Reform des schweizerischen Universitätswesens. Bundesinitiative
- ShortId
-
95.3317
- Id
-
19953317
- Updated
-
10.04.2024 08:20
- Language
-
de
- Title
-
Reform des schweizerischen Universitätswesens. Bundesinitiative
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wesentliche Strukturmerkmale unserer Universitäten entstammen dem zünftischen Denken des Mittelalters (Mutteruniversitäten Bologna und Paris auf dem europäischen Festland), sind Folgen konfessioneller Auseinandersetzungen und basieren auf den französischen und preussischen (W. von Humboldt) Staatsuniversitäten des 19. Jahrhunderts. Hingegen fanden die angelsächsischen Modelle (Oxford und jüngere amerikanische Universitäten) bei uns wenig Widerhall. Aufgrund des rasanten gesellschaftlichen Wandels spricht man auch bei uns seit rund einem Vierteljahrhundert von der notwendigen qualitativen Universitätsreform, die aber immer wieder verschoben wird, nicht zuletzt mit dem Hinweis auf drängende quantitative Probleme. Dabei können längerfristig die Fragen der wachsenden Studenten- und Studentinnenzahlen nur durch qualitative Veränderungen der Ausbildung sinnvoll beantwortet werden. Der eben erfolgende Aufbau der Fachhochschulen zwingt die Universitäten zusätzlich, sich neu zu definieren.</p><p>Obschon die Universitäten primär durch die Kantone geführt werden, muss der Bund in Wahrung des universitären Gesamtinteresses übergreifende Impulse auslösen.</p><p>Wichtige mögliche Reformbereiche:</p><p>- Didaktische Reform durch den Einbezug neuer Lehr- und Lernformen, vor allem im Sinne von selbstgesteuertem Lernen;</p><p>- Ausnützung von telekommunikativen Möglichkeiten (partieller Fernunterricht, Konferenzunterricht);</p><p>- Modulare Struktur der Ausbildungs- und Studiengänge, deren Teile in der ganzen Schweiz variabel kompatibel sind;</p><p>- Grundsätzliche Stufung der Lehrgänge in generalistische Grundstudien und darauf aufbauende spezialisierende Aufbaustudien (Halblizentiat, Lizentiat/Diplom, Doktorat; Diplom-, Nachdiplom- und Fortbildungsstudien im rekurrenten System);</p><p>- Systematisierung und Ausbau der Praxisteile im Rahmen des Studiums (polytechnische Elemente);</p><p>- Transparente Lehr- und Forschungsstrukturen, die flexibel und interdisziplinär innerhalb und zwischen den Universitäten regional und national projektartig vernetzt werden können (Programmbauteile);</p><p>- Aufbau eines begleitenden Studien- und Berufsberatungssystems, das verhindert, dass Gymnasien und Universitäten immer mehr zu Berufsfindungsinstitutionen und zu Warteräumen werden;</p><p>- Anpassung der durchschnittlichen Studiendauer an den Universitäten (Bern, Basel, Zürich: 13 Semester; Genf, Lausanne: 10 Semester);</p><p>- Schaffung von zeitgemässen Führungsstrukturen (Autonomie, Leistungsaufträge, Globalbudgets, Evaluation, usf.);</p><p>- Systematische Qualifikation des Lehrkörpers in didaktischer und der Institutsleitungen in betriebswirtschaftlicher Hinsicht;</p><p>- Schaffung von flexiblen, leistungsbezogenen und transparenten, rechtlich verbindlichen Anstellungsbedingungen des ganzen Universitätspersonals inklusive Lohnöffentlichkeit;</p><p>- Ausbau des universitären Mittelbaus für Forschungs- und Entwicklungssteuerung;</p><p>- Uebereinstimmung von Mitverantwortung und Mitsprache aller Universitätsangehörigen;</p><p>- Arbeitsteilung zwischen den schweizerischen Universitäten und - wenn möglich - auch mit benachbarten ausländischen Hochschulen im Sinne von Schwerpunktbildung und Kompetenzzentren;</p><p>- Schaffung von Synergien in der Logistik der Universitäten (z.B. Medizin) und systematische Ausnützung der Infrastrukturen rund um das