Landwirtschaftliche Produkte und Nahrungsmittel. Gebrauchszolltarife
- ShortId
-
95.3209
- Id
-
19953209
- Updated
-
10.04.2024 12:07
- Language
-
de
- Title
-
Landwirtschaftliche Produkte und Nahrungsmittel. Gebrauchszolltarife
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die seit dem 1. Juli gültigen Gebrauchszolltarife sind vom Bundesrat nach dem auch vom Parlament begrüssten Prinzip festgelegt worden, die im WTO-Agrarabkommen vorgesehene Tarifizierung aller Grenzschutzmassnahmen bezüglich der Höhe des Grenzschutzes neutral umzusetzen. Die Gebrauchszölle entsprechen für alle sensiblen Produkte dem Generalzolltarif, also dem WTO-rechtlich zulässigen Maximum. Die Zollreduktionen werden deshalb nicht oder nur sehr beschränkt zu Einkommensausfällen in der Landwirtschaft führen. Der gegenwärtige Druck auf die bäuerlichen Einkommen hat, unabhängig von der WTO, zahlreiche andere Gründe wie beispielsweise den Zuwachs der Inlandproduktion trotz stagnierender Nachfrage für die meisten Nahrungsmittel, hohe Produktionskosten, zunehmende Umweltauflagen oder den Einkaufstourismus im grenznahen Ausland.</p><p>2. Eine allfällige Erweiterung der WTO-vertraglich festgesetzten Zollkontingente erfolgt stets aufgrund von agrar- und volkswirtschaftlichen Überlegungen. Die fiskalischen Überlegungen spielen bei einem solchen wirtschaftspolitischen Entscheid eine untergeordnete Rolle. Der Bundesrat hat übrigens von dieser Möglichkeit bisher nur in Einzelfällen (z. B. für Schnittblumen) und stets in besonderer Berücksichtigung der Inlandangebotssituation Gebrauch gemacht. Er wird sich weiterhin an diese Praxis halten.</p><p>3. Die Gatt-Umsetzung hat mit Bezug auf die Höhe des Grenzschutzes wirkungsneutral zu erfolgen (s. Punkt 1). Eine Erhöhung des gegenwärtigen Grenzschutzes ist auch dann abzulehnen, wenn die aufgrund der Situation während der Basis-Verhandlungsperiode (1986-1988) erstellten Zoll- und Zollkontingentslisten der Schweiz in der WTO dies zulassen würden. Um der Angebots- und Nachfrageentwicklung seit dieser Periode Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat deshalb in einigen wenigen Fällen Zölle zusätzlich gesenkt (z. B. für Futtermittel) oder Zollkontingente erhöht. Er wird dies auch weiterhin tun, wenn es die Situation erfordert, und dabei stets sowohl die Interessen der Landwirtschaft als auch der anderen Wirtschaftszweige und der Konsumenten berücksichtigen.</p><p>4. Die Abwägung der Interessen von Produzenten, Handel und Konsumenten durch den Bundesrat bei der Festsetzung von Zollansätzen und -kontingenten erfolgt aufgrund der in der landwirtschaftlichen Gesetzgebung festgelegten Grundsätze. Hauptleitplanke dazu ist Artikel 23 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1): "Die Einfuhrzölle auf landwirtschaftlichen Erzeugnissen sind, unter Rücksichtnahme auf die anderen Wirtschaftszweige, so festzusetzen, dass der Absatz gleichartiger inländischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu Preisen, die nach den Grundsätzen dieses Gesetzes angemessen sind, nicht gefährdet wird."</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat sich immer auf den Standpunkt gestellt, es sei nur das vom Gatt verlangte Minimum innenpolitisch umzusetzen. Er hat ebenfalls versichert, die Gatt-bedingten Einkommensausfälle der Landwirtschaft auszugleichen. Aufgrund dieser Zusicherungen stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass wegen der begrenzten finanziellen Möglichkeiten des Bundes die Gebrauchszolltarife nicht tiefer als die Generalzolltarife für Landwirtschaftsprodukte und Nahrungsmittel angepasst werden dürfen, nachdem die zu erwartenden zusätzlichen Einkommensausfälle in der Landwirtschaft durch Gebrauchszollansätze, die tiefer als der Generalzolltarif sind, nicht ausgeglichen werden können?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass ebenfalls wegen der für den Bundeshaushalt kaum verkraftbaren Verpflichtungen der Landwirtschaft gegenüber auch die Zollkontingente nicht über das vom Gatt verlangte Mass erweitert werden können?</p><p>3. Teilt der Bundesrat zudem die Auffassung, dass sowohl tiefere Gebrauchszölle als der Generaltarif wie auch die Erweiterung der Zollkontingente dem Grundsatz widersprechen, wonach nur die vom Gatt verlangten minimalen Anpassungen vorgenommen werden sollen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, dem politischen Druck gewisser Kreise auf tiefere Gebrauchszölle und höhere Zollkontingente als vom Gatt verlangt standzuhalten und sich für eine produzentenorientierte Umsetzung des Gatt stark zu machen?</p>
