Finanzierung der Investitionen des öffentlichen Verkehrs

ShortId
95.3286
Id
19953286
Updated
25.06.2025 02:10
Language
de
Title
Finanzierung der Investitionen des öffentlichen Verkehrs
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Anlässlich verschiedener Klausuren ist der Bundesrat zur Erkenntnis gekommen, dass die Finanzierung der Neat in Abänderung des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 1991 einer Regelung bedarf, die nicht allein auf Darlehen beruht, sondern einen wesentlichen Teil à fonds perdu vorsieht. Zu diesem Zweck hat er am 12. Mai 1995 zwei Modelle in Erwägung gezogen, die ohne Verfassungsänderung auf Gesetzesstufe realisierbar sind und eine Erhöhung des Treibstoffzolles vorsehen. Der Bundesrat hält dazu fest, dass er "die Idee eines Finanzierungsfonds für alle Bahnprojekte und/oder den ganzen öffentlichen Verkehr für prüfenswert" hält, die Neat-Finanzierung indessen aus Zeitgründen als ersten Schritt vorziehen möchte.</p><p>Die FDP-Fraktion vertritt demgegenüber die Auffassung, dass das Schweizervolk heute nicht mehr bereit ist, einer Erhöhung von Abgaben zuzustimmen, solange nicht Klarheit über die Finanzierung aller Infrastrukturvorhaben besteht, wie sie in der "Übersicht über die finanzrelevanten Verkehrsgeschäfte des Bundes" vom 11. Mai 1995 aufgelistet sind. Die portionenweise Verabreichung dieser bitteren Medizin wird nicht mehr geschluckt. Deshalb verlangt die FDP-Fraktion eine Finanzierungsvorlage über alle heute vorgesehenen Infrastrukturprojekte des öffentlichen Verkehrs.</p><p>Der Bundesrat will sich beim A-fonds-perdu-Teil der Finanzierung auf den Treibstoffzoll allein stützen, der zu diesem Zweck auf die eine oder andere Art weiter erhöht werden soll. Dieser Absicht widersetzt sich die FDP-Fraktion; sie verlangt für das vorgeschlagene Finanzierungspaket eine Lösung, die auch andere Quellen in Erwägung zieht. Der öffentliche Verkehr liegt im Interesse aller Bevölkerungskreise, so dass auch alle, nicht nur ein Segment, zur Finanzierung heranzuziehen sind.</p><p>Schliesslich soll die geltende Regelung der Strassenfinanzierung nicht verändert werden. Diese hat sich bewährt und genügt den entsprechenden Bedürfnissen. Für die Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs ist ein gesonderter Fonds zu bilden, und beide - jener der Strassenfinanzierung und jener des öffentlichen Verkehrs - sind zu verselbständigen. Die Existenz dieser Finanzierungsfonds darf indessen nicht zu einer Schwächung des Kostenbewusstseins führen. Deshalb ist deren Verwendung strengen haushälterischen Kriterien zu unterstellen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, die beiden ersten Anträge der Motion entgegenzunehmen. Das dritte Begehren kann nur teilweise aufgenommen werden. Der Bundesrat sieht für die Eisenbahngrossprojekte - analog der Regelung wie sie seit 1959 für den Strassenverkehr existiert - eine befristete Spezialfinanzierung vor, die vollumfänglich über die Finanzrechnung geführt wird ("Fonds innerhalb der Staatsrechnung"). Mit zwei getrennten Spezialfinanzierungen für den Strassenverkehr und die Eisenbahngrossprojekte wird die Mittelkonkurrenz zwischen den beiden Verkehrsträgern unterbunden. In beiden Bereichen kann langfristig aufgrund klar definierter Einnahmen geplant und realisiert werden.</p><p>Eine Ausgliederung von Spezialfonds aus der Bundesrechnung verletzt den Rechnungsgrundsatz der Vollständigkeit und bedeutet einen Einbruch in die Finanzhoheit der eidgenössischen Räte. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat in ihrem Bericht vom 22. März 1995 zu Finanzierungsfragen der Neat nachdrücklich ein Festhalten an den Grundsätzen der Einheit, Vollständigkeit und Transparenz des Bundeshaushaltes verlangt. Zudem kann darauf hingewiesen werden, dass der Nationalrat eine entsprechende Motion (93.3294 Fischer-Seengen) zur Ausgliederung der Strassenrechnung am 2. Februar 1995 abgelehnt hat.</p> Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 2 der Motion entgegenzunehmen und Punkt 3 abzulehnen.