Jahr (z.B. auch durch Kooperation mit den Fachhochschulen);</p><p>- Transparente und flexible Finanzierungsstrukturen, die Leistungskomponenten enthalten;</p><p>- Aufbau einer übersichtlichen und vergleichbaren Universitätsstatistik;</p><p>- Prüfung eines möglichen intergenerationellen Solidaritätsinstrumtes, bei dem gutverdienende Universitätsabsolventen einen Teil ihrer staatlichen Studieninvestitionen zugunsten der nachfolgenden Studiengeneration zurückzuzahlen haben;</p><p>- Reorganisation der Bundesverwaltung und der interkantonalen Zusammenarbeit im Bereich von Hochschulbildung und -forschung (Universitäten, ETH, Fachhochschule, Berufsbildung, usf.).</p>
- <p>Obwohl die Kantone primär für das Bildungswesen in der Schweiz verantwortlich sind, hat der Bund doch im gesamten Hochschulbereich eine allgemeine Verantwortung aus gesamtschweizerischer Sicht wahrzunehmen und ist gewillt, diese auch auszuüben, namentlich auf der Grundlage von Empfehlungen des Schweizerischen Wissenschaftsrates. So teilt der Bundesrat insbesondere die Auffassung des Motionärs, im Hochschulbereich seien unnötige Doppelspurigkeiten zwischen den einzelnen Bereichen zu vermeiden und mögliche Synergien im Interesse der Sicherstellung einer hohen Ausbildungsqualität und eines effizienten Mitteleinsatzes zu nutzen. Der Bundesrat ist deshalb gewillt, die universitäre Hochschulen und die Fachhochschulen aufeinander abzustimmen. Es geht dem Bundesrat grundsätzlich wie dem Motionär um die Verwirklichung der "Hochschule Schweiz".</p><p></p><p>Die Verstärkung der interuniversitären Zusammenarbeit und Aufgabenteilung zwischen den einzelnen Hochschulen und mit anderen Institutionen des Tertiärbereiches stellt seit langem eine zentrale Zielsetzung der Hochschulpolitik des Bundes dar. Der Handlungsbedarf erweist sich gerade in Zeiten einer angespannten Finanzlage bei Bund und Kantonen und zur Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Hochschulplatzes als besonders dringlich. So bestimmt Artikel 7 Absatz 3 des Hochschulförderungsgesetzes WG vom 22. März 1991 [SR 414.201, dass Investitionsbeiträge nur an Vorhaben gewährt werden, die namentlich die Erfordernisse der Arbeitsteilung und Zusammenarbeit unter den Hochschulen erfüllen. Der Zweckartikel des HFG legt fest: "Gemeinsam mit den Kantonen fördert der Bund eine koordinierte Hochschulpolitik, welche auch die internationale Zusammenarbeit berücksichtigt. Die Möglichkeiten der direkten Einflussnahme durch den Bund sind aber mangels eines Bildungsartikels in der Bundesverfassung nach wie vor beschränkt.</p><p></p><p>Eine Möglichkeit der Schwerpunktsetzung bilden beispielsweise die bereits lancierten Sondermassnahmen zur Förderung der Mobilität und zur akademischen Nachwuchsförderung. So konnten dank der Vorreiterfunktion der Bundesinitiative zur Mobilitätsförderung bis heute in über zwanzig Disziplinen Konventionen zur gegenseitigen Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen abgeschlossen werden, aus denen bereits gegen 70 Prozent aller Studierenden Nutzen ziehen können.</p><p></p><p>Mit Ausnahme des oben erwähnten Bereiches der Sondermassnahmen und der Investitionsbeiträge, in denen der Bund über ein Instrument verfügt, um die Koordination sicherzustellen, bestehen darüber hinaus nur schwache rechtliche Handlungsmöglichkeiten, den Anliegen des Motionärs zum Durchbruch zu verhelfen. Der Bund muss sich darauf beschränken, im Gespräch mit den zuständigen kantonalen Instanzen und mit den wissenschaftspolitischen Institutionen sowie durch Erarbeitung von Studien und Konzepten Entscheidelemente beizutragen. Dank dieser konzeptionellen Arbeiten und der Lancierung von Ideen konnte die Reflexion und Diskussion verstärkt und schon zu verschiedenen Koordinationserfolgen beigetragen werden. