NEAT. Linie Basel - Chiasso

ShortId
95.3223
Id
19953223
Updated
10.04.2024 13:33
Language
de
Title
NEAT. Linie Basel - Chiasso
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die AlpTransit-Gruppe der Region Tre Valli (RTV) ist am 22. Mai in Biasca unter dem Vorsitz des Architekten Giampietro Bruni und des Präsidenten der RTV, Giulietto Zanotta, zusammengekommen.</p><p>Die völlig fehlende Information über die NEAT im Tessin wurde kritisiert, und die AlpTransit-Gruppe der RTV hat mich beauftragt, diese Interpellation einzureichen und sie folgendermassen zu begründen:</p><p>a. Die SBB sind im Auftrag der zuständigen Bundesbehörden offenbar weiterhin daran, Grundstücke von Privaten zu erwerben.</p><p>b. In Anbetracht der katastrophalen Wirtschaftslage der Tre Valli müssen die betroffenen Tessiner Gemeinden über die Entscheide des Bundes in bezug auf die Linienführung der NEAT im Bild sein.</p><p>c. Soweit ich informiert bin, üben die SBB weiterhin Druck auf Private aus, Grundstücke zu veräussern; die direkt oder indirekt betroffenen Tessiner Gemeinden werden aber in dieses Verfahren nicht mit einbezogen.</p><p>d. Im Tessin wächst der Unmut über das NEAT-Projekt.</p><p>e. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Interpellant nicht in der Lage, darüber zu informieren, worin das Hauptproblem mit der Linienführung der NEAT südlich der Alpen besteht.</p><p>Aus diesem Grund verlangt der Interpellant von den zuständigen Bundesbehörden bis Ende Juni einen genauen Ueberblick über die neue Linienführung der NEAT und über deren Auswirkungen im öffentlichen und privaten Bereich.</p><p>f. Die oben erwähnte AlpTransit-Gruppe verlangt in erster Linie Auskunft zu folgenden Punkten:</p><p>1. Miteinbezug der vom AlpTransit-Projekt direkt oder indirekt betroffenen Gemeinden;</p><p>2. die optimierte Alternativvariante, die die Stellungnahme der Tessiner Regierung und die Haltung der AlpTransit-Gruppe wiedergibt;</p><p>3. die Mitglieder der eingangs erwähnten Gruppe verlangen dringend:</p><p>a. ein Treffen mit Kantonsvertretern;</p><p>b. ein anschliessendes Treffen mit Vertretern der zuständigen Bundesbehörden;</p><p>c. eine technisch-politische Zusammenkunft mit dem Delegierten AlpTransit, Ingenieur Peter Zuber, und mit Ingenieur Renzo Ghiggia von den SBB, um vor allfälligen weiteren Volksabstimmungen doch noch die Absicht des Bundes kennenzulernen.</p><p>Wozu dienen die bislang durchgeführten Untersuchungen?</p><p>Präzise Informationen sind für die öffentliche Meinungsbildung dringend nötig.</p><p>In den Büros der Regiebetriebe türmen sich die Briefe, aber kein Mensch liest sie.</p>
  • <p>Zu den vier Fragen der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Stand der NEAT</p><p>Im Rahmen der Vorprojektgenehmigung wurden am 12. April 1995 vom Bundesrat die Linienführung für den Gotthard-Basistunnel mit den Portalen Erstfeld (Nord) und Bodio (Süd) sowie die Zwischenangriffe bei Amsteg und Faido und das Vorprojekt für den Streckenabschnitt Basistunnelportal Bodio bis nördlich der Verknüpfung Giustizia (Raum Biasca) genehmigt. Der Entscheid über die Bauetappen und den Zeitplan erfolgt in einem späteren Zeitpunkt.