Freisetzung von genmanipulierten Viren in der Schweiz

ShortId
95.3145
Id
19953145
Updated
10.04.2024 08:47
Language
de
Title
Freisetzung von genmanipulierten Viren in der Schweiz
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Obwohl in der Schweiz die gesetzlichen Grundlagen zur Freisetzung von genmanipulierten Organismen erst in Beratung sind, plant die Schweizerische Tollwutzentrale im Frühsommer - zusätzlich zu den herkömmlichen Impfkampagnen - die erstmalige grossflächige Aussetzung von lebenden genmanipulierten Viren. Das riesige Experimentierfeld in der Nordwestschweiz soll eine Fläche von 2000 Quadratkilometer betragen.</p><p>Der Gentech-Impfstoff mit dem Firmennamen Raboral besteht aus einem teilweise verstümmelten Kuhpockenvirus (Vaccinia-Virus), in dessen Erbgut ein Gen des Tollwuterregers eingebaut wurde.</p><p>Gegen den Willen des BGA ist der Impfstoff in der EU zugelassen worden. Das BGA wirft der Herstellerfirma einerseits unsorgfältige Sicherheitsabklärungen vor. Andererseits weist es auf mögliche Risiken für den Menschen hin, welche vom eingesetzten Vaccinia-Virus ausgehen. Dieser wurde ursprünglich als Lebendimpfstoff gegen Pocken eingesetzt.</p><p>Aus dieser Anwendung sind Impfkomplikationen, insbesondere postvaccinale Encephalitiden, Ekzeme und bei immungeschwächten Personen pockenähnliche, meist tödliche Ausschläge bekannt.</p><p>Da heute Pockenimpfungen nicht mehr vorgeschrieben sind und deshalb bei jüngeren Bevölkerungsschichten keine Immunität gegen Vaccinia besteht, erhöht sich das Risiko einer Erkrankung bei einer Ansteckung.</p><p>Die bisherigen Erfahrungen mit dem genmanipulierten Virus zeigen, dass eine Übertragung der genmanipulierten Viren auf den Menschen und damit die Gefahr von Erkrankungen besteht. Ausserdem besteht das Risiko, dass in der Umwelt neue Viren entstehen durch Rekombination der gentechnisch veränderten Viren mit anderen Viren.</p>
  • <p>Die Tollwut ist eine auf den Menschen übertragbare Krankheit und muss nach der geltenden Tierseuchengesetzgebung ausgerottet werden. Die Bekämpfungsmassnahmen konnten in weiten Teilen der Schweiz mit Erfolg zu Ende geführt werden. Zur Elimination des verbleibenden Tollwutherdes in der Nordwestschweiz werden die Anstrengungen in tensiviert. So sollen inskünftig die Jungfüchse im Frühsommer geimpft werden, indem Köder einzeln von Hand vor die Ausgänge der Fuchsbauten ausgelegt werden. Der bisher verwendete Impfstoff hat jedoch den Nachteil, dass er bei sommerlichen Temperaturen rasch seine Wirksamkeit verliert. Die Schweizerische Tollwutzentrale (TWZ) an der Universität Bern, die im Auftrag des Bundes die Bekämpfungsmassnahmen koordiniert, beabsichtigt deshalb, den Kantonen einen Impfstoff zur Verfügung zu stellen, der während mehrerer Tage wirksam bleibt.</p><p>Die Fragen können im einzelnen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Die TWZ hat beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ein Gesuch für das Inverkehrbringen eines mit gentechnischen Methoden hergestellten Impfstoffes eingereicht. Das BVET ist nach Artikel 24 der Tierseuchenverordnung zuständig für die Prüfung immunbiologischer Erzeugnisse auf Unschädlichkeit und Wirksamkeit sowie für deren Zulassung. Das Gesuch wurde gleichzeitig der Schweizerischen Interdisziplinären Kommission für biologische Sicherheit in Forschung und Technik (SKBS) unterbreitet. Nach Vorliegen einer positiven Stellungnahme der SKBS hat das BVET am 2. Mai 1995 den Impfstoff registriert. Da es sich bei der Tollwut um eine staatlich bekämpfte Seuche handelt, darf der Impfstoff nur unter behördlich festgelegten Bedingungen (definierte Zeit und Region, Art des Auslegens) eingesetzt werden. Der Impfstoff wird erst 1996 zur Anwendung zugelassen, wenn die Jungfüchse damit geimpft werden sollen. Die Bevölkerung wird vor jedem Einsatz informiert.