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit unterstützt der Bund die kantonalen Reformvorhaben im Hochschulbereich.</p><p></p><p>Im Bereich der Forschungsförderung verfügt der Bund dagegen auf der Grundlage der Artikel 27 und 27sexies der Bundesverfassung über weitergehende Kompetenzen. In diesem Zusammenhang sei beispielsweise auf die Schwerpunktprogramme hingewiesen, mit denen nationale Schwerpunkte realisiert werden.</p><p></p><p>Was die bundeseigenen Hochschulen, die beiden ETH Zürich und Lausanne betrifft, sind die meisten Anliegen des Motionärs bereits teilweise verwirklicht oder ist deren Umsetzung geplant, so namentlich in folgenden vom Motionär genannten Bereichen:</p><p></p><p>- Didaktische Reform durch den Einbezug neuer Lehr- und Lernformen. </p><p></p><p>- Ausnützung von telekommunikativen Möglichkeiten. </p><p></p><p>- Modulare Struktur der Ausbildungs- und Studiengänge, mit z.T. verwirklichtem Kreditsystem (z.B. in den Fachbereichen Elektrotechnik und Informatik).</p><p></p><p>- Schaffung von zeitgemässen Führungsstrukturen (Autonomie, Leistungsauf träge, Evaluation, usw.). </p><p></p><p>- Systematische Qualifikation des Lehrkörpers und wissenschaftliche Evaluation der Departemente. </p><p></p><p>- Schaffung von flexiblen, leistungsbezogenen und transparenten rechtlich verbindlichen Anstellungsbedingungen des ganzen Universitätspersonals.</p><p></p><p>- Transparente und flexible Finanzierungsstrukturen, die Leistungskomponenten enthalten.</p><p></p><p>Durch die Motion besonders angesprochen sind jedoch die Hochschulkantone, welche die Realisierung einiger Anliegen des Motionärs im Rahmen der SHK bereits an die Hand genommen haben (z.B. Einsatz von Informatik und Telekommunikation, Struktur und Dauer der Studien). Der Bund beteiligt sich an diesen Arbeiten. Zudem sind beispielsweise auch die Rektoren der Hochschulen (im Rahmen der Hochschulrektorenkonferenz) und die Conférence Universitaire de la Suisse Occidentale (CUSO) im Sinne des Motionärs tätig. Mit Befriedigung hat der Bundesrat von der Absicht der SHK Kenntnis genommen, die in den meisten Hochschulkantonen in die Wege geleiteten Revisionen der kantonalen Hochschulgesetzgebungen zum Anlass zu nehmen, in zentralen Punkten (Stärkung der Universitätsleitung, Studienpläne, Studiendauer, Zulassungsbedingungen, Evaluation von Lehre und Forschung) möglichst einheitliche Lösungen anzustreben. In der Tat sind vergleichbare Universitätsstrukturen und im Kern identische oder doch zumindest vergleichbare Studiencurricula Voraussetzungen für eine koordinierte schweizerische Hochschulpolitik.</p><p></p><p>Es muss jedoch nochmals und unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass der Bundesrat den Kantonen im Sinne der Motion keine konkreten Aufträge erteilen kann.</p><p></p><p>Eines der Anliegen des Motionärs, nämlich der Wunsch nach Reorganisation der Bundesverwaltung im Bereich der Bildungspolitik und der interkantonalen Zusammenarbeit im Bereich von Hochschulbildung und -forschung (Universitäten, ETH, Fachhochschulen, Berufsbildung, usw.), wird geprüft: In Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen wird zur Zeit die Integration der SHK in die Strukturen der EDK untersucht. Die Strukturen innerhalb der Bundesverwaltung werden im Rahmen der laufenden Regierungs- und Verwaltungsreform ebenfalls überprüft mit dem Ziel, durch Vereinfachungen bessere Rahmenbedingungen für die Sicherstellung einer kohärenten Bildungs- und Forschungspolitik zu schaffen.