Änderung des Bundesgesetzes betreffend Lotterien und gewerbsmässige Wetten

ShortId
95.3298
Id
19953298
Updated
10.04.2024 09:08
Language
de
Title
Änderung des Bundesgesetzes betreffend Lotterien und gewerbsmässige Wetten
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bau der Neat ist für die Zukunft unseres Landes von grosser Bedeutung. Es zeigen sich aber bereits heute wesentliche Finanzierungsprobleme, insbesondere dann, wenn wir kommende Generationen mit dem Zinsen- und Rückzahlungsdienst nicht stark belasten wollen - ein Erfordernis, das es unter allen Umständen zu beachten gilt.</p><p>Bis heute drehte sich die ganze Finanzierungsdiskussion einzig um die Beschaffung von Mitteln über neue Steuern und Abgaben oder eben über den sich jetzt als problematisch erweisenden Weg der Gewährung verzinslicher und rückzahlbarer Darlehen. Um Jahrhundertbauwerke wie die Neat finanzieren zu können, sollten aber auch neue Wege, kreative Ansätze gesucht werden.</p><p>Ein solcher Ansatz zur Teilfinanzierung könnte die Durchführung eines Mittwochs-Zahlenlottos darstellen, wie es übrigens Deutschland bereits kennt. Das Mittwochs-Zahlenlotto könnte problemlos und analog von der bereits bestehenden Zahlenlotto-Organisation durchgeführt werden. Das bestehende Samstags-Zahlenlotto ergab 1993 inklusive Jokerzahl Einnahmen von 479 533 062 Franken. Davon wurde die Hälfte als Gewinne ausbezahlt. Daneben sind die Kosten der Administration angefallen. Der Nettoerlös, der für Sportförderung zur Verfügung stand, betrug weit über 200 Millionen Franken.</p><p>Bereits heute fliessen erkleckliche Summen aus unserem Land ins deutsche Mittwochs-Zahlenlotto. (Im Grenzraum sind gemäss Auskunft eines deutschen Lottostellen-Leiters bis zu 80 Prozent der Gesamtkundschaft Schweizer!) Diese Abflüsse lassen die Annahme zu - es sei besonders darauf hingewiesen, dass auf diesen Gewinnen wohl nur in seltenen Fällen Steuern in unserem Land bezahlt werden -, dass nach einer Anlaufzeit ein Mittwochs-Zahlenlotto durchaus Erfolg haben könnte und ein Ertrag von über hundert Millionen Franken pro Jahr möglich wäre. Bis zur Vollendung der Neat stehen rund zwanzig Jahre zur Verfügung, so dass mit einer solchen neuen Idee mit Zins und Zinseszins Mittel in der Grössenordnung von weit über zwei Milliarden Franken als Teilfinanzierung an die Neat zur Verfügung stehen könnten.</p><p>Da im Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten aus dem Jahre 1923 in Artikel 5 Absatz 2 ein Bewilligungsausschluss von Lotterien zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen stipuliert ist, müsste in Artikel 5 ein neuer Absatz 3 geschaffen werden, der wie folgt lauten könnte:</p><p>"Die Durchführung eines Mittwochs-Zahlenlottos zur Teilfinanzierung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) ist von Artikel 5 Absatz 2 dieses Gesetzes ausgenommen."</p><p>Eine solche Gesetzesänderung könnte von den eidgenössischen Räten rasch, d. h. innert eines Jahres, beschlossen werden.</p><p>Für die Durchführung des Mittwochs-Zahlenlottos müsste zudem mit der Gesellschaft Schweizer Zahlenlotto eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden können. Ebenfalls haben alle Kantone ihr Einverständnis zu geben. Dieses kann vermutlich erwartet werden, haben doch alle Kantone ein Interesse am Bau der Neat-Verbindungen zur Entlastung des Strassennetzes und zur Erreichung ihrer Umweltziele.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, zur Unterstützung der Neat-Finanzierung das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten so zu ändern, dass die Durchführung eines Mittwochs-Zahlenlottos zur Teilfinanzierung der Neat ermöglicht wird.</p>
