Medikamentenmissbrauch und Medikamentenwerbung am Fernsehen

ShortId
95.3172
Id
19953172
Updated
10.04.2024 10:29
Language
de
Title
Medikamentenmissbrauch und Medikamentenwerbung am Fernsehen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ältere Studien belegen, dass es in der Schweiz rund 100 000 Arzneimittelabhängige gibt. Es werden einerseits vor allem psychoaktive Arzneien wie Schmerz-, Beruhigungs- und Schlafmittel missbraucht und andererseits Laxantien. Zu einem grossen Teil sind diese Arzneimittel frei erhältlich. Rund 200 000 Frauen und 120 000 Männer zwischen 15 und 74 Jahren nehmen jeden Tag mindestens eine Schmerz-, Beruhigungs-, Schlaf- oder Anregungstablette ein. Längerdauernder, regelmässiger Konsum - auch von geringen Dosen - führt zur Entwicklung von Abhängigkeit und Gesundheitsgefährdung oder -schädigung. Werbung für Arzneimittel im Fernsehen, dem wichtigsten Massenmedium, ist deshalb fragwürdig. Diese fördert die Überzeugung vieler, dass sich das kleinste Unwohlsein mit Tabletten beseitigen und das Befinden leicht manipulieren lässt. Die bis anhin gesendeten Werbespots bekräftigen diesen Eindruck.</p>
  • <p>1. Das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) beabsichtigt, eine Studie in Auftrag zu geben, um den Arzneimittelmissbrauch wie auch die Arzneimittelabhängigkeit in der Schweizer Bevölkerung eingehender zu untersuchen. Zudem werden gegenwärtig Daten zur Häufigkeit des Medikamentengebrauchs aus der ersten, vom Bundesamt für Statistik durchgeführten, schweizerischen Gesundheitsbefragung von 1992/93 ausgewertet. Die Resultate sollen als Grundlage für spätere Präventionsempfehlungen dienen.</p><p>2. Zum jetzigen Zeitpunkt finanziert der Bund keine Präventionsprogramme, die sich speziell mit der Problematik des missbräuchlichen Arzneimittelkonsums befassen. Die fehlenden personellen und finanziellen Mittel haben grössere Aktivitäten in diesem Bereich bislang verhindert.</p><p>Der bewusste Umgang mit Arzneimitteln im Alltag, insbesondere im Strassenverkehr, wird in der Kampagne 1995 des Verkehrssicherheitsrates (Mitarbeit mehrerer Bundesämter) thematisiert, die unter dem Slogan "No drinks, no drugs, no problems" gestartet wurde. Das 1994 durch die Pharma Information in Zusammenarbeit mit dem BAG konzipierte Medienpaket "Medikamente im Alter" richtet sich an Seniorinnen und Senioren und beinhaltet Informationsbroschüren und einen Videofilm, die sowohl allgemeine gesundheitliche Aspekte wie auch den sinnvollen Umgang mit Arzneimitteln im dritten Lebensabschnitt erläutern.</p><p>Das BAG ist daran, ein Massnahmenpaket "Sinnvoller Umgang mit Arzneimitteln" zu erarbeiten, das voraussichtlich 1997 dem Bundesrat vorgelegt werden soll. Dabei wird zu prüfen sein, welche Strategien geeignet und welche Ressourcen und Rechtsgrundlagen notwendig sind, um die bestehenden Probleme zu vermindern.</p><p>3. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Arzneimittelwerbung nicht nur die Wahl des Präparates durch die Konsumentin oder den Konsumenten beeinflusst, sondern auch Auswirkungen auf die Verwendungshäufigkeit, zum Beispiel von Schmerz- und Abführmitteln, hat. Verharmlosende Botschaften oder Hinweise zu einer schnellen Behebung gesundheitlicher Störungen können dazu beitragen.</p><p>In Artikel 14 der Radio- und Fernsehverordnung vom 16. März 1992 (RTVV) wird aufgelistet, welche Fernsehwerbung unzulässig ist. Verboten ist unter anderem "Werbung für Heilmittel, bei denen gemäss heilmittelrechtlichen Bestimmungen Publikumswerbung nicht zugelassen ist". Damit übernahm der Bundesrat die zuvor im Pressebereich angewandte Praxis der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) auch für den Radio- und Fernsehbereich. Der Bundesrat entsprach mit dieser Ausführungsbestimmung dem Willen des Gesetzgebers bei der Festlegung des Heilmittelwerbeverbotes im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Die Übernahme der IKS-Praxis sollte gewährleisten, dass Werbung für potentiell suchterzeugende und bei Missbrauch schädliche Produkte unterbunden wird.