Von Roll-Monteforno. Intervention des Bundes
- ShortId
-
95.3137
- Id
-
19953137
- Updated
-
10.04.2024 13:07
- Language
-
de
- Title
-
Von Roll-Monteforno. Intervention des Bundes
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die verschiedenen Krisensituationen bei Monteforno haben in der Region Tre Valli starke Auswirkungen gezeitigt. Bereits bei einer Betrachtung der Beschäftigungsentwicklung seit Beginn der siebziger Jahre ist dies deutlich ersichtlich. Im Jahr 1971 waren 1750 Personen in der Stahlindustrie tätig. Im Jahre 1977 wurde Monteforno durch die Firma Von Roll übernommen, die in fortschreitendem Masse Arbeitsplätze abbaute. 1994 arbeiteten nur noch 340 Personen in der Fabrik. Durch die Schliessung der Anlage hat sich die wirtschaftliche Situation der Region, die durch den wirtschaftlichen Rückgang bereits stark betroffen ist, noch verschärft (1993 verzeichnete die Region mit einer Arbeitslosenquote von 9 Prozent während mehreren Monaten den Höchstwert der Schweiz). Auch die Beschäftigungsperspektiven sowie die wirtschaftliche Entwicklung können nicht als ermutigend beurteilt werden (im Monat Januar 1995 wurden 42 offene Stellen gegenüber 843 Arbeitslosen verzeichnet).</p><p>Angesichts dieser Sachlage wurden seitens der Bundesbehörden auf Antrag und in Zusammenarbeit mit den kantonalen, regionalen und kommunalen Behörden sowie den Sozialpartnern die nachfolgenden Massnahmen in die Wege geleitet:</p><p>Im Sinne einer Sofortmassnahme anlässlich der Schliessung von Monteforno hat sich das Biga auf Ersuchen der Gemeinde Biasca unverzüglich bereit erklärt, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden und den Sozialpartnern ein Pilotprojekt im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu organisieren. Mit diesem Projekt wird bezweckt, die Wiedereingliederung der 300 arbeitslosen Personen von Monteforno ins Erwerbsleben zu erleichtern, indem diesen Personen Massnahmen angeboten werden, die es ihnen ermöglichen, den Kontakt zum Arbeitsmarkt und ihre Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten oder gegebenenfalls die Phase der Verhandlungen zwischen Von Roll und den kantonalen Behörden sowie den möglichen zukünftigen Käufern so lange zu überbrücken, bis eine Lösung vorhanden ist.</p><p>Als weitere Massnahme wurden im Verlaufe des Jahres 1994 die regionalpolitischen Massnahmen im Rahmen des Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete und des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen in der Region Tre Valli verstärkt.</p><p>Als dritte Massnahme wurde die Kartellkommission des Bundes durch eine Arbeitnehmerorganisation des Tessins beauftragt zu untersuchen, ob das Verhalten seitens der Firma Von Roll den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Kartelle und ähnliche Organisationen entspricht.</p><p>Schliesslich wurde anlässlich einer ausserordentlichen Zusammenkunft zwischen dem Tessiner Staatsrat und einer Delegation des Bundesrates am 16. März 1995 in Bern eine Arbeitsgruppe beauftragt, allfällige Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Bundes zugunsten verschiedener Wirtschaftszweige des Kantons Tessin sowie im Zusammenhang mit der Angelegenheit Von Roll-Monteforno zu prüfen.</p><p>Angesichts dieser Vorkehrungen nimmt der Bundesrat zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung:</p><p>1. Unser Wirtschaftssystem basiert auf dem Prinzip der Handels- und Gewerbefreiheit. Es steht den Unternehmen daher frei, Produktionseinheiten zu schaffen, aber auch, entsprechende Betriebe einzustellen, insbesondere wenn deren Rentabilität aufgrund fehlender Nachfrage unbefriedigend ausfällt oder den veränderten Zielsetzungen der Betriebspolitik nicht mehr entspricht. Jedes Jahr werden aus dem einen oder andern dieser Gründe zahlreiche Produktionsstätten in der Schweiz geschlossen. Es ist nicht möglich, die Firma Von Roll aufgrund des Kartellgesetzes zu verpflichten, das Unternehmen in Monteforno an einen Konkurrenten zu verkaufen. Anders verhält es sich jedoch mit der Frage der Rechtmässigkeit der Absicht seitens der Von Roll, der an der Übernahme interessierten Firma eine Nichtkonkurrenzierungsklausel aufzuerlegen. Diese Frage bildete Gegenstand einer vorgängigen Untersuchung seitens der Kartellkommission. Da die Verhandlungen mit der an der Übernahme interessierten Firma zu keinem Vertragsabschluss führten, wurde dieses Verfahren eingestellt. Demgegenüber wird die Entwicklung der Konkurrenz in der schweizerischen Stahlindustrie durch die Kommission und ihr Sekretariat aufmerksam verfolgt.