  • Änderung des Bundesgesetzes betreffend Lotterien und gewerbsmässige Wetten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bau der Neat ist für die Zukunft unseres Landes von grosser Bedeutung. Es zeigen sich aber bereits heute wesentliche Finanzierungsprobleme, insbesondere dann, wenn wir kommende Generationen mit dem Zinsen- und Rückzahlungsdienst nicht stark belasten wollen - ein Erfordernis, das es unter allen Umständen zu beachten gilt.</p><p>Bis heute drehte sich die ganze Finanzierungsdiskussion einzig um die Beschaffung von Mitteln über neue Steuern und Abgaben oder eben über den sich jetzt als problematisch erweisenden Weg der Gewährung verzinslicher und rückzahlbarer Darlehen. Um Jahrhundertbauwerke wie die Neat finanzieren zu können, sollten aber auch neue Wege, kreative Ansätze gesucht werden.</p><p>Ein solcher Ansatz zur Teilfinanzierung könnte die Durchführung eines Mittwochs-Zahlenlottos darstellen, wie es übrigens Deutschland bereits kennt. Das Mittwochs-Zahlenlotto könnte problemlos und analog von der bereits bestehenden Zahlenlotto-Organisation durchgeführt werden. Das bestehende Samstags-Zahlenlotto ergab 1993 inklusive Jokerzahl Einnahmen von 479 533 062 Franken. Davon wurde die Hälfte als Gewinne ausbezahlt. Daneben sind die Kosten der Administration angefallen. Der Nettoerlös, der für Sportförderung zur Verfügung stand, betrug weit über 200 Millionen Franken.</p><p>Bereits heute fliessen erkleckliche Summen aus unserem Land ins deutsche Mittwochs-Zahlenlotto. (Im Grenzraum sind gemäss Auskunft eines deutschen Lottostellen-Leiters bis zu 80 Prozent der Gesamtkundschaft Schweizer!) Diese Abflüsse lassen die Annahme zu - es sei besonders darauf hingewiesen, dass auf diesen Gewinnen wohl nur in seltenen Fällen Steuern in unserem Land bezahlt werden -, dass nach einer Anlaufzeit ein Mittwochs-Zahlenlotto durchaus Erfolg haben könnte und ein Ertrag von über hundert Millionen Franken pro Jahr möglich wäre. Bis zur Vollendung der Neat stehen rund zwanzig Jahre zur Verfügung, so dass mit einer solchen neuen Idee mit Zins und Zinseszins Mittel in der Grössenordnung von weit über zwei Milliarden Franken als Teilfinanzierung an die Neat zur Verfügung stehen könnten.</p><p>Da im Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten aus dem Jahre 1923 in Artikel 5 Absatz 2 ein Bewilligungsausschluss von Lotterien zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen stipuliert ist, müsste in Artikel 5 ein neuer Absatz 3 geschaffen werden, der wie folgt lauten könnte:</p><p>"Die Durchführung eines Mittwochs-Zahlenlottos zur Teilfinanzierung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) ist von Artikel 5 Absatz 2 dieses Gesetzes ausgenommen."</p><p>Eine solche Gesetzesänderung könnte von den eidgenössischen Räten rasch, d. h. innert eines Jahres, beschlossen werden.</p><p>Für die Durchführung des Mittwochs-Zahlenlottos müsste zudem mit der Gesellschaft Schweizer Zahlenlotto eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden können. Ebenfalls haben alle Kantone ihr Einverständnis zu geben. Dieses kann vermutlich erwartet werden, haben doch alle Kantone ein Interesse am Bau der Neat-Verbindungen zur Entlastung des Strassennetzes und zur Erreichung ihrer Umweltziele.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, zur Unterstützung der Neat-Finanzierung das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten so zu ändern, dass die Durchführung eines Mittwochs-Zahlenlottos zur Teilfinanzierung der Neat ermöglicht wird.</p>
    • Änderung des Bundesgesetzes betreffend Lotterien und gewerbsmässige Wetten

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