</p><p>Die Vorprojektgenehmigung für die übrigen Teilabschnitte der Neubaustrecke Gotthard wurde zurückgestellt. Im Sinne der Schlussfolgerungen des Prüfungsberichtes des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und gemäss Sachplan AlpTransit sind zusätzliche Abklärungen zu treffen und die erforderlichen Konzepte auszuarbeiten. Der Bundesrat hat dem BAV und den Bahnen verschiedene Zusatzaufträge erteilt. Für das Tessin sind insbesondere die folgenden von Interesse:</p><p>Im Raum Giustizia bis Claro/Gnosca ist unter Federführung von SBB AlpTransit und mit Mitarbeit der Projektkommission Tessin das Vorprojekt für die Alternativvariante zu bereinigen und der Basisvariante gegenüberzustellen. Die Auswirkungen auf die benachbarten Projektierungseinheiten sind aufzuzeigen.</p><p>Die gemäss Antrag des Kantons Tessin modifizierte Alternativvariante für die Querung der Magadinoebene wird unter Federführung von SBB AlpTransit mit Mitarbeit der Projektkommission Tessin aufgearbeitet und der Basisvariante gegenübergestellt.</p><p>Das Vorprojekt der Alternativvariante für den Basistunnel unter dem Monte Ceneri ist unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Kantons Tessin entsprechend dein Antrag der SBB zu überarbeiten und der Basisvariante gegenüberzustellen. Die Verantwortlichkeiten sind gleich wie bei den vorangehenden Aufträgen.</p><p>Das BAV führt die Planungs- und Projektierungsarbeiten für den Anschluss Süd ab Lugano weiter. In die Ausführung des Auftrages werden auch Vertreter des Kantons Tessin integriert.</p><p>Der Sachplan AlpTransit vom 12. April 1995 wurde genehmigt. Er wurde durch das EVED zusammen mit dem EJPD den Kantonen bekanntgegeben und veröffentlicht.</p><p>2. Der Bundesbeschluss über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (Alpentransit-Beschluss) ist vom Volk am 27. September 1992 angenommen worden. Er wurde am 1. Dezember 1992 in Kraft gesetzt. Gemäss Art. 21 obliegen der Vollzug und der Erlass von Ausführungsbestimmungen dem Bundesrat.</p><p>Der Bundesrat bemüht sich seither um die Verwirklichung dieses Beschlusses. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen werden die Finanzierung und die bauliche Seite des Projekts überprüft. Der Bundesrat hat zu diesen Zweck am 27. Juni eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, welche ihren Schlussbericht dem Bundesrat übergeben hat. Der Bundesrat hat am 30. August beschlossen, diesen Expertenbericht in die Vernehmlassung zu geben.</p><p>3. Mit dem Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für die Verwirklichung des Konzeptes der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale vom 1. Oktober 1991 ist ein erster Verpflichtungskredit von 800 Millionen Franken (Preisstand 1991) bewilligt und auf folgende Objekte aufgeteilt worden:</p><p>a) Gotthard: Projektbereinigung und Bauvorbereitung 500 Mo Franken. In diesem Betrag sind folgende Positionen </p><p>enthalten:</p><p>Anteil Zwischenphase Vorprojekt für die ganze Achse</p><p>- Auflageprojekt für die ganze Achse</p><p>- Bauprojekte mit Kostenvoranschlag für die ganze Achse Gotthard Sondierungen einschliesslich Sondiersystem </p><p>Piora- und Ceneri -Sondierstollen</p><p>- Bauvorbereitungsmassnahmen für die Zwischenangriffe Sedrun, Amsteg, Faido (Zufahrten, Installationen, Schutzvorrichtungen)</p><p>- Anteilmässige Aufwendungen für Vermessung, Gesamtleitung SBB AlpTransit, SKK/BAV und Teile der Erschliessung Surselva</p><p>Vom Kreditbetrag von 500 Millionen Franken sind per 31. Dezember 1994 Vergaben in der Höhe von ca. 265 Millionen Franken eingegangen und ca. 119 Mio Franken an Zahlungen geleistet worden.