Umwandlung und Privatisierung der Rüstungsbetriebe des Bundes

ShortId
95.3338
Id
19953338
Updated
10.04.2024 07:59
Language
de
Title
Umwandlung und Privatisierung der Rüstungsbetriebe des Bundes
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Privatisierung von Rüstungsbetrieben ist von grosser regionalwirtschaftlicher Tragweite für Rüstungsregionen wie Thun, Interlaken/Haslital oder den Kanton Uri. Deshalb ist eine Industriestrategie für die betroffenen Rüstungsunternehmen gefragt.</p><p>Der Bund darf sich nicht durch einen schockartigen Rückzug aus den Rüstungsbetrieben aus der Verantwortung stehlen und damit in Kauf nehmen, dass nach der Privatisierung eine Betriebsschliessung oder überstürzte Redimensionierung nötig wird. Im Zuge des Rückgangs von Rüstungskäufen durch das EMD müssen deshalb in den betroffenen Rüstungsbetrieben die Voraussetzungen für die Umstellung auf die Produktion für zivile Märkte geschaffen werden. Der Bund hat die Verantwortung, alles zu tun, damit eine Umwandlung in private oder halbprivate Betriebe ohne Liquidation des industriellen Potentials möglich wird. Zu diesem Zweck sind jetzt schon Qualifikationsstrategien in den Betrieben in die Wege zu leiten.</p><p>Die Unterzeichner möchten den Bundesrat mit dieser Interpellation zur Entwicklung der Bekanntgabe einer Industriestrategie für Rüstungsunternehmen herausfordern.</p>
  • <p>In seiner Botschaft vom 17. Mai 1995 zum Bundesbeschluss über die Genehmigung einer Änderung der Verordnung über die Zuweisung der Ämter (EMD-Reorganisation 1995) kündigt der Bundesrat an, dass die vier neuen Materialkompetenzzentren, in die die Rüstungsbetriebe des Bundes eingegliedert werden, mittelfristig in eine neue rechtliche Struktur übergeführt werden sollen. Damit soll insbesondere ihr unternehmerischer Spielraum erhöht werden. Die Umwandlung der Rüstungsbetriebe in gemischtwirtschaftliche Unternehmungen des Privatrechts erfordert eine formelle gesetzliche Grundlage.</p><p>Das EMD wird dem Bundesrat später konkrete Anträge stellen. Im heutigen Zeitpunkt kann der Bundesrat die Fragen des Interpellanten nicht näher beantworten.</p><p>Die Information der Standortkantone und Gemeinden, der Belegschaft und der Arbeitnehmerorganisationen ist dem Bundesrat ein zentrales Anliegen. Die Orientierung aller Interessierten wird rechtzeitig und stufengerecht erfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das EMD beabsichtigt, die Rüstungsbetriebe des Bundes in den nächsten zwei bis drei Jahren in eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft unter privatem Recht überzuführen und diese später an private Mehrheitsaktionäre zu übertragen.</p><p>Diese tiefgreifende Veränderung der Rüstungsunternehmen ist von grosser regionalwirtschaftlicher Tragweite für das Berner Oberland, namentlich für die Region Thun, und für den Kanton Uri.</p><p>Wir bitten den Bundesrat um detaillierte Auskunft zu folgenden Fragen:</p><p>1. Wie sieht der Fahrplan für die Umwandlung der Rüstungsbetriebe in Aktiengesellschaften und für die spätere Beteiligung Privater aus?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Behörden der Standortgemeinden (z. B. der Stadt Thun), des Standortkantons, sowie die Belegschaft und die Arbeitnehmervertretungen unverzüglich über die Pläne des EMD zu orientieren? Ist er bereit, diese in einer Arbeitsgruppe zur Privatisierung in den Entscheidungsprozess einzubeziehen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, den Rüstungsunternehmen für die ersten Jahre nach der Umwandlung in die Aktiengesellschaft ein bestimmtes Auftragsvolumen seitens des Bundes zu garantieren, damit ihnen ein geordneter Rückzug aus der Produktion von Rüstungsgütern möglich wird?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, diese Rüstungsbetriebe mit innerbetrieblichen Qualifikationsprogrammen (Weiterbildung, Umschulung, Ausbildung) für die spätere Umstellung auf die Produktion ziviler Güter vorzubereiten? Ist er bereit, unter Umständen auch in Anwendung des Pilotartikels im Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig), den von Entlassung bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Qualifizierung in einer Transferorganisation nach dem Vorbild der österreichischen Arbeitsstiftung oder in einem Gründerzentrum zu ermöglichen?</p><p>5. Wie gedenkt der Bundesrat vorzugehen, damit eine externe Beteiligung durch solche industrielle Partner eingeleitet wird, welche Gewähr für eine Weiterführung der Rüstungsbetriebe als industrielle Unternehmungen bieten kann?</p>
