Verkürzung der Studiendauer
- ShortId
-
95.3167
- Id
-
19953167
- Updated
-
10.04.2024 12:19
- Language
-
de
- Title
-
Verkürzung der Studiendauer
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Dauer der Hochschulstudien ist seit Jahren ein zentrales bildungspolitisches Thema, das mit dem fortschreitenden europäischen Integrationsprozess und der damit verbundenen erhöhten Mobilität von Akademikern an Bedeutung gewinnt. Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort auf die Interpellation Keller Anton (90.423) ausführlich dazu geäussert.</p><p>Die Gründe für eine in gewissen Studienfächern an einigen Universitäten überdurchschnittlich lange Studiendauer sind vielfältig; der Schweizerische Wissenschaftsrat hat sie 1992 untersucht und in einer Studie erläutert.</p><p>Eine der Möglichkeiten einer Studiendauerverkürzung liegt in der Tat in einer Straffung der einschlägigen Lehrpläne und Studienprogramme, wie sie in den bundeseigenen Hochschulen seit langem verwirklicht ist. Der Bundesrat begrüsst deshalb die entsprechenden Bemühungen der zuständigen kantonalen Behörden für den Universitätsbereich, insbesondere die Empfehlungen, die die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) 1992 und erneut im Mehrjahresplan 1996-1999 abgegeben hat:</p><p>a. an die Rektorate der schweizerischen Universitäten und Hochschulen:</p><p>- Strukturierung der Studienpläne, so dass Vollzeitstudierende ihren ersten Universitätsabschluss spätestens ein Jahr nach Ablauf der reglementarischen Studiendauer (8 Semester) erreichen;</p><p>- Festlegung der Zeitdauer von drei bis fünf Jahren bis zur Erlangung des Doktorats.</p><p>b. an die zuständigen Hochschulträger:</p><p>- Einführung gesetzlicher Grundlagen, falls diese noch nicht bestehen, damit Massnahmen zur Beschränkung der Studiendauer ergriffen werden können;</p><p>- bei übermässig langer Studiendauer: Aufhebung von (ausseruniversitären) Vergünstigungen für Studierende und allenfalls Erhöhung der Studiengebühren.</p><p>Im übrigen hat die SHK den zuständigen Behörden Ende 1993 empfohlen, propädeutische Prüfungen in allen Disziplinen (und insbesondere in der Psychologie) einzuführen. Es handelt sich hier nicht nur um eine frühe Selektion, sondern auch um die Rückmeldung an die Studierenden hinsichtlich ihrer Fähigkeiten; auch dieser Aspekt kann zur Verkürzung der Studienzeit beitragen.</p><p>Zur Frage der Eurokompatibilität weisen wir darauf hin, dass im EG-Recht keine Bestimmungen hinsichtlich der Studiendauer existieren. Einzig die allgemeinen Richtlinien über die gegenseitige Anerkennung von Hochschuldiplomen (89/48/EWG) gehen von einer minimalen Studiendauer von drei Jahren aus; eine maximale Studiendauer wird nicht erwähnt.</p><p>2. Die Verkürzung der Studiendauer ist grundsätzlich im Zusammenhang mit anderen Anliegen der Studienreform zu betrachten und sollte nicht auf Kosten der Ausbildungsqualität und der Horizonterweiterung der Studierenden gehen. Der Bundesrat hat wiederholt auf die Notwendigkeit einer Studienverkürzung hingewiesen und begrüsst daher die verschiedenen von einigen Kantonen nun seit Anfang der neunziger Jahre ergriffenen Massnahmen. Allerdings ist es heute noch zu früh, um festzustellen, welche Wirkungen erzielt werden konnten; die SHK ist indessen daran, gemeinsam mit dem Bundesamt für Statistik eine diesbezügliche Erhebung durchzuführen. Als Beispiel einer wirkungsträchtigen Massnahme sei erwähnt, dass der Grosse Rat des Kantons Bern 1991 die Universität beauftragte, sämtliche Studien- und Prüfungspläne (ausser der Medizin) so zu strukturieren, dass 80 Prozent der Vollzeitstudierenden ihr erstes Diplom innert fünf Jahren erhalten und die Doktorarbeiten im allgemeinen am Ende des siebenten Studienjahres eingereicht werden können; die Universität Bern hat diesem Auftrag termingerecht entsprochen und die revidierten Pläne auf das Wintersemester 1994/95 in Kraft gesetzt. Im Kanton Zürich haben die Erhöhung der Studiengebühren seit 1994/95 und die Aufhebung der Krankenkasse beider Hochschulen bewirkt, dass sich rund 4500 Studierende exmatrikuliert haben. Es handelte sich dabei um Personen, die übermässig lange immatrikuliert waren. Ferner soll der Zürcher Regierungsrat aufgrund der noch in diesem Jahr zur Abstimmung gelangenden Änderung des Unterrichtsgesetzes eine maximale Studienzeit festlegen können, bei deren Überschreitung die Exmatrikulation erfolgt. Zudem soll von Studierenden, die seit über 16 Semestern an einer schweizerischen Hochschule immatrikuliert sind, eine Benutzungsgebühr von maximal 2000 Franken erhoben werden. Der ETH-Rat seinerseits hat die Dauer des Doktorats an den ETH grundsätzlich auf drei Jahre beschränkt.