Herrenlose Vermögen auf Schweizer Banken
- ShortId
-
95.3257
- Id
-
19953257
- Updated
-
10.04.2024 09:26
- Language
-
de
- Title
-
Herrenlose Vermögen auf Schweizer Banken
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Siehe Amtl. Bulletin Wintersession 1995, Seite 1278</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten umgehend eine Vorlage zu unterbreiten, welche:</p><p>a. die Banken und andere juristische oder natürliche Personen, die Vermögen verwalten, verpflichtet, Vermögen, für welche seit einer im Gesetz festzulegenden Frist keine Eigentumsrechte mehr geltend gemacht worden sind, einer zentralen Stelle zu melden;</p><p>b. dieser Stelle die Aufgabe überträgt, die Eigentumsverhältnisse feststellen zu lassen, sofern dies möglich ist;</p><p>c. dafür sorgt, dass diese Stelle Erben von Naziopfern zudem bei ihrer Suche nach Vermögen auf Schweizer Banken unterstützt;</p><p>d. die gemeinnützige Verwendung der Vermögen regelt, für die sich keine Berechtigten finden.</p>
- Herrenlose Vermögen auf Schweizer Banken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Siehe Amtl. Bulletin Wintersession 1995, Seite 1278</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten umgehend eine Vorlage zu unterbreiten, welche:</p><p>a. die Banken und andere juristische oder natürliche Personen, die Vermögen verwalten, verpflichtet, Vermögen, für welche seit einer im Gesetz festzulegenden Frist keine Eigentumsrechte mehr geltend gemacht worden sind, einer zentralen Stelle zu melden;</p><p>b. dieser Stelle die Aufgabe überträgt, die Eigentumsverhältnisse feststellen zu lassen, sofern dies möglich ist;</p><p>c. dafür sorgt, dass diese Stelle Erben von Naziopfern zudem bei ihrer Suche nach Vermögen auf Schweizer Banken unterstützt;</p><p>d. die gemeinnützige Verwendung der Vermögen regelt, für die sich keine Berechtigten finden.</p>
- Herrenlose Vermögen auf Schweizer Banken
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