</p><p>Gemäss den Bestimmungen der IKS gilt jede irreführende, unwahre oder der öffentlichen Ordnung und den guten Sitten widersprechende Anpreisung sowie Reklame, die zu einem übermässigen oder missbräuchlichen Konsum von Heilmitteln verleiten kann, als unzulässig. Dadurch, dass auch die Fernsehwerbung vorgängig der IKS zur Genehmigung vorgelegt werden muss, sollen negative Auswüchse verhindert werden.</p><p>Gemäss den Bestimmungen der Europäischen Union (EU) dürfen die rezeptfrei erhältlichen Arzneimittel im Publikum beworben werden, es sei denn, es handle sich um solche, die entweder psychotrope Substanzen oder Suchtstoffe enthalten oder die ohne Tätigwerden eines Arztes nicht verwendet werden können. Das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen, das die Schweiz im Jahre 1989 unterzeichnet hat, statuiert ebenfalls ein Werbeverbot für rezeptpflichtige Medikamente, ermächtigt allerdings die Staaten, in ihrem Gebiet strengere Bestimmungen anzuwenden.</p><p>Die Regelung der Heilmittelwerbung wird von der IKS zurzeit überarbeitet. Die neue Regelung soll auch die Forderung nach EU-Kompatibilität möglichst erfüllen, d. h., dass die Werbemöglichkeit für nicht rezeptpflichtige Arzneimittel ausgedehnt wird. Der Bundesrat behält sich vor, die bisherige Anlehnung der Bundesregelungen an diejenigen der IKS zu überprüfen, falls sich deren Vorschriften entscheidend zuungunsten des Gesundheitsschutzes verändern sollten. In allen Sprachregionen der Schweiz haben die ausländischen Sender einen relativ hohen Stellenwert (Einschaltquoten im Verhältnis Schweiz-Ausland von 1 zu 2). Es ist deshalb fraglich, ob ein generelles Werbeverbot im Schweizer Fernsehen wesentliche Auswirkungen auf den Umgang mit Arzneimitteln hätte.</p><p>4. Die IKS verlangte als weltweit erste Behörde ab 1988 für die meisten registrierten Arzneimittel eine für Fachleute und Patienten getrennte Information. Die Fachinformation richtet sich an die medizinischen Fachleute. Die Patienteninformation - d. h. der Beipackzettel - muss dreisprachig, klar strukturiert und in einer für Laien gut verständlichen Form abgefasst sein. Hinweise, den Arzt, Apotheker oder Drogisten zu fragen oder zu informieren, sind in mehreren Rubriken (z. B. unter "Vorsichtsmassnahmen", "Dosierung, Anwendung", "allgemeine Hinweise") obligatorisch. Es kann davon ausgegangen werden, dass im allgemeinen die Verbraucherin oder der Verbraucher diesen Text versteht.</p><p>Für die Fernsehwerbung schreibt die IKS obligatorisch die Aufnahme des Hinweises "Dies ist ein Heilmittel. Lesen Sie die Packungsbeilage" in Bild und Ton vor. Ein Hinweis auf Fachberatung - wie er zum Teil auch auf ausländischen Sendern üblich ist - wäre sicher begrüssenswert, scheiterte jedoch bisher an den besonderen schweizerischen Verhältnissen, die für den rezeptfreien Bereich vier verschiedene Verkaufsarten vorsehen und zahlreiche Abweichungen in den einzelnen Kantonen kennen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, eine neue Studie über die Häufigkeit und Ursachen der Medikamentenabhängigkeit und des Medikamentenmissbrauchs in der Schweiz erstellen zu lassen?</p><p>2. Welche präventiven Massnahmen werden zurzeit unternommen, um den Medikamentenmissbrauch einzudämmen? Welche neuen Präventionsmassnahmen wären nötig? Ist der Bundesrat bereit, solche zu initiieren?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Medikamentenreklame im Fernsehen die Einnahme von Medikamenten fördert und dies die Zahl der Abhängigen erhöhen kann? Ist der Bundesrat bereit, diese zu unterbinden?</p><p>4. Hält der Bundesrat in der Medikamentenwerbung im Fernsehen den Hinweis auf den Beipackzettel für genügend, obwohl dieser vom Publikum nachweislich kaum verstanden wird? Sollten die Zuschauer nicht vielmehr gewarnt werden vor dem regelmässigen, nicht medizinisch indizierten Gebrauch von Medikamenten?</p>
