Für eine schweizerische Gesundheitspolitik
- ShortId
-
95.3151
- Id
-
19953151
- Updated
-
10.04.2024 14:09
- Language
-
de
- Title
-
Für eine schweizerische Gesundheitspolitik
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Grundlagen der "Gesundheit für alle" wurden im Mai 1977 anlässlich der Weltgesundheitsversammlung geschaffen. 1980 wurde vom WHO-Regionalkomitee für Europa (30. Tagung in Fez) eine gemeinsame europäische Strategie zur Verwirklichung der Ziele geschaffen (Verabschiedung in der 34. Tagung des Regionalkomitees, 1984). Die im September 1991 überarbeitete Fassung besteht aus 38 Zielen.</p><p>Als Folge eines Postulates Longet (Ende 1986/Beginn 1987) hat das BAG dem Schweizerischen Institut für das Gesundheitswesen den Auftrag erteilt, eine Evaluation über den Gesundheitszustand der Bevölkerung in der Schweiz zu erstellen. Diese Evaluation ist mit dem Bericht "Gesundheit in der Schweiz" abgeschlossen worden und kommt zum Schluss, dass wirtschaftliche, soziale, bildungspolitische und geschlechtsspezifische Faktoren zu gesundheitlichen Ungleichheiten in der Bevölkerung führen. Die Untersuchung kommt grundsätzlich zu denselben Schlüssen wie die WHO 15 Jahre zuvor. Deshalb besteht die Notwendigkeit, die Empfehlungen und Zielsetzungen der Weltgesundheitsorganisation in eine eidgenössische Gesundheitspolitik umzusetzen.</p>
- <p>Als aktives Mitglied der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat auch die Schweiz die von der WHO-Regionalorganisation für Europa entwickelten Ziele zur "Gesundheit für alle - Die Gesundheitspolitik für Europa" (GFA-Ziele) unterstützt und gutgeheissen. Mit der Verabschiedung dieser Ziele wurde eine neue gesundheitspolitische Denkweise anerkannt, nämlich, auch im Gesundheitswesen methodisch mit formulierten Zielen und mit Prioritäten zu arbeiten. Eine völkerrechtliche Verpflichtung der WHO-Mitgliedstaaten, diese "Gesundheitspolitik für Europa" zu übernehmen und in ihrem Land direkt zu verwirklichen, besteht damit aber keine. Sinn dieses "Masterplans" ist vielmehr, dass jedes Land sich im Rahmen seines politischen Systems und seiner Möglichkeiten mit diesen Zielen und dem dahinterstehenden Denkansatz auseinandersetzt und mit diesen Zielen eine von allen europäischen Gesundheitsbehörden im Konsens verabschiedete Referenzgrundlage zur Überprüfung seiner Gesundheitspolitik zur Hand hat. Die 38 GFA-Ziele der WHO stellen damit eine Herausforderung und eine Quelle der Anregung dar.</p><p>In der Schweiz liegen die Kompetenzen für das Gesundheitswesen entsprechend unserer föderalistischen Grundordnung im wesentlichen bei den Kantonen. Der Bund hat nur in ganz bestimmten, gesetzlich definierten Bereichen gesundheitspolitische Kompetenzen. Aus diesem Grunde ist es dem Bundesrat nicht möglich, von sich aus eine umfassende "schweizerische Gesundheitspolitik" festzulegen, welche z. B. die WHO-Ziele in ihrer Gesamtheit übernimmt.</p><p>Trotzdem haben die WHO-Ziele in der Schweiz auf verschiedenen Ebenen Wirkung gezeigt. Seit ihrer Verabschiedung haben namentlich das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) und das Bundesamt Statistik (BFS) sich in verschiedenen gemeinsamen Projekten mit einzelnen und mehreren Kantonen engagiert, mit dem Ziel, diesen neuen Denkansatz in der Gesundheitspolitik in der Schweiz zur Anwendung zu bringen. Zu erwähnen ist das 1987 bis 1989 durchgeführte interkantonale Gesundheitsindikatorenprojekt (Igip/Promes), in welchem versucht wurde, für die Kantone Waadt, Tessin, Bern, Zürich und Genf statistische Grundlagen für eine zielorientierte Arbeitsweise im Gesundheitswesen zu entwickeln. Als weiteres Beispiel ist das Zusammenarbeitsprojekt der Kantone zu erwähnen, das sich aus dem Igip heraus entwickelte: die "Groupe de concertation intercantonale sur les objectifs de la politique sanitaire" (GCI). In diesem Rahmen wird die Zusammenarbeit der verschiedenen Kantone untereinander wie auch mit Bundesämtern in gemeinsamen Projekten angestrebt.