</p><p>2. Die seitens des Bundes verfolgte Einkaufsstrategie gibt laufend Anlass zu Erklärungen und Vorstössen, wonach den regionalen Problemen grössere Bedeutung zugemessen werden muss. Leider stehen regionalpolitische Massnahmen zeitweise im Widerspruch zu kaufmännischen Regeln und der Notwendigkeit, die Einkaufsstrategie des Bundes und seiner Regiebetriebe im Einklang mit den Prinzipien des freien Wettbewerbs festzulegen. Aus diesen Gründen kann der Bund die Vergabe allfälliger Aufträge an die Firma Von Roll nicht davon abhängig machen, dass Von Roll eine Verpflichtung zu einer raschen Lösung der Streitfrage eingeht.</p><p>3. Die Bundesbehörden haben den kantonalen Behörden schon ihre Bereitschaft erklärt, bei allen interessierten Parteien im Zusammenhang mit der Angelegenheit Von Roll-Monteforno sowie bei den Verantwortlichen der Banken einzuwirken, um eine tragbare Lösung bezüglich der Streitfrage zu finden und damit die Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten in der Region Tre Valli zu ermöglichen. Zurzeit konzentrieren sich die Diskussionen auf die Schaffung einer Industrieanlage in Bodio.</p><p>4. Die im Rahmen des verfassungsrechtlichen Auftrages nach Artikel 31bis ("zum Schutze wirtschaftlich bedrohter Landesteile"), Artikel 31quinquies (im Bereich der Konjunkturpolitik nimmt der Bund "auf die unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Gebiete des Landes Rücksicht") sowie Artikel 22quater (zweckmässige Nutzung des Gebietes) und Artikel 42ter (Finanzausgleich) verfolgte Regionalpolitik des Bundes bezweckt, Ungleichheiten und Spannungen zwischen den verschiedenen Parteien des Landes einzudämmen. Diese Politik wird hauptsächlich im Rahmen der Investitionshilfe für Berggebiete sowie der Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen umgesetzt.</p><p>Aufgrund des Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG), das am 28. Juni 1974 beschlossen wurde, wird ein umfassendes Hilfsprogramm zugunsten der Berggebiete angeboten, welches bezweckt, die dortige ungünstige Entwicklung zu bekämpfen und die Existenzbedingungen im Sinne einer attraktiveren Ausgestaltung zu verbessern. Der vorhandene Fonds dient der Unterstützung von Projekten zur Erhaltung oder Schaffung von Infrastrukturen. 54 Regionen, zu denen auch die Region Tre Valli gehört, werden in diesem Rahmen unterstützt. Im Verlaufe des Jahres 1994 wurde die Bundesfinanzhilfe zugunsten des Tessins angesichts der fortschreitenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Region erhöht.</p><p>Im Rahmen des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen können Beiträge an gewerbliche und industrielle Unternehmen gewährt werden, die in den bedrohten Regionen Projekte durchführen, die zu Weiterentwicklungen von Produkten, von neuen Verfahren oder Produktionsverlagerungen in diesen Regionen führen.</p><p>Seit 1979 wurden die Gemeinde Biasca wie auch die umliegenden zwölf Gemeinden im Rahmen dieses Bundesbeschlusses unterstützt. Im Zusammenhang mit der durch den Bundesbeschluss vom 17. Juni 1994 gewährten Weiterführung dieser Massnahmen wurde der Kreis der Begünstigten in der Region Tre Valli um fünf Gemeinden erweitert. Diese Unterstützungen werden in Form von Kautionen, Zinsbeiträgen und Steuererleichterungen angeboten. Dank dieser Massnahmen konnten bis heute 16 Projekte im Bereich von Produktionsverlagerungen in dieser Region unterstützt werden.</p><p>Der Ausbau der regionalpolitischen Massnahmen zugunsten der Region Tre Valli ermöglicht es, den Rahmen und die Unterstützung der Bestrebungen zur regionalen Förderung noch effizienter auszugestalten.