N2. Aufhebung der Tempolimite 80 km/h im Raum Luzern

ShortId
95.3204
Id
19953204
Updated
10.04.2024 17:23
Language
de
Title
N2. Aufhebung der Tempolimite 80 km/h im Raum Luzern
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Behörden und Bevölkerung haben mit Betroffenheit vom Entscheid des Bundesrates Kenntnis genommen, die Tempolimite 80 km/h auf der N 2 im Raum Luzern aufzuheben.</p><p>Unbestrittenermassen stellt die N 2 für die Stadt Luzern und Agglomerationsgemeinden in bezug auf Luftverunreinigung und Lärm eine erhebliche Belastung dar, welche die Lebensqualität beeinträchtigt. Wissenschaftlich belegte Studien warnen seit langer Zeit vor schwerwiegenden Gesundheitsschäden, die durch Luftschadstoffe des Verkehrs und ihre Umwandlungsprodukte verursacht werden.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser besorgniserregenden Entwicklung erachten wir es als politisch unverantwortlich und sachlich falsch, die ausgewiesene Reduktion der Luftschadstoffe um 10 Prozent bei Tempo 80 km/h als vernachlässigbar einzustufen. Wir beurteilen diesen kleinen Schritt zu sauberer Luft und Reduktion des quälenden Lärms als wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Ziele der bundesrätlichen Luftreinhalte-Verordnung. Der Verzicht auf kleine Schritte macht keinen Sinn angesichts der Tatsache, dass grosse Schritte politisch ohnehin chancenlos sind! Aus staatspolitischer Sicht und aus Gründen der Rechtssicherheit fordern wir den Bundesrat zu einem klaren Bekenntnis zu "seiner Luftreinhalte-Verordnung" auf. Nur so kann das erschütterte Vertrauen der Kantone und Gemeinden, die mit lufthygienischen Massnahmenplänen für saubere Luft und weniger Lärm kämpfen, zurückgewonnen werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat im "Luzerner Tempofall" einen endgültigen und inzwischen rechtskräftig gewordenen Entscheid getroffen. Auf diesen kann nur zurückgekommen werden, wenn eine der Parteien des Verfahrens ein förmliches Revisionsgesuch stellt. Dies ist bisher nicht geschehen.</p><p>In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass sich der Bundesrat der Bedeutung des getroffenen Entscheides bewusst ist. Er ist bereit, im Gespräch mit den betroffenen Stellen nach flexiblen Lösungen zu suchen. Diesbezüglich sind die mittlerweile angelaufenen Aktivitäten einer neu gebildeten Projektgruppe von Vertretern kantonaler und eidgenössischer Stellen zu erwähnen, die sich mit der konkreten Situation im Raum Luzern befasst.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, auf seinen Entscheid vom 12. April 1995, die Geschwindigkeitsanpassung von 80 km/h auf der Nationalstrasse N 2 im Raum Luzern aufzuheben, zurückzukommen und eine Neubeurteilung vorzunehmen.</p>
  • N2. Aufhebung der Tempolimite 80 km/h im Raum Luzern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Behörden und Bevölkerung haben mit Betroffenheit vom Entscheid des Bundesrates Kenntnis genommen, die Tempolimite 80 km/h auf der N 2 im Raum Luzern aufzuheben.</p><p>Unbestrittenermassen stellt die N 2 für die Stadt Luzern und Agglomerationsgemeinden in bezug auf Luftverunreinigung und Lärm eine erhebliche Belastung dar, welche die Lebensqualität beeinträchtigt. Wissenschaftlich belegte Studien warnen seit langer Zeit vor schwerwiegenden Gesundheitsschäden, die durch Luftschadstoffe des Verkehrs und ihre Umwandlungsprodukte verursacht werden.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser besorgniserregenden Entwicklung erachten wir es als politisch unverantwortlich und sachlich falsch, die ausgewiesene Reduktion der Luftschadstoffe um 10 Prozent bei Tempo 80 km/h als vernachlässigbar einzustufen. Wir beurteilen diesen kleinen Schritt zu sauberer Luft und Reduktion des quälenden Lärms als wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Ziele der bundesrätlichen Luftreinhalte-Verordnung. Der Verzicht auf kleine Schritte macht keinen Sinn angesichts der Tatsache, dass grosse Schritte politisch ohnehin chancenlos sind! Aus staatspolitischer Sicht und aus Gründen der Rechtssicherheit fordern wir den Bundesrat zu einem klaren Bekenntnis zu "seiner Luftreinhalte-Verordnung" auf. Nur so kann das erschütterte Vertrauen der Kantone und Gemeinden, die mit lufthygienischen Massnahmenplänen für saubere Luft und weniger Lärm kämpfen, zurückgewonnen werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat im "Luzerner Tempofall" einen endgültigen und inzwischen rechtskräftig gewordenen Entscheid getroffen. Auf diesen kann nur zurückgekommen werden, wenn eine der Parteien des Verfahrens ein förmliches Revisionsgesuch stellt. Dies ist bisher nicht geschehen.</p><p>In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass sich der Bundesrat der Bedeutung des getroffenen Entscheides bewusst ist. Er ist bereit, im Gespräch mit den betroffenen Stellen nach flexiblen Lösungen zu suchen. Diesbezüglich sind die mittlerweile angelaufenen Aktivitäten einer neu gebildeten Projektgruppe von Vertretern kantonaler und eidgenössischer Stellen zu erwähnen, die sich mit der konkreten Situation im Raum Luzern befasst.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, auf seinen Entscheid vom 12. April 1995, die Geschwindigkeitsanpassung von 80 km/h auf der Nationalstrasse N 2 im Raum Luzern aufzuheben, zurückzukommen und eine Neubeurteilung vorzunehmen.</p>
    • N2. Aufhebung der Tempolimite 80 km/h im Raum Luzern

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