</p><p>b) Lötschberg: Projektbereinigung und Bauvorbereitung 250 Mio Franken.</p><p>In diesem Betrag sind folgende Positionen enthalten:</p><p>- Anteil Zwischenphase</p><p>- Vorprojekt für die ganze Achse</p><p>- Auflageprojekt für die ganze Achse</p><p>- Bauprojekte mit Kostenvoranschlag für die ganze Achse Lötschberg</p><p>- Sondierungen einschliesslich Sondierstollen Kandertal und Fensterstollen Mitholz</p><p>- Bauvorbereitungsarbeiten für den Zwischenangriff Ferden (wie Zufahrten, Installationen und Schutzvorrichtungen)</p><p>- Anteilmässige Aufwendungen für Vermessung, Gesamtleitung BLS AlpTransit und SKK/BAV</p><p>Vom Kreditbetrag von 250 Millionen Franken sind per 31. Dezember 1994 Vergaben in der Höhe von ca. 195 Franken eingegangen und ca. 70 Millionen Franken an Zahlungen geleistet worden.</p><p>c) Planung: Verbindung Ostschweiz mit der Gotthardlinie 50 Mio Franken</p><p>4. 17 Ingenieurgemeinschaften befassen sich zur Zeit mit der Weiterbearbeitung der Gotthard-Basislinie und 13 Ingenieurgemeinschaften befassen sich mit der Weiterbearbeitung der Lötschberg-Basislinie.</p><p>Zu den in der Begründung erwähnten Äusserungen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>Der Sachplan AlpTransit vom 12. April 1995 wurde den Kantonen bekanntgegeben. Die Kantone und die Bevölkerung wurden in der Erarbeitung des Sachplans integriert. Die Kantone müssen den Sachplan nach Artikel 6 Absatz 4 RPG bei ihrer Richtplanung als Grundlage berücksichtigen. Die betroffenen Gemeinden ziehen Erkundigungen beim Kanton ein. Der Kanton ist für die Information seiner Gemeinden zuständig.</p><p>Es trifft nicht zu, dass die SBB Druck auf Private ausüben. Die SBB haben aufgrund von Art. 3 Abs. 2 Eisenbahngesetz den Nachweis zu erbringen, dass sie sich um einen freihändigen Landerwerb bemühen. Sie sind darum, auch im Interesse der Betroffenen verpflichtet, so frühzeitig wie möglich mit den entsprechenden Verhandlungen zu beginnen. Die Enteignung ist als ultima ratio zu betrachten, wenn die Bemühungen für einen freihängigen Landerwerb nicht zum Ziel geführt haben.</p><p>Die SBB stehen im Zusammenhang mit den fortschreitenden Projektierungsarbeiten in einem guten, sehr engen und regen Kontakt sowohl mit den Vertretern des Kantons Tessin als auch mit den betroffenen Gemeinden.</p><p>Im Herbst, wenn nach der Planung das Projekt für den Gotthard-Basistunnel aufgelegt wird, haben die Betroffenen ebenfalls die Möglichkeit, sich zu äussern.</p><p>Zudem ist es Vertretern von Kantonen und Gemeinden wie auch Dritten jederzeit freigestellt, Gespräche mit den Bauherren der NEAT zu führen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Wie ist im Juni 1995 der genaue Stand der Neat-Strecke Basel-Chiasso?</p><p>2. Wird beim Bau der Neat der Volksabstimmung vom 27. September 1992 Rechnung getragen?</p><p>3. Wieviel Geld wurde bisher insgesamt ausgegeben für:</p><p>a. die Gesamtplanung (inklusive geologische Untersuchungen!) der beiden Neat-Linien;</p><p>b. eisenbahn- und bautechnische Untersuchungen und Planung für die Erstellung der beiden Neat-Linien?</p><p>4. Wie viele Ingenieurgemeinschaften befassen sich mit der regionalen und interregionalen Projektierung der beiden Neat-Linien (Gotthard/Lötschberg)?</p>
