Alkoholprävention bei Jugendlichen

ShortId
95.3321
Id
19953321
Updated
25.06.2025 02:09
Language
de
Title
Alkoholprävention bei Jugendlichen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Antwort auf meine Interpellation 94.3389, Alkoholkonsum und Jugendschutz, zeigt der Bundesrat auf: "Der Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen ist besonders problematisch .... Aus diesen Gründen ist es für Jugendliche bis 16 Jahre ratsam, gar keinen Alkohol zu konsumieren".</p><p>Doch die Entwicklung geht in die andere Richtung. Eine im Mai veröffentlichte Untersuchung der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme gründet auf Aussagen von über 16 000 Schulkindern im Alter von 11 bis 16 Jahren. Sie zeigt auf, dass der Alkoholkonsum in dieser Gruppe zunimmt und problematischer geworden ist, bei Mädchen hat er sich in den letzten acht Jahren sogar verdoppelt.</p><p>Hochgerechnet trinken rund 12 000 der insgesamt 470 000 Schweizer Schulkinder im Alter von 11 bis 16 Jahren jeden Tag Alkohol. Obwohl die Grenze zwischen Gebrauch und Missbrauch fliessend ist, ist der Befund bedenklich, dass sich seit 1986 der Anteil der Kinder, welche schon viermal oder häufiger in ihrem Leben einen Rausch hatten, mehr als verdoppelt hat.</p><p>Diese Situation ist mehr als unbefriedigend, die Alkoholprävention ungenügend. In Schulen beschränkt sie sich weitgehend auf Einzelaktionen, und die Eltern fühlen sich zu wenig unterstützt. Auch auf Bundesebene klammert die aktuelle Diskussion über illegale Drogen den Konsum der legalen Droge Alkohol weitgehend aus.</p><p>Der Bundesrat hat sein Ziel gemäss Legislaturplanung 1991-1995 für einen Ausbau der Alkoholprävention nicht erreicht. In seiner Antwort auf meine Interpellation gibt er auch zu, dass "sich die personellen und finanziellen Mittel des Bundes bescheiden" ausnähmen, wenn "man die grosse Bedeutung der alkoholbedingten negativen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die Schweizer Bevölkerung" berücksichtige.</p><p>Aus all den genannten Gründen darf mit vermehrten Präventionsanstrengungen von seiten des Bundes nicht zugewartet werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung des Alkoholproblems in unserer Gesellschaft bewusst. Zusammen mit dem Tabakproblem ist es eines der schwerwiegendsten Suchtprobleme unserer Gesellschaft. Bezüglich Todesfälle und Anzahl Süchtige übertrifft es das Problem mit den illegalen Drogen bei weitem. Im Alkoholbereich besteht ein klarer Handlungsbedarf. Der Bundesrat hat sich denn auch bereits in seinen Legislaturzielen 1991-1995 vorgenommen, seinen Kampf gegen den Suchtmittelkonsum, insbesondere Alkohol und Tabak, zu intensivieren. Suchtprävention bleibt auch in den Legislaturzielen 1995-1999 eine Priorität. Auch in seiner Botschaft vom 9. März 1992 zu den Zwillings-Initiativen und dem Gegenvorschlag hat der Bundesrat seinerzeit die Notwendigkeit präventiver Massnahmen betont. In den letzten Jahren wurde zudem von verschiedener Seite verlangt, dass (auch) der Bund bei der Verminderung alkoholbedingter Probleme aktiver werde. Zu erwähnen sind insbesondere der von der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen im Jahre 1989 veröffentliche Bericht sowie zahlreiche parlamentarische Vorstösse:</p><p>- 93.3673: Motion der christlichdemokratischen Fraktion. Suchtpräventionsgesetz. Ein Gesetz für die Förderung der Gesundheit;</p><p>- 94.3171: Postulat GPK-N. Prioritäten der Alkoholpolitik;</p><p>- 94.3276: Interpellation Sieber. Tabak- und Alkoholmissbrauch. Prävention;</p><p>- 94.3389: Interpellation Gonseth. Alkoholkonsum und Jugendschutz;</p><p>- 93.3467: Motion Schmied Walter. Alkohol und andere Drogen. Forschungsprojekte;</p><p>- 95.3250: Interpellation Bieri. Konsum von legalen und illegalen Drogen bei Schulkindern.</p><p>Wohl ergäbe sich die Möglichkeit, die nötigen Rechtsgrundlagen für die Förderung der Alkoholprävention durch den Bund im Rahmen des von den Räten geforderten Suchtpräventionsgesetzes zu schaffen. Bis ein solches Gesetz vorliegt und in Kraft treten kann, werden noch mehrere Jahre vergehen. Es ist nicht vertretbar, mit Massnahmen zur Reduktion der durch den Alkoholkonsum verursachten Schäden bis zur Inkraftsetzung dieses Gesetzes zuzuwarten. Zudem wurde der Öffentlichkeit anlässlich der Verabschiedung des Massnahmenpaketes "Tabak" vom 16. August 1995 ein entsprechendes Massnahmenpaket für den Alkoholbereich in Aussicht gestellt. Angesichts der prekären Situation der Bundesfinanzen sieht der Bundesrat für 1996 allerdings keine Möglichkeit, Mittel für ein Massnahmenpaket im Alkoholbereich bereitzustellen. Dies kommt frühestens für das Budgetjahr 1997 in Betracht.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, zur Alkoholprävention besonders bei Jugendlichen ein Massnahmenpaket vorzulegen und die nötigen Mittel dafür bereitzustellen.</p>
