter 1989/90 ist ein abnehmender Trend der Importüberschüsse festzustellen, und im Winterhalbjahr 1993/94 entstand ein Ausfuhrüberschuss von 2,8 TWh, was 11 Prozent des inländischen Endverbrauchs entsprach (im Kalenderjahr 1994 betrug der Ausfuhrüberschuss 11,8 TWh oder 25 Prozent des Endverbrauchs). Diese Entwicklung ist vor allem der von 1990 bis 1994 wachsenden Wasserführung und der vor allem rezessionsbedingten Nachfrageflaute zuzuschreiben (in den Kalenderjahren 1993 und 1994 war die Elektrizitätsnachfrage leicht rückläufig, im Winter 1994/95 hat sie wieder leicht angezogen). Das in der Interpellation besonders hervorgehobene Jahr 1994 war ausserordentlich wasserreich (+ 24 Prozent Mehrproduktion gegenüber 1990) und verzeichnete seit Messbeginn im 18. Jahrhundert die höchste Durchschnittstemperatur, was sich sowohl auf die ganzjährige Wasserführung wie auf den wärmeabhängigen Teil der Elektrizitätsnachfrage auswirkte.</p><p>Mit beträchtlichen natürlichen Schwankungen im Elektrizitätsangebot ist auch in Zukunft zu rechnen. Zudem können einzelne grössere Kraftwerke ausfallen. Diese kaum einplanbaren Produktionsschwankungen erfordern eine gewisse Reservehaltung. Ein Teil der Ein- und Ausfuhren ist auch auf strukturelle, über längere Zeit stabile Einflüsse zurückzuführen. In der Schweiz bestehen praktisch keine stillstehenden Reserven, so dass zeitweise nicht benötigte Kapazitäten auch in Zukunft für den Export eingesetzt werden. Mitte der achtziger Jahre hat die Elektrizitätswirtschaft, als Folge der Nichtrealisierbarkeit von Kernkraftwerkprojekten, langfristige Importverträge abgeschlossen. Die Bezugsrechte aus Frankreich steigen von 1985 bis 2000 stark an (von rund 590 MW auf rund 2500 MW, was gut 80 Prozent der heute im Inland bestehenden Kernkraftkapazitäten entspricht). Diese Verträge laufen nach 2017 bis 2036 stufenweise aus.</p><p>Bis Anfang des nächsten Jahrhunderts ist in Europa und auch in der Schweiz mit einem Überangebot an Elektrizität zu rechnen. Von den neunziger Jahren kann jedoch nicht auf die längerfristige Versorgungslage geschlossen werden. In der Schweiz und in den meisten europäischen Ländern wird ab 2005 bis 2010 in verstärktem Masse der Ersatz bestehender Kraftwerke fällig. In der Schweiz ergibt sich aufgrund der aktuellen Nachfrageperspektiven des BEW ab 2010 eine zunehmende Versorgungslücke, falls die bestehenden Kernkraftwerke nach Ablauf ihrer bisher mit 40 Jahren angenommenen Lebensdauer nicht ersetzt und die bestehenden Importe aus den Beteiligungen an französischen Kernkraftwerken nicht erneuert werden. Um diese Lücke zu schliessen, müssen von der Elektrizitätswirtschaft und vom Bundesrat sämtliche Optionen in Betracht gezogen werden: verstärkte Anstrengungen zur rationellen Elektrizitätsverwendung (Weiterführung des Aktionsprogramms "Energie 2000", Einführung des Energiegesetzes), die Optimierung bestehender und die Erstellung neuer landeseigener Kraftwerke (Wasserkraft, fossil- oder nuklearthermische Anlagen, dezentrale Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen) oder Stromimporte, allenfalls in Verbindung mit einer Marktöffnung.</p><p>Zu den in der Interpellation aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die preislichen Anreize sind für eine sparsame und rationelle Energieverwendung und den Einsatz erneuerbarer Energien seit Mitte der achtziger Jahren tatsächlich stark zurückgegangen. Energie ist zurzeit reichlich und sehr preisgünstig verfügbar. Heizöl, Benzin und Elektrizität kosten real weniger als Anfang der siebziger Jahre, vor Beginn der ersten Erdölkrise. Zahlreiche Massnahmen, insbesondere zur rationellen Elektrizitätsverwendung, sind jedoch selbst bei den gegenwärtig tiefen Tarifen einzelwirtschaftlich rentabel.</p><p>2. Die Ausschöpfung der noch ungenutzten Möglichkeiten der rationellen Elektrizitätsverwendung und der Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien liegt auch im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung. Die Grundlagen dazu sind das Aktionsprogramm "Energie 2000", der Energienutzungsbeschluss, das geplante Energiegesetz und die geplante CO 2 -Abgabe.</p><p>Zur Förderung der erneuerbaren Energien wurden bereits zahlreiche Anstrengungen unternommen. Zu nennen sind beispielsweise die Forschung, Pilot- und Demonstrationsprojekte, die Schaffung von Testzentren für Wärmepumpen und Solaranlagen, Förderungsmassnahmen im Rahmen der Programme Diane und Pacer oder die Anschlussbedingungen für Eigenproduzenten leitungsgebundener Energie gemäss Energienutzungsbeschluss.