</p><p>3. Die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung prüfen gegenwärtig zusammen mit den Hochschulkantonen Möglichkeiten, um bei der Bemessung der Grundbeiträge gemäss dem Hochschulförderungsgesetz noch stärker als bisher die Leistungen der Hochschulen (Output-Orientierung) einzubeziehen. Im Rahmen dieser Arbeiten wird auch das Anliegen der Interpellantin zu berücksichtigen sein.</p><p>4. Was die Studiengänge an den bundeseigenen Hochschulen betrifft, sind sie schon seit langem straff organisiert und klar strukturiert. Hinsichtlich der kantonalen Universitäten unterstützt der Bundesrat die von der SHK empfohlenen Massnahmen und ist bereit, die unter Ziffer 3 erwähnte Möglichkeit zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Leistungsfähigkeit des Denkplatzes Schweiz ist mitentscheidend für die Zukunft unseres Landes. Dieser Denkplatz Schweiz wird aber in den nächsten Jahren sein heutiges Spitzenniveau nur halten können, wenn er den künftigen Anforderungen gerecht wird. Dabei kommt der Sicherung einer bedarfsgerechten und dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechenden Ausbildung vorrangige Bedeutung zu. Einer der seit Jahren zentralen Diskussionspunkte ist die zu lange Dauer der schweizerischen Hochschulstudien.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Studiendauer in der Schweiz durch eine Straffung der Ausbildungspläne auf ein vernünftiges Mass zu reduzieren ist und dass damit die schweizerischen Ausbildungsmodelle denjenigen anderer Länder im Sinne der Eurokompatibilität anzugleichen sind?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch besorgt darüber, dass dieses wichtige Anliegen seit Jahren verschleppt wird und immer noch keine Verbesserungen realisiert werden konnten?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten - falls nötig mittels Steuerung der Beiträge an die Hochschulen - für eine rasche Umsetzung dieses Anliegens einzusetzen?</p><p>4. Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat diesbezüglich zu ergreifen?</p>
- Verkürzung der Studiendauer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Dauer der Hochschulstudien ist seit Jahren ein zentrales bildungspolitisches Thema, das mit dem fortschreitenden europäischen Integrationsprozess und der damit verbundenen erhöhten Mobilität von Akademikern an Bedeutung gewinnt. Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort auf die Interpellation Keller Anton (90.423) ausführlich dazu geäussert.</p><p>Die Gründe für eine in gewissen Studienfächern an einigen Universitäten überdurchschnittlich lange Studiendauer sind vielfältig; der Schweizerische Wissenschaftsrat hat sie 1992 untersucht und in einer Studie erläutert.</p><p>Eine der Möglichkeiten einer Studiendauerverkürzung liegt in der Tat in einer Straffung der einschlägigen Lehrpläne und Studienprogramme, wie sie in den bundeseigenen Hochschulen seit langem verwirklicht ist. Der Bundesrat begrüsst deshalb die entsprechenden Bemühungen der zuständigen kantonalen Behörden für den Universitätsbereich, insbesondere die Empfehlungen, die die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) 1992 und erneut im Mehrjahresplan 1996-1999 abgegeben hat:</p><p>a. an die Rektorate der schweizerischen Universitäten und Hochschulen:</p><p>- Strukturierung der Studienpläne, so dass Vollzeitstudierende ihren ersten Universitätsabschluss spätestens ein Jahr nach Ablauf der reglementarischen Studiendauer (8 Semester) erreichen;</p><p>- Festlegung der Zeitdauer von drei bis fünf Jahren bis zur Erlangung des Doktorats.</p><p>b. an die zuständigen Hochschulträger:</p><p>- Einführung gesetzlicher Grundlagen, falls diese noch nicht bestehen, damit Massnahmen zur Beschränkung der Studiendauer ergriffen werden können;</p><p>- bei übermässig langer Studiendauer: Aufhebung von (ausseruniversitären) Vergünstigungen für Studierende und allenfalls Erhöhung der Studiengebühren.</p><p>Im übrigen hat die SHK den zuständigen Behörden Ende 1993 empfohlen, propädeutische Prüfungen in allen Disziplinen (und insbesondere in der Psychologie) einzuführen. Es handelt sich hier nicht nur um eine frühe Selektion, sondern auch um die Rückmeldung an die Studierenden hinsichtlich ihrer Fähigkeiten; auch dieser Aspekt kann zur Verkürzung der Studienzeit beitragen.