IV-Massnahmen für beeinträchtige Kinder / Jugendliche: Förderung integrativer Lösungen

ShortId
95.3316
Id
19953316
Updated
10.04.2024 08:00
Language
de
Title
IV-Massnahmen für beeinträchtige Kinder / Jugendliche: Förderung integrativer Lösungen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Erfahrungen und Erkenntnisse zeigen, dass eine umfassende, aktive Mitwirkung der Eltern und auch der Nachbarschaft für den therapeutischen und sozialintegrativen Erfolg der fachlichen, pädagogisch-medizinisch-therapeutischen Bemühungen um die beeinträchtigten Kinder/Jugendlichen von grosser Bedeutung ist. Dabei sollen auch unschematische, flexible örtliche und soziale Kooperationsformen zwischen Schul- und Therapieinstitutionen sowie Eltern möglich sein, wenn sie der Entwicklung und der Entfaltung der Kinder/Jugendlichen erkennbar dienen und Familien und Nachbarschaften in ihrer Förderungsarbeit ermutigen.</p>
  • <p>Verabschiedet, aber hier noch nicht erfasst</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch entsprechende gesetzliche Anschlussmassnahmen (Weisungen, Kreisschreiben, u.a.m.) die Eltern von beeinträchtigten Kindern/Jugendlichen mit IV-Status bei ihrer Integrationsarbeit systematisch zu unterstützen, und zwar:</p><p>- indem deren behindertenspezifische Vereinigungen jeweils von Beginn weg in die Ausarbeitung der sie tangierenden Erlasse miteinbezogen werden (ad-hoc-Kommissionen). Das gilt auch für Vereinigungen, die im Aufbau sind und noch keinen hohen und flächendeckenden Organisationsgrad aufweisen;</p><p>- indem in begründeten Fällen Therapiegutschriften und Kostenbeteiligungen an Privatschulen gesprochen werden.</p>
  • IV-Massnahmen für beeinträchtige Kinder / Jugendliche: Förderung integrativer Lösungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Erfahrungen und Erkenntnisse zeigen, dass eine umfassende, aktive Mitwirkung der Eltern und auch der Nachbarschaft für den therapeutischen und sozialintegrativen Erfolg der fachlichen, pädagogisch-medizinisch-therapeutischen Bemühungen um die beeinträchtigten Kinder/Jugendlichen von grosser Bedeutung ist. Dabei sollen auch unschematische, flexible örtliche und soziale Kooperationsformen zwischen Schul- und Therapieinstitutionen sowie Eltern möglich sein, wenn sie der Entwicklung und der Entfaltung der Kinder/Jugendlichen erkennbar dienen und Familien und Nachbarschaften in ihrer Förderungsarbeit ermutigen.</p>
    • <p>Verabschiedet, aber hier noch nicht erfasst</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch entsprechende gesetzliche Anschlussmassnahmen (Weisungen, Kreisschreiben, u.a.m.) die Eltern von beeinträchtigten Kindern/Jugendlichen mit IV-Status bei ihrer Integrationsarbeit systematisch zu unterstützen, und zwar:</p><p>- indem deren behindertenspezifische Vereinigungen jeweils von Beginn weg in die Ausarbeitung der sie tangierenden Erlasse miteinbezogen werden (ad-hoc-Kommissionen). Das gilt auch für Vereinigungen, die im Aufbau sind und noch keinen hohen und flächendeckenden Organisationsgrad aufweisen;</p><p>- indem in begründeten Fällen Therapiegutschriften und Kostenbeteiligungen an Privatschulen gesprochen werden.</p>
    • IV-Massnahmen für beeinträchtige Kinder / Jugendliche: Förderung integrativer Lösungen

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