</p><p>Aufgrund einer Evaluation und der Budgetrestriktionen werden sich die finanziellen Förderungsmassnahmen des BEW in Zukunft vermehrt auf Marketingaktivitäten im Rahmen von "Energie 2000" statt auf direkte Subventionen konzentrieren. Die Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien wird wegen der in der Regel hohen Gestehungskosten noch für mehrere Jahrzehnte auf die traditionellen Energieträger angewiesen sein. Da langfristig aber ein beträchtliches Potential besteht, ist die Förderung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien eine Aufgabe, die kontinuierlich weitergeführt werden muss. Die bestehenden Förderungskompetenzen des Bundes sollen im Rahmen des Energiegesetzes weiterbestehen.</p><p>Auch im Bereich der rationellen Elektrizitätsverwendung wurden bereits zahlreiche Massnahmen realisiert. Zu erwähnen sind beispielsweise Zielwerte für Geräte und die Bewilligungspflicht für Elektroheizungen gemäss Energienutzungsbeschluss, die SIA-Empfehlung "Elektrische Energie im Hochbau", Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen (z. B. im Rahmen des Projektes Ravel). Den Empfehlungen des EVED für eine auf den rationellen Elektrizitätseinsatz ausgerichtete Tarifpolitik wird von der Elektrizitätswirtschaft vermehrt Rechnung getragen. Der technische Fortschritt und solche Massnahmen tragen zu einer Verlangsamung der Verbrauchszunahme bei. Sie reichen aber aufgrund der bisherigen Perspektiven nicht aus für eine Stabilisierung des Elektrizitätsverbrauchs. Das im Entwurf vorliegende Energiegesetz und die Weiterführung des Aktionsprogramms "Energie 2000" sollen eine massvolle Verstärkung der bisherigen Energiepolitik ermöglichen.</p><p>3. Wie bereits bei der Beantwortung der Interpellationen Spoerry (94.3419) bzw. Cavadini Jean (94.3427) vom 6. Oktober 1994, Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz, festgestellt, teilt der Bundesrat die Auffassung, dass in den nächsten Jahren die politische Diskussion über die künftige Elektrizitätsversorgung intensiviert werden muss. Gelegenheiten ergeben sich in nächster Zeit mit der Behandlung anstehender energiepolitischer Vorlagen (Energiegesetz, CO 2 -Abgabe, Volksinitiativen, Totalrevision Atomgesetz). Im Zentrum der Diskussion müssen dabei die langfristigen Perspektiven und Optionen stehen.</p><p>4. Es ist grundsätzlich denkbar, die Anforderungen an die Versorgungssicherheit gegenüber früheren Konzepten und Studien zurückzunehmen. Dies ist mit den Importverträgen mit Frankreich in der Praxis auch bereits geschehen. Welche Versorgungssicherheit optimal ist, lässt sich nicht zuletzt wegen der Unsicherheiten über die künftige Struktur der Elektrizitätswirtschaft schwer feststellen. Die in der Interpellation vorgeschlagene Versorgungssicherheit von 50 Prozent (gleichbedeutend mit Nettoimporten in jedem zweiten Winterhalbjahr) würde ein im europäischen Verbund abgestimmtes Vorgehen voraussetzen. Ein Teil der Versorgungsrisiken könnte in einem liberalisierten System auch durch die Verbraucher übernommen werden, beispielsweise mit unterbrechbaren Lieferungen. Aus technischen und wirtschaftspolitischen Gründen könnte allerdings auch bei einer Öffnung des Elektrizitätsmarktes auf eine substantielle landeseigene Elektrizitätserzeugung nicht verzichtet werden.</p><p>Der Bundesrat vertritt auch die Auffassung, dass eine Sankt-Florians-Politik nicht vertretbar ist. Die Einfuhr von Elektrizität aus Kernkraftwerken und fossilthermischen Anlagen verträgt sich schlecht mit dem weiterhin vorhandenen Widerstand gegen die Kernenergie in unserem Land sowie den energie- und klimapolitischen Zielen, wie sie im Aktionsprogramm "Energie 2000" bzw. in der Klimakonvention festgelegt sind. Zusätzliche Elektrizitätsimporte sind vor allem dann fragwürdig, wenn bei ausländischen Partnern nicht gleichwertige Umweltschutz- und Sicherheitsanforderungen wie in der Schweiz bestehen.</p><p>5./6. Der Produktionsüberschuss (Ausfuhrüberschuss) der inländischen Kraftwerkkapazitäten betrug 1994 rund 25 Prozent (nicht 40 Prozent) der Endnachfrage. Wie einleitend dargelegt, kann jedoch aus einzelnen Jahren kein Trend für langfristige Perspektiven und Optionen hergeleitet werden. Die Frage der Versorgungsautonomie soll insbesondere im Zusammenhang mit einer allfälligen Marktöffnung weiterverfolgt werden. Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement wird dem Bundesrat bis Ende 1995 einen Bericht über die möglichen Formen und Wirkungen der Marktöffnung bei den leitungsgebundenen Energien unterbreiten. Der Bericht einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Bundesverwaltung, der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft und der grossen Energiekonsumenten vom Juni 1995 enthält weitreichende Empfehlungen, die im einzelnen mit den interessierten Kreisen zu diskutieren sind.</p><p>Die grundlegende Stossrichtung der Energiepolitik (sparsame und rationelle Verwendung aller Energieträger und Förderung der erneuerbaren Energie) muss auch nach dem Jahre 2000 und in einem allfällig liberalisierten Markt für leitungsgebundene Energie beibehalten werden.