  • NEAT. Linie Basel - Chiasso
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die AlpTransit-Gruppe der Region Tre Valli (RTV) ist am 22. Mai in Biasca unter dem Vorsitz des Architekten Giampietro Bruni und des Präsidenten der RTV, Giulietto Zanotta, zusammengekommen.</p><p>Die völlig fehlende Information über die NEAT im Tessin wurde kritisiert, und die AlpTransit-Gruppe der RTV hat mich beauftragt, diese Interpellation einzureichen und sie folgendermassen zu begründen:</p><p>a. Die SBB sind im Auftrag der zuständigen Bundesbehörden offenbar weiterhin daran, Grundstücke von Privaten zu erwerben.</p><p>b. In Anbetracht der katastrophalen Wirtschaftslage der Tre Valli müssen die betroffenen Tessiner Gemeinden über die Entscheide des Bundes in bezug auf die Linienführung der NEAT im Bild sein.</p><p>c. Soweit ich informiert bin, üben die SBB weiterhin Druck auf Private aus, Grundstücke zu veräussern; die direkt oder indirekt betroffenen Tessiner Gemeinden werden aber in dieses Verfahren nicht mit einbezogen.</p><p>d. Im Tessin wächst der Unmut über das NEAT-Projekt.</p><p>e. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Interpellant nicht in der Lage, darüber zu informieren, worin das Hauptproblem mit der Linienführung der NEAT südlich der Alpen besteht.</p><p>Aus diesem Grund verlangt der Interpellant von den zuständigen Bundesbehörden bis Ende Juni einen genauen Ueberblick über die neue Linienführung der NEAT und über deren Auswirkungen im öffentlichen und privaten Bereich.</p><p>f. Die oben erwähnte AlpTransit-Gruppe verlangt in erster Linie Auskunft zu folgenden Punkten:</p><p>1. Miteinbezug der vom AlpTransit-Projekt direkt oder indirekt betroffenen Gemeinden;</p><p>2. die optimierte Alternativvariante, die die Stellungnahme der Tessiner Regierung und die Haltung der AlpTransit-Gruppe wiedergibt;</p><p>3. die Mitglieder der eingangs erwähnten Gruppe verlangen dringend:</p><p>a. ein Treffen mit Kantonsvertretern;</p><p>b. ein anschliessendes Treffen mit Vertretern der zuständigen Bundesbehörden;</p><p>c. eine technisch-politische Zusammenkunft mit dem Delegierten AlpTransit, Ingenieur Peter Zuber, und mit Ingenieur Renzo Ghiggia von den SBB, um vor allfälligen weiteren Volksabstimmungen doch noch die Absicht des Bundes kennenzulernen.</p><p>Wozu dienen die bislang durchgeführten Untersuchungen?</p><p>Präzise Informationen sind für die öffentliche Meinungsbildung dringend nötig.</p><p>In den Büros der Regiebetriebe türmen sich die Briefe, aber kein Mensch liest sie.</p>
    • <p>Zu den vier Fragen der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Stand der NEAT</p><p>Im Rahmen der Vorprojektgenehmigung wurden am 12. April 1995 vom Bundesrat die Linienführung für den Gotthard-Basistunnel mit den Portalen Erstfeld (Nord) und Bodio (Süd) sowie die Zwischenangriffe bei Amsteg und Faido und das Vorprojekt für den Streckenabschnitt Basistunnelportal Bodio bis nördlich der Verknüpfung Giustizia (Raum Biasca) genehmigt. Der Entscheid über die Bauetappen und den Zeitplan erfolgt in einem späteren Zeitpunkt.