Arbeitsteilung zwischen Tal- und Bergbauern

ShortId
95.3305
Id
19953305
Updated
10.04.2024 08:40
Language
de
Title
Arbeitsteilung zwischen Tal- und Bergbauern
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die Landwirtschaft gewinnen Schutzfunktion und dezentrale Besiedlung gegenüber der Produktion von Nahrungsmitteln im Berggebiet noch mehr an Gewicht als im Talgebiet. Die Beibehaltung von Produktionsmöglichkeiten bleibt auch im Berggebiet eine wichtige Voraussetzung für Beschäftigung und Einkommenssicherung.</p><p>Die Nachteile, die diesen Gebieten aus den erschwerten Produktionsbedingungen erwachsen, werden mit Direktzahlungen ausgeglichen. Dies ermöglicht es den Bergbetrieben, die Produktion trotz Standortnachteilen aufrechtzuerhalten.</p><p>Die Zusatzkontingente schaffen einen wirksamen Anreiz, damit die Arbeitsteilung zwischen Berg- und Talgebiet bei der Aufzucht beibehalten wird. Entsprechend beabsichtigt der Bundesrat, diese Massnahmen im Rahmen der neuen Agrarpolitik weiterzuführen.</p><p>Ein wesentliches Element der Reform der Agrarpolitik besteht darin, Preisstützung und produktegebundene Beiträge zu reduzieren, um der Tendenz zur Intensivierung der Landwirtschaft entgegenzuwirken. Diese besteht trotz vergleichsweise ungünstigen Produktionsbedingungen auch im Berggebiet. Die Mastremontenbeiträge sind eine typische Form von produktegebundenen Beiträgen, welche einen Intensivierungsanreiz schaffen. Am 5. Dezember 1994 hat der Bundesrat deshalb beschlossen, die Mastremontenbeiträge nur noch bis Ende 1995 auszurichten. Die Kompensation erfolgt auch im Berggebiet durch die neuen Direktzahlungen nach den Artikeln 31a und 31b des Landwirtschaftsgesetzes, die nicht an die Produktion gebunden sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bund zieht sich bekanntlich mit der neuen Agrarpolitik immer mehr aus der Produkteverwertung zurück und überlässt diese dem Markt. Das hat zwangsläufig zur Folge, dass die Produktion an den günstigsten Standorten viel interessanter wird als in Gebieten mit erschwerten Bedingungen. Damit werden die schwierigeren Gebiete immer mehr aus der Produktion verdrängt.</p><p>Längerfristig wird jedoch die Berglandwirtschaft ihre wichtigen Funktionen (Pflege der Landschaft und Besiedlung) nur erfüllen können, wenn neben den unbestrittenen Direktzahlungen auch ein angemessenes Produktionsvolumen in diesen Gebieten erhalten bleibt.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass darum</p><p>1. die Arbeitsteilung zwischen Tal- und Bergbetrieben unbedingt erhalten oder noch ausgebaut werden muss;</p><p>2. die beiden heute noch bestehenden Massnahmen (Zusatzkontingente und Mastremontenbeiträge) unverändert beibehalten werden sollen?</p><p>Dies vor allem auch darum, weil beide Instrumente eindeutig regionalpolitisch motiviert und damit absolut Gatt/WTO-konform sind.</p>
  • Arbeitsteilung zwischen Tal- und Bergbauern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Landwirtschaft gewinnen Schutzfunktion und dezentrale Besiedlung gegenüber der Produktion von Nahrungsmitteln im Berggebiet noch mehr an Gewicht als im Talgebiet. Die Beibehaltung von Produktionsmöglichkeiten bleibt auch im Berggebiet eine wichtige Voraussetzung für Beschäftigung und Einkommenssicherung.</p><p>Die Nachteile, die diesen Gebieten aus den erschwerten Produktionsbedingungen erwachsen, werden mit Direktzahlungen ausgeglichen. Dies ermöglicht es den Bergbetrieben, die Produktion trotz Standortnachteilen aufrechtzuerhalten.</p><p>Die Zusatzkontingente schaffen einen wirksamen Anreiz, damit die Arbeitsteilung zwischen Berg- und Talgebiet bei der Aufzucht beibehalten wird. Entsprechend beabsichtigt der Bundesrat, diese Massnahmen im Rahmen der neuen Agrarpolitik weiterzuführen.</p><p>Ein wesentliches Element der Reform der Agrarpolitik besteht darin, Preisstützung und produktegebundene Beiträge zu reduzieren, um der Tendenz zur Intensivierung der Landwirtschaft entgegenzuwirken. Diese besteht trotz vergleichsweise ungünstigen Produktionsbedingungen auch im Berggebiet. Die Mastremontenbeiträge sind eine typische Form von produktegebundenen Beiträgen, welche einen Intensivierungsanreiz schaffen. Am 5. Dezember 1994 hat der Bundesrat deshalb beschlossen, die Mastremontenbeiträge nur noch bis Ende 1995 auszurichten. Die Kompensation erfolgt auch im Berggebiet durch die neuen Direktzahlungen nach den Artikeln 31a und 31b des Landwirtschaftsgesetzes, die nicht an die Produktion gebunden sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bund zieht sich bekanntlich mit der neuen Agrarpolitik immer mehr aus der Produkteverwertung zurück und überlässt diese dem Markt. Das hat zwangsläufig zur Folge, dass die Produktion an den günstigsten Standorten viel interessanter wird als in Gebieten mit erschwerten Bedingungen. Damit werden die schwierigeren Gebiete immer mehr aus der Produktion verdrängt.</p><p>Längerfristig wird jedoch die Berglandwirtschaft ihre wichtigen Funktionen (Pflege der Landschaft und Besiedlung) nur erfüllen können, wenn neben den unbestrittenen Direktzahlungen auch ein angemessenes Produktionsvolumen in diesen Gebieten erhalten bleibt.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass darum</p><p>1. die Arbeitsteilung zwischen Tal- und Bergbetrieben unbedingt erhalten oder noch ausgebaut werden muss;</p><p>2. die beiden heute noch bestehenden Massnahmen (Zusatzkontingente und Mastremontenbeiträge) unverändert beibehalten werden sollen?</p><p>Dies vor allem auch darum, weil beide Instrumente eindeutig regionalpolitisch motiviert und damit absolut Gatt/WTO-konform sind.</p>
    • Arbeitsteilung zwischen Tal- und Bergbauern

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