</p><p>Im Zusammenhang mit den wirtschaftspolitischen Massnahmen hat der Bundesrat im Anschluss an eine Zusammenkunft mit dem Regierungsrat des Kantons Tessin eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich aus Vertretern des Bundes und des Kantons Tessin zusammensetzt und durch das Biga geleitet wird, und diese beauftragt, die gestellten Forderungen der verschiedenen Regionen der Tessiner Wirtschaft zu prüfen. Darunter fällt auch die Angelegenheit Von Roll-Monteforno. Das Verständnis der Bundesbehörden und deren Bereitschaft zu Interventionen wurden bereits im Zusammenhang mit der Zusicherung der Fortführung der Aktivitäten auf dem Militärflugplatz in Lodrino und dem eröffneten Dialog über das Tessiner Universitätsprojekt dargetan. Diese permanente Arbeitsgruppe ermöglicht es dem Bundesrat, die Entwicklung der wirtschaftlichen Situation der Region mit besonderer Aufmerksamkeit zu verfolgen.</p><p>Angesichts dieser Ausführungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich die im Postulat der sozialdemokratischen Fraktion vorgebrachten Anträge mit den bereits den Bundesbehörden unterbreiteten Vorstössen seitens der kantonalen, regionalen und kommunalen Behörden sowie der Arbeitnehmerorganisationen decken, mit deren Bearbeitung die eingesetzte Arbeitsgruppe betraut wurde. Die betreffenden Anliegen sind daher bereits einer Prüfung unterzogen worden und im obengenannten Massnahmendispositiv enthalten.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
- <p>Die Von-Roll-Monteforno-Angelegenheit schleppt sich schon über einige Zeit hin. Trotz der Gefährdung von über 300 Arbeitsplätzen in der Region der Tre Valli, die ohnehin von der Wirtschaftskrise besonders hart betroffen ist, zeichnet sich keine Lösung ab. Die Von Roll hat sich gegen den Verkauf der Anlagen von Bodio ausgesprochen und dadurch die Weiterführung der Produktion aufs Spiel gesetzt. Dies ist der Hauptgrund der verfahrenen Situation.</p><p>In einer solchen Situation müssen die Bundesbehörden eingreifen. Dies haben denn auch die Belegschaft der Unternehmung, die Gewerkschaften sowie der Tessiner Staatsrat verlangt. Es geht um wichtige Fragen wie die Beschäftigung, die Regional- und die Kartellpolitik sowie die Prinzipien des freien Wettbewerbs und der freien Marktwirtschaft. Die Von Roll, die übrigens von einer der grössten Schweizer Banken, der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG), grosszügig finanziert wird, stellt diese Aspekte - Kartellgesetz und Prinzipien des freien Wettbewerbs - offensichtlich in Frage.</p><p>Die Unterzeichneten nehmen Kenntnis davon, dass die Landesregierung dem Tessiner Staatsrat zugesichert hat, sich der Situation anzunehmen, und fordern den Bundesrat auf:</p><p>- unverzüglich von der Kartellkommission abklären zu lassen, ob die Von Roll dadurch, dass sie sich aus Konkurrenzgründen gegen die Wiederaufnahme des Betriebs im Stahlwerk von Bodio durch eine andere Unternehmung stellt, nicht eine kartellistische und monopolistische Haltung an den Tag legt, die es zu ahnden gilt;</p><p>- allfällige Bestellungen des Bundes oder seiner Regiebetriebe bei der Von Roll in Gerlafingen davon abhängig zu machen, dass diese die Verpflichtung eingeht, innert kurzer Frist für die Streitfrage eine Lösung zu suchen, welche die Wiederaufnahme der Arbeit im Stahlwerk und damit die Erhaltung der Arbeitsplätze ermöglicht;</p><p>- die SBG als Hauptgeldgeberin durch konkrete Schritte zu veranlassen, auf die Von Roll Druck auszuüben, damit sich diese aktiv an der Rettung der Arbeitsplätze in Bodio beteiligt und die Wiederaufnahme des Stahlwerkbetriebs durch ein anderes Unternehmen ermöglicht;</p><p>- alle wirtschafts- und regionalpolitischen Massnahmen zu ergreifen, die gesetzlich möglich sind, um zu verhindern, dass eine ganze Region wie diejenige der Tre Valli einen verhängnisvollen Entindustrialisierungsprozess über sich ergehen lassen muss und einen schlimmen Arbeitsplatzverlust erleidet.</p>
