Hochschulen. Propädeutisches Jahr anstelle des Numerus clausus
- ShortId
-
95.3169
- Id
-
19953169
- Updated
-
10.04.2024 08:22
- Language
-
de
- Title
-
Hochschulen. Propädeutisches Jahr anstelle des Numerus clausus
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Höhere Ausbildung und Forschung sind für die Entwicklung unseres Landes von entscheidender Bedeutung. Sie sind unbestritten die Garanten der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft in nationaler und internationaler Hinsicht; in ihnen verbinden sich Innovation und Kreativität.</p><p>Von daher sind Ausbildung und Forschung als Investitionen für die Zukunft anzusehen. Also verdienen sie es, gefördert zu werden, wobei eine höhere Rentabilität der getätigten Investitionen angestrebt werden soll. Die Anstrengungen zur Verbesserung der Qualität von Ausbildung und Forschung in unserem Land müssen unterstützt werden, namentlich durch erhöhte Anforderungen an den Unterricht an den Hochschulen.</p><p>Sollte man also einen Numerus clausus einführen oder eher nach anderen Lösungen suchen? Wir sind für die Einführung eines propädeutischen Jahres. Diese Lösung ist sowohl effizienter als auch gerechter.</p><p>Zum Eintritt in eine universitäre oder nicht-universitäre Schule im tertiären Ausbildungsbereich berechtigen die Matura an einem Gymnasium oder die Berufsmatura. Diese stellen für die jungen Menschen, die Wissen, den Rohstoff der Zukunft, erwerben wollen, eine einzigartige Herausforderung dar. Es ist also sehr wichtig, dieses Ziel - Öffnung zu neuen Horizonten - beizubehalten und dieses Zeugnis nicht mit einem Eintrittswettbewerb zu entwerten.</p><p>Bei den verschiedenen Ausbildungswegen, die zur Matura führen, wären Gültigkeit und Gleichbehandlung dem Zufall eines Eintrittsexamens oder -wettbewerbs überlassen. Die Situation würde noch schwieriger mit der generellen Anerkennung der europäischen Diplome.</p><p>Ein Examen, bei dem nur bestimmte Kenntnisse geprüft würden, würde besonders jene begünstigen, die das Glück hätten, einem Vorbereitungsprogramm folgen zu können, das dem Spektrum der Prüfungen des Wettbewerbs am nächsten kommt. Bei einem derartigen Verfahren können weder Fähigkeit noch Eignung - die zuverlässigsten Kriterien einer guten Erfolgsprognose - berücksichtigt werden.</p><p>Jeder Unterrichtsbereich ist nach Kriterien organisiert und strukturiert, die ihn von den andern Bereichen unterscheiden. Für sein reibungsloses Funktionieren sind Fähigkeiten und eine Anpassungszeit erforderlich, die für den Erfolg des Studiums in einer neuen Umgebung ausschlaggebend sein können. Die Entscheidung für die eine oder andere Studienrichtung bestätigt sich in der Wirklichkeit übrigens nicht immer.</p><p>Die Zuverlässigkeit der Auswahl, die Respektierung des Prinzips der Chancengleichheit und die Vorhersagbarkeit der Ergebnisse werden verstärkt, wenn die Auswahl aus einer homogeneren Gruppe von Studierenden getroffen wird. Es ist ja Sache des Unterrichtsbereiches, der seine Studierenden zum Studienabschluss führen will, eine Wahl (und damit eine Selektion) vorzunehmen, und nicht der Ausbildungsstufe, die vor diesem liegt.</p><p>Aus all diesen Gründen könnten mit der Einführung eines propädeutischen Jahres bessere Resultate erzielt werden als mit einem Numerus clausus. Diese Lösung hat den Vorteil, eine Selektion zu ermöglichen, die das Postulat der Chancengleichheit besser berücksichtigt und die Studenten und Studentinnen aus den sogenannten Nicht-Hochschulkantonen nicht benachteiligt.