</p><p>Auch wenn in der Schweiz eine zentral verordnete Gesundheitspolitik wegen ihren Strukturen nicht möglich ist, lässt sich aufgrund der bisher gemachten Erhebungen ("Gesundheit für alle" - Evaluationsbericht von 1987/88, 1990/91 sowie 1993/94) feststellen, dass viele der statuierten Ziele in der Schweiz - dank unseres hohen Lebensstandes - bereits Realität sind; genügendes und sicheres Einkommen, gesunde Wohnungen, hoher Bildungsstand, genügend und qualitativ gute Nahrung sowie eine gute und dichte Gesundheitsversorgung sind entscheidende Determinanten für die Gesundheit, die sich auf die Gesundheit der Schweizer entsprechend positiv auswirken.</p><p>Anderseits kann festgestellt werden, dass das methodische, zielorientierte Denken in vielen gesundheitspolitischen Bereichen Eingang gefunden hat. So haben verschiedene Kantone begonnen, den Gesundheitszustand ihrer Bevölkerung systematisch zu erheben und in Berichten bekanntzumachen. Das BAG entwickelt verschiedene Projekte auf der Grundlage von WHO-Strategien (z. B. Aidsprävention, Massnahmenpaket gegen den Tabakmissbrauch, Entwicklung von Ernährungsempfehlungen), das BFS und die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) sind daran, eine Morbiditätsstatistik aufzubauen, die eine bessere Erfassung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung ermöglicht. Zu erwähnen ist auch der zurzeit gemeinsam vom BAG, dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal), Kantonsvertretern und privaten Organisationen entwickelte Aktionsplan Umwelt und Gesundheit, der sich auf die Europäische Charta für Umwelt und Gesundheit (Frankfurt 1989/Helsinki 1994) abstützt.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen der Interpellation wie folgt beantworten:</p><p>1./2. Der Bundesrat hat aufgrund seiner beschränkten Kompetenzen im Bereiche des Gesundheitswesens keine formulierte nationale Gesundheitspolitik festgelegt. Entsprechend bestehen auch keine Fristen. Aber auf der Ebene der Zusammenarbeit zwischen Bundesämtern, Kantonen, Universitäten sowie privaten Organisationen haben verschiedene Projekte zu einer Übernahme der WHO-Philosophie geführt.</p><p>3. In den Bereichen, in denen der Bund über gesundheitspolitische Kompetenzen verfügt, werden jeweils die Grundlagen und Erfahrungen der WHO bei der Erarbeitung von Massnahmenpaketen, Projekten und Gesetzesvorlagen beigezogen. Mit dem neuen Krankenversicherungsgesetz, das 1996 in Kraft treten wird, soll u. a. der chancengleiche Zugang zu den Versorgungsstrukturen sichergestellt werden; auch dies entspricht den WHO-Zielen.</p><p>4. Das Ziel des 1990 vom BAG in Auftrag gegebenen Gesundheitsberichtes war, eine bisher nicht vorhandene Übersicht über den Gesundheitszustand der Schweizer Bevölkerung zu erhalten und den verschiedenen Entscheidungsträgern in Gesundheitspolitik und Verwaltung sowie den Praktikern in den Einrichtungen der Gesundheitsversorgung unentbehrliche Informationen für ihre Arbeit zu verschaffen. Diese Dokumentation des Gesundheitszustandes der Bevölkerung soll in regelmässigen Intervallen wiederholt und damit zu einer massgebenden Grundlage der Gesundheitspolitik werden.