Landwirtschaftspolitik. Wie weiter?
- ShortId
-
95.3183
- Id
-
19953183
- Updated
-
10.04.2024 14:59
- Language
-
de
- Title
-
Landwirtschaftspolitik. Wie weiter?
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Zeit- und Finanzplanung des Bundesrats</p><p>Zeitplan:</p><p>Die weitere Umsetzung der Agrarreform ist in folgenden Schritten vorgesehen:</p><p>- Botschaft zur Verlängerung von zwei Bundesbeschlüssen über die Produktionslenkung im Pflanzenbau und zur Revision des Landwirtschaftsgesetzes in den Bereichen besondere Qualität von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Hilfsstoffe sowie des Rebbaubeschlusses im Bereich der Kontrolle des Handels mit Wein im Juni 1995. Die Vernehmlassung hat bereits stattgefunden.</p><p>- Bericht des Bundesrats mit den notwendigen Gesetzesänderungen für die zweite Etappe der mit dem 7. Landwirtschaftsbericht eingeleiteten Agrarreform (Agrarpolitik 2002) im September 1995 mit anschliessendem Vernehmlassungsverfahren. Die zweite Etappe der Agrarreform sieht in erster Linie eine Deregulierung der Marktordnungen vor, gleichzeitig erfolgt aber auch eine Überprüfung des gesamten agrarpolitischen Instrumentariums. Der Bundesrat beabsichtigt, die Botschaft im Frühling 1996 dem Parlament zu unterbreiten.</p><p>Finanzplanung:</p><p>Die Finanzplanung sieht für die Jahre 1995 bis 1998 folgende Mittel zur Finanzierung der Massnahmen des Bundes vor:</p><p>Finanzplan vom 3. Oktober 1994</p><p>Budget und Nachtragskredite (in Tausend Franken)</p><p>1995 1996 1997 1998</p><p>Preis- und Absatzsicherung</p><p>1 256 601 1 162 681 1 068 369 1 075 287</p><p>Direktzahlungen</p><p>1 931 321 1 969 537 2 071 302 2 229 698 davon:</p><p>ergänzende DZ (31a)</p><p>Ökobeiträge (31b)</p><p>800 000</p><p>331 000</p><p>800 000</p><p>372 000</p><p>800 000</p><p>472 000</p><p>800 000</p><p>622 000</p><p>Total einkommenswirksame Stützung</p><p>3 187 922 3 132 218 3 139 671 3 304 985</p><p>Der gegenwärtig noch gültige Finanzplan für den Zeitraum von 1995 bis 1998 sieht im Bereich der Direktzahlungen einen Anstieg ausschliesslich der Ökobeiträge um total 291 Millionen Franken vor. Um die Auswirkungen der Gatt-Verpflichtungen zu kompensieren, wäre ein Anstieg von 150 Millionen Franken pro Jahr oder bis 1998 von total 450 Millionen Franken notwendig. Weiter gilt es zu berücksichtigen, dass die bäuerlichen Einkommen der Testbetriebe für das Jahr 1994 in nominalen Werten gegenüber 1985 praktisch unverändert blieben, während die Vergleichseinkommen im selben Zeitraum um rund 23 Prozent angestiegen sind. Angesichts dieser Ausgangslage ist eine Überprüfung des Finanzplans im Bereich der Direktzahlungen unumgänglich, wobei die Situation der Bundesfinanzen zu berücksichtigen ist.</p><p>2. Anzahl Voll- und Nebenerwerbsbetriebe</p><p>Die Agrarpolitik hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Landwirtschaft ihre Aufgaben, wie sie im 7. Landwirtschaftsbericht beschrieben sind, in optimaler Weise erfüllt. Im Rahmen des Leitbildes des bäuerlichen Betriebes besteht ein grosser Spielraum bezüglich der Grösse der Betriebe, die diese Aufgabenerfüllung sicherstellen können. Deshalb wurde bereits in den Schlussfolgerungen zum Leitbild für die Entwicklung der Landwirtschaft im 7. Landwirtschaftsbericht festgehalten, dass der Staat nicht eine bestimmte Struktur verordnen soll wie in einer Planwirtschaft. Zahlenmässig fixierte Strukturziele passen nicht in das agrarpolitische Konzept, welches vorsieht, dass der Bund sich soweit als möglich auf das Setzen von Rahmenbedingungen für den Landwirtschaftssektor beschränkt.</p><p>3. Strukturwandel</p><p>Gemäss Untersuchungen des Bundesamts für Landwirtschaft ist in den nächsten Jahren mit einem erhöhten Strukturwandel zu rechnen. Aufgrund der Anzahl Landwirtschaftsschüler und der Nachfolgesituation in den Betrieben dürfte deren Zahl stärker als früher zurückgehen. In den achtziger Jahren betrug der Rückgang 1 bis 1,5 Prozent pro Jahr. Die Entwicklung wird stark durch die Lage auf dem Arbeitsmarkt ausserhalb der Landwirtschaft beeinflusst. Dasselbe gilt für den Anteil an Zu- und Nebenerwerbsbetrieben.