Aufhebung der staatlichen Milchverwertungslenkung

ShortId
95.3149
Id
19953149
Updated
25.06.2025 02:06
Language
de
Title
Aufhebung der staatlichen Milchverwertungslenkung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Milch ist das Schlüsselprodukt der schweizerischen Landwirtschaft. Infolge der natürlichen und topographischen Bedingungen ergibt sich ein grosser Anfall von Rauhfutter; die Milchproduktion bietet die wirtschaftlichste Möglichkeit, dieses Futter zu verwerten. Momentan steht die Milchproduktion jedoch von verschiedener Seite unter starkem Druck. Schwierigkeiten auf den wichtigsten Absatzmärkten für Käse, staatliche Budgetrestriktionen bei der Milchverwertung sowie auch die Beschränkung der Exportsubventionen als Folge der Gatt-Verpflichtungen machen es notwendig, die Milchmarktordnung grundlegend neu zu gestalten.</p><p>Es ist vorgesehen, noch im Herbst dieses Jahres die Vernehmlassung für die zweite Etappe der Agrarreform zu eröffnen. Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der ihr nachgelagerten Bereiche sowie eine nachhaltigere Produktionsweise. Bei der Milch will sich der Bund in Zukunft darauf beschränken, einen Rahmen zu setzen, innerhalb dessen sich Landwirte, Verarbeiter und Handel bewegen können; die regulierenden Eingriffe in die Marktordnungen sind dementsprechend zu reduzieren. Die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Produkte und die Maximierung der Wertschöpfung setzen voraus, dass die Beteiligten auf der ganzen Linie, vom Produzenten bis zum Detaillisten, direkt vom Verkaufsergebnis abhängig sind.</p><p>Der milchwirtschaftliche Kontroll- und Beratungsdienst soll reorganisiert und gestrafft werden. Dabei ist auch vorgesehen, dass gewisse Aufgabenbereiche (z. B. Laboruntersuchungen) an Private übertragen werden können. Ein entsprechender Verordnungsentwurf befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung. Die vollumfängliche Privatisierung ist jedoch abzulehnen, weil dieser Dienst im Zusammenhang mit der Umsetzung der Milchhygienerichtlinie der Europäischen Union (EU) neue Aufgaben übernehmen muss. Die Umsetzung dieser Richtlinie in unserem Land ist Voraussetzung für das Aufrechterhalten der bedeutenden Exporte unserer Milchwirtschaft in die Mitgliedstaaten der EU. Die EU verlangt von Drittländern, dass deren zuständige Behörde in den Milchproduktions- und -verarbeitungsbetrieben regelmässige wirksame Kontrollen durchführt, so dass die Einhaltung der Anforderungen der Milchhygienerichtlinie gewährleistet wird. Der MKBD ist für die Durchführung dieser Inspektionen prädestiniert, wobei es jedoch unerlässlich ist, dass er ein staatliches Organ bleibt, denn die EU anerkennt nur staatliche Kontrollen und Garantien.</p><p>Das Hauptanliegen der Motionärin - Aufhebung der staatlichen Milchverwertungslenkung - und die ersten beiden Punkte der Motion decken sich mit den Absichten des Bundesrates und können entgegengenommen werden. Die vollständige Privatisierung des MKBD erachtet der Bundesrat als zu weit gehend. Er ist aber bereit, das Anliegen in der neuen Verordnung so weit wie möglich zu berücksichtigen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die staatliche Milchverwertungslenkung und damit den Milch-Käse-Butter-Plan aufzuheben.</p><p>Er ist insbesondere eingeladen:</p><p>1. die nötigen Vorkehren für die Liquidation der Butyra und die Aufhebung der Schweizerischen Käseunion in ihrer heutigen Form zu treffen;</p><p>2. den festen Milchgrundpreis, Ablieferungs- und Übernahmepflichten bei Milch und Käse sowie Preis- und Absatzgarantie für Butter aufzuheben;</p><p>3. den milchwirtschaftlichen Kontroll- und Beratungsdienst MKBD zu privatisieren.</p>
