Verfassungsgrundlage für die Statistik

ShortId
95.3300
Id
19953300
Updated
25.06.2025 02:03
Language
de
Title
Verfassungsgrundlage für die Statistik
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den letzten Jahren ist in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen die Forderung erhoben worden, bei der Volkszählung auf die direkten Befragungen zu verzichten und statt dessen auf die Register der Einwohnerkontrolle und auf Daten weiterer kantonaler oder kommunaler Register zurückzugreifen. In seinen Antworten hat der Bundesrat immer darauf hingewiesen, dass diese Register für einheitliche statistische Daten zu heterogen seien und der Bund keine Kompetenz habe, sie zu vereinheitlichen. Die Untersuchungen, die das Bundesamt für Statistik über den Zustand der Register der Kantons- und Gemeindeverwaltungen und deren Benutzbarkeit für die eidgenössische Statistik in Auftrag gegeben hat, sind zum gleichen Ergebnis gelangt.</p><p>Die Nutzung der bereits bestehenden Datenquellen bleibt eines der wichtigsten Mittel, um die eidgenössische Statistik rationeller zu gestalten. Gleichzeitig werden auch die Leute durch den Wegfall der Befragungen entlastet. Allerdings müssten die bestehenden Register oder diejenigen, die gerade ausgearbeitet werden, den Bedürfnissen der eidgenössischen Statistik entsprechen. Aus diesem Grund muss die Statistik in der Bundesverfassung explizit als Bundesaufgabe bezeichnet werden. Zudem müssten dem Bund die rechtlichen Mittel in die Hand gegeben werden, in Zusammenarbeit mit den Kantonen moderne Methoden zur Erhebung und Auswertung von Daten zu statistischen Zwecken anzuwenden. Auf diese Weise könnten die Daten für die nächste Volkszählung mit geringerem Aufwand erhoben werden, was unter den gegebenen Umständen nicht möglich ist.</p>
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung die Statistik explizit als Bundesaufgabe zu bezeichnen und die Grundlagen zu schaffen, damit die Register der Kantons- und Gemeindeverwaltungen statistisch besser genutzt werden können. Auf diese Weise lässt sich auch die Erhebung der statistischen Daten für Volkszählungen vereinfachen.</p>
  • Verfassungsgrundlage für die Statistik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten Jahren ist in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen die Forderung erhoben worden, bei der Volkszählung auf die direkten Befragungen zu verzichten und statt dessen auf die Register der Einwohnerkontrolle und auf Daten weiterer kantonaler oder kommunaler Register zurückzugreifen. In seinen Antworten hat der Bundesrat immer darauf hingewiesen, dass diese Register für einheitliche statistische Daten zu heterogen seien und der Bund keine Kompetenz habe, sie zu vereinheitlichen. Die Untersuchungen, die das Bundesamt für Statistik über den Zustand der Register der Kantons- und Gemeindeverwaltungen und deren Benutzbarkeit für die eidgenössische Statistik in Auftrag gegeben hat, sind zum gleichen Ergebnis gelangt.</p><p>Die Nutzung der bereits bestehenden Datenquellen bleibt eines der wichtigsten Mittel, um die eidgenössische Statistik rationeller zu gestalten. Gleichzeitig werden auch die Leute durch den Wegfall der Befragungen entlastet. Allerdings müssten die bestehenden Register oder diejenigen, die gerade ausgearbeitet werden, den Bedürfnissen der eidgenössischen Statistik entsprechen. Aus diesem Grund muss die Statistik in der Bundesverfassung explizit als Bundesaufgabe bezeichnet werden. Zudem müssten dem Bund die rechtlichen Mittel in die Hand gegeben werden, in Zusammenarbeit mit den Kantonen moderne Methoden zur Erhebung und Auswertung von Daten zu statistischen Zwecken anzuwenden. Auf diese Weise könnten die Daten für die nächste Volkszählung mit geringerem Aufwand erhoben werden, was unter den gegebenen Umständen nicht möglich ist.</p>
    • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung die Statistik explizit als Bundesaufgabe zu bezeichnen und die Grundlagen zu schaffen, damit die Register der Kantons- und Gemeindeverwaltungen statistisch besser genutzt werden können. Auf diese Weise lässt sich auch die Erhebung der statistischen Daten für Volkszählungen vereinfachen.</p>
    • Verfassungsgrundlage für die Statistik

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