Ökologische Verwertung von landwirtschaftlichen Nebenprodukten

ShortId
95.3295
Id
19953295
Updated
10.04.2024 09:34
Language
de
Title
Ökologische Verwertung von landwirtschaftlichen Nebenprodukten
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In erster Linie soll hier die Schafwolle als Beispiel dienen. Weitere solche Nebenprodukte sind z. B. Haare, Federn, Häute, Felle, Eingeweide und andere Schlachtabfälle.</p><p>Einige Bemerkungen erlaube ich mir zur Schafhaltung. Da die Produktionsmöglichkeiten in vielen landwirtschaftlichen Sektoren an Grenzen stossen, gewinnt die Schafhaltung in zunehmendem Masse an Bedeutung für die Nutzung von frei werdenden Rauhfutterflächen. Die einheimische Schaffleischproduktion deckt etwa 45 Prozent des schweizerischen Konsums, die Schafwolle 10 Prozent des Inlandbedarfs. Schafhaltung ist eine extensive Bewirtschaftungsform, die im Einklang mit den Oberzielen der neuen Agrarpolitik steht.</p><p>Die Wolle spielt, wirtschaftlich gesehen, eine untergeordnete Rolle. Die Schur des Schafes ist aber eine unumgängliche Pflegemassnahme. Die dabei anfallende Wolle ist ein wertvolles Naturprodukt, das nicht weggeworfen oder vernichtet werden sollte. Die in der Schweiz geschorene Wolle ist von guter Qualität. Die erzielten Verkaufspreise richten sich nach den Preisen auf dem Weltmarkt. Diese liegen weit unter den Produktionskosten in unserem Land.</p><p>Wolle ist nur verkäuflich, wenn sie in einem aus homogenen Handelsklassen bestehenden Sortiment angeboten wird. Auch in Zukunft müssen das Sammeln, das Sortieren und das zentrale Vermarkten sichergestellt werden. Eine Vernachlässigung dieser Arbeiten hätte sowohl für die Schafhaltung als auch für die sachgerechte Verwertung der inländischen Schafwolle negative Folgen für die Ökologie. So weit darf es nicht kommen. Der Bund muss unbedingt in Zukunft, vor allem aus ökologischen Gründen, die sinnvolle Verwertung der inländischen Schafwolle fördern und unterstützen. Nur wenn auch in Zukunft die Schafwollproduzentenpreise mindestens die Schur- und Transportkosten decken, können wir eine für die Ökologie schädliche Entsorgung respektive Verwertung der Schafwolle vermeiden.</p><p>Was ich hier am Beispiel der Schafhaltung aufgezeigt habe, gilt auch für andere landwirtschaftliche Nebenprodukte.</p>
  • <p>Viele der in der Landwirtschaft anfallenden Nebenprodukte kann die Landwirtschaft selber verwerten. Um eine sinnvolle Verwendung von für die Fütterung geeigneten Abfällen zu gewährleisten, hat der Bundesrat in der Gewässerschutzgesetzgebung eine Ausnahmeregelung für Geflügel- und Schweinehaltungsbetriebe vorgesehen. So ist es Schweinehaltern mit Abfallverwertung erlaubt, ohne jegliches Eigenland zu produzieren. Die einzige ökologische Auflage für solche Betriebe stellt der Abschluss von Hofdüngerabnahmeverträgen mit Dritten dar.</p><p>Aber auch die Nebenprodukte, die nicht direkt oder nicht verfütterbar sind, werden bereits heute ohne Bundeshilfe sinnvoll verwertet. Dies gilt beispielsweise für Häute und Felle sowie tierische Fette, aber auch für die Entsorgung von Produkten, die in anderen Bereichen anfallen: gebrauchte Fritieröle und Fette von Gastronomiebetrieben können aufbereitet und gereinigt von der Futtermittelbranche verwendet werden. Auch aus Nebenprodukten der landwirtschaftlichen Produktion werden Futtermittel (Fleisch- und Fleischknochenmehl, Griebenmehl, Heimtiernahrung) oder gar Margarinenprodukte, aber auch technische Fette für die Industrie hergestellt.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Verwertung von Nebenprodukten ohne Bundeshilfe gut funktioniert, und erkennt keinen Grund, warum dies nicht auch für die Schafwolle der Fall sein sollte. Im Rahmen der 2. Etappe der Agrarreform ("Agrarpolitik 2002") ist deshalb vorgesehen, die Unterstützung des Absatzes der inländischen Schafwolle (1,8 Millionen Franken pro Jahr) nicht mehr weiterzuführen. Die Verwertung ist von den Produzenten oder deren Organisationen selber an die Hand zu nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>In der landwirtschaftlichen Produktion fallen Nebenprodukte an, deren Verwertung nicht ökonomisch ist.</p><p>Es handelt sich dabei z. B. um:</p><p>a. Schafwolle, Haare;</p><p>b. Schlachtabfälle wie Federn, Häute, Felle, Eingeweide.</p><p>In Zukunft besteht die Gefahr, dass solche Produkte unsachgemäss und mit negativen Folgen für die Ökologie vernichtet oder entsorgt werden. Dies, obwohl der betreffende landwirtschaftliche Produktionszweig den Erfordernissen der heutigen Agrarpolitik entspricht.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der neuen Agrarpolitik durch gezielte Massnahmen die sachgerechte Verwendung solcher Produkte sicherzustellen, mit dem Ziel, die negativen Folgen für die Ökologie zu vermeiden.</p>