- Von Roll-Monteforno. Intervention des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die verschiedenen Krisensituationen bei Monteforno haben in der Region Tre Valli starke Auswirkungen gezeitigt. Bereits bei einer Betrachtung der Beschäftigungsentwicklung seit Beginn der siebziger Jahre ist dies deutlich ersichtlich. Im Jahr 1971 waren 1750 Personen in der Stahlindustrie tätig. Im Jahre 1977 wurde Monteforno durch die Firma Von Roll übernommen, die in fortschreitendem Masse Arbeitsplätze abbaute. 1994 arbeiteten nur noch 340 Personen in der Fabrik. Durch die Schliessung der Anlage hat sich die wirtschaftliche Situation der Region, die durch den wirtschaftlichen Rückgang bereits stark betroffen ist, noch verschärft (1993 verzeichnete die Region mit einer Arbeitslosenquote von 9 Prozent während mehreren Monaten den Höchstwert der Schweiz). Auch die Beschäftigungsperspektiven sowie die wirtschaftliche Entwicklung können nicht als ermutigend beurteilt werden (im Monat Januar 1995 wurden 42 offene Stellen gegenüber 843 Arbeitslosen verzeichnet).</p><p>Angesichts dieser Sachlage wurden seitens der Bundesbehörden auf Antrag und in Zusammenarbeit mit den kantonalen, regionalen und kommunalen Behörden sowie den Sozialpartnern die nachfolgenden Massnahmen in die Wege geleitet:</p><p>Im Sinne einer Sofortmassnahme anlässlich der Schliessung von Monteforno hat sich das Biga auf Ersuchen der Gemeinde Biasca unverzüglich bereit erklärt, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden und den Sozialpartnern ein Pilotprojekt im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu organisieren. Mit diesem Projekt wird bezweckt, die Wiedereingliederung der 300 arbeitslosen Personen von Monteforno ins Erwerbsleben zu erleichtern, indem diesen Personen Massnahmen angeboten werden, die es ihnen ermöglichen, den Kontakt zum Arbeitsmarkt und ihre Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten oder gegebenenfalls die Phase der Verhandlungen zwischen Von Roll und den kantonalen Behörden sowie den möglichen zukünftigen Käufern so lange zu überbrücken, bis eine Lösung vorhanden ist.</p><p>Als weitere Massnahme wurden im Verlaufe des Jahres 1994 die regionalpolitischen Massnahmen im Rahmen des Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete und des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen in der Region Tre Valli verstärkt.</p><p>Als dritte Massnahme wurde die Kartellkommission des Bundes durch eine Arbeitnehmerorganisation des Tessins beauftragt zu untersuchen, ob das Verhalten seitens der Firma Von Roll den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Kartelle und ähnliche Organisationen entspricht.</p><p>Schliesslich wurde anlässlich einer ausserordentlichen Zusammenkunft zwischen dem Tessiner Staatsrat und einer Delegation des Bundesrates am 16. März 1995 in Bern eine Arbeitsgruppe beauftragt, allfällige Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Bundes zugunsten verschiedener Wirtschaftszweige des Kantons Tessin sowie im Zusammenhang mit der Angelegenheit Von Roll-Monteforno zu prüfen.</p><p>Angesichts dieser Vorkehrungen nimmt der Bundesrat zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung:</p><p>1. Unser Wirtschaftssystem basiert auf dem Prinzip der Handels- und Gewerbefreiheit. Es steht den Unternehmen daher frei, Produktionseinheiten zu schaffen, aber auch, entsprechende Betriebe einzustellen, insbesondere wenn deren Rentabilität aufgrund fehlender Nachfrage unbefriedigend ausfällt oder den veränderten Zielsetzungen der Betriebspolitik nicht mehr entspricht. Jedes Jahr werden aus dem einen oder andern dieser Gründe zahlreiche Produktionsstätten in der Schweiz geschlossen. Es ist nicht möglich, die Firma Von Roll aufgrund des Kartellgesetzes zu verpflichten, das Unternehmen in Monteforno an einen Konkurrenten zu verkaufen. Anders verhält es sich jedoch mit der Frage der Rechtmässigkeit der Absicht seitens der Von Roll, der an der Übernahme interessierten Firma eine Nichtkonkurrenzierungsklausel aufzuerlegen. Diese Frage bildete Gegenstand einer vorgängigen Untersuchung seitens der Kartellkommission. Da die Verhandlungen mit der an der Übernahme interessierten Firma zu keinem Vertragsabschluss führten, wurde dieses Verfahren eingestellt. Demgegenüber wird die Entwicklung der Konkurrenz in der schweizerischen Stahlindustrie durch die Kommission und ihr Sekretariat aufmerksam verfolgt.