Enteignung von Kantonen und Gemeinden?
- ShortId
-
95.3325
- Id
-
19953325
- Updated
-
10.04.2024 11:59
- Language
-
de
- Title
-
Enteignung von Kantonen und Gemeinden?
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement begann 1991 ein Programm zur marktwirtschaftlichen Erneuerung der Schweiz. Es beauftrage die Arbeitsgruppe Ordnungspolitik (Arbeitsgruppe de Pury), erste Vorschläge für eine Revitalisierung der Wirtschaft zu unterbreiten. Die Gruppe ortete in verschiedenen Wirtschaftsbereichen Erneuerungsbedarf, so auch im Energiesektor.</p><p>Anfang 1993 verabschiedete der Bundesrat ein erstes Massnahmenpaket, das Vorhaben in sechs Bereichen - nicht aber in jenem der Energie - umfasste. Die Energie wurde 1994 angesprochen, als der Bundesrat weitere Reformschritte einleitete: Er erteilte dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (Bundesamt für Energiewirtschaft) den Auftrag, einen Bericht über die Möglichkeiten einer Marktöffnung im Bereich der leitungsgebundenen Energien zu erarbeiten.</p><p>Eine Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der Elektrizitätswirtschaft, der industriellen Grosskonsumenten und der Bundesverwaltung zusammensetzte (Arbeitsgruppe Cattin"), untersuchte die Situation im Elektrizitätssektor und veröffentlichte ihre Empfehlungen im Juni 1995.</p><p>Gemäss Mandat von 1994 wird das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement noch vor Ende 1995 einen Antrag an den Bundesrat bezüglich Öffnung des Elektrizitätsmarktes stellen. Der Bundesrat wird somit voraussichtlich erst 1996 über das weitere Vorgehen befinden, weshalb er im jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage ist, materiell auf die Fragen der Interpellation einzugehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Arbeitsgruppe "Öffnung des Elektrizitätsmarktes" empfiehlt in ihrem Bericht vom Juni 1995 u. a., die Bedarfsklausel wegfallen zu lassen, eine Teilabschaffung der wichtigsten Errungenschaft "des Atomgesetzes, des Umweltschutzgesetzes und des Bundesgesetzes über die Raumplanung" (S. 49ff.), und schliesslich schreibt sie: "Die öffentlichen Körperschaften müssten darauf verzichten, ihre Ressourcen selber zu nutzen; statt dessen sollten sie die Wasservorkommen privaten Unternehmen .... abtreten."</p><p>1. Weil die öffentlichen Gewässer in der Schweiz den Gemeinden und Kantonen gehören, sind sie teilweise auch an Wasserkraftwerken beteiligt. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass Gemeinden und Kantone ihre "Wasservorkommen privaten Unternehmen .... abtreten" sollten?</p><p>2. Bei einer Privatisierung der Wasservorkommen wird - laut Bericht - das Risiko von "einem Aufkauf durch ausländische Gesellschaften" und "Personalabbau" nicht ausgeschlossen. Nimmt der Bundesrat solche Risiken in Kauf, und akzeptiert er auch als Zielsetzung, dass allenfalls auch dubiose, unkontrollierbare "ausländische Gesellschaften" über unsere Wasservorkommen in Gemeinden und Kantonen bestimmen und unsere Gemeinwesen über die "Abtretung" faktisch enteignen?</p><p>3. In England hat die Privatisierung der Elektrizitätsgesellschaften dazu geführt, dass die Haushalttarife massiv gestiegen sind, und profitiert haben hauptsächlich die Aktionäre und das Topmanagement (starker Anstieg der Gehälter) auf Kosten der Kleinverbraucher. Will der Bundesrat auch für die Schweiz solche Zustände?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die grossen Errungenschaften unserer direkten Demokratie in den Bereichen Energiesparen, Umwelt- und Gewässerschutz sowie erneuerbare Energien und das Aktionsprogramm "Energie 2000" dem Ziel der Gewinnmaximierung über den kalten Umweg der "Öffnung des Elektrizitätsmarktes" zu opfern?</p>
