Aufgabentransfer von der GD PTT zum BAKOM

ShortId
95.3329
Id
19953329
Updated
10.04.2024 11:17
Language
de
Title
Aufgabentransfer von der GD PTT zum BAKOM
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die in dieser Sache bereits erteilte Antwort stützte sich im wesentlichen auf offizielle Zahlen und Angaben aus Berichten der PTT, die auch der aktuellen Fernmeldeordnung entsprechen.</p><p>Zu den einzelnen Punkten der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Bereits vor Inkrafttreten des neuen Fernmeldegesetzes (FMG) bezeichneten die PTT die Anzahl der für diese Aufgabe benötigten Stellen mit 31 (Bericht der Arbeitsgruppe Aufgabenteilung vom 22. März 1991). Im Bericht der PTT-Betriebe "Vor- und Nachteile der PTT als Regiebetrieb" vom 14. Juli 1992 (welcher nach Inkrafttreten des FMG erstellt wurde) wird die Zahl der 31 Stellen bestätigt. Bei diesen Zahlen handelt es sich um offizielle Angaben der PTT. Nach Inkrafttreten des neuen FMG beschäftigten die PTT-Betriebe für die Verfolgung von Widerhandlungen im Fernmeldebereich 102 Personen im Auftrag des Bakom, die in ihren Pflichtenheften einen prozentualen Anteil zwischen 20 Prozent und 100 Prozent für die Verfolgung von Widerhandlungen im Fernmeldebereich hatten. Die PTT setzten in diesem Bereich insgesamt mehr als die transferierten 31 Stellen ein. Die Anteile für die juristische Beurteilung der Widerhandlungen sind nicht berücksichtigt. Der Interpellant erwähnt zu Recht, dass mit dem neuen FMG der Handel mit nicht zugelassenen Geräten verboten wurde. Dies führte aber nicht zu einem Abbau der Kontrolltätigkeit. Diese Tätigkeit musste im Gegenteil vor allem beim Handel ausgebaut werden. Seit Einführung des neuen FMG ergaben sich pro Jahr zusätzlich etwa 200 Fälle aus Übertretungen im Bereich des Handels mit nicht zugelassenen Geräten (Januar bis Juli 1995: 99 Fälle). Die Verfahren im Zusammenhang mit dem Handel sind speziell aufwendig und juristisch betreuungsintensiv. Die Widerhandlungen gegen die anderen Strafbestimmungen des FMG haben in dieser Zeit nicht abgenommen.</p><p>2. Die Übernahme von 31 Stellen bedurfte einer neuen Führungsstruktur. Zu diesem Schluss kam auch die Führungs- und Organisationsberatung des Eidgenössischen Personalamtes in ihrer Studie zum Übergang der 31 Stellen vom 13. September 1994. Die Führungsstruktur des Bakom kann nicht mit derjenigen der PTT-Betriebe verglichen werden. Von den PTT-Betrieben wurden diese Aufgaben in der ehemalige Sektion RC 43, in den 17 Telecom-Direktionen sowie im Rechtsdienst der Generaldirektion, der mit Widerhandlungen und Beschwerdeverfahren beschäftigt war, bewältigt. Das Bakom kann nicht von diesen betriebswirtschaftlich positiven Synergien, wie sie in den PTT-Betrieben herrschten, profitieren. Daher mussten neue Führungsstrukturen geschaffen werden.</p><p>3. Mit dem Transfer der Stellen entstand ein Mehraufwand in den Personal- und Infrastrukturausgaben des Bundes. Dieser Aufwand reduzierte sich aber in gleichem Umfang in der Rechnung der PTT. So gesehen entsteht für den Bund insgesamt kein Mehraufwand. Diese Kostenverschiebung von den PTT zum Bund hat der Gesetzgeber aus staatspolitischen und rechtlichen Gründen in Kauf genommen, als er das Bakom geschaffen hat. Als Basis für die Berechnung der Gesamtauslagen diente ein Bericht, der zwischen den zuständigen Instanzen der PTT-Betriebe und dem Bakom aufgrund von Erfahrungswerten erarbeitet wurde. Ebenso basiert der Bericht bezüglich Auswirkungen des Transfers von 31 Stellen vom 14. November 