Koordination der Bildung im tertiƤren Bereich

ShortId
95.3168
Id
19953168
Updated
14.11.2025 07:44
Language
de
Title
Koordination der Bildung im tertiären Bereich
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei den Vorberatungen zum Fachhochschulgesetz hat sich gezeigt, dass im tertiären Bildungsbereich (Hochschulen, höhere Berufsbildung) ein Konzept u.a. für die Koordination und die Abgrenzung der Bildungsgänge (BIGA/nicht BIGA) fehlt. Mit Rücksicht auf den grossen Finanzbedarf des tertiären Bildungsbereiches ist es vordringlich, dass Bund und Kantone gemeinsam ein Konzept erarbeiten und eine effiziente Koordination in allen Belangen (Zuständigkeit, Lehrpläne, Forschung, Infrastruktur, etc.) sicherstellen.</p>
  • <p>Die Motion wirft die Frage der Abgrenzung und der Koordination zwischen den Kompetenzen des Bundes und der Kantone im tertiären Bildungsbereich auf.</p><p></p><p>Die Abgrenzung ergibt sich aus Artikel 3 der Bundesverfassung (BV), nach dem die Kantone alle Rechte ausüben, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind, und den Bestimmungen der BV, die dem Bund in einem gewissen Ausmass Einflussnahme auf den tertiären Bildungsbereich ermöglichen. Diese Einflussnahme betrifft im wesentlichen die Errichtung bzw. Unterstützung von Universitäten und anderen höheren Unterrichtsanstalten (Art. 27 Abs. 1 BV) sowie die berufliche Weiterbildung in Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft und Hausdienst (Art. 34"' Abs. 1 lit. g BV).</p><p></p><p>Der Entwurf zum neuen Fachhochschul-Gesetz und die dazugehörige Botschaft vom 30. Mai 1994 sehen ausdrücklich eine Verbesserung der Koordination der Bildungssysteme in Bund und Kantonen vor: Mittels Zielvorgaben will der Bundesrat die Entwicklung der Fachhochschulen in seinem Zuständigkeitsbereich steuern. Für den Vollzug des Gesetzes setzt er eine Eidgenössische Fachhochschul-Kommission ein. Die Kantone haben zur Beratung der Trägerschaften und der Bundesbehörden in allen Fragen, welche die Fachhochschulen betreffen, bereits den Schweizerischen Fachhochschulrat eingesetzt. Gegenseitige Vertretungen in Fachhochschul-Kommission bzw. -rat werden die geforderte Koordination sicherstellen.</p><p></p><p>Dem Bundesrat liegt viel an der Verbesserung der Koordination zwischen Bund und Kantonen im tertiären Bildungsbereich. Vor allem die Bildung von Ausbildungsschwerpunkten und damit verbunden auch die Sicherung der Finanzierung der Ausbildungsinstitutionen müssen Gegenstand der gemeinsamen Anstrengungen zur Koordination sein.</p><p></p><p>Der Bundesrat hält die Erarbeitung eines Konzeptes für weniger vordringlich als die rasche Verabschiedung des Fachochschul-Gesetzes. Die Arbeiten der Eidgenössischen Fachhochschul-Kommission und des Schweizerischen Fachhochschulrates werden rasch zeigen, ob und welche ergänzenden Koordinationsbestrebungen allenfalls anzugehen sind.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bildung im tertiären Bereich (Hochschulen, höhere Berufsausbildung) in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu koordinieren und ein Konzept vorzulegen.</p>
  • Koordination der Bildung im tertiären Bereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei den Vorberatungen zum Fachhochschulgesetz hat sich gezeigt, dass im tertiären Bildungsbereich (Hochschulen, höhere Berufsbildung) ein Konzept u.a. für die Koordination und die Abgrenzung der Bildungsgänge (BIGA/nicht BIGA) fehlt. Mit Rücksicht auf den grossen Finanzbedarf des tertiären Bildungsbereiches ist es vordringlich, dass Bund und Kantone gemeinsam ein Konzept erarbeiten und eine effiziente Koordination in allen Belangen (Zuständigkeit, Lehrpläne, Forschung, Infrastruktur, etc.) sicherstellen.</p>
    • <p>Die Motion wirft die Frage der Abgrenzung und der Koordination zwischen den Kompetenzen des Bundes und der Kantone im tertiären Bildungsbereich auf.</p><p></p><p>Die Abgrenzung ergibt sich aus Artikel 3 der Bundesverfassung (BV), nach dem die Kantone alle Rechte ausüben, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind, und den Bestimmungen der BV, die dem Bund in einem gewissen Ausmass Einflussnahme auf den tertiären Bildungsbereich ermöglichen. Diese Einflussnahme betrifft im wesentlichen die Errichtung bzw. Unterstützung von Universitäten und anderen höheren Unterrichtsanstalten (Art. 27 Abs. 1 BV) sowie die berufliche Weiterbildung in Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft und Hausdienst (Art. 34"' Abs. 1 lit. g BV).</p><p></p><p>Der Entwurf zum neuen Fachhochschul-Gesetz und die dazugehörige Botschaft vom 30. Mai 1994 sehen ausdrücklich eine Verbesserung der Koordination der Bildungssysteme in Bund und Kantonen vor: Mittels Zielvorgaben will der Bundesrat die Entwicklung der Fachhochschulen in seinem Zuständigkeitsbereich steuern. Für den Vollzug des Gesetzes setzt er eine Eidgenössische Fachhochschul-Kommission ein. Die Kantone haben zur Beratung der Trägerschaften und der Bundesbehörden in allen Fragen, welche die Fachhochschulen betreffen, bereits den Schweizerischen Fachhochschulrat eingesetzt. Gegenseitige Vertretungen in Fachhochschul-Kommission bzw. -rat werden die geforderte Koordination sicherstellen.</p><p></p><p>Dem Bundesrat liegt viel an der Verbesserung der Koordination zwischen Bund und Kantonen im tertiären Bildungsbereich. Vor allem die Bildung von Ausbildungsschwerpunkten und damit verbunden auch die Sicherung der Finanzierung der Ausbildungsinstitutionen müssen Gegenstand der gemeinsamen Anstrengungen zur Koordination sein.</p><p></p><p>Der Bundesrat hält die Erarbeitung eines Konzeptes für weniger vordringlich als die rasche Verabschiedung des Fachochschul-Gesetzes. Die Arbeiten der Eidgenössischen Fachhochschul-Kommission und des Schweizerischen Fachhochschulrates werden rasch zeigen, ob und welche ergänzenden Koordinationsbestrebungen allenfalls anzugehen sind.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bildung im tertiären Bereich (Hochschulen, höhere Berufsausbildung) in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu koordinieren und ein Konzept vorzulegen.</p>
    • Koordination der Bildung im tertiären Bereich

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