</p><p>7. 1994 hat die schweizerische Elektrizitätswirtschaft beim Verkauf von Elektrizität im Ausland einen Durchschnittserlös von 5,55 Rappen pro kWh erzielt (1993: 5,99 Rappen pro kWh; 1992: 6,17 Rappen pro kWh). Im gleichen Jahr erfolgten die Käufe im Ausland zu einem Durchschnittserlös von 5,46 Rappen pro kWh (1993: 5,57 Rappen pro kWh; 1992: 6,23 Rappen pro kWh). 1994 und 1993 lagen damit die Importpreise unter, 1992 dagegen über den Exportpreisen. Berücksichtigt man die Elektrizitätsmengen, ergeben sich für die Schweiz bis weit zurück in die Vergangenheit positive Aussenhandelsbilanzen im Elektrizitätssektor. Das in der Interpellation erwähnte Jahr 1994 verzeichnete mit 696 Millionen Franken den höchsten bisher erreichten Überschuss (1993: 510 Millionen Franken; 1992: 353 Millionen Franken). Der positive Saldo ist vor allem zurückzuführen auf den hohen Anteil von Exporten zu Hochtarifzeiten (im Jahr 1994 waren dies 65 Prozent der Ausfuhr) sowie auf die zum überwiegenden Teil langfristig vertraglich festgelegten Lieferungen (z. B. nach Italien). Aus dem Aussenhandel ergibt sich somit ein Beitrag an die Deckung der Kosten der inländischen Elektrizitätsversorgung und Reservehaltung. Die in der Interpellation erwähnten kumulierten Verluste von Hunderten Millionen Franken sind nicht belegbar.</p><p>8. Gemäss Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR 942.20) ist es die Aufgabe des Preisüberwachers, die missbräuchliche Erhöhung und Beibehaltung von Preisen zu verhindern oder zu beseitigen (Art. 4 Abs. 3 PüG). Bei den grossen Elektrizitätsunternehmungen, die die Tarife selbständig festlegen, strebt er im Falle eines Missbrauchs mit den Betroffenen eine einvernehmliche Regelung an (Art. 9 PüG). Geplante Erhöhungen traten in der Vergangenheit aufgrund der Verhandlungen mit dem Preisüberwacher häufig nur reduziert in Kraft. Die Tarife der meisten Elektrizitätswerke werden von der Legislative oder Exekutive eines Kantons oder einer Gemeinde festgesetzt oder genehmigt. Im Sinne des Artikels 14 Absatz 1 PüG beschränkt sich daher der Einfluss des Preisüberwachers gewöhnlich auf ein Empfehlungsrecht zuhanden dieser Behörden. Bisher hat der Preisüberwacher in der Regel die Überwälzung gestiegener Beschaffungskosten bei Wiederverkäufern auf die Elektrizitätskonsumenten nicht als Preismissbrauch qualifiziert. Diese Sicht wird allerdings zunehmend - beispielsweise mit Hinweis auf die Preisentwicklung auf Vergleichsmärkten - in Frage gestellt, und es ist mit einer verschärften Praxis des Preisüberwachers zu rechnen. Im Prinzip gilt, dass ohne besondere Gründe (wie z. B. die Energiepolitik des Bundes) die sichtbare Hand des Staates einem Unternehmen nicht zugestehen sollte, was ihm die unsichtbare Hand des Marktes versagen würde.</p><p>Trotz der starken finanziellen und institutionellen Beteiligung der öffentlichen Hand sind die Elektrizitätsgesellschaften bestrebt, ihren unternehmerischen Handlungsspielraum zu wahren und auszubauen. Wie bereits bei der Beantwortung der Interpellationen Spoerry (94.3419) bzw. Cavadini Jean (94.3427) vom 6. Oktober 1994, Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz, festgehalten wurde, ist auch der Bundesrat der Auffassung, dass Bund und Kantone keine umfassende Verantwortung für die Energieversorgung übernehmen sollen.</p><p>Bund und Kantone können aber Rahmenbedingungen setzen. Der direkte Beitrag des Bundes zur Verringerung der finanziellen Risiken von Überschüssen oder auch Engpässen besteht in der Vereinfachung und Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Neu- und Ersatzinvestitionen der Elektrizitätswirtschaft. Auch die Förderung der dezentralen Elektrizitätserzeugung (gesamtwirtschaftlich angemessene Anschlussbedingungen für Eigenproduzenten, Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien) kann einen Beitrag zu einer effizienten und flexiblen Elektrizitätsversorgung leisten. Untersucht werden zurzeit, wie erwähnt (Fragen 5 und 6), die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Verstärkung des Wettbewerbs im schweizerischen und internationalen Elektrizitätsmarkt.</p><p>9. Die Leistungserhöhung der bestehenden Kernkraftwerke um 10 Prozent (etwa 4 Prozent der Elektrizitätserzeugung) ist ein, wenn auch umstrittenes, Ziel von "Energie 2000". Im Kernkraftwerk Mühleberg wurde im November 1992 die Leistung von 320 auf 355 MW erhöht. Im Kernkraftwerk Gösgen wurden im Juni 1994 zwei der drei Niederdruckturbinen ausgetauscht. Die dritte soll in der Revision 1995 ersetzt werden. Damit verbunden ist eine Leistungssteigerung der Anlage um 28 MW. Das Kernkraftwerk Leibstadt hat im Juli 1992 beim Bundesrat ebenfalls ein Gesuch eingereicht - der Entscheid des Bundesrates ist noch ausstehend.