Doping im Tierstall
- ShortId
-
95.3125
- Id
-
19953125
- Updated
-
10.04.2024 15:04
- Language
-
de
- Title
-
Doping im Tierstall
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das neue Lebensmittelgesetz (LMG) und seine Ausführungsbestimmungen erlauben gegenüber bisher eine ausgedehntere Überwachung mittels der Kontrolle des Imports von Medikamenten und ihrer Anwendung bei Masttieren. Es besteht bereits ein System zur Überwachung von möglichen Medikamentenrückständen im Fleisch. Alle Notschlachtungen und Schlachtungen von verdächtigen Tieren werden in den Schlachthöfen von der Fleischkontrolle überwacht. Um den Export sicherzustellen, lässt das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) seinerseits regelmässig Untersuchungen durchführen: 1994 wurden 4528 Untersuchungen auf Hemmstoffe durchgeführt, von denen sich nur 6 (0,13 Prozent) als positiv herausstellten.</p><p>Gestützt auf diese Erwägungen können die vier Fragen der Interpellation wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Das neue Lebensmittelrecht, das am 1. Juli 1995 in Kraft tritt, wird eine ausgedehntere Kontrolle beim Import von Medikamenten und bei der Anwendung in der Mast erlauben. Artikel 32 Absatz 2 des neuen LMG sieht vor, dass der Bund die Einfuhr von Tierarzneimitteln kontrolliert, um zu verhindern, dass die Lebensmittelproduktion nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Artikel 56 der Fleischhygieneverordnung sieht die Meldung der bei Schlachttieren festgestellten Mängel an die kantonalen Behörden vor, und Artikel 47 beschreibt die Massnahmen, die im betreffenden Betrieb vorgenommen werden können.</p><p>2. Genaue Zahlen über die illegale Verschreibung von Tierarzneimitteln liegen nicht vor. Die GPK stellt in ihrem Bericht vom 11. April 1990 über die Inspektionen und Aufsichtseingaben des Jahres 1989 fest, dass sich der Umfang des illegalen Handels mit Tierarzneimitteln nicht näher bestimmen lässt, obschon er als beträchtlich eingestuft werden müsse. Sie stellt aber fest: "Die Kommission hat den Eindruck gewonnen, dass die grosse Mehrzahl der landwirtschaftlichen Tiermast die Vorschriften über den Einsatz von Arzneimitteln respektiert. Die feststellbaren Verstösse rechtfertigen es nicht, von einem allgemeinen Missstand zu sprechen."</p><p>3. Artikel 2 des neuen LMG erfasst auch die landwirtschaftliche Produktion. Damit wird den Kontrollorganen neu die Kompetenz gegeben, auch die Mastbetriebe zu überwachen.</p><p>4. Die Kontrolle über die Tätigkeit der Tierärzte ist Sache der Kantone. Die Anwendung von Medikamenten in der Tier- wie in der Humanmedizin ist durch die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) geregelt worden. Die Kontroll- und Strafkompetenzen in diesen Bereichen obliegen gänzlich den Kantonen.</p>
- <p>Unseriöse Tierärzte, unseriöse Tiermäster und rücksichtslose Medikamentenhändler haben sich - nach einem Bericht der "SonntagsZeitung" - in der Schweiz zu einem Fleischsyndikat zusammengeschlossen, in dem jeder von jedem profitiert. Sie setzen aus Deutschland und Frankreich illegal importierte Billigmedikamente ein, u. a. mit dem Ziel, das Wachstum der Masttiere zu beschleunigen. Ein mit Antibiotika gedoptes Schwein, Rind oder Kalb wächst deutlich schneller als ein unbehandelter Artgenosse. Tierärzte leisten offenbar diesem fragwürdigen Geschäftsgebaren Vorschub, indem sie vom Bürotisch aus illegal Blankorezepte ausstellen.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Stimmt es, dass die Schweizer Zollbehörden den Import der Billigmedikamente nicht unter Kontrolle haben, weil die geltenden Einfuhrbestimmungen mangelhaft sind?</p><p>2. Stimmt es, dass die von der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) 1988 verordneten Richtlinien über die Herstellung und den Vertrieb von Medizinalfutter von den Tierärzten, den Tiermästern und den Bauern systematisch unterlaufen werden?</p><p>3. Stimmt es, dass der staatliche Kontrolleur im Stall eines Tiermästers nichts verloren hat, weil ihm der Zutritt verwehrt werden kann?</p><p>4. Wie kann den Tierärzten das Ausstellen von Blankorezepten und den Tiermästern der Missbrauch von Billigmedikamenten verwehrt werden? Was für Strafen haben die Delinquenten zu erwarten?</p>