1994 zuhanden der Finanzkommission des Ständerates auf Gesamtauslagen in gleicher Höhe. Dieser auf 5 Millionen Franken aufgerundete Betrag (im Budget 1995 des Bakom beträgt der Aufwand effektiv 4,34 Millionen Franken) entspricht den Kosten für die 31 Stellen. Die Einnahmen aus den Verwaltungsstrafverfahren, welche für 1995 mit 370 000 Franken veranschlagt sind, fliessen neu direkt der Bundeskasse und nicht mehr der PTT-Kasse zu. Dies ist nur der repressive Aspekt des Fernmeldebereichs; die präventive Wirkung, die in diesem Bereich erzielt wird und die sich nicht quantifizieren lässt, ist nicht berücksichtigt.</p><p>Die PTT-Betriebe haben im Hinblick auf die Übertragung der Stellen zum Bakom die Abgänge im Zeitraum 1992 bis 1994 nicht mehr ersetzt. Bei der Direktion Radiocom waren somit gesamtschweizerisch für die Verfahren im Funkbereich nur noch 19 Stellen besetzt. Diese konnten aber nicht mehr alle Aufgaben wahrnehmen. Überdies muss noch das Personal ausserhalb der Direktion Radiocom dazugezählt werden, das in den Telecom-Direktionen und der Generaldirektion die Kontrollen und Verfahren im drahtgebundenen Bereich durchgeführt sowie den technischen und juristischen Support geliefert hat. Insgesamt treibt das Bakom zur Bewältigung dieser Aufgabe keinen grösseren Aufwand als vorher die PTT.</p><p>Die vorgesehene Anzahl der zu transferierenden Stellen und alle damit in Verbindung stehenden Zahlen wurden ausgewiesen und mit Bundesbeschluss zum Nachtrag II zum Voranschlag 1994 vom Parlament gutgeheissen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu den folgenden Tatbeständen und Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>Wie meine Abklärungen ergeben haben, ist die vom Bundesrat zu meiner kürzlichen Interpellation in dieser Sache erteilte Antwort zum Teil falsch (AB 1995 N 1683). Es geht um folgende drei Grundtatbestände:</p><p>1. Der Bundesrat schreibt im Zusammenhang mit der beim Transfer vorgenommenen Aufstockung von 19 auf 31 Stellen: "Von einem Mehraufwand kann keine Rede sein. Der Personalbedarf von 31 Stellen für diese Aufgabe entspricht dem von den PTT-Betrieben errechneten Aufwand in Personenjahren. Er deckt sich mit dem Total der Prozentanteile derjenigen Personen, die gemäss Pflichtenheft bei den PTT-Betrieben diese Aufgaben im Verwaltungsstrafrecht ausübten." In Tat und Wahrheit stammt die erwähnte PTT-Schätzung aus dem Jahre 1990/91, also aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Fernmeldegesetzes (FMG). Mit dem FMG wurde der Handel mit nicht zugelassenen Teilnehmeranlagen verboten, womit eine der häufigsten Kontrolltätigkeiten wegfiel. Bei den PTT rechnete man mit einem Personalabbau von weiteren 4 bis 7 Stellen.</p><p>2. Der Bundesrat schreibt: "Die Stellen der Untersuchungsbeamten sind genau gleich eingestuft wie zu Zeiten der PTT, obschon die Aufgaben zugenommen haben und komplexer geworden sind." Tatsache ist, dass für die Leitung der Strafsachen bei den PTT ein Sektionschef zu 10 Prozent und ein Fachgruppenchef zu 60 Prozent eingesetzt waren. Beim Bakom sind es jetzt ein Abteilungschef und zwei Sektionschefs zu 100 Prozent. Alle drei Positionen sind höher eingestuft.</p><p>3. Von einem Mehraufwand, führt der Bundesrat aus, könne nicht die Rede sein. Die Gesamtausgaben für diese Aufgabe betrügen pro Jahr rund 5 Millionen Franken. Bei den PTT verringere sich aber der Aufwand in dieser Grössenordnung. Tatsache ist, dass ein Bestand von 19 Stellen, wie ihn die PTT empfohlen hatten, rund 3 Millionen Franken kostete.</p>
