Umfassende Deklarationspflicht von Agrarprodukten

ShortId
95.3121
Id
19953121
Updated
25.06.2025 02:07
Language
de
Title
Umfassende Deklarationspflicht von Agrarprodukten
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat das neue Lebensmittelrecht auf den 1. Juli 1995 in Kraft gesetzt. Unter anderem wurde die Lebensmittelverordnung (LMV) geändert. Diese sieht für Lebensmittel eine detaillierte Deklaration vor. Zum Beispiel sind die Deklaration des Herkunftslandes und der Zusatzstoffe sowie die Datierung obligatorisch. Daneben regelt die LMV auch die Bewilligungs- und Deklarationspflicht für bestrahlte Lebensmittel sowie für Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen gewonnen wurden.</p><p>Für die Konsumentenschaft bringt das neue Lebensmittelrecht mehr Transparenz; die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit wichtigen Informationen wird wesentlich erweitert.</p><p>Hinsichtlich der erweiterten Konsumenteninformation ist auch das Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG) vom 5. Oktober 1990 (SR 944.0) von Bedeutung. Gemäss KIG sind die privaten Organisationen der Wirtschaft und der Konsumentenschaft aufgefordert, Deklarationen zu vereinbaren. Erst subsidiär, wenn keine privatrechtliche Vereinbarung zustande gekommen ist und nach Anhörung der interessierten Kreise, kann der Bundesrat die verlangte Deklaration auf dem Verordnungsweg regeln.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt ausserdem, noch in diesem Sommer eine Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) vorzulegen, welche es ermöglichen soll, für Produkte, die eine besondere Qualität aufweisen, Kennzeichnungsvorschriften festzulegen. Die Regelung soll sich auf jene Aspekte beschränken, die über die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung hinausgehen. Der Begriff der besonderen Qualität schliesst spezielle Produkteigenschaften (z. B. Qualitätsklassen), bestimmte Anbau- und Verarbeitungsverfahren (z. B. Bioprodukte, Produkte aus integrierter Produktion) sowie die Herkunft als geographische Qualitätsdimension ein. Durch die vorgesehene Revision des LwG soll das neue Lebensmittelrecht ergänzt werden, mit dem Ziel, die Transparenz im Wettbewerb zu erhöhen. Diese verbesserte Konsumenteninformation soll mit der neuen Rechtsgrundlage den Absatz von Landwirtschaftsprodukten mit besonderer Qualität verbessern.</p><p>Die revidierte und auf den 1. Juli 1995 in Kraft tretende Lebensmittelgesetzgebung, das bestehende KIG sowie die für dieses Jahr vorgesehene Anpassung des LwG ermöglichen eine umfassende Konsumenteninformation im Sinne des Motionärs. Die bestehenden und neu zu schaffenden Instrumente verfolgen unterschiedliche Ziele. Das Lebensmittelrecht dient dem Gesundheits- und Täuschungsschutz und das KIG der erweiterten Konsumenteninformation, während das LwG die Förderung des Absatzes schweizerischer Agrarprodukte bezweckt. Die auf diesen verschiedenen Rechtsgrundlagen basierenden Produktekennzeichnungen haben jedoch trotz unterschiedlicher Zielsetzungen ähnliche Wirkungen hinsichtlich der Konsumenteninformation.</p><p>Die Motion ist in ein Postulat umzuwandeln, weil das Lebensmittelrecht nur eine Deklarationspflicht im Sinne des Gesundheits- und Täuschungsschutzes erlaubt und weil die Konsumenteninformation auch auf der Basis anderer Rechtsgrundlagen verbessert werden soll.</p>
  • <p>Die Verwerfung der Agrarvorlagen vom 12. März 1995 war nicht zuletzt auch eine Willensäusserung zugunsten einer besseren Deklarationspflicht von Agrarprodukten. Die Wahl gesunder und möglichst natürlicher Lebensmittel setzt für die Konsumentinnen und Konsumenten voraus, dass die Produkte auch bestmöglich in bezug auf Herstellungs-, Verarbeitungs- und Behandlungsmethoden deklariert sind.</p><p>Der Bundesrat wird in Respektierung des Volksentscheides vom 12. März 1995 aufgefordert, die notwendigen rechtlichen Anpassungen im Lebensmittelrecht zugunsten einer umfassenden Deklarationspflicht für Agrarprodukte vorzunehmen.</p>