</p><p>Die Vorprojektgenehmigung für die übrigen Teilabschnitte der Neubaustrecke Gotthard wurde zurückgestellt. Im Sinne der Schlussfolgerungen des Prüfungsberichtes des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und gemäss Sachplan AlpTransit sind zusätzliche Abklärungen zu treffen und die erforderlichen Konzepte auszuarbeiten. Der Bundesrat hat dem BAV und den Bahnen verschiedene Zusatzaufträge erteilt. Für das Tessin sind insbesondere die folgenden von Interesse:</p><p>Im Raum Giustizia bis Claro/Gnosca ist unter Federführung von SBB AlpTransit und mit Mitarbeit der Projektkommission Tessin das Vorprojekt für die Alternativvariante zu bereinigen und der Basisvariante gegenüberzustellen. Die Auswirkungen auf die benachbarten Projektierungseinheiten sind aufzuzeigen.</p><p>Die gemäss Antrag des Kantons Tessin modifizierte Alternativvariante für die Querung der Magadinoebene wird unter Federführung von SBB AlpTransit mit Mitarbeit der Projektkommission Tessin aufgearbeitet und der Basisvariante gegenübergestellt.</p><p>Das Vorprojekt der Alternativvariante für den Basistunnel unter dem Monte Ceneri ist unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Kantons Tessin entsprechend dein Antrag der SBB zu überarbeiten und der Basisvariante gegenüberzustellen. Die Verantwortlichkeiten sind gleich wie bei den vorangehenden Aufträgen.</p><p>Das BAV führt die Planungs- und Projektierungsarbeiten für den Anschluss Süd ab Lugano weiter. In die Ausführung des Auftrages werden auch Vertreter des Kantons Tessin integriert.</p><p>Der Sachplan AlpTransit vom 12. April 1995 wurde genehmigt. Er wurde durch das EVED zusammen mit dem EJPD den Kantonen bekanntgegeben und veröffentlicht.</p><p>2. Der Bundesbeschluss über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (Alpentransit-Beschluss) ist vom Volk am 27. September 1992 angenommen worden. Er wurde am 1. Dezember 1992 in Kraft gesetzt. Gemäss Art. 21 obliegen der Vollzug und der Erlass von Ausführungsbestimmungen dem Bundesrat.</p><p>Der Bundesrat bemüht sich seither um die Verwirklichung dieses Beschlusses. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen werden die Finanzierung und die bauliche Seite des Projekts überprüft. Der Bundesrat hat zu diesen Zweck am 27. Juni eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, welche ihren Schlussbericht dem Bundesrat übergeben hat. Der Bundesrat hat am 30. August beschlossen, diesen Expertenbericht in die Vernehmlassung zu geben.</p><p>3. Mit dem Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für die Verwirklichung des Konzeptes der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale vom 1. Oktober 1991 ist ein erster Verpflichtungskredit von 800 Millionen Franken (Preisstand 1991) bewilligt und auf folgende Objekte aufgeteilt worden:</p><p>a) Gotthard: Projektbereinigung und Bauvorbereitung 500 Mo Franken. In diesem Betrag sind folgende Positionen </p><p>enthalten:</p><p>Anteil Zwischenphase Vorprojekt für die ganze Achse</p><p>- Auflageprojekt für die ganze Achse</p><p>- Bauprojekte mit Kostenvoranschlag für die ganze Achse Gotthard Sondierungen einschliesslich Sondiersystem </p><p>Piora- und Ceneri -Sondierstollen</p><p>- Bauvorbereitungsmassnahmen für die Zwischenangriffe Sedrun, Amsteg, Faido (Zufahrten, Installationen, Schutzvorrichtungen)</p><p>- Anteilmässige Aufwendungen für Vermessung, Gesamtleitung SBB AlpTransit, SKK/BAV und Teile der Erschliessung Surselva</p><p>Vom Kreditbetrag von 500 Millionen Franken sind per 31. Dezember 1994 Vergaben in der Höhe von ca. 265 Millionen Franken eingegangen und ca. 119 Mio Franken an Zahlungen geleistet worden.