  • Aufgabentransfer von der GD PTT zum BAKOM
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die in dieser Sache bereits erteilte Antwort stützte sich im wesentlichen auf offizielle Zahlen und Angaben aus Berichten der PTT, die auch der aktuellen Fernmeldeordnung entsprechen.</p><p>Zu den einzelnen Punkten der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Bereits vor Inkrafttreten des neuen Fernmeldegesetzes (FMG) bezeichneten die PTT die Anzahl der für diese Aufgabe benötigten Stellen mit 31 (Bericht der Arbeitsgruppe Aufgabenteilung vom 22. März 1991). Im Bericht der PTT-Betriebe "Vor- und Nachteile der PTT als Regiebetrieb" vom 14. Juli 1992 (welcher nach Inkrafttreten des FMG erstellt wurde) wird die Zahl der 31 Stellen bestätigt. Bei diesen Zahlen handelt es sich um offizielle Angaben der PTT. Nach Inkrafttreten des neuen FMG beschäftigten die PTT-Betriebe für die Verfolgung von Widerhandlungen im Fernmeldebereich 102 Personen im Auftrag des Bakom, die in ihren Pflichtenheften einen prozentualen Anteil zwischen 20 Prozent und 100 Prozent für die Verfolgung von Widerhandlungen im Fernmeldebereich hatten. Die PTT setzten in diesem Bereich insgesamt mehr als die transferierten 31 Stellen ein. Die Anteile für die juristische Beurteilung der Widerhandlungen sind nicht berücksichtigt. Der Interpellant erwähnt zu Recht, dass mit dem neuen FMG der Handel mit nicht zugelassenen Geräten verboten wurde. Dies führte aber nicht zu einem Abbau der Kontrolltätigkeit. Diese Tätigkeit musste im Gegenteil vor allem beim Handel ausgebaut werden. Seit Einführung des neuen FMG ergaben sich pro Jahr zusätzlich etwa 200 Fälle aus Übertretungen im Bereich des Handels mit nicht zugelassenen Geräten (Januar bis Juli 1995: 99 Fälle). Die Verfahren im Zusammenhang mit dem Handel sind speziell aufwendig und juristisch betreuungsintensiv. Die Widerhandlungen gegen die anderen Strafbestimmungen des FMG haben in dieser Zeit nicht abgenommen.</p><p>2. Die Übernahme von 31 Stellen bedurfte einer neuen Führungsstruktur. Zu diesem Schluss kam auch die Führungs- und Organisationsberatung des Eidgenössischen Personalamtes in ihrer Studie zum Übergang der 31 Stellen vom 13. September 1994. Die Führungsstruktur des Bakom kann nicht mit derjenigen der PTT-Betriebe verglichen werden. Von den PTT-Betrieben wurden diese Aufgaben in der ehemalige Sektion RC 43, in den 17 Telecom-Direktionen sowie im Rechtsdienst der Generaldirektion, der mit Widerhandlungen und Beschwerdeverfahren beschäftigt war, bewältigt. Das Bakom kann nicht von diesen betriebswirtschaftlich positiven Synergien, wie sie in den PTT-Betrieben herrschten, profitieren. Daher mussten neue Führungsstrukturen geschaffen werden.</p><p>3. Mit dem Transfer der Stellen entstand ein Mehraufwand in den Personal- und Infrastrukturausgaben des Bundes. Dieser Aufwand reduzierte sich aber in gleichem Umfang in der Rechnung der PTT. So gesehen entsteht für den Bund insgesamt kein Mehraufwand. Diese Kostenverschiebung von den PTT zum Bund hat der Gesetzgeber aus staatspolitischen und rechtlichen Gründen in Kauf genommen, als er das Bakom geschaffen hat. Als Basis für die Berechnung der Gesamtauslagen diente ein Bericht, der zwischen den zuständigen Instanzen der PTT-Betriebe und dem Bakom aufgrund von Erfahrungswerten erarbeitet wurde. Ebenso basiert der Bericht bezüglich Auswirkungen des Transfers von 31 Stellen vom 14. November 1994 zuhanden der Finanzkommission des Ständerates auf Gesamtauslagen in gleicher Höhe. Dieser auf 5 Millionen Franken aufgerundete Betrag (im Budget 1995 des Bakom beträgt der Aufwand effektiv 4,34 Millionen Franken) entspricht den Kosten für die 31 Stellen. Die Einnahmen aus den Verwaltungsstrafverfahren, welche für 1995 mit 370 000 Franken veranschlagt sind, fliessen neu direkt der Bundeskasse und nicht mehr der PTT-Kasse zu. Dies ist nur der repressive Aspekt des Fernmeldebereichs; die präventive Wirkung, die in diesem Bereich erzielt wird und die sich nicht quantifizieren lässt, ist nicht berücksichtigt.