Staatsgarantie der Kantonalbanken
- ShortId
-
95.3285
- Id
-
19953285
- Updated
-
25.06.2025 02:07
- Language
-
de
- Title
-
Staatsgarantie der Kantonalbanken
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein Bericht des Bundesrates vom März 1995 (Antwort auf ein Postulat der WAK-N) nimmt ausführlich zur Problematik der Staatshaftung der Kantonalbanken Stellung. Der Bundesrat sieht aufgrund dieses Berichtes kurzfristig keinen Reformbedarf. Die gegenwärtigen Rechtsgrundlagen könnten unter Umständen jedoch einzelne Kantone dazu zwingen, die Staatsgarantie und damit das Hauptmerkmal einer Kantonalbank vollständig aufzuheben.</p><p>So kosten die durch die Misswirtschaft in der Berner Kantonalbank notwendigen Sanierungen die Berner Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurzeit einmal mehrere Hunderte von Millionen Franken. Es ist davon auszugehen, dass eine volkswirtschaftlich begründete Erhaltung einer Berner Kantonalbank unter den heutigen bundesrechtlichen Vorgaben längerfristig in Frage gestellt ist, sofern nicht eine Differenzierung der bundesrechtlichen Staatsgarantiebestimmungen möglich wird.</p>
- <p>Verabschiedet, aber hier noch nicht erfasst</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Im Interesse einer grösseren Gestaltungsfreiheit in den verschiedenen Kantonen wird der Bundesrat beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zur Revision der Bankengesetzgebung vorzulegen, welche folgende Neuregelungen zum Gegenstand hat:</p><p>Die bisherige vollumfängliche Staatsgarantie soll durch die kantonale Gesetzgebung auf Spar- und ähnliche Einlagen beschränkt werden können, wobei auch für diese Einlagen eine Höchstgrenze für die Anwendung der Staatsgarantie vorgesehen werden kann. Eine mögliche Beschränkung der Staatsgarantie muss gegenüber den Kunden jedoch unter Beachtung bestmöglicher Information und Transparenz zur Kenntnis gebracht werden.</p>
- Staatsgarantie der Kantonalbanken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ein Bericht des Bundesrates vom März 1995 (Antwort auf ein Postulat der WAK-N) nimmt ausführlich zur Problematik der Staatshaftung der Kantonalbanken Stellung. Der Bundesrat sieht aufgrund dieses Berichtes kurzfristig keinen Reformbedarf. Die gegenwärtigen Rechtsgrundlagen könnten unter Umständen jedoch einzelne Kantone dazu zwingen, die Staatsgarantie und damit das Hauptmerkmal einer Kantonalbank vollständig aufzuheben.</p><p>So kosten die durch die Misswirtschaft in der Berner Kantonalbank notwendigen Sanierungen die Berner Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurzeit einmal mehrere Hunderte von Millionen Franken. Es ist davon auszugehen, dass eine volkswirtschaftlich begründete Erhaltung einer Berner Kantonalbank unter den heutigen bundesrechtlichen Vorgaben längerfristig in Frage gestellt ist, sofern nicht eine Differenzierung der bundesrechtlichen Staatsgarantiebestimmungen möglich wird.</p>
- <p>Verabschiedet, aber hier noch nicht erfasst</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Im Interesse einer grösseren Gestaltungsfreiheit in den verschiedenen Kantonen wird der Bundesrat beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zur Revision der Bankengesetzgebung vorzulegen, welche folgende Neuregelungen zum Gegenstand hat:</p><p>Die bisherige vollumfängliche Staatsgarantie soll durch die kantonale Gesetzgebung auf Spar- und ähnliche Einlagen beschränkt werden können, wobei auch für diese Einlagen eine Höchstgrenze für die Anwendung der Staatsgarantie vorgesehen werden kann. Eine mögliche Beschränkung der Staatsgarantie muss gegenüber den Kunden jedoch unter Beachtung bestmöglicher Information und Transparenz zur Kenntnis gebracht werden.</p>
- Staatsgarantie der Kantonalbanken
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