  • Alkoholprävention bei Jugendlichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Antwort auf meine Interpellation 94.3389, Alkoholkonsum und Jugendschutz, zeigt der Bundesrat auf: "Der Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen ist besonders problematisch .... Aus diesen Gründen ist es für Jugendliche bis 16 Jahre ratsam, gar keinen Alkohol zu konsumieren".</p><p>Doch die Entwicklung geht in die andere Richtung. Eine im Mai veröffentlichte Untersuchung der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme gründet auf Aussagen von über 16 000 Schulkindern im Alter von 11 bis 16 Jahren. Sie zeigt auf, dass der Alkoholkonsum in dieser Gruppe zunimmt und problematischer geworden ist, bei Mädchen hat er sich in den letzten acht Jahren sogar verdoppelt.</p><p>Hochgerechnet trinken rund 12 000 der insgesamt 470 000 Schweizer Schulkinder im Alter von 11 bis 16 Jahren jeden Tag Alkohol. Obwohl die Grenze zwischen Gebrauch und Missbrauch fliessend ist, ist der Befund bedenklich, dass sich seit 1986 der Anteil der Kinder, welche schon viermal oder häufiger in ihrem Leben einen Rausch hatten, mehr als verdoppelt hat.</p><p>Diese Situation ist mehr als unbefriedigend, die Alkoholprävention ungenügend. In Schulen beschränkt sie sich weitgehend auf Einzelaktionen, und die Eltern fühlen sich zu wenig unterstützt. Auch auf Bundesebene klammert die aktuelle Diskussion über illegale Drogen den Konsum der legalen Droge Alkohol weitgehend aus.</p><p>Der Bundesrat hat sein Ziel gemäss Legislaturplanung 1991-1995 für einen Ausbau der Alkoholprävention nicht erreicht. In seiner Antwort auf meine Interpellation gibt er auch zu, dass "sich die personellen und finanziellen Mittel des Bundes bescheiden" ausnähmen, wenn "man die grosse Bedeutung der alkoholbedingten negativen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die Schweizer Bevölkerung" berücksichtige.</p><p>Aus all den genannten Gründen darf mit vermehrten Präventionsanstrengungen von seiten des Bundes nicht zugewartet werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung des Alkoholproblems in unserer Gesellschaft bewusst. Zusammen mit dem Tabakproblem ist es eines der schwerwiegendsten Suchtprobleme unserer Gesellschaft. Bezüglich Todesfälle und Anzahl Süchtige übertrifft es das Problem mit den illegalen Drogen bei weitem. Im Alkoholbereich besteht ein klarer Handlungsbedarf. Der Bundesrat hat sich denn auch bereits in seinen Legislaturzielen 1991-1995 vorgenommen, seinen Kampf gegen den Suchtmittelkonsum, insbesondere Alkohol und Tabak, zu intensivieren. Suchtprävention bleibt auch in den Legislaturzielen 1995-1999 eine Priorität. Auch in seiner Botschaft vom 9. März 1992 zu den Zwillings-Initiativen und dem Gegenvorschlag hat der Bundesrat seinerzeit die Notwendigkeit präventiver Massnahmen betont. In den letzten Jahren wurde zudem von verschiedener Seite verlangt, dass (auch) der Bund bei der Verminderung alkoholbedingter Probleme aktiver werde. Zu erwähnen sind insbesondere der von der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen im Jahre 1989 veröffentliche Bericht sowie zahlreiche parlamentarische Vorstösse:</p><p>- 93.3673: Motion der christlichdemokratischen Fraktion. Suchtpräventionsgesetz. Ein Gesetz für die Förderung der Gesundheit;</p><p>- 94.3171: Postulat GPK-N. Prioritäten der Alkoholpolitik;</p><p>- 94.3276: Interpellation Sieber. Tabak- und Alkoholmissbrauch. Prävention;</p><p>- 94.3389: Interpellation Gonseth. Alkoholkonsum und Jugendschutz;</p><p>- 93.3467: Motion Schmied Walter. Alkohol und andere Drogen. Forschungsprojekte;</p><p>- 95.3250: Interpellation Bieri. Konsum von legalen und illegalen Drogen bei Schulkindern.</p><p>Wohl ergäbe sich die Möglichkeit, die nötigen Rechtsgrundlagen für die Förderung der Alkoholprävention durch den Bund im Rahmen des von den Räten geforderten Suchtpräventionsgesetzes zu schaffen. Bis ein solches Gesetz vorliegt und in Kraft treten kann, werden noch mehrere Jahre vergehen. Es ist nicht vertretbar, mit Massnahmen zur Reduktion der durch den Alkoholkonsum verursachten Schäden bis zur Inkraftsetzung dieses Gesetzes zuzuwarten. Zudem wurde der Öffentlichkeit anlässlich der Verabschiedung des Massnahmenpaketes "Tabak" vom 16. August 1995 ein entsprechendes Massnahmenpaket für den Alkoholbereich in Aussicht gestellt. Angesichts der prekären Situation der Bundesfinanzen sieht der Bundesrat für 1996 allerdings keine Möglichkeit, Mittel für ein Massnahmenpaket im Alkoholbereich bereitzustellen. Dies kommt frühestens für das Budgetjahr 1997 in Betracht.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, zur Alkoholprävention besonders bei Jugendlichen ein Massnahmenpaket vorzulegen und die nötigen Mittel dafür bereitzustellen.</p>
    • Alkoholprävention bei Jugendlichen

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