- Landwirtschaftliche Produkte und Nahrungsmittel. Gebrauchszolltarife
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die seit dem 1. Juli gültigen Gebrauchszolltarife sind vom Bundesrat nach dem auch vom Parlament begrüssten Prinzip festgelegt worden, die im WTO-Agrarabkommen vorgesehene Tarifizierung aller Grenzschutzmassnahmen bezüglich der Höhe des Grenzschutzes neutral umzusetzen. Die Gebrauchszölle entsprechen für alle sensiblen Produkte dem Generalzolltarif, also dem WTO-rechtlich zulässigen Maximum. Die Zollreduktionen werden deshalb nicht oder nur sehr beschränkt zu Einkommensausfällen in der Landwirtschaft führen. Der gegenwärtige Druck auf die bäuerlichen Einkommen hat, unabhängig von der WTO, zahlreiche andere Gründe wie beispielsweise den Zuwachs der Inlandproduktion trotz stagnierender Nachfrage für die meisten Nahrungsmittel, hohe Produktionskosten, zunehmende Umweltauflagen oder den Einkaufstourismus im grenznahen Ausland.</p><p>2. Eine allfällige Erweiterung der WTO-vertraglich festgesetzten Zollkontingente erfolgt stets aufgrund von agrar- und volkswirtschaftlichen Überlegungen. Die fiskalischen Überlegungen spielen bei einem solchen wirtschaftspolitischen Entscheid eine untergeordnete Rolle. Der Bundesrat hat übrigens von dieser Möglichkeit bisher nur in Einzelfällen (z. B. für Schnittblumen) und stets in besonderer Berücksichtigung der Inlandangebotssituation Gebrauch gemacht. Er wird sich weiterhin an diese Praxis halten.</p><p>3. Die Gatt-Umsetzung hat mit Bezug auf die Höhe des Grenzschutzes wirkungsneutral zu erfolgen (s. Punkt 1). Eine Erhöhung des gegenwärtigen Grenzschutzes ist auch dann abzulehnen, wenn die aufgrund der Situation während der Basis-Verhandlungsperiode (1986-1988) erstellten Zoll- und Zollkontingentslisten der Schweiz in der WTO dies zulassen würden. Um der Angebots- und Nachfrageentwicklung seit dieser Periode Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat deshalb in einigen wenigen Fällen Zölle zusätzlich gesenkt (z. B. für Futtermittel) oder Zollkontingente erhöht. Er wird dies auch weiterhin tun, wenn es die Situation erfordert, und dabei stets sowohl die Interessen der Landwirtschaft als auch der anderen Wirtschaftszweige und der Konsumenten berücksichtigen.</p><p>4. Die Abwägung der Interessen von Produzenten, Handel und Konsumenten durch den Bundesrat bei der Festsetzung von Zollansätzen und -kontingenten erfolgt aufgrund der in der landwirtschaftlichen Gesetzgebung festgelegten Grundsätze. Hauptleitplanke dazu ist Artikel 23 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1): "Die Einfuhrzölle auf landwirtschaftlichen Erzeugnissen sind, unter Rücksichtnahme auf die anderen Wirtschaftszweige, so festzusetzen, dass der Absatz gleichartiger inländischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu Preisen, die nach den Grundsätzen dieses Gesetzes angemessen sind, nicht gefährdet wird."</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat sich immer auf den Standpunkt gestellt, es sei nur das vom Gatt verlangte Minimum innenpolitisch umzusetzen. Er hat ebenfalls versichert, die Gatt-bedingten Einkommensausfälle der Landwirtschaft auszugleichen. Aufgrund dieser Zusicherungen stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass wegen der begrenzten finanziellen Möglichkeiten des Bundes die Gebrauchszolltarife nicht tiefer als die Generalzolltarife für Landwirtschaftsprodukte und Nahrungsmittel angepasst werden dürfen, nachdem die zu erwartenden zusätzlichen Einkommensausfälle in der Landwirtschaft durch Gebrauchszollansätze, die tiefer als der Generalzolltarif sind, nicht ausgeglichen werden können?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass ebenfalls wegen der für den Bundeshaushalt kaum verkraftbaren Verpflichtungen der Landwirtschaft gegenüber auch die Zollkontingente nicht über das vom Gatt verlangte Mass erweitert werden können?</p><p>3. Teilt der Bundesrat zudem die Auffassung, dass sowohl tiefere Gebrauchszölle als der Generaltarif wie auch die Erweiterung der Zollkontingente dem Grundsatz widersprechen, wonach nur die vom Gatt verlangten minimalen Anpassungen vorgenommen werden sollen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, dem politischen Druck gewisser Kreise auf tiefere Gebrauchszölle und höhere Zollkontingente als vom Gatt verlangt standzuhalten und sich für eine produzentenorientierte Umsetzung des Gatt stark zu machen?</p>
- Landwirtschaftliche Produkte und Nahrungsmittel. Gebrauchszolltarife
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