</p><p>2. Die seitens des Bundes verfolgte Einkaufsstrategie gibt laufend Anlass zu Erklärungen und Vorstössen, wonach den regionalen Problemen grössere Bedeutung zugemessen werden muss. Leider stehen regionalpolitische Massnahmen zeitweise im Widerspruch zu kaufmännischen Regeln und der Notwendigkeit, die Einkaufsstrategie des Bundes und seiner Regiebetriebe im Einklang mit den Prinzipien des freien Wettbewerbs festzulegen. Aus diesen Gründen kann der Bund die Vergabe allfälliger Aufträge an die Firma Von Roll nicht davon abhängig machen, dass Von Roll eine Verpflichtung zu einer raschen Lösung der Streitfrage eingeht.</p><p>3. Die Bundesbehörden haben den kantonalen Behörden schon ihre Bereitschaft erklärt, bei allen interessierten Parteien im Zusammenhang mit der Angelegenheit Von Roll-Monteforno sowie bei den Verantwortlichen der Banken einzuwirken, um eine tragbare Lösung bezüglich der Streitfrage zu finden und damit die Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten in der Region Tre Valli zu ermöglichen. Zurzeit konzentrieren sich die Diskussionen auf die Schaffung einer Industrieanlage in Bodio.</p><p>4. Die im Rahmen des verfassungsrechtlichen Auftrages nach Artikel 31bis ("zum Schutze wirtschaftlich bedrohter Landesteile"), Artikel 31quinquies (im Bereich der Konjunkturpolitik nimmt der Bund "auf die unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Gebiete des Landes Rücksicht") sowie Artikel 22quater (zweckmässige Nutzung des Gebietes) und Artikel 42ter (Finanzausgleich) verfolgte Regionalpolitik des Bundes bezweckt, Ungleichheiten und Spannungen zwischen den verschiedenen Parteien des Landes einzudämmen. Diese Politik wird hauptsächlich im Rahmen der Investitionshilfe für Berggebiete sowie der Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen umgesetzt.</p><p>Aufgrund des Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG), das am 28. Juni 1974 beschlossen wurde, wird ein umfassendes Hilfsprogramm zugunsten der Berggebiete angeboten, welches bezweckt, die dortige ungünstige Entwicklung zu bekämpfen und die Existenzbedingungen im Sinne einer attraktiveren Ausgestaltung zu verbessern. Der vorhandene Fonds dient der Unterstützung von Projekten zur Erhaltung oder Schaffung von Infrastrukturen. 54 Regionen, zu denen auch die Region Tre Valli gehört, werden in diesem Rahmen unterstützt. Im Verlaufe des Jahres 1994 wurde die Bundesfinanzhilfe zugunsten des Tessins angesichts der fortschreitenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Region erhöht.</p><p>Im Rahmen des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen können Beiträge an gewerbliche und industrielle Unternehmen gewährt werden, die in den bedrohten Regionen Projekte durchführen, die zu Weiterentwicklungen von Produkten, von neuen Verfahren oder Produktionsverlagerungen in diesen Regionen führen.</p><p>Seit 1979 wurden die Gemeinde Biasca wie auch die umliegenden zwölf Gemeinden im Rahmen dieses Bundesbeschlusses unterstützt. Im Zusammenhang mit der durch den Bundesbeschluss vom 17. Juni 1994 gewährten Weiterführung dieser Massnahmen wurde der Kreis der Begünstigten in der Region Tre Valli um fünf Gemeinden erweitert. Diese Unterstützungen werden in Form von Kautionen, Zinsbeiträgen und Steuererleichterungen angeboten. Dank dieser Massnahmen konnten bis heute 16 Projekte im Bereich von Produktionsverlagerungen in dieser Region unterstützt werden.</p><p>Der Ausbau der regionalpolitischen Massnahmen zugunsten der Region Tre Valli ermöglicht es, den Rahmen und die Unterstützung der Bestrebungen zur regionalen Förderung noch effizienter auszugestalten.