Auslieferung des Generals Contreras an die Schweiz
- ShortId
-
95.3261
- Id
-
19953261
- Updated
-
10.04.2024 13:33
- Language
-
de
- Title
-
Auslieferung des Generals Contreras an die Schweiz
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Oberste Gerichtshof von Chile hat vor kurzem die Chefs der Geheimpolizei der Pinochet-Dikatur (DINA) für die Ermordung des Botschafters Orlando Letelier in Washington verurteilt.</p><p>Im Urteil wird festgehalten, dass die Amnestie, die seinerzeit General Contreras und seinen Komplizen von Präsident Aylwin gewährt worden war, auf die Verbrechen, die in Chile begangen wurden, nicht anwendbar ist.</p><p>1977 wurde Alexis Jaccard, Student an der Universität Genf und aktives Mitglied der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz, durch Agenten der DINA in der Halle des Hotels Bristol in Buenos Aires entführt. Alexis Jaccard ist seither verschwunden; nach zuverlässigen Quellen soll er von der DINA ermordet worden wein. Es kann nicht hingenommen werden, dass dieses Verbrechen straflos bleibt.</p><p>Die Regierung der Vereinigten Staaten ist dabei, die Auslieferung von Contreras und seiner Komplizen zu verlangen (für die Ermordung von Letelier in Washington).</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, unverzüglich die Auslieferung von Contreras und seinen Mordgehilfen zu verlangen.</p>
- <p>Aufgrund des Prinzips der Gewaltentrennung und in Anwendung von Art. 30 des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.03.1981 (=IRSG,SR351.1), fällt die Stellung von Auslieferungsersuchen in die Kompetenz des Bundesamtes für Polizeiwesen (= BAP), das auf Antrag der kantonalen Behörde handelt. Mit anderen Worten: die Bundesbehörden können ein formelles Auslieferungsbegehren einzig dann stellen, wenn sie von einer kantonalen Gerichtsbehörde oder der Schweizerischen Bundesanwaltschaft entsprechend der ihnen von Gesetzes wegen zustehenden Strafverfolgungs-Befugnis dazu aufgefordert werden.</p><p>Im vorliegenden Tötungsfall obliegt es den Gerichtsbehörden des betroffenen Kantons (Genf oder dem Heimatkanton des Opfers) zu überprüfen, ob die Strafverfolgung verjährt und damit rechtlich unmöglich ist, da die Straftat ins Jahr 1977 zurückreicht und allenfalls das BAP zu veranlassen, das Auslieferungsgesuch zu stellen.</p><p>Es sei darauf hingewiesen, dass auf dem Weg der Motion nicht ein Verwaltungsakt verlangt werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, unverzüglich bei der chilenischen Regierung ein Auslieferungsgesuch für General Contreras und seine Komplizen zu stellen, damit diese an die Schweiz ausgeliefert und hier durch schweizerische Gerichte für den Mord an Alexis Jaccard abgeurteilt werden können.</p>
- Auslieferung des Generals Contreras an die Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Oberste Gerichtshof von Chile hat vor kurzem die Chefs der Geheimpolizei der Pinochet-Dikatur (DINA) für die Ermordung des Botschafters Orlando Letelier in Washington verurteilt.</p><p>Im Urteil wird festgehalten, dass die Amnestie, die seinerzeit General Contreras und seinen Komplizen von Präsident Aylwin gewährt worden war, auf die Verbrechen, die in Chile begangen wurden, nicht anwendbar ist.</p><p>1977 wurde Alexis Jaccard, Student an der Universität Genf und aktives Mitglied der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz, durch Agenten der DINA in der Halle des Hotels Bristol in Buenos Aires entführt. Alexis Jaccard ist seither verschwunden; nach zuverlässigen Quellen soll er von der DINA ermordet worden wein. Es kann nicht hingenommen werden, dass dieses Verbrechen straflos bleibt.</p><p>Die Regierung der Vereinigten Staaten ist dabei, die Auslieferung von Contreras und seiner Komplizen zu verlangen (für die Ermordung von Letelier in Washington).</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, unverzüglich die Auslieferung von Contreras und seinen Mordgehilfen zu verlangen.</p>
- <p>Aufgrund des Prinzips der Gewaltentrennung und in Anwendung von Art. 30 des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.03.1981 (=IRSG,SR351.1), fällt die Stellung von Auslieferungsersuchen in die Kompetenz des Bundesamtes für Polizeiwesen (= BAP), das auf Antrag der kantonalen Behörde handelt. Mit anderen Worten: die Bundesbehörden können ein formelles Auslieferungsbegehren einzig dann stellen, wenn sie von einer kantonalen Gerichtsbehörde oder der Schweizerischen Bundesanwaltschaft entsprechend der ihnen von Gesetzes wegen zustehenden Strafverfolgungs-Befugnis dazu aufgefordert werden.</p><p>Im vorliegenden Tötungsfall obliegt es den Gerichtsbehörden des betroffenen Kantons (Genf oder dem Heimatkanton des Opfers) zu überprüfen, ob die Strafverfolgung verjährt und damit rechtlich unmöglich ist, da die Straftat ins Jahr 1977 zurückreicht und allenfalls das BAP zu veranlassen, das Auslieferungsgesuch zu stellen.</p><p>Es sei darauf hingewiesen, dass auf dem Weg der Motion nicht ein Verwaltungsakt verlangt werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, unverzüglich bei der chilenischen Regierung ein Auslieferungsgesuch für General Contreras und seine Komplizen zu stellen, damit diese an die Schweiz ausgeliefert und hier durch schweizerische Gerichte für den Mord an Alexis Jaccard abgeurteilt werden können.</p>
- Auslieferung des Generals Contreras an die Schweiz
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