</p><p></p><p>Zusammenfassend hält der Bundesrat fest: Der Motionär hat die wichtigsten Probleme genannt mit denen wir zur Zeit im Hochschulbereich konfrontiert sind. Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich die Ansicht des Motionärs, es seien "alle seine gesetzlichen, finanziellen und fachlichen Möglichkeiten gezielt auszuschöpfen, um - zusammen mit den Kantonen die Initiative für eine systematische und umfassende Reform des schweizerischen Universitätswesens zu ergreifen". In diesem Sinne sind bereits verschiedene Arbeitsgruppen aktiv, einige davon wurden zuvor genannt. Aufgrund der zu Beginn dargelegten rechtlichen Einschränkungen der Handlungsmöglichkeiten des Bundes gegenüber den Kantonen beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, alle seine gesetzlichen, finanziellen und fachlichen Möglichkeiten gezielt auszuschöpfen, um - zusammen mit den Kantonen - die Initiative für eine systematische und umfassende Reform des schweizerischen Universitätswesens zu ergreifen.</p><p>Dabei haben sich die auf engstem Raum angesiedelten autonomen Universitäten als Teil eines "universitären Verbundsystems Schweiz" zu verstehen, das durch Arbeitsteilungen und Schwerpunktbildungen die Gesamtkompetenz erhöht und sich sinnvoll mit dem zurzeit entstehenden Fachhochschulsystem verbindet.Planung und Realisierung der Reform sind zu koordinieren. Die bereits bestehenden Innovationsimpulse des Schweizerischen Wissenschaftsrates gehören berücksichtigt.</p><p>Die Reforminitiative soll in erster Linie durch die Integration neuer Erkenntnisse, Methoden und Technologien in den Bereichen</p><p>- Universitätsorganisation/ -betriebsführung;</p><p>- Universitätsdidaktik / Forschungsmanagement;</p><p>- universitär angewandte Telekommunikation / Informatik;</p><p>- Studienplanung / rekurrente Bildung</p><p>geprägt werden.</p>
- Reform des schweizerischen Universitätswesens. Bundesinitiative
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Wesentliche Strukturmerkmale unserer Universitäten entstammen dem zünftischen Denken des Mittelalters (Mutteruniversitäten Bologna und Paris auf dem europäischen Festland), sind Folgen konfessioneller Auseinandersetzungen und basieren auf den französischen und preussischen (W. von Humboldt) Staatsuniversitäten des 19. Jahrhunderts. Hingegen fanden die angelsächsischen Modelle (Oxford und jüngere amerikanische Universitäten) bei uns wenig Widerhall. Aufgrund des rasanten gesellschaftlichen Wandels spricht man auch bei uns seit rund einem Vierteljahrhundert von der notwendigen qualitativen Universitätsreform, die aber immer wieder verschoben wird, nicht zuletzt mit dem Hinweis auf drängende quantitative Probleme. Dabei können längerfristig die Fragen der wachsenden Studenten- und Studentinnenzahlen nur durch qualitative Veränderungen der Ausbildung sinnvoll beantwortet werden. Der eben erfolgende Aufbau der Fachhochschulen zwingt die Universitäten zusätzlich, sich neu zu definieren.</p><p>Obschon die Universitäten primär durch die Kantone geführt werden, muss der Bund in Wahrung des universitären Gesamtinteresses übergreifende Impulse auslösen.