</p><p>Unserer Auffassung nach würde die generelle Einführung eines propädeutischen Jahres die Probleme besser lösen, die sich mit der Heranbildung einer - wie man sagen könnte - "republikanischen Elite" stellen. Allerdings muss eine solche Lösung unbedingt mit einer gleichzeitigen Verbesserung der horizontalen Mobilität von Studentinnen und Studenten zwischen den beiden Bildungswegen - Gymnasium und Berufsmatura - bis zum Abschluss der Ausbildung einhergehen.</p><p>Im Hinblick darauf schlagen wir vor, an den Universitäten, den Eidgenössischen Technischen Hochschulen und an den höheren Fachschulen, bzw. an den Fachhochschulen anstelle des Numerus clausus systematisch ein propädeutisches Jahr einzuführen.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat, in enger Zusammenarbeit sowohl mit den Hochschul- wie mit den Nicht-Hochschulkantonen, die gesetzlichen Grundlagen in diesem Sinn zu ändern.</p>
- <p>1. Die Regelung der Zulassungsbedingungen, insbesondere die Einführung eines propädeutischen Jahres für alle Studienrichtungen an den kantonalen Universitäten anstelle eines allfälligen Numerus clausus, liegt ausschliesslich in der Zuständigkeit der Kantone bzw. der Hochschulen. Der Bundesrat begrüsst indessen die im Mehrjahresplan 1996-1999 der Schweizerischen Hochschulkonferenz festgehaltene Absicht verschiedener Hochschulen, die Studiengänge durch die Einführung selektiver propädeutischer Prüfungen besser zu strukturieren und damit den Studierenden rechtzeitig Hinweise auf ihre Fähigkeiten zu geben (vgl. Botschaft vom 28.11.1994 über die Förderung der Wissenschaft in den Jahren 1996-1999, BBI 1995 1845).</p><p></p><p>2. Im Medizinstudium im besonderen ist die Zulassung zu den Prüfungen zwar eidgenössisch geregelt, der Zugang zu den Studien hingegen kantonal. Das Medizinstudium selbst ist bereits heute durch zwei selektive Vorprüfungen gegliedert. In Zürich sieht das kantonale Unterrichtsgesetz zudem die Einführung eines nicht unumstrittenen fachspezifischen, berufsgestützten Praktikums für das Medizinstudium vor, während dies beispielsweise vom Grossen Rat des Kantons Bern vor kurzem abgelehnt wurde. Der Bund verfolgt die Umsetzung der Zürcher Innovation mit Interesse. Er ist zudem daran, abzuklären, ob die Rechtsgrundlagen des Bundes in der Medizinalprüfungsverordnung grundsätzlich ausreichen, um allenfalls generell die Absolvierung eines propädeutischen Sozialjahres für Studienanwärter in Medizin vorzuschreiben.</p><p></p><p>3. Die Studien an den Eidg. Technischen Hochschulen (ETH) sehen schon seit langem zwei propädeutische Jahre vor. An den ETH gilt nach wie vor die uneingeschränkte Zulassung von Inhabern anerkannter Maturitätsausweise. Die ersten zwei Jahre des Studiums gelten als Propädeutikum, das mit dem Vordiplom abgeschlossen wird.</p><p></p><p>4. Im Bereich der höheren Fachschulen und der vom künftigen Fachhochschulgesetz erfassten Schulen wird die Funktion propädeutischer Studien vom Abschluss einer vorgängigen beruflichen Ausbildung vorweggenommen, so dass sich keine zusätzlichen propädeutischen Studiensemester aufdrängen.</p> Ablehnung
- <p>Wir schlagen vor, an den Universitäten, den Eidgenössischen Technischen Hochschulen und an den höheren Fachschulen bzw. an den Fachhochschulen anstelle des Numerus clausus systematisch ein propädeutisches Jahr einzuführen.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, insbesondere mit den Universitätskantonen, die gesetzlichen Grundlagen in diesem Sinn zu ändern.</p>
