Interfraktionelle Arbeitsgruppe für die Vorbereitung der Richterwahlen. Status

ShortId
95.3335
Id
19953335
Updated
10.04.2024 17:02
Language
de
Title
Interfraktionelle Arbeitsgruppe für die Vorbereitung der Richterwahlen. Status
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Antwort des Büros.
  • <p>Bei der interfraktionellen Arbeitsgruppe für die Vorbereitung der Richterwahlen handelt es sich nicht um ein Organ der Bundesversammlung, sondern um eine Einrichtung auf privater Basis derjenigen Fraktionen, die in den eidgenössischen Gerichten vertreten sind. Wie eine kürzliche Umfrage unter diesen Fraktionen ergeben hat, wird völlig unverständlicherweise den übrigen (ausschliesslich kleineren) Fraktionen die Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe - und damit eine seriöse Vorbereitung der Richterwahlen - weiterhin verwehrt.</p><p>Fragen an das Büro der Vereinigten Bundesversammlung:</p><p>1. Gestützt auf welche gesetzliche Grundlage wird diese private Arbeitsgruppe in infrastruktureller Hinsicht wie eine gemeinsame Kommission beider Räte behandelt (Sekretariat durch die Parlamentsdienste; Aufführung in der "Übersicht über die Verhandlungen der Bundesversammlung", letzte Seite, Ziff. 23)?</p><p>2. Werden die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe entschädigt, oder wurden jemals Entschädigungen ausgerichtet? Wenn ja, in welchem Umfange und gestützt auf welche gesetzliche Grundlage?</p><p>3. Der Interpellant vertritt folgende Ansicht: Entweder handelt es sich um eine private Arbeitsgruppe einzelner Fraktionen, womit jegliche privilegierte Behandlung durch die Parlamentsdienste (vgl. Fragen 2 und 3) entfällt, oder aber das Gremium ist zu einer formellen Kommission beider Räte aufzuwerten. Teilt das Büro diese Auffassung? Falls nein, aus welchen Gründen nicht?</p>
  • Interfraktionelle Arbeitsgruppe für die Vorbereitung der Richterwahlen. Status
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Antwort des Büros.
    • <p>Bei der interfraktionellen Arbeitsgruppe für die Vorbereitung der Richterwahlen handelt es sich nicht um ein Organ der Bundesversammlung, sondern um eine Einrichtung auf privater Basis derjenigen Fraktionen, die in den eidgenössischen Gerichten vertreten sind. Wie eine kürzliche Umfrage unter diesen Fraktionen ergeben hat, wird völlig unverständlicherweise den übrigen (ausschliesslich kleineren) Fraktionen die Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe - und damit eine seriöse Vorbereitung der Richterwahlen - weiterhin verwehrt.</p><p>Fragen an das Büro der Vereinigten Bundesversammlung:</p><p>1. Gestützt auf welche gesetzliche Grundlage wird diese private Arbeitsgruppe in infrastruktureller Hinsicht wie eine gemeinsame Kommission beider Räte behandelt (Sekretariat durch die Parlamentsdienste; Aufführung in der "Übersicht über die Verhandlungen der Bundesversammlung", letzte Seite, Ziff. 23)?</p><p>2. Werden die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe entschädigt, oder wurden jemals Entschädigungen ausgerichtet? Wenn ja, in welchem Umfange und gestützt auf welche gesetzliche Grundlage?</p><p>3. Der Interpellant vertritt folgende Ansicht: Entweder handelt es sich um eine private Arbeitsgruppe einzelner Fraktionen, womit jegliche privilegierte Behandlung durch die Parlamentsdienste (vgl. Fragen 2 und 3) entfällt, oder aber das Gremium ist zu einer formellen Kommission beider Räte aufzuwerten. Teilt das Büro diese Auffassung? Falls nein, aus welchen Gründen nicht?</p>
    • Interfraktionelle Arbeitsgruppe für die Vorbereitung der Richterwahlen. Status

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