</p><p>Die Erfahrungen der letzten Jahre im öffentlichen Gesundheitswesen haben gezeigt, dass in der Schweiz noch grosse Lücken in der gesundheitlichen Datenlage bestehen und dass durch verbesserte Information kohärentere Zusammenarbeit der verschieden Behörden, Organisationen und Partner eine transparentere und wirksamere Gesundheitspolitik verfolgt und die grossen finanziellen und personellen Mittel zielgerichteter eingesetzt werden könnten. Eine grosse Herausforderung werden dabei die Fragen der ethischen und sozialen Grenzen der Machbarkeit im Gesundheitswesen darstellen.</p><p>Das Eidgenössische Departement des Innern ist zurzeit daran, sich Überlegungen zu machen, wie - u. a. auf dem Hintergrund der WHO-Ziele - zusammen mit den Kantonen neue Formen der Zusammenarbeit entwickelt werden könnten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts einer bisher fehlenden Gesundheitspolitik auf Bundesebene ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Was hat der Bundesrat mit den WHO-Zielen "Gesundheit für alle - Die Gesundheitspolitik für Europa" und den dazu gehörenden Umsetzungs- und Lösungsvorschlägen gemacht?</p><p>2. Sind Fristen gesetzt worden, um die WHO-Ziele in eine eidgenössische Gesundheitspolitik umzusetzen?</p><p>3. Welche Ziele verfolgt der Bundesrat - gemessen an den Zielsetzungen der Weltgesundheitsorganisation - für eine schweizerische Gesundheitspolitik?</p><p>4. Was war das Ziel des vom BAG in Auftrag gegebenen Berichtes "Gesundheit in der Schweiz"? Welche Konsequenzen haben das BAG und der Bundesrat daraus gezogen?</p>
- Für eine schweizerische Gesundheitspolitik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Grundlagen der "Gesundheit für alle" wurden im Mai 1977 anlässlich der Weltgesundheitsversammlung geschaffen. 1980 wurde vom WHO-Regionalkomitee für Europa (30. Tagung in Fez) eine gemeinsame europäische Strategie zur Verwirklichung der Ziele geschaffen (Verabschiedung in der 34. Tagung des Regionalkomitees, 1984). Die im September 1991 überarbeitete Fassung besteht aus 38 Zielen.</p><p>Als Folge eines Postulates Longet (Ende 1986/Beginn 1987) hat das BAG dem Schweizerischen Institut für das Gesundheitswesen den Auftrag erteilt, eine Evaluation über den Gesundheitszustand der Bevölkerung in der Schweiz zu erstellen. Diese Evaluation ist mit dem Bericht "Gesundheit in der Schweiz" abgeschlossen worden und kommt zum Schluss, dass wirtschaftliche, soziale, bildungspolitische und geschlechtsspezifische Faktoren zu gesundheitlichen Ungleichheiten in der Bevölkerung führen. Die Untersuchung kommt grundsätzlich zu denselben Schlüssen wie die WHO 15 Jahre zuvor. Deshalb besteht die Notwendigkeit, die Empfehlungen und Zielsetzungen der Weltgesundheitsorganisation in eine eidgenössische Gesundheitspolitik umzusetzen.</p>