  • Medikamentenmissbrauch und Medikamentenwerbung am Fernsehen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ältere Studien belegen, dass es in der Schweiz rund 100 000 Arzneimittelabhängige gibt. Es werden einerseits vor allem psychoaktive Arzneien wie Schmerz-, Beruhigungs- und Schlafmittel missbraucht und andererseits Laxantien. Zu einem grossen Teil sind diese Arzneimittel frei erhältlich. Rund 200 000 Frauen und 120 000 Männer zwischen 15 und 74 Jahren nehmen jeden Tag mindestens eine Schmerz-, Beruhigungs-, Schlaf- oder Anregungstablette ein. Längerdauernder, regelmässiger Konsum - auch von geringen Dosen - führt zur Entwicklung von Abhängigkeit und Gesundheitsgefährdung oder -schädigung. Werbung für Arzneimittel im Fernsehen, dem wichtigsten Massenmedium, ist deshalb fragwürdig. Diese fördert die Überzeugung vieler, dass sich das kleinste Unwohlsein mit Tabletten beseitigen und das Befinden leicht manipulieren lässt. Die bis anhin gesendeten Werbespots bekräftigen diesen Eindruck.</p>
    • <p>1. Das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) beabsichtigt, eine Studie in Auftrag zu geben, um den Arzneimittelmissbrauch wie auch die Arzneimittelabhängigkeit in der Schweizer Bevölkerung eingehender zu untersuchen. Zudem werden gegenwärtig Daten zur Häufigkeit des Medikamentengebrauchs aus der ersten, vom Bundesamt für Statistik durchgeführten, schweizerischen Gesundheitsbefragung von 1992/93 ausgewertet. Die Resultate sollen als Grundlage für spätere Präventionsempfehlungen dienen.</p><p>2. Zum jetzigen Zeitpunkt finanziert der Bund keine Präventionsprogramme, die sich speziell mit der Problematik des missbräuchlichen Arzneimittelkonsums befassen. Die fehlenden personellen und finanziellen Mittel haben grössere Aktivitäten in diesem Bereich bislang verhindert.</p><p>Der bewusste Umgang mit Arzneimitteln im Alltag, insbesondere im Strassenverkehr, wird in der Kampagne 1995 des Verkehrssicherheitsrates (Mitarbeit mehrerer Bundesämter) thematisiert, die unter dem Slogan "No drinks, no drugs, no problems" gestartet wurde. Das 1994 durch die Pharma Information in Zusammenarbeit mit dem BAG konzipierte Medienpaket "Medikamente im Alter" richtet sich an Seniorinnen und Senioren und beinhaltet Informationsbroschüren und einen Videofilm, die sowohl allgemeine gesundheitliche Aspekte wie auch den sinnvollen Umgang mit Arzneimitteln im dritten Lebensabschnitt erläutern.</p><p>Das BAG ist daran, ein Massnahmenpaket "Sinnvoller Umgang mit Arzneimitteln" zu erarbeiten, das voraussichtlich 1997 dem Bundesrat vorgelegt werden soll. Dabei wird zu prüfen sein, welche Strategien geeignet und welche Ressourcen und Rechtsgrundlagen notwendig sind, um die bestehenden Probleme zu vermindern.</p><p>3. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Arzneimittelwerbung nicht nur die Wahl des Präparates durch die Konsumentin oder den Konsumenten beeinflusst, sondern auch Auswirkungen auf die Verwendungshäufigkeit, zum Beispiel von Schmerz- und Abführmitteln, hat. Verharmlosende Botschaften oder Hinweise zu einer schnellen Behebung gesundheitlicher Störungen können dazu beitragen.</p><p>In Artikel 14 der Radio- und Fernsehverordnung vom 16. März 1992 (RTVV) wird aufgelistet, welche Fernsehwerbung unzulässig ist. Verboten ist unter anderem "Werbung für Heilmittel, bei denen gemäss heilmittelrechtlichen Bestimmungen Publikumswerbung nicht zugelassen ist". Damit übernahm der Bundesrat die zuvor im Pressebereich angewandte Praxis der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) auch für den Radio- und Fernsehbereich. Der Bundesrat entsprach mit dieser Ausführungsbestimmung dem Willen des Gesetzgebers bei der Festlegung des Heilmittelwerbeverbotes im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Die Übernahme der IKS-Praxis sollte gewährleisten, dass Werbung für potentiell suchterzeugende und bei Missbrauch schädliche Produkte unterbunden wird.