</p><p>Wichtige mögliche Reformbereiche:</p><p>- Didaktische Reform durch den Einbezug neuer Lehr- und Lernformen, vor allem im Sinne von selbstgesteuertem Lernen;</p><p>- Ausnützung von telekommunikativen Möglichkeiten (partieller Fernunterricht, Konferenzunterricht);</p><p>- Modulare Struktur der Ausbildungs- und Studiengänge, deren Teile in der ganzen Schweiz variabel kompatibel sind;</p><p>- Grundsätzliche Stufung der Lehrgänge in generalistische Grundstudien und darauf aufbauende spezialisierende Aufbaustudien (Halblizentiat, Lizentiat/Diplom, Doktorat; Diplom-, Nachdiplom- und Fortbildungsstudien im rekurrenten System);</p><p>- Systematisierung und Ausbau der Praxisteile im Rahmen des Studiums (polytechnische Elemente);</p><p>- Transparente Lehr- und Forschungsstrukturen, die flexibel und interdisziplinär innerhalb und zwischen den Universitäten regional und national projektartig vernetzt werden können (Programmbauteile);</p><p>- Aufbau eines begleitenden Studien- und Berufsberatungssystems, das verhindert, dass Gymnasien und Universitäten immer mehr zu Berufsfindungsinstitutionen und zu Warteräumen werden;</p><p>- Anpassung der durchschnittlichen Studiendauer an den Universitäten (Bern, Basel, Zürich: 13 Semester; Genf, Lausanne: 10 Semester);</p><p>- Schaffung von zeitgemässen Führungsstrukturen (Autonomie, Leistungsaufträge, Globalbudgets, Evaluation, usf.);</p><p>- Systematische Qualifikation des Lehrkörpers in didaktischer und der Institutsleitungen in betriebswirtschaftlicher Hinsicht;</p><p>- Schaffung von flexiblen, leistungsbezogenen und transparenten, rechtlich verbindlichen Anstellungsbedingungen des ganzen Universitätspersonals inklusive Lohnöffentlichkeit;</p><p>- Ausbau des universitären Mittelbaus für Forschungs- und Entwicklungssteuerung;</p><p>- Uebereinstimmung von Mitverantwortung und Mitsprache aller Universitätsangehörigen;</p><p>- Arbeitsteilung zwischen den schweizerischen Universitäten und - wenn möglich - auch mit benachbarten ausländischen Hochschulen im Sinne von Schwerpunktbildung und Kompetenzzentren;</p><p>- Schaffung von Synergien in der Logistik der Universitäten (z.B. Medizin) und systematische Ausnützung der Infrastrukturen rund um das Jahr (z.B. auch durch Kooperation mit den Fachhochschulen);</p><p>- Transparente und flexible Finanzierungsstrukturen, die Leistungskomponenten enthalten;</p><p>- Aufbau einer übersichtlichen und vergleichbaren Universitätsstatistik;</p><p>- Prüfung eines möglichen intergenerationellen Solidaritätsinstrumtes, bei dem gutverdienende Universitätsabsolventen einen Teil ihrer staatlichen Studieninvestitionen zugunsten der nachfolgenden Studiengeneration zurückzuzahlen haben;</p><p>- Reorganisation der Bundesverwaltung und der interkantonalen Zusammenarbeit im Bereich von Hochschulbildung und -forschung (Universitäten, ETH, Fachhochschule, Berufsbildung, usf.).</p>
- <p>Obwohl die Kantone primär für das Bildungswesen in der Schweiz verantwortlich sind, hat der Bund doch im gesamten Hochschulbereich eine allgemeine Verantwortung aus gesamtschweizerischer Sicht wahrzunehmen und ist gewillt, diese auch auszuüben, namentlich auf der Grundlage von Empfehlungen des Schweizerischen Wissenschaftsrates. So teilt der Bundesrat insbesondere die Auffassung des Motionärs, im Hochschulbereich seien unnötige Doppelspurigkeiten zwischen den einzelnen Bereichen zu vermeiden und mögliche Synergien im Interesse der Sicherstellung einer hohen Ausbildungsqualität und eines effizienten Mitteleinsatzes zu nutzen. Der Bundesrat ist deshalb gewillt, die universitäre Hochschulen und die Fachhochschulen aufeinander abzustimmen. Es geht dem Bundesrat grundsätzlich wie dem Motionär um die Verwirklichung der "Hochschule Schweiz".