- Doping im Tierstall
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das neue Lebensmittelgesetz (LMG) und seine Ausführungsbestimmungen erlauben gegenüber bisher eine ausgedehntere Überwachung mittels der Kontrolle des Imports von Medikamenten und ihrer Anwendung bei Masttieren. Es besteht bereits ein System zur Überwachung von möglichen Medikamentenrückständen im Fleisch. Alle Notschlachtungen und Schlachtungen von verdächtigen Tieren werden in den Schlachthöfen von der Fleischkontrolle überwacht. Um den Export sicherzustellen, lässt das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) seinerseits regelmässig Untersuchungen durchführen: 1994 wurden 4528 Untersuchungen auf Hemmstoffe durchgeführt, von denen sich nur 6 (0,13 Prozent) als positiv herausstellten.</p><p>Gestützt auf diese Erwägungen können die vier Fragen der Interpellation wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Das neue Lebensmittelrecht, das am 1. Juli 1995 in Kraft tritt, wird eine ausgedehntere Kontrolle beim Import von Medikamenten und bei der Anwendung in der Mast erlauben. Artikel 32 Absatz 2 des neuen LMG sieht vor, dass der Bund die Einfuhr von Tierarzneimitteln kontrolliert, um zu verhindern, dass die Lebensmittelproduktion nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Artikel 56 der Fleischhygieneverordnung sieht die Meldung der bei Schlachttieren festgestellten Mängel an die kantonalen Behörden vor, und Artikel 47 beschreibt die Massnahmen, die im betreffenden Betrieb vorgenommen werden können.</p><p>2. Genaue Zahlen über die illegale Verschreibung von Tierarzneimitteln liegen nicht vor. Die GPK stellt in ihrem Bericht vom 11. April 1990 über die Inspektionen und Aufsichtseingaben des Jahres 1989 fest, dass sich der Umfang des illegalen Handels mit Tierarzneimitteln nicht näher bestimmen lässt, obschon er als beträchtlich eingestuft werden müsse. Sie stellt aber fest: "Die Kommission hat den Eindruck gewonnen, dass die grosse Mehrzahl der landwirtschaftlichen Tiermast die Vorschriften über den Einsatz von Arzneimitteln respektiert. Die feststellbaren Verstösse rechtfertigen es nicht, von einem allgemeinen Missstand zu sprechen."</p><p>3. Artikel 2 des neuen LMG erfasst auch die landwirtschaftliche Produktion. Damit wird den Kontrollorganen neu die Kompetenz gegeben, auch die Mastbetriebe zu überwachen.</p><p>4. Die Kontrolle über die Tätigkeit der Tierärzte ist Sache der Kantone. Die Anwendung von Medikamenten in der Tier- wie in der Humanmedizin ist durch die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) geregelt worden. Die Kontroll- und Strafkompetenzen in diesen Bereichen obliegen gänzlich den Kantonen.</p>
- <p>Unseriöse Tierärzte, unseriöse Tiermäster und rücksichtslose Medikamentenhändler haben sich - nach einem Bericht der "SonntagsZeitung" - in der Schweiz zu einem Fleischsyndikat zusammengeschlossen, in dem jeder von jedem profitiert. Sie setzen aus Deutschland und Frankreich illegal importierte Billigmedikamente ein, u. a. mit dem Ziel, das Wachstum der Masttiere zu beschleunigen. Ein mit Antibiotika gedoptes Schwein, Rind oder Kalb wächst deutlich schneller als ein unbehandelter Artgenosse. Tierärzte leisten offenbar diesem fragwürdigen Geschäftsgebaren Vorschub, indem sie vom Bürotisch aus illegal Blankorezepte ausstellen.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Stimmt es, dass die Schweizer Zollbehörden den Import der Billigmedikamente nicht unter Kontrolle haben, weil die geltenden Einfuhrbestimmungen mangelhaft sind?</p><p>2. Stimmt es, dass die von der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) 1988 verordneten Richtlinien über die Herstellung und den Vertrieb von Medizinalfutter von den Tierärzten, den Tiermästern und den Bauern systematisch unterlaufen werden?</p><p>3. Stimmt es, dass der staatliche Kontrolleur im Stall eines Tiermästers nichts verloren hat, weil ihm der Zutritt verwehrt werden kann?</p><p>4. Wie kann den Tierärzten das Ausstellen von Blankorezepten und den Tiermästern der Missbrauch von Billigmedikamenten verwehrt werden? Was für Strafen haben die Delinquenten zu erwarten?</p>
- Doping im Tierstall
Back to List