- <p>Als aktives Mitglied der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat auch die Schweiz die von der WHO-Regionalorganisation für Europa entwickelten Ziele zur "Gesundheit für alle - Die Gesundheitspolitik für Europa" (GFA-Ziele) unterstützt und gutgeheissen. Mit der Verabschiedung dieser Ziele wurde eine neue gesundheitspolitische Denkweise anerkannt, nämlich, auch im Gesundheitswesen methodisch mit formulierten Zielen und mit Prioritäten zu arbeiten. Eine völkerrechtliche Verpflichtung der WHO-Mitgliedstaaten, diese "Gesundheitspolitik für Europa" zu übernehmen und in ihrem Land direkt zu verwirklichen, besteht damit aber keine. Sinn dieses "Masterplans" ist vielmehr, dass jedes Land sich im Rahmen seines politischen Systems und seiner Möglichkeiten mit diesen Zielen und dem dahinterstehenden Denkansatz auseinandersetzt und mit diesen Zielen eine von allen europäischen Gesundheitsbehörden im Konsens verabschiedete Referenzgrundlage zur Überprüfung seiner Gesundheitspolitik zur Hand hat. Die 38 GFA-Ziele der WHO stellen damit eine Herausforderung und eine Quelle der Anregung dar.</p><p>In der Schweiz liegen die Kompetenzen für das Gesundheitswesen entsprechend unserer föderalistischen Grundordnung im wesentlichen bei den Kantonen. Der Bund hat nur in ganz bestimmten, gesetzlich definierten Bereichen gesundheitspolitische Kompetenzen. Aus diesem Grunde ist es dem Bundesrat nicht möglich, von sich aus eine umfassende "schweizerische Gesundheitspolitik" festzulegen, welche z. B. die WHO-Ziele in ihrer Gesamtheit übernimmt.</p><p>Trotzdem haben die WHO-Ziele in der Schweiz auf verschiedenen Ebenen Wirkung gezeigt. Seit ihrer Verabschiedung haben namentlich das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) und das Bundesamt Statistik (BFS) sich in verschiedenen gemeinsamen Projekten mit einzelnen und mehreren Kantonen engagiert, mit dem Ziel, diesen neuen Denkansatz in der Gesundheitspolitik in der Schweiz zur Anwendung zu bringen. Zu erwähnen ist das 1987 bis 1989 durchgeführte interkantonale Gesundheitsindikatorenprojekt (Igip/Promes), in welchem versucht wurde, für die Kantone Waadt, Tessin, Bern, Zürich und Genf statistische Grundlagen für eine zielorientierte Arbeitsweise im Gesundheitswesen zu entwickeln. Als weiteres Beispiel ist das Zusammenarbeitsprojekt der Kantone zu erwähnen, das sich aus dem Igip heraus entwickelte: die "Groupe de concertation intercantonale sur les objectifs de la politique sanitaire" (GCI). In diesem Rahmen wird die Zusammenarbeit der verschiedenen Kantone untereinander wie auch mit Bundesämtern in gemeinsamen Projekten angestrebt.</p><p>Auch wenn in der Schweiz eine zentral verordnete Gesundheitspolitik wegen ihren Strukturen nicht möglich ist, lässt sich aufgrund der bisher gemachten Erhebungen ("Gesundheit für alle" - Evaluationsbericht von 1987/88, 1990/91 sowie 1993/94) feststellen, dass viele der statuierten Ziele in der Schweiz - dank unseres hohen Lebensstandes - bereits Realität sind; genügendes und sicheres Einkommen, gesunde Wohnungen, hoher Bildungsstand, genügend und qualitativ gute Nahrung sowie eine gute und dichte Gesundheitsversorgung sind entscheidende Determinanten für die Gesundheit, die sich auf die Gesundheit der Schweizer entsprechend positiv auswirken.</p><p>Anderseits kann festgestellt werden, dass das methodische, zielorientierte Denken in vielen gesundheitspolitischen Bereichen Eingang gefunden hat. So haben verschiedene Kantone begonnen, den Gesundheitszustand ihrer Bevölkerung systematisch zu erheben und in Berichten bekanntzumachen. Das BAG entwickelt verschiedene Projekte auf der Grundlage von WHO-Strategien (z. B. Aidsprävention, Massnahmenpaket gegen den Tabakmissbrauch, Entwicklung von Ernährungsempfehlungen), das BFS und die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) sind daran, eine Morbiditätsstatistik aufzubauen, die eine bessere Erfassung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung ermöglicht. Zu erwähnen ist auch der zurzeit gemeinsam vom BAG, dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal), Kantonsvertretern und privaten Organisationen entwickelte Aktionsplan Umwelt und Gesundheit, der sich auf die Europäische Charta für Umwelt und Gesundheit (Frankfurt 1989/Helsinki 1994) abstützt.