</p><p>Gesuche um Leistungserhöhungen in den schweizerischen Kernkraftwerken werden nach dem Atomgesetz vom 23. Dezember 1959 (SR 732.0) beurteilt. Eine atomrechtliche Bewilligung ist eine Polizeibewilligung. Sie muss erteilt werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen zum Beispiel bezüglich der nuklearen Sicherheit erfüllt sind. Nach dem Atomgesetz wäre es unzulässig, die Leistungserhöhung von einem Bedarfsnachweis abhängig zu machen. Der Bundesrat hat bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass eine gewisse Leistungserhöhung der bestehenden Kernkraftwerke mit dem Moratoriumsartikel in der Bundesverfassung vereinbar ist. Bereits bewilligte Leistungserhöhungen können nur rückgängig gemacht werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Bewilligung nicht mehr erfüllt sind - dies ist heute nicht der Fall.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Durch die hohe Schweizer Produktion und die Schweizer Bezugsrechte in Frankreich ist eine Überversorgung mit Strom eingetreten, die auf die Rentabilität und die Preise drückt.</p><p>Im Jahre 1994 erreichte die Inlandproduktion 63,7 GWh oder 135,8 Prozent des schweizerischen Endverbrauchs. Unter Einbezug der Bezugsrechte in Frankreich betrug die gesamte Produktion 76 GWh oder 162 Prozent des schweizerischen Endverbrauchs.</p><p>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass durch die hohe Überschussproduktion die Motivation der Elektrizitätswirtschaft und der Konsumenten und Konsumentinnen (tiefer Strompreis) zum Stromsparen und zur Förderung der erneuerbaren Energie sinkt?</p><p>2. Welche Massnahmen sind aus diesen Gründen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien und des Stromsparens vorgesehen?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass angesichts der seit Jahren verzeichneten Exportüberschüsse (1994 Rekordüberschuss im Inland von 11,5 Milliarden kWh) die Energieversorgung unseres Landes von Grund auf neu diskutiert werden muss?</p><p>4. Bisher galt der Grundsatz, dass in der Schweiz durch eigene Produktionskapazitäten eine Versorgungssicherheit von 90/95 Prozent gewährleistet sein muss. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass angesichts der Öffnung und Liberalisierung im europäischen Strommarkt höchstens 50 Prozent Versorgungssicherheit genügen?</p><p>5. In der Beantwortung einer Interpellation bestätigt der Bundesrat, dass die in der Gesamtenergiekonzeption (1978) und in der Beurteilung des Bedarfsnachweises für Atomkraftwerke (1981) formulierte Versorgungsautonomie weitgehend illusorisch geworden ist. Wenn sich die Frage der Versorgungsautonomie im Hinblick auf die Öffnung der Grenzen in Europa und im Hinblick auf den 1994 erzielten Produktionsüberschuss von 21 Milliarden kWh oder 40 Prozent des Inlandverbrauchs neu stellt, welche neue Energiepolitik hat der Bundesrat als Antwort auf diese neue Entwicklung vorgesehen?</p><p>6. Erachtet der Bundesrat die "Stromreserve" des Jahres 1994 in der Höhe von 40 Prozent des Inlandverbrauchs (Tendenz zunehmend) für sinnvoll?</p><p>7. Neuste Abschlusszahlen von Elektrizitätswerken zeigen, dass kumuliert Hunderte Millionen Franken Verluste hingenommen werden müssen, weil Überschüsse zu Dumpingpreisen weit unter den Gestehungskosten abgestossen werden müssen. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese durch überrissene Bedarfsprognosen verschuldeten volkswirtschaftlichen Kosten langsam, aber sicher untragbar werden?</p><p>8. Die volkswirtschaftlichen Kosten dieser Strompolitik werden von den Stromverbrauchern und -verbraucherinnen in den inländischen Versorgungsmonopolen in Form von zu hohen Tarifen und den Mitbesitzern der Elektrizitätswerke (mehrheitlich Kantone und Städte) bezahlt. Setzt sich der Trend fort, werden sich diese Verluste in den neunziger Jahren auf mehrere Milliarden Franken summieren. Was gedenkt der Bund in die Wege zu leiten, um die Stromkonsumenten und -konsumentinnen und die öffentliche Hand von diesen aufgebürdeten Belastungen zu entlasten?</p><p>9. Ist der Bundesrat angesichts der hohen Überschüsse in der Stromproduktion und des verfassungsmässigen Moratoriums bereit, die Leistungserhöhungen in den Schweizer Kernkraftwerken einer erneuten Beurteilung zu unterziehen bzw. sie rückgängig zu machen?</p>
- Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Interpellation nimmt Bezug auf Fragen des Elektrizitätsaussenhandels und der inländischen Kraftwerkkapazitäten. Dazu sind einleitend einige Klärungen erforderlich:</p><p>Der wesentliche Teil der bisherigen Exportüberschüsse erfolgte im Sommerhalbjahr, und zwar wegen der im Vergleich zum Winterhalbjahr grösseren Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft und der geringeren Nachfrage. Massgebend für die Beurteilung der Versorgungslage ist jedoch der Winter. In vier der vergangenen sechs Winterhalbjahren (1989/90- 1994/95) reichte beispielsweise die inländische Elektrizitätserzeugung nicht aus, um die Nachfrage zu decken. Seit dem Winter 1989/90 ist ein abnehmender Trend der Importüberschüsse festzustellen, und im Winterhalbjahr 1993/94 entstand ein Ausfuhrüberschuss von 2,8 TWh, was 11 Prozent des inländischen Endverbrauchs entsprach (im Kalenderjahr 1994 betrug der Ausfuhrüberschuss 11,8 TWh oder 25 Prozent des Endverbrauchs). Diese Entwicklung ist vor allem der von 1990 bis 1994 wachsenden Wasserführung und der vor allem rezessionsbedingten Nachfrageflaute zuzuschreiben (in den Kalenderjahren 1993 und 1994 war die Elektrizitätsnachfrage leicht rückläufig, im Winter 1994/95 hat sie wieder leicht angezogen). Das in der Interpellation besonders hervorgehobene Jahr 1994 war ausserordentlich wasserreich (+ 24 Prozent Mehrproduktion gegenüber 1990) und verzeichnete seit Messbeginn im 18. Jahrhundert die höchste Durchschnittstemperatur, was sich sowohl auf die ganzjährige Wasserführung wie auf den wärmeabhängigen Teil der Elektrizitätsnachfrage auswirkte.</p><p>Mit beträchtlichen natürlichen Schwankungen im Elektrizitätsangebot ist auch in Zukunft zu rechnen. Zudem können einzelne grössere Kraftwerke ausfallen. Diese kaum einplanbaren Produktionsschwankungen erfordern eine gewisse Reservehaltung. Ein Teil der Ein- und Ausfuhren ist auch auf strukturelle, über längere Zeit stabile Einflüsse zurückzuführen. In der Schweiz bestehen praktisch keine stillstehenden Reserven, so dass zeitweise nicht benötigte Kapazitäten auch in Zukunft für den Export eingesetzt werden. Mitte der achtziger Jahre hat die Elektrizitätswirtschaft, als Folge der Nichtrealisierbarkeit von Kernkraftwerkprojekten, langfristige Importverträge abgeschlossen. Die Bezugsrechte aus Frankreich steigen von 1985 bis 2000 stark an (von rund 590 MW auf rund 2500 MW, was gut 80 Prozent der heute im Inland bestehenden Kernkraftkapazitäten entspricht). Diese Verträge laufen nach 2017 bis 2036 stufenweise aus.</p><p>Bis Anfang des nächsten Jahrhunderts ist in Europa und auch in der Schweiz mit einem Überangebot an Elektrizität zu rechnen. Von den neunziger Jahren kann jedoch nicht auf die längerfristige Versorgungslage geschlossen werden. In der Schweiz und in den meisten europäischen Ländern wird ab 2005 bis 2010 in verstärktem Masse der Ersatz bestehender Kraftwerke fällig. In der Schweiz ergibt sich aufgrund der aktuellen Nachfrageperspektiven des BEW ab 2010 eine zunehmende Versorgungslücke, falls die bestehenden Kernkraftwerke nach Ablauf ihrer bisher mit 40 Jahren angenommenen Lebensdauer nicht ersetzt und die bestehenden Importe aus den Beteiligungen an französischen Kernkraftwerken nicht erneuert werden. Um diese Lücke zu schliessen, müssen von der Elektrizitätswirtschaft und vom Bundesrat sämtliche Optionen in Betracht gezogen werden: verstärkte Anstrengungen zur rationellen Elektrizitätsverwendung (Weiterführung des Aktionsprogramms "Energie 2000", Einführung des Energiegesetzes), die Optimierung bestehender und die Erstellung neuer landeseigener Kraftwerke (Wasserkraft, fossil- oder nuklearthermische Anlagen, dezentrale Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen) oder Stromimporte, allenfalls in Verbindung mit einer Marktöffnung.</p><p>Zu den in der Interpellation aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die preislichen Anreize sind für eine sparsame und rationelle Energieverwendung und den Einsatz erneuerbarer Energien seit Mitte der achtziger Jahren tatsächlich stark zurückgegangen. Energie ist zurzeit reichlich und sehr preisgünstig verfügbar. Heizöl, Benzin und Elektrizität kosten real weniger als Anfang der siebziger Jahre, vor Beginn der ersten Erdölkrise. Zahlreiche Massnahmen, insbesondere zur rationellen Elektrizitätsverwendung, sind jedoch selbst bei den gegenwärtig tiefen Tarifen einzelwirtschaftlich rentabel.</p><p>2. Die Ausschöpfung der noch ungenutzten Möglichkeiten der rationellen Elektrizitätsverwendung und der Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien liegt auch im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung. Die Grundlagen dazu sind das Aktionsprogramm "Energie 2000", der Energienutzungsbeschluss, das geplante Energiegesetz und die geplante CO 2 -Abgabe.</p><p>Zur Förderung der erneuerbaren Energien wurden bereits zahlreiche Anstrengungen unternommen. Zu nennen sind beispielsweise die Forschung, Pilot- und Demonstrationsprojekte, die Schaffung von Testzentren für Wärmepumpen und Solaranlagen, Förderungsmassnahmen im Rahmen der Programme Diane und Pacer oder die Anschlussbedingungen für Eigenproduzenten leitungsgebundener Energie gemäss Energienutzungsbeschluss.