</p><p>2. Die Tollwutbekämpfung wird von der Tollwutzentrale dauernd wissenschaftlich begleitet. Dazu gehören wildbiologische Studien zur Optimierung der Massnahmen sowie die Prüfung der Impfstoffaufnahme und der Wirksamkeit des Impfschutzes.</p><p>Die verschiedenen Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der gentechnischen Rekombination sind bereits für die Zulassung durch die Europäische Union nach der Richtlinie 90/220/EWG ausgeleuchtet und beurteilt worden. Der in Frankreich und Belgien erfolgte Einsatz hat bisher keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Impfstoff Raboral irgendwelche zusätzlichen Gefahren für die Umwelt mit sich bringen würde.</p><p>3. Die Einwände der deutschen Bundesgesundheitsbehörden gegen die Zulassung eines gentechnisch veränderten Impfstoffes sind der Zulassungsbehörde bekannt. Sie beruhen auf einer unterschiedlichen Beurteilung des als Träger verwendeten Stamms "Kopenhagen" des Vaccinia-Virus. Dessen Komplikationsrate liegt bei der Pockenimpfung von Menschen höher als bei der Verwendung anderer Stämme. Bei einem allfälligen Kontakt von Menschen mit dem Impfstoff kann der Ausbruch von Pocken mit grosser Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Es ist ebenfalls kaum zu erwarten, dass aus dem Impfvirus ein für Mensch oder Tier gefährliches Virus entstehen könnte.</p><p>4. Die Tollwut ist eine tödlich verlaufende Krankheit. In der Schweiz sind nach drei Todesfällen im Jahr 1977 keine Menschenleben mehr zu beklagen. Dies ist auf den Erfolg der Bekämpfungsmassnahmen, auf eine systematische Öffentlichkeitsarbeit und auf die aufwendige medizinische Versorgung von Menschen mit vermuteter Tollwutinfektion zurückzuführen. Der Bundesrat erachtet eine Ausrottung der Tollwut als vorrangig, um die sich in ländlichen Gegenden aufhaltenden Personen vor dem Infektionsrisiko zu schützen. Fachexperten bezeichnen das Gesundheitsrisiko für Menschen, die mit Tollwutködern in Kontakt gelangt sind, als äusserst gering. In den letzten zehn Jahren sind in Belgien, Frankreich und den USA mehr als 6 Millionen Dosen des in der Schweiz zur Zulassung beantragten Impfstoffes ohne Komplikationen eingesetzt worden.</p><p>5. Für die Regulierung der Fuchspopulationen sind unter schweizerischen Verhältnissen jagdliche Massnahmen unerlässlich. Die Tollwut ist kein geeignetes Mittel zur Verminderung des Fuchsbestandes.</p><p>6. Im Fall von Changins handelte es sich um einen Feldversuch mit virusresistenten, transgenen Kartoffeln. Es war das Ziel des Versuchs, vor allem das Umweltverhalten zu untersuchen, und nicht, das Phänomen der Rekombination zu studieren. Die Ergebnisse dieses Versuchs wurden im Detail publiziert ("Revue suisse agricole" 25, 1993, 373-381; "Revue suisse agriolce" 26, 1994, 69-74). Zurzeit laufen Forschungsprojekte der Landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Changins im Rahmen des Schwerpunktprogramms Biotechnologie des Schweizerischen Nationalfonds. Bei dieser Studie geht es darum, die Phänomene der Rekombination beim Potyvirus (ein RNA-Virus), welcher aus einer ganz anderen Virusfamilie stammt als das Vaccinia-Virus (ein DNA-Virus), zu studieren. Aus diesem Grund bringen diese Versuche keine zusätzlichen Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Tollwutimpfstoff.</p><p>7. Nach Auffassung des Bundesrates genügen bis zur Einführung des geänderten Umweltschutzgesetzes und des geänderten Epidemiengesetzes die von der bestehenden Gesetzgebung im Tierseuchenbereich vorgesehenen Verfahren, damit über die Zulassung eines Impfstoffes wie Raboral unter Einbezug aller wesentlichen Gesichtspunkte entschieden werden kann (siehe Antwort auf die Frage 1).