  • Umfassende Deklarationspflicht von Agrarprodukten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat das neue Lebensmittelrecht auf den 1. Juli 1995 in Kraft gesetzt. Unter anderem wurde die Lebensmittelverordnung (LMV) geändert. Diese sieht für Lebensmittel eine detaillierte Deklaration vor. Zum Beispiel sind die Deklaration des Herkunftslandes und der Zusatzstoffe sowie die Datierung obligatorisch. Daneben regelt die LMV auch die Bewilligungs- und Deklarationspflicht für bestrahlte Lebensmittel sowie für Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen gewonnen wurden.</p><p>Für die Konsumentenschaft bringt das neue Lebensmittelrecht mehr Transparenz; die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit wichtigen Informationen wird wesentlich erweitert.</p><p>Hinsichtlich der erweiterten Konsumenteninformation ist auch das Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG) vom 5. Oktober 1990 (SR 944.0) von Bedeutung. Gemäss KIG sind die privaten Organisationen der Wirtschaft und der Konsumentenschaft aufgefordert, Deklarationen zu vereinbaren. Erst subsidiär, wenn keine privatrechtliche Vereinbarung zustande gekommen ist und nach Anhörung der interessierten Kreise, kann der Bundesrat die verlangte Deklaration auf dem Verordnungsweg regeln.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt ausserdem, noch in diesem Sommer eine Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) vorzulegen, welche es ermöglichen soll, für Produkte, die eine besondere Qualität aufweisen, Kennzeichnungsvorschriften festzulegen. Die Regelung soll sich auf jene Aspekte beschränken, die über die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung hinausgehen. Der Begriff der besonderen Qualität schliesst spezielle Produkteigenschaften (z. B. Qualitätsklassen), bestimmte Anbau- und Verarbeitungsverfahren (z. B. Bioprodukte, Produkte aus integrierter Produktion) sowie die Herkunft als geographische Qualitätsdimension ein. Durch die vorgesehene Revision des LwG soll das neue Lebensmittelrecht ergänzt werden, mit dem Ziel, die Transparenz im Wettbewerb zu erhöhen. Diese verbesserte Konsumenteninformation soll mit der neuen Rechtsgrundlage den Absatz von Landwirtschaftsprodukten mit besonderer Qualität verbessern.</p><p>Die revidierte und auf den 1. Juli 1995 in Kraft tretende Lebensmittelgesetzgebung, das bestehende KIG sowie die für dieses Jahr vorgesehene Anpassung des LwG ermöglichen eine umfassende Konsumenteninformation im Sinne des Motionärs. Die bestehenden und neu zu schaffenden Instrumente verfolgen unterschiedliche Ziele. Das Lebensmittelrecht dient dem Gesundheits- und Täuschungsschutz und das KIG der erweiterten Konsumenteninformation, während das LwG die Förderung des Absatzes schweizerischer Agrarprodukte bezweckt. Die auf diesen verschiedenen Rechtsgrundlagen basierenden Produktekennzeichnungen haben jedoch trotz unterschiedlicher Zielsetzungen ähnliche Wirkungen hinsichtlich der Konsumenteninformation.</p><p>Die Motion ist in ein Postulat umzuwandeln, weil das Lebensmittelrecht nur eine Deklarationspflicht im Sinne des Gesundheits- und Täuschungsschutzes erlaubt und weil die Konsumenteninformation auch auf der Basis anderer Rechtsgrundlagen verbessert werden soll.</p>
    • <p>Die Verwerfung der Agrarvorlagen vom 12. März 1995 war nicht zuletzt auch eine Willensäusserung zugunsten einer besseren Deklarationspflicht von Agrarprodukten. Die Wahl gesunder und möglichst natürlicher Lebensmittel setzt für die Konsumentinnen und Konsumenten voraus, dass die Produkte auch bestmöglich in bezug auf Herstellungs-, Verarbeitungs- und Behandlungsmethoden deklariert sind.</p><p>Der Bundesrat wird in Respektierung des Volksentscheides vom 12. März 1995 aufgefordert, die notwendigen rechtlichen Anpassungen im Lebensmittelrecht zugunsten einer umfassenden Deklarationspflicht für Agrarprodukte vorzunehmen.</p>
    • Umfassende Deklarationspflicht von Agrarprodukten

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