Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

ShortId
95.3327
Id
19953327
Updated
10.04.2024 13:37
Language
de
Title
Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den verschiedensten Bereichen sind Bestrebungen im Gange, die Schweizer Wirtschaft zu liberalisieren. So sieht die gegenwärtig laufende Kartellgesetzrevision die Aufhebung von Preis-, Gebiets- und Mengenkartellen vor. Vereinbarungen wie Gesamtarbeitsverträge (GAV) jedoch und namentlich solche, die allgemeinverbindlich erklärt werden, die den freien Wettbewerb in Teilen des Arbeitsmarktes durch kartellistische Absprachen einengen oder gar ausschalten, fallen weder unter den Geltungsbereich des Kartellgesetzes, noch sind anderweitige Bestrebungen im Gange, die eine Liberalisierung im Arbeitsverhältnis vorsehen würden. Die Allgemeinverbindlicherklärung erhöht die Kartellwirkung von Gesamtarbeitsverträgen erheblich, so dass hier ein dringender Handlungsbedarf besteht.</p><p>Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge haben nicht nur Wirkung für die vertragschliessenden Parteien, sondern auch für die anbietenden Aussenseiter der ganzen Branche.</p><p>Durch die Allgemeinverbindlicherklärung kann so z. B. die Herabsetzung der gesamtarbeitsvertraglich abgemachten Mindestlöhne für die jeweilige Branche verhindert werden. Mit anderen Worten: Der Aussenseiter hat keine Möglichkeit, marktgerechte Löhne zu zahlen, sondern ist an die von den Vertragspartnern vereinbarten Mindestlöhne gebunden. Das freie Spiel der Kräfte auf dem Arbeitsmarkt wird durch das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) verunmöglicht. Löhne und Arbeitsbedingungen werden für eine ganze Branche nach unten zementiert. Dem Arbeitgeber bleibt dann im schlimmsten Fall nur noch das Mittel der Kündigung des Arbeitsvertrages offen, was nicht im Interesse des Arbeitnehmers und damit der positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes liegen kann. Das ursprünglich zum Schutz des Arbeitnehmers gedachte AVEG kehrt sich so ins Gegenteil um.</p><p>Wäre der Arbeitsmarkt vor allem in lohnmässiger Hinsicht flexibler, könnten einerseits mehr Arbeitsplätze geschaffen werden, und andererseits müssten weniger Stellen aufgrund des starren und festen Arbeitsmarktes abgebaut werden. Vergleiche zwischen Europa, dessen Arbeitsmarkt übermässig mit Tarifverträgen reglementiert ist, und den USA mit einem vergleichsweise freien Arbeitsmarkt, zeigen deutlich auf, dass in den USA Tausende von neuen, keineswegs nur schlecht qualifizierten Jobs geschaffen wurden. In Europa (inklusive Schweiz) dagegen fand in den letzten Jahren ein steter Arbeitsplatzabbau statt.</p><p>Mit dem geltenden AVEG findet nicht nur eine Abschottung des Arbeitsmarktes gegen Aussenseiter statt, sondern es wird durch die Festlegung des Preises - anstelle eines Marktpreises - jede Konkurrenz, welche billiger anbieten möchte, vom Markt ferngehalten. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen hat also auch den Zweck, aussenstehenden Billiganbietern den Zugang zum Markt zu verweigern. Es handelt sich hierbei um volkswirtschaftlich unerwünschte kartellistische Preisabsprachen in vorwiegend gewerblichen oder gewerbenahen Branchen. Der Wirtschaftsstandort Schweiz kann sich solche Abschottungstendenzen im Hinblick auf die wachsende Globalisierung der Märkte und die damit zusammenhängende Verschärfung des Standortwettbewerbs unter den Staaten nicht mehr länger leisten.</p><p>Die Allgemeinverbindlicherklärung schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft in erheblichem Masse, sind doch immerhin rund 350 000 Arbeitnehmer einem allgemeinverbindlich erklärten GAV unterstellt. Im Rahmen der Revitalisierung der Volkswirtschaft macht es keinen Sinn, Absprachen im Arbeitsmarkt, deren Gültigkeit eine ganze Branche erfasst, weiter aufrechtzuerhalten. Das AVEG - immer noch in der ursprünglichen und nicht mehr zeitgemässen Fassung von 1956 - lässt sich mit dem heutigen dynamischen und flexiblen Arbeitsmarkt nicht mehr vereinbaren.</p><p>In keinem Fall geht es darum, den Gesamtarbeitsvertrag als historisch gewachsene Institution der Sozialpartner und als wertvollen Garant für den sozialen Frieden in Frage zu stellen. Die Nachteile der Allgemeinverbindlicherkärung von Gesamtarbeitsverträgen sind aber so gewichtig (Abbau von Stellen, Preisabsprachen unter den Anbietern), dass sich deren ersatzlose Aufhebung aufdrängt, will man die heutigen und künftigen Anliegen unserer Wirtschaft ernst nehmen.</p>
  • <p>Verabschiedet, aber hier noch nicht erfasst</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, das Bundesgesetz vom 28. September 1956 über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) ersatzlos zu streichen.</p>
  • Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den verschiedensten Bereichen sind Bestrebungen im Gange, die Schweizer Wirtschaft zu liberalisieren. So sieht die gegenwärtig laufende Kartellgesetzrevision die Aufhebung von Preis-, Gebiets- und Mengenkartellen vor. Vereinbarungen wie Gesamtarbeitsverträge (GAV) jedoch und namentlich solche, die allgemeinverbindlich erklärt werden, die den freien Wettbewerb in Teilen des Arbeitsmarktes durch kartellistische Absprachen einengen oder gar ausschalten, fallen weder unter den Geltungsbereich des Kartellgesetzes, noch sind anderweitige Bestrebungen im Gange, die eine Liberalisierung im Arbeitsverhältnis vorsehen würden. Die Allgemeinverbindlicherklärung erhöht die Kartellwirkung von Gesamtarbeitsverträgen erheblich, so dass hier ein dringender Handlungsbedarf besteht.</p><p>Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge haben nicht nur Wirkung für die vertragschliessenden Parteien, sondern auch für die anbietenden Aussenseiter der ganzen Branche.</p><p>Durch die Allgemeinverbindlicherklärung kann so z. B. die Herabsetzung der gesamtarbeitsvertraglich abgemachten Mindestlöhne für die jeweilige Branche verhindert werden. Mit anderen Worten: Der Aussenseiter hat keine Möglichkeit, marktgerechte Löhne zu zahlen, sondern ist an die von den Vertragspartnern vereinbarten Mindestlöhne gebunden. Das freie Spiel der Kräfte auf dem Arbeitsmarkt wird durch das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) verunmöglicht. Löhne und Arbeitsbedingungen werden für eine ganze Branche nach unten zementiert. Dem Arbeitgeber bleibt dann im schlimmsten Fall nur noch das Mittel der Kündigung des Arbeitsvertrages offen, was nicht im Interesse des Arbeitnehmers und damit der positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes liegen kann. Das ursprünglich zum Schutz des Arbeitnehmers gedachte AVEG kehrt sich so ins Gegenteil um.</p><p>Wäre der Arbeitsmarkt vor allem in lohnmässiger Hinsicht flexibler, könnten einerseits mehr Arbeitsplätze geschaffen werden, und andererseits müssten weniger Stellen aufgrund des starren und festen Arbeitsmarktes abgebaut werden. Vergleiche zwischen Europa, dessen Arbeitsmarkt übermässig mit Tarifverträgen reglementiert ist, und den USA mit einem vergleichsweise freien Arbeitsmarkt, zeigen deutlich auf, dass in den USA Tausende von neuen, keineswegs nur schlecht qualifizierten Jobs geschaffen wurden. In Europa (inklusive Schweiz) dagegen fand in den letzten Jahren ein steter Arbeitsplatzabbau statt.</p><p>Mit dem geltenden AVEG findet nicht nur eine Abschottung des Arbeitsmarktes gegen Aussenseiter statt, sondern es wird durch die Festlegung des Preises - anstelle eines Marktpreises - jede Konkurrenz, welche billiger anbieten möchte, vom Markt ferngehalten. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen hat also auch den Zweck, aussenstehenden Billiganbietern den Zugang zum Markt zu verweigern. Es handelt sich hierbei um volkswirtschaftlich unerwünschte kartellistische Preisabsprachen in vorwiegend gewerblichen oder gewerbenahen Branchen. Der Wirtschaftsstandort Schweiz kann sich solche Abschottungstendenzen im Hinblick auf die wachsende Globalisierung der Märkte und die damit zusammenhängende Verschärfung des Standortwettbewerbs unter den Staaten nicht mehr länger leisten.</p><p>Die Allgemeinverbindlicherklärung schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft in erheblichem Masse, sind doch immerhin rund 350 000 Arbeitnehmer einem allgemeinverbindlich erklärten GAV unterstellt. Im Rahmen der Revitalisierung der Volkswirtschaft macht es keinen Sinn, Absprachen im Arbeitsmarkt, deren Gültigkeit eine ganze Branche erfasst, weiter aufrechtzuerhalten. Das AVEG - immer noch in der ursprünglichen und nicht mehr zeitgemässen Fassung von 1956 - lässt sich mit dem heutigen dynamischen und flexiblen Arbeitsmarkt nicht mehr vereinbaren.</p><p>In keinem Fall geht es darum, den Gesamtarbeitsvertrag als historisch gewachsene Institution der Sozialpartner und als wertvollen Garant für den sozialen Frieden in Frage zu stellen. Die Nachteile der Allgemeinverbindlicherkärung von Gesamtarbeitsverträgen sind aber so gewichtig (Abbau von Stellen, Preisabsprachen unter den Anbietern), dass sich deren ersatzlose Aufhebung aufdrängt, will man die heutigen und künftigen Anliegen unserer Wirtschaft ernst nehmen.</p>
    • <p>Verabschiedet, aber hier noch nicht erfasst</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, das Bundesgesetz vom 28. September 1956 über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) ersatzlos zu streichen.</p>
    • Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen

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