</p><p>Mit der Betriebshilfe verfügt der Bund über ein Instrument zur gezielten Unterstützung von Landwirten, die unverschuldet in Not geraten. Bisher gab es kaum rasche Veränderungen in der Agrarpolitik, welche unverschuldete Notlagen in Bauernfamilien verursacht hätten. Auch der sich im Gang befindlichen Reform liegt die Bemühung um soziale Verträglichkeit bezüglich Ausmass und Geschwindigkeit der Veränderungen zugrunde. Weil sich aber die Veränderungen nicht auf alle Betriebe gleich auswirken werden, wird im Rahmen der zweiten Etappe der Agrarreform zurzeit überprüft, wieweit das bestehende Instrument zur Abfederung des Strukturwandels, nämlich die Betriebshilfe, in ihrer heutigen Ausgestaltung genügt. Gegenüber neuen Instrumenten hingegen, mit welchen die Abwanderung von Arbeitskräften aus der Landwirtschaft und damit der Strukturwandel künstlich beschleunigt werden soll, sind angesichts der heutigen Arbeitsmarktlage Vorbehalte angebracht.</p>
- <p>Die Landwirtschaft soll sich mehr und schneller in Richtung Ökologie entwickeln und dabei deutlich marktwirtschaftlicher werden.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Wie sieht der Zeit- und Finanzierungsplan des Bundesrates zur Umsetzung dieser Forderung aus?</p><p>2. Wie viele Voll- und Nebenerwerbsbetriebe findet der Budesrat für nötig, um die vier Hauptziele der schweizerischen Landwirtschaftspolitik, die mit dem 7. Landwirtschaftsbericht verabschiedet wurden, zu erfüllen?</p><p>3. Was soll mit all denen geschehen, die infolge des Strukturwandels ihren Arbeitsplatz in der Landwirtschaft und in den vor- und nachgelagerten Produktions- und Handelsbereichen verlieren?</p><p>Welche arbeitsmarktlichen und sozialen Vorkehren sieht der Bundesrat vor?</p>
- Landwirtschaftspolitik. Wie weiter?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Zeit- und Finanzplanung des Bundesrats</p><p>Zeitplan:</p><p>Die weitere Umsetzung der Agrarreform ist in folgenden Schritten vorgesehen:</p><p>- Botschaft zur Verlängerung von zwei Bundesbeschlüssen über die Produktionslenkung im Pflanzenbau und zur Revision des Landwirtschaftsgesetzes in den Bereichen besondere Qualität von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Hilfsstoffe sowie des Rebbaubeschlusses im Bereich der Kontrolle des Handels mit Wein im Juni 1995. Die Vernehmlassung hat bereits stattgefunden.</p><p>- Bericht des Bundesrats mit den notwendigen Gesetzesänderungen für die zweite Etappe der mit dem 7. Landwirtschaftsbericht eingeleiteten Agrarreform (Agrarpolitik 2002) im September 1995 mit anschliessendem Vernehmlassungsverfahren. Die zweite Etappe der Agrarreform sieht in erster Linie eine Deregulierung der Marktordnungen vor, gleichzeitig erfolgt aber auch eine Überprüfung des gesamten agrarpolitischen Instrumentariums. Der Bundesrat beabsichtigt, die Botschaft im Frühling 1996 dem Parlament zu unterbreiten.</p><p>Finanzplanung:</p><p>Die Finanzplanung sieht für die Jahre 1995 bis 1998 folgende Mittel zur Finanzierung der Massnahmen des Bundes vor:</p><p>Finanzplan vom 3. Oktober 1994</p><p>Budget und Nachtragskredite (in Tausend Franken)</p><p>1995 1996 1997 1998</p><p>Preis- und Absatzsicherung</p><p>1 256 601 1 162 681 1 068 369 1 075 287</p><p>Direktzahlungen</p><p>1 931 321 1 969 537 2 071 302 2 229 698 davon:</p><p>ergänzende DZ (31a)</p><p>Ökobeiträge (31b)</p><p>800 000</p><p>331 000</p><p>800 000</p><p>372 000</p><p>800 000</p><p>472 000</p><p>800 000</p><p>622 000</p><p>Total einkommenswirksame Stützung</p><p>3 187 922 3 132 218 3 139 671 3 304 985</p><p>Der gegenwärtig noch gültige Finanzplan für den Zeitraum von 1995 bis 1998 sieht im Bereich der Direktzahlungen einen