</p><p>Im Zusammenhang mit den wirtschaftspolitischen Massnahmen hat der Bundesrat im Anschluss an eine Zusammenkunft mit dem Regierungsrat des Kantons Tessin eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich aus Vertretern des Bundes und des Kantons Tessin zusammensetzt und durch das Biga geleitet wird, und diese beauftragt, die gestellten Forderungen der verschiedenen Regionen der Tessiner Wirtschaft zu prüfen. Darunter fällt auch die Angelegenheit Von Roll-Monteforno. Das Verständnis der Bundesbehörden und deren Bereitschaft zu Interventionen wurden bereits im Zusammenhang mit der Zusicherung der Fortführung der Aktivitäten auf dem Militärflugplatz in Lodrino und dem eröffneten Dialog über das Tessiner Universitätsprojekt dargetan. Diese permanente Arbeitsgruppe ermöglicht es dem Bundesrat, die Entwicklung der wirtschaftlichen Situation der Region mit besonderer Aufmerksamkeit zu verfolgen.</p><p>Angesichts dieser Ausführungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich die im Postulat der sozialdemokratischen Fraktion vorgebrachten Anträge mit den bereits den Bundesbehörden unterbreiteten Vorstössen seitens der kantonalen, regionalen und kommunalen Behörden sowie der Arbeitnehmerorganisationen decken, mit deren Bearbeitung die eingesetzte Arbeitsgruppe betraut wurde. Die betreffenden Anliegen sind daher bereits einer Prüfung unterzogen worden und im obengenannten Massnahmendispositiv enthalten.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
- <p>Die Von-Roll-Monteforno-Angelegenheit schleppt sich schon über einige Zeit hin. Trotz der Gefährdung von über 300 Arbeitsplätzen in der Region der Tre Valli, die ohnehin von der Wirtschaftskrise besonders hart betroffen ist, zeichnet sich keine Lösung ab. Die Von Roll hat sich gegen den Verkauf der Anlagen von Bodio ausgesprochen und dadurch die Weiterführung der Produktion aufs Spiel gesetzt. Dies ist der Hauptgrund der verfahrenen Situation.</p><p>In einer solchen Situation müssen die Bundesbehörden eingreifen. Dies haben denn auch die Belegschaft der Unternehmung, die Gewerkschaften sowie der Tessiner Staatsrat verlangt. Es geht um wichtige Fragen wie die Beschäftigung, die Regional- und die Kartellpolitik sowie die Prinzipien des freien Wettbewerbs und der freien Marktwirtschaft. Die Von Roll, die übrigens von einer der grössten Schweizer Banken, der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG), grosszügig finanziert wird, stellt diese Aspekte - Kartellgesetz und Prinzipien des freien Wettbewerbs - offensichtlich in Frage.</p><p>Die Unterzeichneten nehmen Kenntnis davon, dass die Landesregierung dem Tessiner Staatsrat zugesichert hat, sich der Situation anzunehmen, und fordern den Bundesrat auf:</p><p>- unverzüglich von der Kartellkommission abklären zu lassen, ob die Von Roll dadurch, dass sie sich aus Konkurrenzgründen gegen die Wiederaufnahme des Betriebs im Stahlwerk von Bodio durch eine andere Unternehmung stellt, nicht eine kartellistische und monopolistische Haltung an den Tag legt, die es zu ahnden gilt;</p><p>- allfällige Bestellungen des Bundes oder seiner Regiebetriebe bei der Von Roll in Gerlafingen davon abhängig zu machen, dass diese die Verpflichtung eingeht, innert kurzer Frist für die Streitfrage eine Lösung zu suchen, welche die Wiederaufnahme der Arbeit im Stahlwerk und damit die Erhaltung der Arbeitsplätze ermöglicht;</p><p>- die SBG als Hauptgeldgeberin durch konkrete Schritte zu veranlassen, auf die Von Roll Druck auszuüben, damit sich diese aktiv an der Rettung der Arbeitsplätze in Bodio beteiligt und die Wiederaufnahme des Stahlwerkbetriebs durch ein anderes Unternehmen ermöglicht;</p><p>- alle wirtschafts- und regionalpolitischen Massnahmen zu ergreifen, die gesetzlich möglich sind, um zu verhindern, dass eine ganze Region wie diejenige der Tre Valli einen verhängnisvollen Entindustrialisierungsprozess über sich ergehen lassen muss und einen schlimmen Arbeitsplatzverlust erleidet.</p>
- Von Roll-Monteforno. Intervention des Bundes
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