  • <p>1. Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine Vorlage über die Finanzierung aller Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs zum Beschluss vorzulegen. Dabei ist auf die angespannten Haushaltsperspektiven Rücksicht zu nehmen.</p><p>2. Für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs sind nicht nur Treibstoffzölle, sondern auch andere Finanzquellen vorzusehen. Nicht in Betracht fällt eine Erhöhung direkter Steuern.</p><p>3. Zur Finanzierung der Infrastrukturen von Schiene und Strasse sind gesonderte Fonds zu bilden, die zu verselbständigen sind. Die Verwendung der Mittel ist dabei strengen haushälterischen Kriterien zu unterstellen.</p>
  • Finanzierung der Investitionen des öffentlichen Verkehrs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Anlässlich verschiedener Klausuren ist der Bundesrat zur Erkenntnis gekommen, dass die Finanzierung der Neat in Abänderung des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 1991 einer Regelung bedarf, die nicht allein auf Darlehen beruht, sondern einen wesentlichen Teil à fonds perdu vorsieht. Zu diesem Zweck hat er am 12. Mai 1995 zwei Modelle in Erwägung gezogen, die ohne Verfassungsänderung auf Gesetzesstufe realisierbar sind und eine Erhöhung des Treibstoffzolles vorsehen. Der Bundesrat hält dazu fest, dass er "die Idee eines Finanzierungsfonds für alle Bahnprojekte und/oder den ganzen öffentlichen Verkehr für prüfenswert" hält, die Neat-Finanzierung indessen aus Zeitgründen als ersten Schritt vorziehen möchte.</p><p>Die FDP-Fraktion vertritt demgegenüber die Auffassung, dass das Schweizervolk heute nicht mehr bereit ist, einer Erhöhung von Abgaben zuzustimmen, solange nicht Klarheit über die Finanzierung aller Infrastrukturvorhaben besteht, wie sie in der "Übersicht über die finanzrelevanten Verkehrsgeschäfte des Bundes" vom 11. Mai 1995 aufgelistet sind. Die portionenweise Verabreichung dieser bitteren Medizin wird nicht mehr geschluckt. Deshalb verlangt die FDP-Fraktion eine Finanzierungsvorlage über alle heute vorgesehenen Infrastrukturprojekte des öffentlichen Verkehrs.</p><p>Der Bundesrat will sich beim A-fonds-perdu-Teil der Finanzierung auf den Treibstoffzoll allein stützen, der zu diesem Zweck auf die eine oder andere Art weiter erhöht werden soll. Dieser Absicht widersetzt sich die FDP-Fraktion; sie verlangt für das vorgeschlagene Finanzierungspaket eine Lösung, die auch andere Quellen in Erwägung zieht. Der öffentliche Verkehr liegt im Interesse aller Bevölkerungskreise, so dass auch alle, nicht nur ein Segment, zur Finanzierung heranzuziehen sind.</p><p>Schliesslich soll die geltende Regelung der Strassenfinanzierung nicht verändert werden. Diese hat sich bewährt und genügt den entsprechenden Bedürfnissen. Für die Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs ist ein gesonderter Fonds zu bilden, und beide - jener der Strassenfinanzierung und jener des öffentlichen Verkehrs - sind zu verselbständigen. Die Existenz dieser Finanzierungsfonds darf indessen nicht zu einer Schwächung des Kostenbewusstseins führen. Deshalb ist deren Verwendung strengen haushälterischen Kriterien zu unterstellen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, die beiden ersten Anträge der Motion entgegenzunehmen. Das dritte Begehren kann nur teilweise aufgenommen werden. Der Bundesrat sieht für die Eisenbahngrossprojekte - analog der Regelung wie sie seit 1959 für den Strassenverkehr existiert - eine befristete Spezialfinanzierung vor, die vollumfänglich über die Finanzrechnung geführt wird ("Fonds innerhalb der Staatsrechnung"). Mit zwei getrennten Spezialfinanzierungen für den Strassenverkehr und die Eisenbahngrossprojekte wird die Mittelkonkurrenz zwischen den beiden Verkehrsträgern unterbunden. In beiden Bereichen kann langfristig aufgrund klar definierter Einnahmen geplant und realisiert werden.</p><p>Eine Ausgliederung von Spezialfonds aus der Bundesrechnung verletzt den Rechnungsgrundsatz der Vollständigkeit und bedeutet einen Einbruch in die Finanzhoheit der eidgenössischen Räte. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat in ihrem Bericht vom 22. März 1995 zu Finanzierungsfragen der Neat nachdrücklich ein Festhalten an den Grundsätzen der Einheit, Vollständigkeit und Transparenz des Bundeshaushaltes verlangt. Zudem kann darauf hingewiesen werden, dass der Nationalrat eine entsprechende Motion (93.3294 Fischer-Seengen) zur Ausgliederung der Strassenrechnung am 2. Februar 1995 abgelehnt hat.</p> Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 2 der Motion entgegenzunehmen und Punkt 3 abzulehnen.
    • <p>1. Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine Vorlage über die Finanzierung aller Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs zum Beschluss vorzulegen. Dabei ist auf die angespannten Haushaltsperspektiven Rücksicht zu nehmen.</p><p>2. Für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs sind nicht nur Treibstoffzölle, sondern auch andere Finanzquellen vorzusehen. Nicht in Betracht fällt eine Erhöhung direkter Steuern.</p><p>3. Zur Finanzierung der Infrastrukturen von Schiene und Strasse sind gesonderte Fonds zu bilden, die zu verselbständigen sind. Die Verwendung der Mittel ist dabei strengen haushälterischen Kriterien zu unterstellen.</p>
    • Finanzierung der Investitionen des öffentlichen Verkehrs

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