</p><p>Aufgrund einer Evaluation und der Budgetrestriktionen werden sich die finanziellen Förderungsmassnahmen des BEW in Zukunft vermehrt auf Marketingaktivitäten im Rahmen von "Energie 2000" statt auf direkte Subventionen konzentrieren. Die Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien wird wegen der in der Regel hohen Gestehungskosten noch für mehrere Jahrzehnte auf die traditionellen Energieträger angewiesen sein. Da langfristig aber ein beträchtliches Potential besteht, ist die Förderung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien eine Aufgabe, die kontinuierlich weitergeführt werden muss. Die bestehenden Förderungskompetenzen des Bundes sollen im Rahmen des Energiegesetzes weiterbestehen.</p><p>Auch im Bereich der rationellen Elektrizitätsverwendung wurden bereits zahlreiche Massnahmen realisiert. Zu erwähnen sind beispielsweise Zielwerte für Geräte und die Bewilligungspflicht für Elektroheizungen gemäss Energienutzungsbeschluss, die SIA-Empfehlung "Elektrische Energie im Hochbau", Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen (z. B. im Rahmen des Projektes Ravel). Den Empfehlungen des EVED für eine auf den rationellen Elektrizitätseinsatz ausgerichtete Tarifpolitik wird von der Elektrizitätswirtschaft vermehrt Rechnung getragen. Der technische Fortschritt und solche Massnahmen tragen zu einer Verlangsamung der Verbrauchszunahme bei. Sie reichen aber aufgrund der bisherigen Perspektiven nicht aus für eine Stabilisierung des Elektrizitätsverbrauchs. Das im Entwurf vorliegende Energiegesetz und die Weiterführung des Aktionsprogramms "Energie 2000" sollen eine massvolle Verstärkung der bisherigen Energiepolitik ermöglichen.</p><p>3. Wie bereits bei der Beantwortung der Interpellationen Spoerry (94.3419) bzw. Cavadini Jean (94.3427) vom 6. Oktober 1994, Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz, festgestellt, teilt der Bundesrat die Auffassung, dass in den nächsten Jahren die politische Diskussion über die künftige Elektrizitätsversorgung intensiviert werden muss. Gelegenheiten ergeben sich in nächster Zeit mit der Behandlung anstehender energiepolitischer Vorlagen (Energiegesetz, CO 2 -Abgabe, Volksinitiativen, Totalrevision Atomgesetz). Im Zentrum der Diskussion müssen dabei die langfristigen Perspektiven und Optionen stehen.</p><p>4. Es ist grundsätzlich denkbar, die Anforderungen an die Versorgungssicherheit gegenüber früheren Konzepten und Studien zurückzunehmen. Dies ist mit den Importverträgen mit Frankreich in der Praxis auch bereits geschehen. Welche Versorgungssicherheit optimal ist, lässt sich nicht zuletzt wegen der Unsicherheiten über die künftige Struktur der Elektrizitätswirtschaft schwer feststellen. Die in der Interpellation vorgeschlagene Versorgungssicherheit von 50 Prozent (gleichbedeutend mit Nettoimporten in jedem zweiten Winterhalbjahr) würde ein im europäischen Verbund abgestimmtes Vorgehen voraussetzen. Ein Teil der Versorgungsrisiken könnte in einem liberalisierten System auch durch die Verbraucher übernommen werden, beispielsweise mit unterbrechbaren Lieferungen. Aus technischen und wirtschaftspolitischen Gründen könnte allerdings auch bei einer Öffnung des Elektrizitätsmarktes auf eine substantielle landeseigene Elektrizitätserzeugung nicht verzichtet werden.</p><p>Der Bundesrat vertritt auch die Auffassung, dass eine Sankt-Florians-Politik nicht vertretbar ist. Die Einfuhr von Elektrizität aus Kernkraftwerken und fossilthermischen Anlagen verträgt sich schlecht mit dem weiterhin vorhandenen Widerstand gegen die Kernenergie in unserem Land sowie den energie- und klimapolitischen Zielen, wie sie im Aktionsprogramm "Energie 2000" bzw. in der Klimakonvention festgelegt sind. Zusätzliche Elektrizitätsimporte sind vor allem dann fragwürdig, wenn bei ausländischen Partnern nicht gleichwertige Umweltschutz- und Sicherheitsanforderungen wie in der Schweiz bestehen.</p><p>5./6. Der Produktionsüberschuss (Ausfuhrüberschuss) der inländischen Kraftwerkkapazitäten betrug 1994 rund 25 Prozent (nicht 40 Prozent) der Endnachfrage. Wie einleitend dargelegt, kann jedoch aus einzelnen Jahren kein Trend für langfristige Perspektiven und Optionen hergeleitet werden. Die Frage der Versorgungsautonomie soll insbesondere im Zusammenhang mit einer allfälligen Marktöffnung weiterverfolgt werden. Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement wird dem Bundesrat bis Ende 1995 einen Bericht über die möglichen Formen und Wirkungen der Marktöffnung bei den leitungsgebundenen Energien unterbreiten. Der Bericht einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Bundesverwaltung, der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft und der grossen Energiekonsumenten vom Juni 1995 enthält weitreichende Empfehlungen, die im einzelnen mit den interessierten Kreisen zu diskutieren sind.