Anstieg ausschliesslich der Ökobeiträge um total 291 Millionen Franken vor. Um die Auswirkungen der Gatt-Verpflichtungen zu kompensieren, wäre ein Anstieg von 150 Millionen Franken pro Jahr oder bis 1998 von total 450 Millionen Franken notwendig. Weiter gilt es zu berücksichtigen, dass die bäuerlichen Einkommen der Testbetriebe für das Jahr 1994 in nominalen Werten gegenüber 1985 praktisch unverändert blieben, während die Vergleichseinkommen im selben Zeitraum um rund 23 Prozent angestiegen sind. Angesichts dieser Ausgangslage ist eine Überprüfung des Finanzplans im Bereich der Direktzahlungen unumgänglich, wobei die Situation der Bundesfinanzen zu berücksichtigen ist.</p><p>2. Anzahl Voll- und Nebenerwerbsbetriebe</p><p>Die Agrarpolitik hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Landwirtschaft ihre Aufgaben, wie sie im 7. Landwirtschaftsbericht beschrieben sind, in optimaler Weise erfüllt. Im Rahmen des Leitbildes des bäuerlichen Betriebes besteht ein grosser Spielraum bezüglich der Grösse der Betriebe, die diese Aufgabenerfüllung sicherstellen können. Deshalb wurde bereits in den Schlussfolgerungen zum Leitbild für die Entwicklung der Landwirtschaft im 7. Landwirtschaftsbericht festgehalten, dass der Staat nicht eine bestimmte Struktur verordnen soll wie in einer Planwirtschaft. Zahlenmässig fixierte Strukturziele passen nicht in das agrarpolitische Konzept, welches vorsieht, dass der Bund sich soweit als möglich auf das Setzen von Rahmenbedingungen für den Landwirtschaftssektor beschränkt.</p><p>3. Strukturwandel</p><p>Gemäss Untersuchungen des Bundesamts für Landwirtschaft ist in den nächsten Jahren mit einem erhöhten Strukturwandel zu rechnen. Aufgrund der Anzahl Landwirtschaftsschüler und der Nachfolgesituation in den Betrieben dürfte deren Zahl stärker als früher zurückgehen. In den achtziger Jahren betrug der Rückgang 1 bis 1,5 Prozent pro Jahr. Die Entwicklung wird stark durch die Lage auf dem Arbeitsmarkt ausserhalb der Landwirtschaft beeinflusst. Dasselbe gilt für den Anteil an Zu- und Nebenerwerbsbetrieben.</p><p>Mit der Betriebshilfe verfügt der Bund über ein Instrument zur gezielten Unterstützung von Landwirten, die unverschuldet in Not geraten. Bisher gab es kaum rasche Veränderungen in der Agrarpolitik, welche unverschuldete Notlagen in Bauernfamilien verursacht hätten. Auch der sich im Gang befindlichen Reform liegt die Bemühung um soziale Verträglichkeit bezüglich Ausmass und Geschwindigkeit der Veränderungen zugrunde. Weil sich aber die Veränderungen nicht auf alle Betriebe gleich auswirken werden, wird im Rahmen der zweiten Etappe der Agrarreform zurzeit überprüft, wieweit das bestehende Instrument zur Abfederung des Strukturwandels, nämlich die Betriebshilfe, in ihrer heutigen Ausgestaltung genügt. Gegenüber neuen Instrumenten hingegen, mit welchen die Abwanderung von Arbeitskräften aus der Landwirtschaft und damit der Strukturwandel künstlich beschleunigt werden soll, sind angesichts der heutigen Arbeitsmarktlage Vorbehalte angebracht.</p>
- <p>Die Landwirtschaft soll sich mehr und schneller in Richtung Ökologie entwickeln und dabei deutlich marktwirtschaftlicher werden.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Wie sieht der Zeit- und Finanzierungsplan des Bundesrates zur Umsetzung dieser Forderung aus?</p><p>2. Wie viele Voll- und Nebenerwerbsbetriebe findet der Budesrat für nötig, um die vier Hauptziele der schweizerischen Landwirtschaftspolitik, die mit dem 7. Landwirtschaftsbericht verabschiedet wurden, zu erfüllen?</p><p>3. Was soll mit all denen geschehen, die infolge des Strukturwandels ihren Arbeitsplatz in der Landwirtschaft und in den vor- und nachgelagerten Produktions- und Handelsbereichen verlieren?</p><p>Welche arbeitsmarktlichen und sozialen Vorkehren sieht der Bundesrat vor?</p>
- Landwirtschaftspolitik. Wie weiter?
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