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wurde ein Gesuch gestellt für einen Freisetzungsversuch oder für das Inverkehrbringen von genmanipulierten Viren?</p><p>2. Sind wissenschaftliche Begleituntersuchungen geplant, und was sind allenfalls ihre Fragestellungen?</p><p>3. Sind dem Bundesrat die vom deutschen Bundesgesundheitsamt (BGA) erhobenen Einwände gegen die Zustimmung zum Inverkehrbringen in der EU bekannt? Wie beurteilt der Bundesrat die ungewollte Verbreitung des genmanipulierten Virus und dessen Gefährdungspotential für Menschen und Tiere, insbesondere für Nutz- und Haustiere?</p><p>4. Heute stellt die Tollwut für den Menschen nur ein geringes Risiko dar. Könnte der Einsatz von genmanipulierten Viren nicht ein viel grösseres Gesundheitsrisiko bedeuten?</p><p>5. Die Tollwut scheint heute der einzige Feind des Fuchses zu sein. Seit den Tollwutimpfaktionen (mit herkömmlichem Impfstoff) nehmen anscheinend die Fuchspopulationen rapide zu. Könnte deshalb nicht die weitere Vermehrung der Füchse sich als grösseres Risiko für die Tollwutausbreitung erweisen, insbesondere weil Hinweise in Belgien bestehen, dass die Fuchstollwut trotz Einsatz von Gentech-Impfstoff wieder im Kommen ist?</p><p>6. Welche Lehren zur Rekombination wurden aus der Forschung in Changins gezogen?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, vorläufig die Freisetzung oder das Inverkehrbringen von genmanipulierten Viren in der Schweiz nicht zu gestatten,</p><p>a. solange bis die gesetzlichen Grundlagen dazu bestehen;</p><p>b. bis eine paritätisch zusammengesetzte Kommission ernannt ist;</p><p>c. solange bis weitere Untersuchungen über das Gefährdungspotential vorliegen;</p><p>d. bis weitere Nachweise über die längerfristige Wirksamkeit bei der Bekämpfung der Tollwut existieren?</p>
  • Freisetzung von genmanipulierten Viren in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Obwohl in der Schweiz die gesetzlichen Grundlagen zur Freisetzung von genmanipulierten Organismen erst in Beratung sind, plant die Schweizerische Tollwutzentrale im Frühsommer - zusätzlich zu den herkömmlichen Impfkampagnen - die erstmalige grossflächige Aussetzung von lebenden genmanipulierten Viren. Das riesige Experimentierfeld in der Nordwestschweiz soll eine Fläche von 2000 Quadratkilometer betragen.</p><p>Der Gentech-Impfstoff mit dem Firmennamen Raboral besteht aus einem teilweise verstümmelten Kuhpockenvirus (Vaccinia-Virus), in dessen Erbgut ein Gen des Tollwuterregers eingebaut wurde.</p><p>Gegen den Willen des BGA ist der Impfstoff in der EU zugelassen worden. Das BGA wirft der Herstellerfirma einerseits unsorgfältige Sicherheitsabklärungen vor. Andererseits weist es auf mögliche Risiken für den Menschen hin, welche vom eingesetzten Vaccinia-Virus ausgehen. Dieser wurde ursprünglich als Lebendimpfstoff gegen Pocken eingesetzt.</p><p>Aus dieser Anwendung sind Impfkomplikationen, insbesondere postvaccinale Encephalitiden, Ekzeme und bei immungeschwächten Personen pockenähnliche, meist tödliche Ausschläge bekannt.</p><p>Da heute Pockenimpfungen nicht mehr vorgeschrieben sind und deshalb bei jüngeren Bevölkerungsschichten keine Immunität gegen Vaccinia besteht, erhöht sich das Risiko einer Erkrankung bei einer Ansteckung.</p><p>Die bisherigen Erfahrungen mit dem genmanipulierten Virus zeigen, dass eine Übertragung der genmanipulierten Viren auf den Menschen und damit die Gefahr von Erkrankungen besteht. Ausserdem besteht das Risiko, dass in der Umwelt neue Viren entstehen durch Rekombination der gentechnisch veränderten Viren mit anderen Viren.</p>