- Enteignung von Kantonen und Gemeinden?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement begann 1991 ein Programm zur marktwirtschaftlichen Erneuerung der Schweiz. Es beauftrage die Arbeitsgruppe Ordnungspolitik (Arbeitsgruppe de Pury), erste Vorschläge für eine Revitalisierung der Wirtschaft zu unterbreiten. Die Gruppe ortete in verschiedenen Wirtschaftsbereichen Erneuerungsbedarf, so auch im Energiesektor.</p><p>Anfang 1993 verabschiedete der Bundesrat ein erstes Massnahmenpaket, das Vorhaben in sechs Bereichen - nicht aber in jenem der Energie - umfasste. Die Energie wurde 1994 angesprochen, als der Bundesrat weitere Reformschritte einleitete: Er erteilte dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (Bundesamt für Energiewirtschaft) den Auftrag, einen Bericht über die Möglichkeiten einer Marktöffnung im Bereich der leitungsgebundenen Energien zu erarbeiten.</p><p>Eine Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der Elektrizitätswirtschaft, der industriellen Grosskonsumenten und der Bundesverwaltung zusammensetzte (Arbeitsgruppe Cattin"), untersuchte die Situation im Elektrizitätssektor und veröffentlichte ihre Empfehlungen im Juni 1995.</p><p>Gemäss Mandat von 1994 wird das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement noch vor Ende 1995 einen Antrag an den Bundesrat bezüglich Öffnung des Elektrizitätsmarktes stellen. Der Bundesrat wird somit voraussichtlich erst 1996 über das weitere Vorgehen befinden, weshalb er im jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage ist, materiell auf die Fragen der Interpellation einzugehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Arbeitsgruppe "Öffnung des Elektrizitätsmarktes" empfiehlt in ihrem Bericht vom Juni 1995 u. a., die Bedarfsklausel wegfallen zu lassen, eine Teilabschaffung der wichtigsten Errungenschaft "des Atomgesetzes, des Umweltschutzgesetzes und des Bundesgesetzes über die Raumplanung" (S. 49ff.), und schliesslich schreibt sie: "Die öffentlichen Körperschaften müssten darauf verzichten, ihre Ressourcen selber zu nutzen; statt dessen sollten sie die Wasservorkommen privaten Unternehmen .... abtreten."</p><p>1. Weil die öffentlichen Gewässer in der Schweiz den Gemeinden und Kantonen gehören, sind sie teilweise auch an Wasserkraftwerken beteiligt. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass Gemeinden und Kantone ihre "Wasservorkommen privaten Unternehmen .... abtreten" sollten?</p><p>2. Bei einer Privatisierung der Wasservorkommen wird - laut Bericht - das Risiko von "einem Aufkauf durch ausländische Gesellschaften" und "Personalabbau" nicht ausgeschlossen. Nimmt der Bundesrat solche Risiken in Kauf, und akzeptiert er auch als Zielsetzung, dass allenfalls auch dubiose, unkontrollierbare "ausländische Gesellschaften" über unsere Wasservorkommen in Gemeinden und Kantonen bestimmen und unsere Gemeinwesen über die "Abtretung" faktisch enteignen?</p><p>3. In England hat die Privatisierung der Elektrizitätsgesellschaften dazu geführt, dass die Haushalttarife massiv gestiegen sind, und profitiert haben hauptsächlich die Aktionäre und das Topmanagement (starker Anstieg der Gehälter) auf Kosten der Kleinverbraucher. Will der Bundesrat auch für die Schweiz solche Zustände?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die grossen Errungenschaften unserer direkten Demokratie in den Bereichen Energiesparen, Umwelt- und Gewässerschutz sowie erneuerbare Energien und das Aktionsprogramm "Energie 2000" dem Ziel der Gewinnmaximierung über den kalten Umweg der "Öffnung des Elektrizitätsmarktes" zu opfern?</p>
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