- Hochschulen. Propädeutisches Jahr anstelle des Numerus clausus
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Höhere Ausbildung und Forschung sind für die Entwicklung unseres Landes von entscheidender Bedeutung. Sie sind unbestritten die Garanten der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft in nationaler und internationaler Hinsicht; in ihnen verbinden sich Innovation und Kreativität.</p><p>Von daher sind Ausbildung und Forschung als Investitionen für die Zukunft anzusehen. Also verdienen sie es, gefördert zu werden, wobei eine höhere Rentabilität der getätigten Investitionen angestrebt werden soll. Die Anstrengungen zur Verbesserung der Qualität von Ausbildung und Forschung in unserem Land müssen unterstützt werden, namentlich durch erhöhte Anforderungen an den Unterricht an den Hochschulen.</p><p>Sollte man also einen Numerus clausus einführen oder eher nach anderen Lösungen suchen? Wir sind für die Einführung eines propädeutischen Jahres. Diese Lösung ist sowohl effizienter als auch gerechter.</p><p>Zum Eintritt in eine universitäre oder nicht-universitäre Schule im tertiären Ausbildungsbereich berechtigen die Matura an einem Gymnasium oder die Berufsmatura. Diese stellen für die jungen Menschen, die Wissen, den Rohstoff der Zukunft, erwerben wollen, eine einzigartige Herausforderung dar. Es ist also sehr wichtig, dieses Ziel - Öffnung zu neuen Horizonten - beizubehalten und dieses Zeugnis nicht mit einem Eintrittswettbewerb zu entwerten.</p><p>Bei den verschiedenen Ausbildungswegen, die zur Matura führen, wären Gültigkeit und Gleichbehandlung dem Zufall eines Eintrittsexamens oder -wettbewerbs überlassen. Die Situation würde noch schwieriger mit der generellen Anerkennung der europäischen Diplome.</p><p>Ein Examen, bei dem nur bestimmte Kenntnisse geprüft würden, würde besonders jene begünstigen, die das Glück hätten, einem Vorbereitungsprogramm folgen zu können, das dem Spektrum der Prüfungen des Wettbewerbs am nächsten kommt. Bei einem derartigen Verfahren können weder Fähigkeit noch Eignung - die zuverlässigsten Kriterien einer guten Erfolgsprognose - berücksichtigt werden.</p><p>Jeder Unterrichtsbereich ist nach Kriterien organisiert und strukturiert, die ihn von den andern Bereichen unterscheiden. Für sein reibungsloses Funktionieren sind Fähigkeiten und eine Anpassungszeit erforderlich, die für den Erfolg des Studiums in einer neuen Umgebung ausschlaggebend sein können. Die Entscheidung für die eine oder andere Studienrichtung bestätigt sich in der Wirklichkeit übrigens nicht immer.</p><p>Die Zuverlässigkeit der Auswahl, die Respektierung des Prinzips der Chancengleichheit und die Vorhersagbarkeit der Ergebnisse werden verstärkt, wenn die Auswahl aus einer homogeneren Gruppe von Studierenden getroffen wird. Es ist ja Sache des Unterrichtsbereiches, der seine Studierenden zum Studienabschluss führen will, eine Wahl (und damit eine Selektion) vorzunehmen, und nicht der Ausbildungsstufe, die vor diesem liegt.</p><p>Aus all diesen Gründen könnten mit der Einführung eines propädeutischen Jahres bessere Resultate erzielt werden als mit einem Numerus clausus. Diese Lösung hat den Vorteil, eine Selektion zu ermöglichen, die das Postulat der Chancengleichheit besser berücksichtigt und die Studenten und Studentinnen aus den sogenannten Nicht-Hochschulkantonen nicht benachteiligt.