</p><p>b) Lötschberg: Projektbereinigung und Bauvorbereitung 250 Mio Franken.</p><p>In diesem Betrag sind folgende Positionen enthalten:</p><p>- Anteil Zwischenphase</p><p>- Vorprojekt für die ganze Achse</p><p>- Auflageprojekt für die ganze Achse</p><p>- Bauprojekte mit Kostenvoranschlag für die ganze Achse Lötschberg</p><p>- Sondierungen einschliesslich Sondierstollen Kandertal und Fensterstollen Mitholz</p><p>- Bauvorbereitungsarbeiten für den Zwischenangriff Ferden (wie Zufahrten, Installationen und Schutzvorrichtungen)</p><p>- Anteilmässige Aufwendungen für Vermessung, Gesamtleitung BLS AlpTransit und SKK/BAV</p><p>Vom Kreditbetrag von 250 Millionen Franken sind per 31. Dezember 1994 Vergaben in der Höhe von ca. 195 Franken eingegangen und ca. 70 Millionen Franken an Zahlungen geleistet worden.</p><p>c) Planung: Verbindung Ostschweiz mit der Gotthardlinie 50 Mio Franken</p><p>4. 17 Ingenieurgemeinschaften befassen sich zur Zeit mit der Weiterbearbeitung der Gotthard-Basislinie und 13 Ingenieurgemeinschaften befassen sich mit der Weiterbearbeitung der Lötschberg-Basislinie.</p><p>Zu den in der Begründung erwähnten Äusserungen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>Der Sachplan AlpTransit vom 12. April 1995 wurde den Kantonen bekanntgegeben. Die Kantone und die Bevölkerung wurden in der Erarbeitung des Sachplans integriert. Die Kantone müssen den Sachplan nach Artikel 6 Absatz 4 RPG bei ihrer Richtplanung als Grundlage berücksichtigen. Die betroffenen Gemeinden ziehen Erkundigungen beim Kanton ein. Der Kanton ist für die Information seiner Gemeinden zuständig.</p><p>Es trifft nicht zu, dass die SBB Druck auf Private ausüben. Die SBB haben aufgrund von Art. 3 Abs. 2 Eisenbahngesetz den Nachweis zu erbringen, dass sie sich um einen freihändigen Landerwerb bemühen. Sie sind darum, auch im Interesse der Betroffenen verpflichtet, so frühzeitig wie möglich mit den entsprechenden Verhandlungen zu beginnen. Die Enteignung ist als ultima ratio zu betrachten, wenn die Bemühungen für einen freihängigen Landerwerb nicht zum Ziel geführt haben.</p><p>Die SBB stehen im Zusammenhang mit den fortschreitenden Projektierungsarbeiten in einem guten, sehr engen und regen Kontakt sowohl mit den Vertretern des Kantons Tessin als auch mit den betroffenen Gemeinden.</p><p>Im Herbst, wenn nach der Planung das Projekt für den Gotthard-Basistunnel aufgelegt wird, haben die Betroffenen ebenfalls die Möglichkeit, sich zu äussern.</p><p>Zudem ist es Vertretern von Kantonen und Gemeinden wie auch Dritten jederzeit freigestellt, Gespräche mit den Bauherren der NEAT zu führen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Wie ist im Juni 1995 der genaue Stand der Neat-Strecke Basel-Chiasso?</p><p>2. Wird beim Bau der Neat der Volksabstimmung vom 27. September 1992 Rechnung getragen?</p><p>3. Wieviel Geld wurde bisher insgesamt ausgegeben für:</p><p>a. die Gesamtplanung (inklusive geologische Untersuchungen!) der beiden Neat-Linien;</p><p>b. eisenbahn- und bautechnische Untersuchungen und Planung für die Erstellung der beiden Neat-Linien?</p><p>4. Wie viele Ingenieurgemeinschaften befassen sich mit der regionalen und interregionalen Projektierung der beiden Neat-Linien (Gotthard/Lötschberg)?</p>
    • NEAT. Linie Basel - Chiasso

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