Föderalistische Zusammenarbeit im Bundesstaat

ShortId
95.3311
Id
19953311
Updated
25.06.2025 02:04
Language
de
Title
Föderalistische Zusammenarbeit im Bundesstaat
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Die geltende Bundesverfassung trägt der Rolle der Gemeinden im Staatsganzen und insbesondere der Problematik von Kernstädten und Agglomerationen zu wenig Rechnung. Der Bundesrat wird daher beauftragt, im Rahmen der bevorstehenden Totalrevision der Bundesverfassung die folgenden Grundsätze zur Stellung und Funktion der Gemeinden (und Städte, die rechtlich ebenfalls Gemeinden sind) verfassungsrechtlich zu verankern:</p><p>1. Der Text einer neuen Bundesverfassung bringt zum Ausdruck, dass sich der Bund, die Kantone und, als Bestandteile der Kantone, die Gemeinden in die Aufgaben des gesamtstaatlichen Gemeinwesens teilen.</p><p>2. Die Bundesverfassung beruht auf dem Grundsatz, dass die Beziehungen des Bundes zu den Gemeinden und der Gemeinden zum Bund in der Regel über die Kantone erfolgen. Ausnahmen sind allerdings zulässig, wenn dies zur Ausführung des Bundesrechts notwendig ist oder wenn die legitimen Interessen der Gemeinden sonst nicht wirksam gewahrt werden können. Bei der Schaffung von neuen Rechtsgrundlagen und bei der Planung und Verwirklichung von öffentlichen Werken trägt der Bund den möglichen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden Rechnung.</p><p>3. Die Bundesverfassung gewährleistet, dass die Gemeinden im Rahmen der Gesetzgebung der Kantone und des Bundes autonom sind. Eine Verletzung der Gemeindeautonomie kann mit der staatsrechtlichen Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.</p>
  • Föderalistische Zusammenarbeit im Bundesstaat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Die geltende Bundesverfassung trägt der Rolle der Gemeinden im Staatsganzen und insbesondere der Problematik von Kernstädten und Agglomerationen zu wenig Rechnung. Der Bundesrat wird daher beauftragt, im Rahmen der bevorstehenden Totalrevision der Bundesverfassung die folgenden Grundsätze zur Stellung und Funktion der Gemeinden (und Städte, die rechtlich ebenfalls Gemeinden sind) verfassungsrechtlich zu verankern:</p><p>1. Der Text einer neuen Bundesverfassung bringt zum Ausdruck, dass sich der Bund, die Kantone und, als Bestandteile der Kantone, die Gemeinden in die Aufgaben des gesamtstaatlichen Gemeinwesens teilen.</p><p>2. Die Bundesverfassung beruht auf dem Grundsatz, dass die Beziehungen des Bundes zu den Gemeinden und der Gemeinden zum Bund in der Regel über die Kantone erfolgen. Ausnahmen sind allerdings zulässig, wenn dies zur Ausführung des Bundesrechts notwendig ist oder wenn die legitimen Interessen der Gemeinden sonst nicht wirksam gewahrt werden können. Bei der Schaffung von neuen Rechtsgrundlagen und bei der Planung und Verwirklichung von öffentlichen Werken trägt der Bund den möglichen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden Rechnung.</p><p>3. Die Bundesverfassung gewährleistet, dass die Gemeinden im Rahmen der Gesetzgebung der Kantone und des Bundes autonom sind. Eine Verletzung der Gemeindeautonomie kann mit der staatsrechtlichen Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.</p>
    • Föderalistische Zusammenarbeit im Bundesstaat

Back to List