</p><p>Die PTT-Betriebe haben im Hinblick auf die Übertragung der Stellen zum Bakom die Abgänge im Zeitraum 1992 bis 1994 nicht mehr ersetzt. Bei der Direktion Radiocom waren somit gesamtschweizerisch für die Verfahren im Funkbereich nur noch 19 Stellen besetzt. Diese konnten aber nicht mehr alle Aufgaben wahrnehmen. Überdies muss noch das Personal ausserhalb der Direktion Radiocom dazugezählt werden, das in den Telecom-Direktionen und der Generaldirektion die Kontrollen und Verfahren im drahtgebundenen Bereich durchgeführt sowie den technischen und juristischen Support geliefert hat. Insgesamt treibt das Bakom zur Bewältigung dieser Aufgabe keinen grösseren Aufwand als vorher die PTT.</p><p>Die vorgesehene Anzahl der zu transferierenden Stellen und alle damit in Verbindung stehenden Zahlen wurden ausgewiesen und mit Bundesbeschluss zum Nachtrag II zum Voranschlag 1994 vom Parlament gutgeheissen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu den folgenden Tatbeständen und Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>Wie meine Abklärungen ergeben haben, ist die vom Bundesrat zu meiner kürzlichen Interpellation in dieser Sache erteilte Antwort zum Teil falsch (AB 1995 N 1683). Es geht um folgende drei Grundtatbestände:</p><p>1. Der Bundesrat schreibt im Zusammenhang mit der beim Transfer vorgenommenen Aufstockung von 19 auf 31 Stellen: "Von einem Mehraufwand kann keine Rede sein. Der Personalbedarf von 31 Stellen für diese Aufgabe entspricht dem von den PTT-Betrieben errechneten Aufwand in Personenjahren. Er deckt sich mit dem Total der Prozentanteile derjenigen Personen, die gemäss Pflichtenheft bei den PTT-Betrieben diese Aufgaben im Verwaltungsstrafrecht ausübten." In Tat und Wahrheit stammt die erwähnte PTT-Schätzung aus dem Jahre 1990/91, also aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Fernmeldegesetzes (FMG). Mit dem FMG wurde der Handel mit nicht zugelassenen Teilnehmeranlagen verboten, womit eine der häufigsten Kontrolltätigkeiten wegfiel. Bei den PTT rechnete man mit einem Personalabbau von weiteren 4 bis 7 Stellen.</p><p>2. Der Bundesrat schreibt: "Die Stellen der Untersuchungsbeamten sind genau gleich eingestuft wie zu Zeiten der PTT, obschon die Aufgaben zugenommen haben und komplexer geworden sind." Tatsache ist, dass für die Leitung der Strafsachen bei den PTT ein Sektionschef zu 10 Prozent und ein Fachgruppenchef zu 60 Prozent eingesetzt waren. Beim Bakom sind es jetzt ein Abteilungschef und zwei Sektionschefs zu 100 Prozent. Alle drei Positionen sind höher eingestuft.</p><p>3. Von einem Mehraufwand, führt der Bundesrat aus, könne nicht die Rede sein. Die Gesamtausgaben für diese Aufgabe betrügen pro Jahr rund 5 Millionen Franken. Bei den PTT verringere sich aber der Aufwand in dieser Grössenordnung. Tatsache ist, dass ein Bestand von 19 Stellen, wie ihn die PTT empfohlen hatten, rund 3 Millionen Franken kostete.</p>
    • Aufgabentransfer von der GD PTT zum BAKOM

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