    • <p>Die Tollwut ist eine auf den Menschen übertragbare Krankheit und muss nach der geltenden Tierseuchengesetzgebung ausgerottet werden. Die Bekämpfungsmassnahmen konnten in weiten Teilen der Schweiz mit Erfolg zu Ende geführt werden. Zur Elimination des verbleibenden Tollwutherdes in der Nordwestschweiz werden die Anstrengungen in tensiviert. So sollen inskünftig die Jungfüchse im Frühsommer geimpft werden, indem Köder einzeln von Hand vor die Ausgänge der Fuchsbauten ausgelegt werden. Der bisher verwendete Impfstoff hat jedoch den Nachteil, dass er bei sommerlichen Temperaturen rasch seine Wirksamkeit verliert. Die Schweizerische Tollwutzentrale (TWZ) an der Universität Bern, die im Auftrag des Bundes die Bekämpfungsmassnahmen koordiniert, beabsichtigt deshalb, den Kantonen einen Impfstoff zur Verfügung zu stellen, der während mehrerer Tage wirksam bleibt.</p><p>Die Fragen können im einzelnen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Die TWZ hat beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ein Gesuch für das Inverkehrbringen eines mit gentechnischen Methoden hergestellten Impfstoffes eingereicht. Das BVET ist nach Artikel 24 der Tierseuchenverordnung zuständig für die Prüfung immunbiologischer Erzeugnisse auf Unschädlichkeit und Wirksamkeit sowie für deren Zulassung. Das Gesuch wurde gleichzeitig der Schweizerischen Interdisziplinären Kommission für biologische Sicherheit in Forschung und Technik (SKBS) unterbreitet. Nach Vorliegen einer positiven Stellungnahme der SKBS hat das BVET am 2. Mai 1995 den Impfstoff registriert. Da es sich bei der Tollwut um eine staatlich bekämpfte Seuche handelt, darf der Impfstoff nur unter behördlich festgelegten Bedingungen (definierte Zeit und Region, Art des Auslegens) eingesetzt werden. Der Impfstoff wird erst 1996 zur Anwendung zugelassen, wenn die Jungfüchse damit geimpft werden sollen. Die Bevölkerung wird vor jedem Einsatz informiert.</p><p>2. Die Tollwutbekämpfung wird von der Tollwutzentrale dauernd wissenschaftlich begleitet. Dazu gehören wildbiologische Studien zur Optimierung der Massnahmen sowie die Prüfung der Impfstoffaufnahme und der Wirksamkeit des Impfschutzes.</p><p>Die verschiedenen Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der gentechnischen Rekombination sind bereits für die Zulassung durch die Europäische Union nach der Richtlinie 90/220/EWG ausgeleuchtet und beurteilt worden. Der in Frankreich und Belgien erfolgte Einsatz hat bisher keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Impfstoff Raboral irgendwelche zusätzlichen Gefahren für die Umwelt mit sich bringen würde.</p><p>3. Die Einwände der deutschen Bundesgesundheitsbehörden gegen die Zulassung eines gentechnisch veränderten Impfstoffes sind der Zulassungsbehörde bekannt. Sie beruhen auf einer unterschiedlichen Beurteilung des als Träger verwendeten Stamms "Kopenhagen" des Vaccinia-Virus. Dessen Komplikationsrate liegt bei der Pockenimpfung von Menschen höher als bei der Verwendung anderer Stämme. Bei einem allfälligen Kontakt von Menschen mit dem Impfstoff kann der Ausbruch von Pocken mit grosser Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Es ist ebenfalls kaum zu erwarten, dass aus dem Impfvirus ein für Mensch oder Tier gefährliches Virus entstehen könnte.</p><p>4. Die Tollwut ist eine tödlich verlaufende Krankheit. In der Schweiz sind nach drei Todesfällen im Jahr 1977 keine Menschenleben mehr zu beklagen. Dies ist auf den Erfolg der Bekämpfungsmassnahmen, auf eine systematische Öffentlichkeitsarbeit und auf die aufwendige medizinische Versorgung von Menschen mit vermuteter Tollwutinfektion zurückzuführen. Der Bundesrat erachtet eine Ausrottung der Tollwut als vorrangig, um die sich in ländlichen Gegenden aufhaltenden Personen vor dem Infektionsrisiko zu schützen. Fachexperten bezeichnen das Gesundheitsrisiko für Menschen, die mit Tollwutködern in Kontakt gelangt sind, als äusserst gering. In den letzten zehn Jahren sind in Belgien, Frankreich und den USA mehr als 6 Millionen Dosen des in der Schweiz zur Zulassung beantragten Impfstoffes ohne Komplikationen eingesetzt worden.