ETH-Zugang mit Berufsmatura

ShortId
95.3197
Id
19953197
Updated
25.06.2025 02:07
Language
de
Title
ETH-Zugang mit Berufsmatura
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss den Richtlinien vom 14. September 1994 für das Studium an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Studienrichtlinien ETH) ist die Zulassung zu den ETH für die zwei genannten Personenkategorien unter bestimmten Voraussetzungen möglich.</p><p>Die beiden Ausbildungswege - einerseits die berufliche Ausbildung, andererseits die Gymnasial- und Hochschulausbildung - sind verschieden und sollen es bleiben. Es bestehen zwar gewisse Zugangswege, jedoch nicht im Sinne des Automatismus, sondern verknüpft mit bestimmten Anforderungen.</p><p>Die Zulassung zu den ETH ist für Personen mit Berufsmatur nicht ohne weiteres möglich, und es besteht kein Anlass, dies zu ändern. Jeder Person steht aber die Möglichkeit offen, eine Aufnahmeprüfung abzulegen (Art. 4 Bst. c Studienrichtlinien ETH).</p><p>Für Absolventen und Absolventinnen der künftigen Fachhochschulen werden zwei Möglichkeiten vorgesehen sein, die den heute für die Höheren Technischen Lehranstalten geltenden entsprechen sollen:</p><p>- prüfungsfreie Zulassung für das erste Semester (Art. 4 Bst. e Studienrichtlinien);</p><p>- Zulassung zum 5. Semester nach Bestehen einer Prüfung (Art. 7 Abs. 4 Studienrichtlinien).</p><p>Eine eventuelle Milderung dieser Anforderungen, etwa mittels der Einführung von Kreditsystemen, wird zu gegebener Zeit vom ETH-Rat geprüft werden, sobald Erfahrungen mit den Fachhochschulen und ihren Absolventen vorliegen.</p><p>Der verlangte Übertritt ist tatsächlich in beiden Fällen möglich; er ist geregelt (Prüfungen) durch die vom ETH-Rat erlassenen Richtlinien, deren Durchführungsbestimmungen zu gegebener Zeit überprüft werden können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den Übertritt von Personen mit Berufsmatura und von Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen an die Eidgenössischen Technischen Hochschulen im Rahmen der entsprechenden Gesetze grundsätzlich zu ermöglichen und die Bedingungen im einzelnen zu regeln.</p>
  • ETH-Zugang mit Berufsmatura
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19940056
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss den Richtlinien vom 14. September 1994 für das Studium an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Studienrichtlinien ETH) ist die Zulassung zu den ETH für die zwei genannten Personenkategorien unter bestimmten Voraussetzungen möglich.</p><p>Die beiden Ausbildungswege - einerseits die berufliche Ausbildung, andererseits die Gymnasial- und Hochschulausbildung - sind verschieden und sollen es bleiben. Es bestehen zwar gewisse Zugangswege, jedoch nicht im Sinne des Automatismus, sondern verknüpft mit bestimmten Anforderungen.</p><p>Die Zulassung zu den ETH ist für Personen mit Berufsmatur nicht ohne weiteres möglich, und es besteht kein Anlass, dies zu ändern. Jeder Person steht aber die Möglichkeit offen, eine Aufnahmeprüfung abzulegen (Art. 4 Bst. c Studienrichtlinien ETH).</p><p>Für Absolventen und Absolventinnen der künftigen Fachhochschulen werden zwei Möglichkeiten vorgesehen sein, die den heute für die Höheren Technischen Lehranstalten geltenden entsprechen sollen:</p><p>- prüfungsfreie Zulassung für das erste Semester (Art. 4 Bst. e Studienrichtlinien);</p><p>- Zulassung zum 5. Semester nach Bestehen einer Prüfung (Art. 7 Abs. 4 Studienrichtlinien).</p><p>Eine eventuelle Milderung dieser Anforderungen, etwa mittels der Einführung von Kreditsystemen, wird zu gegebener Zeit vom ETH-Rat geprüft werden, sobald Erfahrungen mit den Fachhochschulen und ihren Absolventen vorliegen.</p><p>Der verlangte Übertritt ist tatsächlich in beiden Fällen möglich; er ist geregelt (Prüfungen) durch die vom ETH-Rat erlassenen Richtlinien, deren Durchführungsbestimmungen zu gegebener Zeit überprüft werden können.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den Übertritt von Personen mit Berufsmatura und von Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen an die Eidgenössischen Technischen Hochschulen im Rahmen der entsprechenden Gesetze grundsätzlich zu ermöglichen und die Bedingungen im einzelnen zu regeln.</p>
    • ETH-Zugang mit Berufsmatura

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