</p><p>Die grundlegende Stossrichtung der Energiepolitik (sparsame und rationelle Verwendung aller Energieträger und Förderung der erneuerbaren Energie) muss auch nach dem Jahre 2000 und in einem allfällig liberalisierten Markt für leitungsgebundene Energie beibehalten werden.</p><p>7. 1994 hat die schweizerische Elektrizitätswirtschaft beim Verkauf von Elektrizität im Ausland einen Durchschnittserlös von 5,55 Rappen pro kWh erzielt (1993: 5,99 Rappen pro kWh; 1992: 6,17 Rappen pro kWh). Im gleichen Jahr erfolgten die Käufe im Ausland zu einem Durchschnittserlös von 5,46 Rappen pro kWh (1993: 5,57 Rappen pro kWh; 1992: 6,23 Rappen pro kWh). 1994 und 1993 lagen damit die Importpreise unter, 1992 dagegen über den Exportpreisen. Berücksichtigt man die Elektrizitätsmengen, ergeben sich für die Schweiz bis weit zurück in die Vergangenheit positive Aussenhandelsbilanzen im Elektrizitätssektor. Das in der Interpellation erwähnte Jahr 1994 verzeichnete mit 696 Millionen Franken den höchsten bisher erreichten Überschuss (1993: 510 Millionen Franken; 1992: 353 Millionen Franken). Der positive Saldo ist vor allem zurückzuführen auf den hohen Anteil von Exporten zu Hochtarifzeiten (im Jahr 1994 waren dies 65 Prozent der Ausfuhr) sowie auf die zum überwiegenden Teil langfristig vertraglich festgelegten Lieferungen (z. B. nach Italien). Aus dem Aussenhandel ergibt sich somit ein Beitrag an die Deckung der Kosten der inländischen Elektrizitätsversorgung und Reservehaltung. Die in der Interpellation erwähnten kumulierten Verluste von Hunderten Millionen Franken sind nicht belegbar.</p><p>8. Gemäss Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR 942.20) ist es die Aufgabe des Preisüberwachers, die missbräuchliche Erhöhung und Beibehaltung von Preisen zu verhindern oder zu beseitigen (Art. 4 Abs. 3 PüG). Bei den grossen Elektrizitätsunternehmungen, die die Tarife selbständig festlegen, strebt er im Falle eines Missbrauchs mit den Betroffenen eine einvernehmliche Regelung an (Art. 9 PüG). Geplante Erhöhungen traten in der Vergangenheit aufgrund der Verhandlungen mit dem Preisüberwacher häufig nur reduziert in Kraft. Die Tarife der meisten Elektrizitätswerke werden von der Legislative oder Exekutive eines Kantons oder einer Gemeinde festgesetzt oder genehmigt. Im Sinne des Artikels 14 Absatz 1 PüG beschränkt sich daher der Einfluss des Preisüberwachers gewöhnlich auf ein Empfehlungsrecht zuhanden dieser Behörden. Bisher hat der Preisüberwacher in der Regel die Überwälzung gestiegener Beschaffungskosten bei Wiederverkäufern auf die Elektrizitätskonsumenten nicht als Preismissbrauch qualifiziert. Diese Sicht wird allerdings zunehmend - beispielsweise mit Hinweis auf die Preisentwicklung auf Vergleichsmärkten - in Frage gestellt, und es ist mit einer verschärften Praxis des Preisüberwachers zu rechnen. Im Prinzip gilt, dass ohne besondere Gründe (wie z. B. die Energiepolitik des Bundes) die sichtbare Hand des Staates einem Unternehmen nicht zugestehen sollte, was ihm die unsichtbare Hand des Marktes versagen würde.</p><p>Trotz der starken finanziellen und institutionellen Beteiligung der öffentlichen Hand sind die Elektrizitätsgesellschaften bestrebt, ihren unternehmerischen Handlungsspielraum zu wahren und auszubauen. Wie bereits bei der Beantwortung der Interpellationen Spoerry (94.3419) bzw. Cavadini Jean (94.3427) vom 6. Oktober 1994, Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz, festgehalten wurde, ist auch der Bundesrat der Auffassung, dass Bund und Kantone keine umfassende Verantwortung für die Energieversorgung übernehmen sollen.</p><p>Bund und Kantone können aber Rahmenbedingungen setzen. Der direkte Beitrag des Bundes zur Verringerung der finanziellen Risiken von Überschüssen oder auch Engpässen besteht in der Vereinfachung und Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Neu- und Ersatzinvestitionen der Elektrizitätswirtschaft. Auch die Förderung der dezentralen Elektrizitätserzeugung (gesamtwirtschaftlich angemessene Anschlussbedingungen für Eigenproduzenten, Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien) kann einen Beitrag zu einer effizienten und flexiblen Elektrizitätsversorgung leisten. Untersucht werden zurzeit, wie erwähnt (Fragen 5 und 6), die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Verstärkung des Wettbewerbs im schweizerischen und internationalen Elektrizitätsmarkt.