</p><p>5. Für die Regulierung der Fuchspopulationen sind unter schweizerischen Verhältnissen jagdliche Massnahmen unerlässlich. Die Tollwut ist kein geeignetes Mittel zur Verminderung des Fuchsbestandes.</p><p>6. Im Fall von Changins handelte es sich um einen Feldversuch mit virusresistenten, transgenen Kartoffeln. Es war das Ziel des Versuchs, vor allem das Umweltverhalten zu untersuchen, und nicht, das Phänomen der Rekombination zu studieren. Die Ergebnisse dieses Versuchs wurden im Detail publiziert ("Revue suisse agricole" 25, 1993, 373-381; "Revue suisse agriolce" 26, 1994, 69-74). Zurzeit laufen Forschungsprojekte der Landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Changins im Rahmen des Schwerpunktprogramms Biotechnologie des Schweizerischen Nationalfonds. Bei dieser Studie geht es darum, die Phänomene der Rekombination beim Potyvirus (ein RNA-Virus), welcher aus einer ganz anderen Virusfamilie stammt als das Vaccinia-Virus (ein DNA-Virus), zu studieren. Aus diesem Grund bringen diese Versuche keine zusätzlichen Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Tollwutimpfstoff.</p><p>7. Nach Auffassung des Bundesrates genügen bis zur Einführung des geänderten Umweltschutzgesetzes und des geänderten Epidemiengesetzes die von der bestehenden Gesetzgebung im Tierseuchenbereich vorgesehenen Verfahren, damit über die Zulassung eines Impfstoffes wie Raboral unter Einbezug aller wesentlichen Gesichtspunkte entschieden werden kann (siehe Antwort auf die Frage 1).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wurde ein Gesuch gestellt für einen Freisetzungsversuch oder für das Inverkehrbringen von genmanipulierten Viren?</p><p>2. Sind wissenschaftliche Begleituntersuchungen geplant, und was sind allenfalls ihre Fragestellungen?</p><p>3. Sind dem Bundesrat die vom deutschen Bundesgesundheitsamt (BGA) erhobenen Einwände gegen die Zustimmung zum Inverkehrbringen in der EU bekannt? Wie beurteilt der Bundesrat die ungewollte Verbreitung des genmanipulierten Virus und dessen Gefährdungspotential für Menschen und Tiere, insbesondere für Nutz- und Haustiere?</p><p>4. Heute stellt die Tollwut für den Menschen nur ein geringes Risiko dar. Könnte der Einsatz von genmanipulierten Viren nicht ein viel grösseres Gesundheitsrisiko bedeuten?</p><p>5. Die Tollwut scheint heute der einzige Feind des Fuchses zu sein. Seit den Tollwutimpfaktionen (mit herkömmlichem Impfstoff) nehmen anscheinend die Fuchspopulationen rapide zu. Könnte deshalb nicht die weitere Vermehrung der Füchse sich als grösseres Risiko für die Tollwutausbreitung erweisen, insbesondere weil Hinweise in Belgien bestehen, dass die Fuchstollwut trotz Einsatz von Gentech-Impfstoff wieder im Kommen ist?</p><p>6. Welche Lehren zur Rekombination wurden aus der Forschung in Changins gezogen?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, vorläufig die Freisetzung oder das Inverkehrbringen von genmanipulierten Viren in der Schweiz nicht zu gestatten,</p><p>a. solange bis die gesetzlichen Grundlagen dazu bestehen;</p><p>b. bis eine paritätisch zusammengesetzte Kommission ernannt ist;</p><p>c. solange bis weitere Untersuchungen über das Gefährdungspotential vorliegen;</p><p>d. bis weitere Nachweise über die längerfristige Wirksamkeit bei der Bekämpfung der Tollwut existieren?</p>
    • Freisetzung von genmanipulierten Viren in der Schweiz

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