</p><p>Zur Frage der Eurokompatibilität weisen wir darauf hin, dass im EG-Recht keine Bestimmungen hinsichtlich der Studiendauer existieren. Einzig die allgemeinen Richtlinien über die gegenseitige Anerkennung von Hochschuldiplomen (89/48/EWG) gehen von einer minimalen Studiendauer von drei Jahren aus; eine maximale Studiendauer wird nicht erwähnt.</p><p>2. Die Verkürzung der Studiendauer ist grundsätzlich im Zusammenhang mit anderen Anliegen der Studienreform zu betrachten und sollte nicht auf Kosten der Ausbildungsqualität und der Horizonterweiterung der Studierenden gehen. Der Bundesrat hat wiederholt auf die Notwendigkeit einer Studienverkürzung hingewiesen und begrüsst daher die verschiedenen von einigen Kantonen nun seit Anfang der neunziger Jahre ergriffenen Massnahmen. Allerdings ist es heute noch zu früh, um festzustellen, welche Wirkungen erzielt werden konnten; die SHK ist indessen daran, gemeinsam mit dem Bundesamt für Statistik eine diesbezügliche Erhebung durchzuführen. Als Beispiel einer wirkungsträchtigen Massnahme sei erwähnt, dass der Grosse Rat des Kantons Bern 1991 die Universität beauftragte, sämtliche Studien- und Prüfungspläne (ausser der Medizin) so zu strukturieren, dass 80 Prozent der Vollzeitstudierenden ihr erstes Diplom innert fünf Jahren erhalten und die Doktorarbeiten im allgemeinen am Ende des siebenten Studienjahres eingereicht werden können; die Universität Bern hat diesem Auftrag termingerecht entsprochen und die revidierten Pläne auf das Wintersemester 1994/95 in Kraft gesetzt. Im Kanton Zürich haben die Erhöhung der Studiengebühren seit 1994/95 und die Aufhebung der Krankenkasse beider Hochschulen bewirkt, dass sich rund 4500 Studierende exmatrikuliert haben. Es handelte sich dabei um Personen, die übermässig lange immatrikuliert waren. Ferner soll der Zürcher Regierungsrat aufgrund der noch in diesem Jahr zur Abstimmung gelangenden Änderung des Unterrichtsgesetzes eine maximale Studienzeit festlegen können, bei deren Überschreitung die Exmatrikulation erfolgt. Zudem soll von Studierenden, die seit über 16 Semestern an einer schweizerischen Hochschule immatrikuliert sind, eine Benutzungsgebühr von maximal 2000 Franken erhoben werden. Der ETH-Rat seinerseits hat die Dauer des Doktorats an den ETH grundsätzlich auf drei Jahre beschränkt.</p><p>3. Die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung prüfen gegenwärtig zusammen mit den Hochschulkantonen Möglichkeiten, um bei der Bemessung der Grundbeiträge gemäss dem Hochschulförderungsgesetz noch stärker als bisher die Leistungen der Hochschulen (Output-Orientierung) einzubeziehen. Im Rahmen dieser Arbeiten wird auch das Anliegen der Interpellantin zu berücksichtigen sein.</p><p>4. Was die Studiengänge an den bundeseigenen Hochschulen betrifft, sind sie schon seit langem straff organisiert und klar strukturiert. Hinsichtlich der kantonalen Universitäten unterstützt der Bundesrat die von der SHK empfohlenen Massnahmen und ist bereit, die unter Ziffer 3 erwähnte Möglichkeit zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Leistungsfähigkeit des Denkplatzes Schweiz ist mitentscheidend für die Zukunft unseres Landes. Dieser Denkplatz Schweiz wird aber in den nächsten Jahren sein heutiges Spitzenniveau nur halten können, wenn er den künftigen Anforderungen gerecht wird. Dabei kommt der Sicherung einer bedarfsgerechten und dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechenden Ausbildung vorrangige Bedeutung zu. Einer der seit Jahren zentralen Diskussionspunkte ist die zu lange Dauer der schweizerischen Hochschulstudien.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Studiendauer in der Schweiz durch eine Straffung der Ausbildungspläne auf ein vernünftiges Mass zu reduzieren ist und dass damit die schweizerischen Ausbildungsmodelle denjenigen anderer Länder im Sinne der Eurokompatibilität anzugleichen sind?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht auch besorgt darüber, dass dieses wichtige Anliegen seit Jahren verschleppt wird und immer noch keine Verbesserungen realisiert werden konnten?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten - falls nötig mittels Steuerung der Beiträge an die Hochschulen - für eine rasche Umsetzung dieses Anliegens einzusetzen?</p><p>4. Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat diesbezüglich zu ergreifen?</p>
- Verkürzung der Studiendauer
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