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die Fragen der Interpellation wie folgt beantworten:</p><p>1./2. Der Bundesrat hat aufgrund seiner beschränkten Kompetenzen im Bereiche des Gesundheitswesens keine formulierte nationale Gesundheitspolitik festgelegt. Entsprechend bestehen auch keine Fristen. Aber auf der Ebene der Zusammenarbeit zwischen Bundesämtern, Kantonen, Universitäten sowie privaten Organisationen haben verschiedene Projekte zu einer Übernahme der WHO-Philosophie geführt.</p><p>3. In den Bereichen, in denen der Bund über gesundheitspolitische Kompetenzen verfügt, werden jeweils die Grundlagen und Erfahrungen der WHO bei der Erarbeitung von Massnahmenpaketen, Projekten und Gesetzesvorlagen beigezogen. Mit dem neuen Krankenversicherungsgesetz, das 1996 in Kraft treten wird, soll u. a. der chancengleiche Zugang zu den Versorgungsstrukturen sichergestellt werden; auch dies entspricht den WHO-Zielen.</p><p>4. Das Ziel des 1990 vom BAG in Auftrag gegebenen Gesundheitsberichtes war, eine bisher nicht vorhandene Übersicht über den Gesundheitszustand der Schweizer Bevölkerung zu erhalten und den verschiedenen Entscheidungsträgern in Gesundheitspolitik und Verwaltung sowie den Praktikern in den Einrichtungen der Gesundheitsversorgung unentbehrliche Informationen für ihre Arbeit zu verschaffen. Diese Dokumentation des Gesundheitszustandes der Bevölkerung soll in regelmässigen Intervallen wiederholt und damit zu einer massgebenden Grundlage der Gesundheitspolitik werden.</p><p>Die Erfahrungen der letzten Jahre im öffentlichen Gesundheitswesen haben gezeigt, dass in der Schweiz noch grosse Lücken in der gesundheitlichen Datenlage bestehen und dass durch verbesserte Information kohärentere Zusammenarbeit der verschieden Behörden, Organisationen und Partner eine transparentere und wirksamere Gesundheitspolitik verfolgt und die grossen finanziellen und personellen Mittel zielgerichteter eingesetzt werden könnten. Eine grosse Herausforderung werden dabei die Fragen der ethischen und sozialen Grenzen der Machbarkeit im Gesundheitswesen darstellen.</p><p>Das Eidgenössische Departement des Innern ist zurzeit daran, sich Überlegungen zu machen, wie - u. a. auf dem Hintergrund der WHO-Ziele - zusammen mit den Kantonen neue Formen der Zusammenarbeit entwickelt werden könnten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts einer bisher fehlenden Gesundheitspolitik auf Bundesebene ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Was hat der Bundesrat mit den WHO-Zielen "Gesundheit für alle - Die Gesundheitspolitik für Europa" und den dazu gehörenden Umsetzungs- und Lösungsvorschlägen gemacht?</p><p>2. Sind Fristen gesetzt worden, um die WHO-Ziele in eine eidgenössische Gesundheitspolitik umzusetzen?</p><p>3. Welche Ziele verfolgt der Bundesrat - gemessen an den Zielsetzungen der Weltgesundheitsorganisation - für eine schweizerische Gesundheitspolitik?</p><p>4. Was war das Ziel des vom BAG in Auftrag gegebenen Berichtes "Gesundheit in der Schweiz"? Welche Konsequenzen haben das BAG und der Bundesrat daraus gezogen?</p>
- Für eine schweizerische Gesundheitspolitik
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