  • Aufhebung der staatlichen Milchverwertungslenkung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Milch ist das Schlüsselprodukt der schweizerischen Landwirtschaft. Infolge der natürlichen und topographischen Bedingungen ergibt sich ein grosser Anfall von Rauhfutter; die Milchproduktion bietet die wirtschaftlichste Möglichkeit, dieses Futter zu verwerten. Momentan steht die Milchproduktion jedoch von verschiedener Seite unter starkem Druck. Schwierigkeiten auf den wichtigsten Absatzmärkten für Käse, staatliche Budgetrestriktionen bei der Milchverwertung sowie auch die Beschränkung der Exportsubventionen als Folge der Gatt-Verpflichtungen machen es notwendig, die Milchmarktordnung grundlegend neu zu gestalten.</p><p>Es ist vorgesehen, noch im Herbst dieses Jahres die Vernehmlassung für die zweite Etappe der Agrarreform zu eröffnen. Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der ihr nachgelagerten Bereiche sowie eine nachhaltigere Produktionsweise. Bei der Milch will sich der Bund in Zukunft darauf beschränken, einen Rahmen zu setzen, innerhalb dessen sich Landwirte, Verarbeiter und Handel bewegen können; die regulierenden Eingriffe in die Marktordnungen sind dementsprechend zu reduzieren. Die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Produkte und die Maximierung der Wertschöpfung setzen voraus, dass die Beteiligten auf der ganzen Linie, vom Produzenten bis zum Detaillisten, direkt vom Verkaufsergebnis abhängig sind.</p><p>Der milchwirtschaftliche Kontroll- und Beratungsdienst soll reorganisiert und gestrafft werden. Dabei ist auch vorgesehen, dass gewisse Aufgabenbereiche (z. B. Laboruntersuchungen) an Private übertragen werden können. Ein entsprechender Verordnungsentwurf befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung. Die vollumfängliche Privatisierung ist jedoch abzulehnen, weil dieser Dienst im Zusammenhang mit der Umsetzung der Milchhygienerichtlinie der Europäischen Union (EU) neue Aufgaben übernehmen muss. Die Umsetzung dieser Richtlinie in unserem Land ist Voraussetzung für das Aufrechterhalten der bedeutenden Exporte unserer Milchwirtschaft in die Mitgliedstaaten der EU. Die EU verlangt von Drittländern, dass deren zuständige Behörde in den Milchproduktions- und -verarbeitungsbetrieben regelmässige wirksame Kontrollen durchführt, so dass die Einhaltung der Anforderungen der Milchhygienerichtlinie gewährleistet wird. Der MKBD ist für die Durchführung dieser Inspektionen prädestiniert, wobei es jedoch unerlässlich ist, dass er ein staatliches Organ bleibt, denn die EU anerkennt nur staatliche Kontrollen und Garantien.</p><p>Das Hauptanliegen der Motionärin - Aufhebung der staatlichen Milchverwertungslenkung - und die ersten beiden Punkte der Motion decken sich mit den Absichten des Bundesrates und können entgegengenommen werden. Die vollständige Privatisierung des MKBD erachtet der Bundesrat als zu weit gehend. Er ist aber bereit, das Anliegen in der neuen Verordnung so weit wie möglich zu berücksichtigen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die staatliche Milchverwertungslenkung und damit den Milch-Käse-Butter-Plan aufzuheben.</p><p>Er ist insbesondere eingeladen:</p><p>1. die nötigen Vorkehren für die Liquidation der Butyra und die Aufhebung der Schweizerischen Käseunion in ihrer heutigen Form zu treffen;</p><p>2. den festen Milchgrundpreis, Ablieferungs- und Übernahmepflichten bei Milch und Käse sowie Preis- und Absatzgarantie für Butter aufzuheben;</p><p>3. den milchwirtschaftlichen Kontroll- und Beratungsdienst MKBD zu privatisieren.</p>
    • Aufhebung der staatlichen Milchverwertungslenkung

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