</p><p>Unserer Auffassung nach würde die generelle Einführung eines propädeutischen Jahres die Probleme besser lösen, die sich mit der Heranbildung einer - wie man sagen könnte - "republikanischen Elite" stellen. Allerdings muss eine solche Lösung unbedingt mit einer gleichzeitigen Verbesserung der horizontalen Mobilität von Studentinnen und Studenten zwischen den beiden Bildungswegen - Gymnasium und Berufsmatura - bis zum Abschluss der Ausbildung einhergehen.</p><p>Im Hinblick darauf schlagen wir vor, an den Universitäten, den Eidgenössischen Technischen Hochschulen und an den höheren Fachschulen, bzw. an den Fachhochschulen anstelle des Numerus clausus systematisch ein propädeutisches Jahr einzuführen.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat, in enger Zusammenarbeit sowohl mit den Hochschul- wie mit den Nicht-Hochschulkantonen, die gesetzlichen Grundlagen in diesem Sinn zu ändern.</p>
- <p>1. Die Regelung der Zulassungsbedingungen, insbesondere die Einführung eines propädeutischen Jahres für alle Studienrichtungen an den kantonalen Universitäten anstelle eines allfälligen Numerus clausus, liegt ausschliesslich in der Zuständigkeit der Kantone bzw. der Hochschulen. Der Bundesrat begrüsst indessen die im Mehrjahresplan 1996-1999 der Schweizerischen Hochschulkonferenz festgehaltene Absicht verschiedener Hochschulen, die Studiengänge durch die Einführung selektiver propädeutischer Prüfungen besser zu strukturieren und damit den Studierenden rechtzeitig Hinweise auf ihre Fähigkeiten zu geben (vgl. Botschaft vom 28.11.1994 über die Förderung der Wissenschaft in den Jahren 1996-1999, BBI 1995 1845).</p><p></p><p>2. Im Medizinstudium im besonderen ist die Zulassung zu den Prüfungen zwar eidgenössisch geregelt, der Zugang zu den Studien hingegen kantonal. Das Medizinstudium selbst ist bereits heute durch zwei selektive Vorprüfungen gegliedert. In Zürich sieht das kantonale Unterrichtsgesetz zudem die Einführung eines nicht unumstrittenen fachspezifischen, berufsgestützten Praktikums für das Medizinstudium vor, während dies beispielsweise vom Grossen Rat des Kantons Bern vor kurzem abgelehnt wurde. Der Bund verfolgt die Umsetzung der Zürcher Innovation mit Interesse. Er ist zudem daran, abzuklären, ob die Rechtsgrundlagen des Bundes in der Medizinalprüfungsverordnung grundsätzlich ausreichen, um allenfalls generell die Absolvierung eines propädeutischen Sozialjahres für Studienanwärter in Medizin vorzuschreiben.</p><p></p><p>3. Die Studien an den Eidg. Technischen Hochschulen (ETH) sehen schon seit langem zwei propädeutische Jahre vor. An den ETH gilt nach wie vor die uneingeschränkte Zulassung von Inhabern anerkannter Maturitätsausweise. Die ersten zwei Jahre des Studiums gelten als Propädeutikum, das mit dem Vordiplom abgeschlossen wird.</p><p></p><p>4. Im Bereich der höheren Fachschulen und der vom künftigen Fachhochschulgesetz erfassten Schulen wird die Funktion propädeutischer Studien vom Abschluss einer vorgängigen beruflichen Ausbildung vorweggenommen, so dass sich keine zusätzlichen propädeutischen Studiensemester aufdrängen.</p> Ablehnung
- <p>Wir schlagen vor, an den Universitäten, den Eidgenössischen Technischen Hochschulen und an den höheren Fachschulen bzw. an den Fachhochschulen anstelle des Numerus clausus systematisch ein propädeutisches Jahr einzuführen.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, insbesondere mit den Universitätskantonen, die gesetzlichen Grundlagen in diesem Sinn zu ändern.</p>
- Hochschulen. Propädeutisches Jahr anstelle des Numerus clausus
Back to List