</p><p></p><p>Die Verstärkung der interuniversitären Zusammenarbeit und Aufgabenteilung zwischen den einzelnen Hochschulen und mit anderen Institutionen des Tertiärbereiches stellt seit langem eine zentrale Zielsetzung der Hochschulpolitik des Bundes dar. Der Handlungsbedarf erweist sich gerade in Zeiten einer angespannten Finanzlage bei Bund und Kantonen und zur Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Hochschulplatzes als besonders dringlich. So bestimmt Artikel 7 Absatz 3 des Hochschulförderungsgesetzes WG vom 22. März 1991 [SR 414.201, dass Investitionsbeiträge nur an Vorhaben gewährt werden, die namentlich die Erfordernisse der Arbeitsteilung und Zusammenarbeit unter den Hochschulen erfüllen. Der Zweckartikel des HFG legt fest: "Gemeinsam mit den Kantonen fördert der Bund eine koordinierte Hochschulpolitik, welche auch die internationale Zusammenarbeit berücksichtigt. Die Möglichkeiten der direkten Einflussnahme durch den Bund sind aber mangels eines Bildungsartikels in der Bundesverfassung nach wie vor beschränkt.</p><p></p><p>Eine Möglichkeit der Schwerpunktsetzung bilden beispielsweise die bereits lancierten Sondermassnahmen zur Förderung der Mobilität und zur akademischen Nachwuchsförderung. So konnten dank der Vorreiterfunktion der Bundesinitiative zur Mobilitätsförderung bis heute in über zwanzig Disziplinen Konventionen zur gegenseitigen Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen abgeschlossen werden, aus denen bereits gegen 70 Prozent aller Studierenden Nutzen ziehen können.</p><p></p><p>Mit Ausnahme des oben erwähnten Bereiches der Sondermassnahmen und der Investitionsbeiträge, in denen der Bund über ein Instrument verfügt, um die Koordination sicherzustellen, bestehen darüber hinaus nur schwache rechtliche Handlungsmöglichkeiten, den Anliegen des Motionärs zum Durchbruch zu verhelfen. Der Bund muss sich darauf beschränken, im Gespräch mit den zuständigen kantonalen Instanzen und mit den wissenschaftspolitischen Institutionen sowie durch Erarbeitung von Studien und Konzepten Entscheidelemente beizutragen. Dank dieser konzeptionellen Arbeiten und der Lancierung von Ideen konnte die Reflexion und Diskussion verstärkt und schon zu verschiedenen Koordinationserfolgen beigetragen werden. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit unterstützt der Bund die kantonalen Reformvorhaben im Hochschulbereich.</p><p></p><p>Im Bereich der Forschungsförderung verfügt der Bund dagegen auf der Grundlage der Artikel 27 und 27sexies der Bundesverfassung über weitergehende Kompetenzen. In diesem Zusammenhang sei beispielsweise auf die Schwerpunktprogramme hingewiesen, mit denen nationale Schwerpunkte realisiert werden.</p><p></p><p>Was die bundeseigenen Hochschulen, die beiden ETH Zürich und Lausanne betrifft, sind die meisten Anliegen des Motionärs bereits teilweise verwirklicht oder ist deren Umsetzung geplant, so namentlich in folgenden vom Motionär genannten Bereichen:</p><p></p><p>- Didaktische Reform durch den Einbezug neuer Lehr- und Lernformen. </p><p></p><p>- Ausnützung von telekommunikativen Möglichkeiten. </p><p></p><p>- Modulare Struktur der Ausbildungs- und Studiengänge, mit z.T. verwirklichtem Kreditsystem (z.B. in den Fachbereichen Elektrotechnik und Informatik).</p><p></p><p>- Schaffung von zeitgemässen Führungsstrukturen (Autonomie, Leistungsauf träge, Evaluation, usw.). </p><p></p><p>- Systematische Qualifikation des Lehrkörpers und wissenschaftliche Evaluation der Departemente. </p><p></p><p>- Schaffung von flexiblen, leistungsbezogenen und transparenten rechtlich verbindlichen Anstellungsbedingungen des ganzen Universitätspersonals.</p><p></p><p>- Transparente und flexible Finanzierungsstrukturen, die Leistungskomponenten enthalten.