Direktzahlungen für Spezialkulturen
- ShortId
-
95.3252
- Id
-
19953252
- Updated
-
10.04.2024 12:50
- Language
-
de
- Title
-
Direktzahlungen für Spezialkulturen
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweizer Landwirtschaft ist den Regeln des freien Wettbewerbs und der Marktwirtschaft noch weitgehend entzogen. Korrekturmassnahmen sind unumgänglich. Die in den GATT-Verträgen vorgesehene Uebergangsfrist ist für die Bereitstellung von Mitteln zu nutzen, die es der Landwirtschaft auf effizientere Weise erlauben, sich an die veränderten Verhältnisse anzupassen.</p><p>In diesem Sinn begrüssen wir natürlich die Beschlüsse, für die Landwirtschaft Direktzahlungen einzuführen und damit deren vielfältige Funktionen anzuerkennen. Wir stellen indes fest, dass diese Direktzahlungen für den Obst-, Gemüse- und Rebbau sehr tief angesetzt sind.</p><p>Dabei waren gerade die Spezialkulturen immer schon dem freien Markt ausgesetzt. Sie kennen keine chronische Ueberproduktion, wie es sie im Ackerbau gibt, da weder Preise noch Abnahme garantiert sind.</p><p>Das Wallis, das vor allem Spezialkulturen aufweist (Gemüse-, Obst- und Rebbau), wird durch die geltende Regelung der Direktzahlungen benachteiligt, weil diese den Charakteristiken dieser Kulturen nicht genügend Rechnung trägt. Das Kriterium der Fläche beispielsweise spielt eine zu grosse Rolle. Es ist unhaltbar, dass für Ackerflächen und Spezialkulturen der Beitrag je Hektare gleich hoch ist.</p><p>Deshalb ersuchen wir den Bundesrat, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen und die Direktzahlungen für Spezialkulturen wesentlich zu erhöhen. Mit einer solchen Erhöhung würde der Bundesrat klar bekunden, dass er gewillt ist, für das Ueberleben dieses wichtigen Betriebszweiges der Schweizer Landwirtschaft zu sorgen. Im übrigen spielt dieser Zweig, der sich durch besonders edle Produkte auszeichnet, in verschiedenen Regionen unseres Landes eine unverzichtbare Rolle im Umwelt- und Landschaftsschutz.</p><p>Wir sind weiter der Ansicht, dass die Spezialkulturen, vor allem der Rebbau, es verdienen, in den Bestimmungen, die der Bundesrat aufgrund von Artikel 31 b des Landwirtschaftsgesetzes zur Förderung des ökologischen Anbaus erlassen hat, gesondert behandelt zu werden. Insbesondere ist es uns ein Anliegen, dass die diesbezüglichen Bemerkungen der "Fédération valaisanne des producteurs de fruits et légumes" und diejenigen aus den Weinbaukreisen berücksichtigt werden.</p>
- Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist der Bundesrat bereit,</p><p>1. durch eine Änderung der entsprechenden Verordnungen die Direktzahlungen für Spezialkulturen wesentlich zu erhöhen;</p><p>2. gewisse Kompetenzen zum Vollzug von Artikel 31b des Landwirtschaftsgesetzes den Kantonen abzutreten;</p><p>3. die Reben gesondert zu behandeln und in diesem Fall den ökologischen Ausgleich fallenzulassen?</p>
- Direktzahlungen für Spezialkulturen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweizer Landwirtschaft ist den Regeln des freien Wettbewerbs und der Marktwirtschaft noch weitgehend entzogen. Korrekturmassnahmen sind unumgänglich. Die in den GATT-Verträgen vorgesehene Uebergangsfrist ist für die Bereitstellung von Mitteln zu nutzen, die es der Landwirtschaft auf effizientere Weise erlauben, sich an die veränderten Verhältnisse anzupassen.</p><p>In diesem Sinn begrüssen wir natürlich die Beschlüsse, für die Landwirtschaft Direktzahlungen einzuführen und damit deren vielfältige Funktionen anzuerkennen. Wir stellen indes fest, dass diese Direktzahlungen für den Obst-, Gemüse- und Rebbau sehr tief angesetzt sind.</p><p>Dabei waren gerade die Spezialkulturen immer schon dem freien Markt ausgesetzt. Sie kennen keine chronische Ueberproduktion, wie es sie im Ackerbau gibt, da weder Preise noch Abnahme garantiert sind.</p><p>Das Wallis, das vor allem Spezialkulturen aufweist (Gemüse-, Obst- und Rebbau), wird durch die geltende Regelung der Direktzahlungen benachteiligt, weil diese den Charakteristiken dieser Kulturen nicht genügend Rechnung trägt. Das Kriterium der Fläche beispielsweise spielt eine zu grosse Rolle. Es ist unhaltbar, dass für Ackerflächen und Spezialkulturen der Beitrag je Hektare gleich hoch ist.</p><p>Deshalb ersuchen wir den Bundesrat, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen und die Direktzahlungen für Spezialkulturen wesentlich zu erhöhen. Mit einer solchen Erhöhung würde der Bundesrat klar bekunden, dass er gewillt ist, für das Ueberleben dieses wichtigen Betriebszweiges der Schweizer Landwirtschaft zu sorgen. Im übrigen spielt dieser Zweig, der sich durch besonders edle Produkte auszeichnet, in verschiedenen Regionen unseres Landes eine unverzichtbare Rolle im Umwelt- und Landschaftsschutz.</p><p>Wir sind weiter der Ansicht, dass die Spezialkulturen, vor allem der Rebbau, es verdienen, in den Bestimmungen, die der Bundesrat aufgrund von Artikel 31 b des Landwirtschaftsgesetzes zur Förderung des ökologischen Anbaus erlassen hat, gesondert behandelt zu werden. Insbesondere ist es uns ein Anliegen, dass die diesbezüglichen Bemerkungen der "Fédération valaisanne des producteurs de fruits et légumes" und diejenigen aus den Weinbaukreisen berücksichtigt werden.</p>
- Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist der Bundesrat bereit,</p><p>1. durch eine Änderung der entsprechenden Verordnungen die Direktzahlungen für Spezialkulturen wesentlich zu erhöhen;</p><p>2. gewisse Kompetenzen zum Vollzug von Artikel 31b des Landwirtschaftsgesetzes den Kantonen abzutreten;</p><p>3. die Reben gesondert zu behandeln und in diesem Fall den ökologischen Ausgleich fallenzulassen?</p>
- Direktzahlungen für Spezialkulturen
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