</p><p>9. Die Leistungserhöhung der bestehenden Kernkraftwerke um 10 Prozent (etwa 4 Prozent der Elektrizitätserzeugung) ist ein, wenn auch umstrittenes, Ziel von "Energie 2000". Im Kernkraftwerk Mühleberg wurde im November 1992 die Leistung von 320 auf 355 MW erhöht. Im Kernkraftwerk Gösgen wurden im Juni 1994 zwei der drei Niederdruckturbinen ausgetauscht. Die dritte soll in der Revision 1995 ersetzt werden. Damit verbunden ist eine Leistungssteigerung der Anlage um 28 MW. Das Kernkraftwerk Leibstadt hat im Juli 1992 beim Bundesrat ebenfalls ein Gesuch eingereicht - der Entscheid des Bundesrates ist noch ausstehend.</p><p>Gesuche um Leistungserhöhungen in den schweizerischen Kernkraftwerken werden nach dem Atomgesetz vom 23. Dezember 1959 (SR 732.0) beurteilt. Eine atomrechtliche Bewilligung ist eine Polizeibewilligung. Sie muss erteilt werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen zum Beispiel bezüglich der nuklearen Sicherheit erfüllt sind. Nach dem Atomgesetz wäre es unzulässig, die Leistungserhöhung von einem Bedarfsnachweis abhängig zu machen. Der Bundesrat hat bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass eine gewisse Leistungserhöhung der bestehenden Kernkraftwerke mit dem Moratoriumsartikel in der Bundesverfassung vereinbar ist. Bereits bewilligte Leistungserhöhungen können nur rückgängig gemacht werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Bewilligung nicht mehr erfüllt sind - dies ist heute nicht der Fall.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Durch die hohe Schweizer Produktion und die Schweizer Bezugsrechte in Frankreich ist eine Überversorgung mit Strom eingetreten, die auf die Rentabilität und die Preise drückt.</p><p>Im Jahre 1994 erreichte die Inlandproduktion 63,7 GWh oder 135,8 Prozent des schweizerischen Endverbrauchs. Unter Einbezug der Bezugsrechte in Frankreich betrug die gesamte Produktion 76 GWh oder 162 Prozent des schweizerischen Endverbrauchs.</p><p>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass durch die hohe Überschussproduktion die Motivation der Elektrizitätswirtschaft und der Konsumenten und Konsumentinnen (tiefer Strompreis) zum Stromsparen und zur Förderung der erneuerbaren Energie sinkt?</p><p>2. Welche Massnahmen sind aus diesen Gründen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien und des Stromsparens vorgesehen?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass angesichts der seit Jahren verzeichneten Exportüberschüsse (1994 Rekordüberschuss im Inland von 11,5 Milliarden kWh) die Energieversorgung unseres Landes von Grund auf neu diskutiert werden muss?</p><p>4. Bisher galt der Grundsatz, dass in der Schweiz durch eigene Produktionskapazitäten eine Versorgungssicherheit von 90/95 Prozent gewährleistet sein muss. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass angesichts der Öffnung und Liberalisierung im europäischen Strommarkt höchstens 50 Prozent Versorgungssicherheit genügen?</p><p>5. In der Beantwortung einer Interpellation bestätigt der Bundesrat, dass die in der Gesamtenergiekonzeption (1978) und in der Beurteilung des Bedarfsnachweises für Atomkraftwerke (1981) formulierte Versorgungsautonomie weitgehend illusorisch geworden ist. Wenn sich die Frage der Versorgungsautonomie im Hinblick auf die Öffnung der Grenzen in Europa und im Hinblick auf den 1994 erzielten Produktionsüberschuss von 21 Milliarden kWh oder 40 Prozent des Inlandverbrauchs neu stellt, welche neue Energiepolitik hat der Bundesrat als Antwort auf diese neue Entwicklung vorgesehen?</p><p>6. Erachtet der Bundesrat die "Stromreserve" des Jahres 1994 in der Höhe von 40 Prozent des Inlandverbrauchs (Tendenz zunehmend) für sinnvoll?</p><p>7. Neuste Abschlusszahlen von Elektrizitätswerken zeigen, dass kumuliert Hunderte Millionen Franken Verluste hingenommen werden müssen, weil Überschüsse zu Dumpingpreisen weit unter den Gestehungskosten abgestossen werden müssen. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese durch überrissene Bedarfsprognosen verschuldeten volkswirtschaftlichen Kosten langsam, aber sicher untragbar werden?</p><p>8. Die volkswirtschaftlichen Kosten dieser Strompolitik werden von den Stromverbrauchern und -verbraucherinnen in den inländischen Versorgungsmonopolen in Form von zu hohen Tarifen und den Mitbesitzern der Elektrizitätswerke (mehrheitlich Kantone und Städte) bezahlt. Setzt sich der Trend fort, werden sich diese Verluste in den neunziger Jahren auf mehrere Milliarden Franken summieren. Was gedenkt der Bund in die Wege zu leiten, um die Stromkonsumenten und -konsumentinnen und die öffentliche Hand von diesen aufgebürdeten Belastungen zu entlasten?</p><p>9. Ist der Bundesrat angesichts der hohen Überschüsse in der Stromproduktion und des verfassungsmässigen Moratoriums bereit, die Leistungserhöhungen in den Schweizer Kernkraftwerken einer erneuten Beurteilung zu unterziehen bzw. sie rückgängig zu machen?</p>
- Künftige Elektrizitätsversorgung der Schweiz
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