</p><p></p><p>Durch die Motion besonders angesprochen sind jedoch die Hochschulkantone, welche die Realisierung einiger Anliegen des Motionärs im Rahmen der SHK bereits an die Hand genommen haben (z.B. Einsatz von Informatik und Telekommunikation, Struktur und Dauer der Studien). Der Bund beteiligt sich an diesen Arbeiten. Zudem sind beispielsweise auch die Rektoren der Hochschulen (im Rahmen der Hochschulrektorenkonferenz) und die Conférence Universitaire de la Suisse Occidentale (CUSO) im Sinne des Motionärs tätig. Mit Befriedigung hat der Bundesrat von der Absicht der SHK Kenntnis genommen, die in den meisten Hochschulkantonen in die Wege geleiteten Revisionen der kantonalen Hochschulgesetzgebungen zum Anlass zu nehmen, in zentralen Punkten (Stärkung der Universitätsleitung, Studienpläne, Studiendauer, Zulassungsbedingungen, Evaluation von Lehre und Forschung) möglichst einheitliche Lösungen anzustreben. In der Tat sind vergleichbare Universitätsstrukturen und im Kern identische oder doch zumindest vergleichbare Studiencurricula Voraussetzungen für eine koordinierte schweizerische Hochschulpolitik.</p><p></p><p>Es muss jedoch nochmals und unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass der Bundesrat den Kantonen im Sinne der Motion keine konkreten Aufträge erteilen kann.</p><p></p><p>Eines der Anliegen des Motionärs, nämlich der Wunsch nach Reorganisation der Bundesverwaltung im Bereich der Bildungspolitik und der interkantonalen Zusammenarbeit im Bereich von Hochschulbildung und -forschung (Universitäten, ETH, Fachhochschulen, Berufsbildung, usw.), wird geprüft: In Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen wird zur Zeit die Integration der SHK in die Strukturen der EDK untersucht. Die Strukturen innerhalb der Bundesverwaltung werden im Rahmen der laufenden Regierungs- und Verwaltungsreform ebenfalls überprüft mit dem Ziel, durch Vereinfachungen bessere Rahmenbedingungen für die Sicherstellung einer kohärenten Bildungs- und Forschungspolitik zu schaffen.</p><p></p><p>Zusammenfassend hält der Bundesrat fest: Der Motionär hat die wichtigsten Probleme genannt mit denen wir zur Zeit im Hochschulbereich konfrontiert sind. Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich die Ansicht des Motionärs, es seien "alle seine gesetzlichen, finanziellen und fachlichen Möglichkeiten gezielt auszuschöpfen, um - zusammen mit den Kantonen die Initiative für eine systematische und umfassende Reform des schweizerischen Universitätswesens zu ergreifen". In diesem Sinne sind bereits verschiedene Arbeitsgruppen aktiv, einige davon wurden zuvor genannt. Aufgrund der zu Beginn dargelegten rechtlichen Einschränkungen der Handlungsmöglichkeiten des Bundes gegenüber den Kantonen beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, alle seine gesetzlichen, finanziellen und fachlichen Möglichkeiten gezielt auszuschöpfen, um - zusammen mit den Kantonen - die Initiative für eine systematische und umfassende Reform des schweizerischen Universitätswesens zu ergreifen.</p><p>Dabei haben sich die auf engstem Raum angesiedelten autonomen Universitäten als Teil eines "universitären Verbundsystems Schweiz" zu verstehen, das durch Arbeitsteilungen und Schwerpunktbildungen die Gesamtkompetenz erhöht und sich sinnvoll mit dem zurzeit entstehenden Fachhochschulsystem verbindet.Planung und Realisierung der Reform sind zu koordinieren. Die bereits bestehenden Innovationsimpulse des Schweizerischen Wissenschaftsrates gehören berücksichtigt.</p><p>Die Reforminitiative soll in erster Linie durch die Integration neuer Erkenntnisse, Methoden und Technologien in den Bereichen</p><p>- Universitätsorganisation/ -betriebsführung;</p><p>- Universitätsdidaktik / Forschungsmanagement;</p><p>- universitär angewandte Telekommunikation / Informatik;</p><p>- Studienplanung / rekurrente Bildung</p><p>geprägt werden.</p>
- Reform des schweizerischen Universitätswesens. Bundesinitiative
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