</p><p>Gemäss den Bestimmungen der IKS gilt jede irreführende, unwahre oder der öffentlichen Ordnung und den guten Sitten widersprechende Anpreisung sowie Reklame, die zu einem übermässigen oder missbräuchlichen Konsum von Heilmitteln verleiten kann, als unzulässig. Dadurch, dass auch die Fernsehwerbung vorgängig der IKS zur Genehmigung vorgelegt werden muss, sollen negative Auswüchse verhindert werden.</p><p>Gemäss den Bestimmungen der Europäischen Union (EU) dürfen die rezeptfrei erhältlichen Arzneimittel im Publikum beworben werden, es sei denn, es handle sich um solche, die entweder psychotrope Substanzen oder Suchtstoffe enthalten oder die ohne Tätigwerden eines Arztes nicht verwendet werden können. Das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen, das die Schweiz im Jahre 1989 unterzeichnet hat, statuiert ebenfalls ein Werbeverbot für rezeptpflichtige Medikamente, ermächtigt allerdings die Staaten, in ihrem Gebiet strengere Bestimmungen anzuwenden.</p><p>Die Regelung der Heilmittelwerbung wird von der IKS zurzeit überarbeitet. Die neue Regelung soll auch die Forderung nach EU-Kompatibilität möglichst erfüllen, d. h., dass die Werbemöglichkeit für nicht rezeptpflichtige Arzneimittel ausgedehnt wird. Der Bundesrat behält sich vor, die bisherige Anlehnung der Bundesregelungen an diejenigen der IKS zu überprüfen, falls sich deren Vorschriften entscheidend zuungunsten des Gesundheitsschutzes verändern sollten. In allen Sprachregionen der Schweiz haben die ausländischen Sender einen relativ hohen Stellenwert (Einschaltquoten im Verhältnis Schweiz-Ausland von 1 zu 2). Es ist deshalb fraglich, ob ein generelles Werbeverbot im Schweizer Fernsehen wesentliche Auswirkungen auf den Umgang mit Arzneimitteln hätte.</p><p>4. Die IKS verlangte als weltweit erste Behörde ab 1988 für die meisten registrierten Arzneimittel eine für Fachleute und Patienten getrennte Information. Die Fachinformation richtet sich an die medizinischen Fachleute. Die Patienteninformation - d. h. der Beipackzettel - muss dreisprachig, klar strukturiert und in einer für Laien gut verständlichen Form abgefasst sein. Hinweise, den Arzt, Apotheker oder Drogisten zu fragen oder zu informieren, sind in mehreren Rubriken (z. B. unter "Vorsichtsmassnahmen", "Dosierung, Anwendung", "allgemeine Hinweise") obligatorisch. Es kann davon ausgegangen werden, dass im allgemeinen die Verbraucherin oder der Verbraucher diesen Text versteht.</p><p>Für die Fernsehwerbung schreibt die IKS obligatorisch die Aufnahme des Hinweises "Dies ist ein Heilmittel. Lesen Sie die Packungsbeilage" in Bild und Ton vor. Ein Hinweis auf Fachberatung - wie er zum Teil auch auf ausländischen Sendern üblich ist - wäre sicher begrüssenswert, scheiterte jedoch bisher an den besonderen schweizerischen Verhältnissen, die für den rezeptfreien Bereich vier verschiedene Verkaufsarten vorsehen und zahlreiche Abweichungen in den einzelnen Kantonen kennen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, eine neue Studie über die Häufigkeit und Ursachen der Medikamentenabhängigkeit und des Medikamentenmissbrauchs in der Schweiz erstellen zu lassen?</p><p>2. Welche präventiven Massnahmen werden zurzeit unternommen, um den Medikamentenmissbrauch einzudämmen? Welche neuen Präventionsmassnahmen wären nötig? Ist der Bundesrat bereit, solche zu initiieren?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Medikamentenreklame im Fernsehen die Einnahme von Medikamenten fördert und dies die Zahl der Abhängigen erhöhen kann? Ist der Bundesrat bereit, diese zu unterbinden?</p><p>4. Hält der Bundesrat in der Medikamentenwerbung im Fernsehen den Hinweis auf den Beipackzettel für genügend, obwohl dieser vom Publikum nachweislich kaum verstanden wird? Sollten die Zuschauer nicht vielmehr gewarnt werden vor dem regelmässigen, nicht medizinisch indizierten Gebrauch von Medikamenten?</p>
    • Medikamentenmissbrauch und Medikamentenwerbung am Fernsehen

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