  • Ökologische Verwertung von landwirtschaftlichen Nebenprodukten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In erster Linie soll hier die Schafwolle als Beispiel dienen. Weitere solche Nebenprodukte sind z. B. Haare, Federn, Häute, Felle, Eingeweide und andere Schlachtabfälle.</p><p>Einige Bemerkungen erlaube ich mir zur Schafhaltung. Da die Produktionsmöglichkeiten in vielen landwirtschaftlichen Sektoren an Grenzen stossen, gewinnt die Schafhaltung in zunehmendem Masse an Bedeutung für die Nutzung von frei werdenden Rauhfutterflächen. Die einheimische Schaffleischproduktion deckt etwa 45 Prozent des schweizerischen Konsums, die Schafwolle 10 Prozent des Inlandbedarfs. Schafhaltung ist eine extensive Bewirtschaftungsform, die im Einklang mit den Oberzielen der neuen Agrarpolitik steht.</p><p>Die Wolle spielt, wirtschaftlich gesehen, eine untergeordnete Rolle. Die Schur des Schafes ist aber eine unumgängliche Pflegemassnahme. Die dabei anfallende Wolle ist ein wertvolles Naturprodukt, das nicht weggeworfen oder vernichtet werden sollte. Die in der Schweiz geschorene Wolle ist von guter Qualität. Die erzielten Verkaufspreise richten sich nach den Preisen auf dem Weltmarkt. Diese liegen weit unter den Produktionskosten in unserem Land.</p><p>Wolle ist nur verkäuflich, wenn sie in einem aus homogenen Handelsklassen bestehenden Sortiment angeboten wird. Auch in Zukunft müssen das Sammeln, das Sortieren und das zentrale Vermarkten sichergestellt werden. Eine Vernachlässigung dieser Arbeiten hätte sowohl für die Schafhaltung als auch für die sachgerechte Verwertung der inländischen Schafwolle negative Folgen für die Ökologie. So weit darf es nicht kommen. Der Bund muss unbedingt in Zukunft, vor allem aus ökologischen Gründen, die sinnvolle Verwertung der inländischen Schafwolle fördern und unterstützen. Nur wenn auch in Zukunft die Schafwollproduzentenpreise mindestens die Schur- und Transportkosten decken, können wir eine für die Ökologie schädliche Entsorgung respektive Verwertung der Schafwolle vermeiden.</p><p>Was ich hier am Beispiel der Schafhaltung aufgezeigt habe, gilt auch für andere landwirtschaftliche Nebenprodukte.</p>
    • <p>Viele der in der Landwirtschaft anfallenden Nebenprodukte kann die Landwirtschaft selber verwerten. Um eine sinnvolle Verwendung von für die Fütterung geeigneten Abfällen zu gewährleisten, hat der Bundesrat in der Gewässerschutzgesetzgebung eine Ausnahmeregelung für Geflügel- und Schweinehaltungsbetriebe vorgesehen. So ist es Schweinehaltern mit Abfallverwertung erlaubt, ohne jegliches Eigenland zu produzieren. Die einzige ökologische Auflage für solche Betriebe stellt der Abschluss von Hofdüngerabnahmeverträgen mit Dritten dar.</p><p>Aber auch die Nebenprodukte, die nicht direkt oder nicht verfütterbar sind, werden bereits heute ohne Bundeshilfe sinnvoll verwertet. Dies gilt beispielsweise für Häute und Felle sowie tierische Fette, aber auch für die Entsorgung von Produkten, die in anderen Bereichen anfallen: gebrauchte Fritieröle und Fette von Gastronomiebetrieben können aufbereitet und gereinigt von der Futtermittelbranche verwendet werden. Auch aus Nebenprodukten der landwirtschaftlichen Produktion werden Futtermittel (Fleisch- und Fleischknochenmehl, Griebenmehl, Heimtiernahrung) oder gar Margarinenprodukte, aber auch technische Fette für die Industrie hergestellt.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Verwertung von Nebenprodukten ohne Bundeshilfe gut funktioniert, und erkennt keinen Grund, warum dies nicht auch für die Schafwolle der Fall sein sollte. Im Rahmen der 2. Etappe der Agrarreform ("Agrarpolitik 2002") ist deshalb vorgesehen, die Unterstützung des Absatzes der inländischen Schafwolle (1,8 Millionen Franken pro Jahr) nicht mehr weiterzuführen. Die Verwertung ist von den Produzenten oder deren Organisationen selber an die Hand zu nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>In der landwirtschaftlichen Produktion fallen Nebenprodukte an, deren Verwertung nicht ökonomisch ist.</p><p>Es handelt sich dabei z. B. um:</p><p>a. Schafwolle, Haare;</p><p>b. Schlachtabfälle wie Federn, Häute, Felle, Eingeweide.</p><p>In Zukunft besteht die Gefahr, dass solche Produkte unsachgemäss und mit negativen Folgen für die Ökologie vernichtet oder entsorgt werden. Dies, obwohl der betreffende landwirtschaftliche Produktionszweig den Erfordernissen der heutigen Agrarpolitik entspricht.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der neuen Agrarpolitik durch gezielte Massnahmen die sachgerechte Verwendung solcher Produkte sicherzustellen, mit dem Ziel, die negativen Folgen für die Ökologie zu vermeiden.</p>
    • Ökologische Verwertung von landwirtschaftlichen Nebenprodukten

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