  • Umwandlung und Privatisierung der Rüstungsbetriebe des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Privatisierung von Rüstungsbetrieben ist von grosser regionalwirtschaftlicher Tragweite für Rüstungsregionen wie Thun, Interlaken/Haslital oder den Kanton Uri. Deshalb ist eine Industriestrategie für die betroffenen Rüstungsunternehmen gefragt.</p><p>Der Bund darf sich nicht durch einen schockartigen Rückzug aus den Rüstungsbetrieben aus der Verantwortung stehlen und damit in Kauf nehmen, dass nach der Privatisierung eine Betriebsschliessung oder überstürzte Redimensionierung nötig wird. Im Zuge des Rückgangs von Rüstungskäufen durch das EMD müssen deshalb in den betroffenen Rüstungsbetrieben die Voraussetzungen für die Umstellung auf die Produktion für zivile Märkte geschaffen werden. Der Bund hat die Verantwortung, alles zu tun, damit eine Umwandlung in private oder halbprivate Betriebe ohne Liquidation des industriellen Potentials möglich wird. Zu diesem Zweck sind jetzt schon Qualifikationsstrategien in den Betrieben in die Wege zu leiten.</p><p>Die Unterzeichner möchten den Bundesrat mit dieser Interpellation zur Entwicklung der Bekanntgabe einer Industriestrategie für Rüstungsunternehmen herausfordern.</p>
    • <p>In seiner Botschaft vom 17. Mai 1995 zum Bundesbeschluss über die Genehmigung einer Änderung der Verordnung über die Zuweisung der Ämter (EMD-Reorganisation 1995) kündigt der Bundesrat an, dass die vier neuen Materialkompetenzzentren, in die die Rüstungsbetriebe des Bundes eingegliedert werden, mittelfristig in eine neue rechtliche Struktur übergeführt werden sollen. Damit soll insbesondere ihr unternehmerischer Spielraum erhöht werden. Die Umwandlung der Rüstungsbetriebe in gemischtwirtschaftliche Unternehmungen des Privatrechts erfordert eine formelle gesetzliche Grundlage.</p><p>Das EMD wird dem Bundesrat später konkrete Anträge stellen. Im heutigen Zeitpunkt kann der Bundesrat die Fragen des Interpellanten nicht näher beantworten.</p><p>Die Information der Standortkantone und Gemeinden, der Belegschaft und der Arbeitnehmerorganisationen ist dem Bundesrat ein zentrales Anliegen. Die Orientierung aller Interessierten wird rechtzeitig und stufengerecht erfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das EMD beabsichtigt, die Rüstungsbetriebe des Bundes in den nächsten zwei bis drei Jahren in eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft unter privatem Recht überzuführen und diese später an private Mehrheitsaktionäre zu übertragen.</p><p>Diese tiefgreifende Veränderung der Rüstungsunternehmen ist von grosser regionalwirtschaftlicher Tragweite für das Berner Oberland, namentlich für die Region Thun, und für den Kanton Uri.</p><p>Wir bitten den Bundesrat um detaillierte Auskunft zu folgenden Fragen:</p><p>1. Wie sieht der Fahrplan für die Umwandlung der Rüstungsbetriebe in Aktiengesellschaften und für die spätere Beteiligung Privater aus?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Behörden der Standortgemeinden (z. B. der Stadt Thun), des Standortkantons, sowie die Belegschaft und die Arbeitnehmervertretungen unverzüglich über die Pläne des EMD zu orientieren? Ist er bereit, diese in einer Arbeitsgruppe zur Privatisierung in den Entscheidungsprozess einzubeziehen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, den Rüstungsunternehmen für die ersten Jahre nach der Umwandlung in die Aktiengesellschaft ein bestimmtes Auftragsvolumen seitens des Bundes zu garantieren, damit ihnen ein geordneter Rückzug aus der Produktion von Rüstungsgütern möglich wird?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, diese Rüstungsbetriebe mit innerbetrieblichen Qualifikationsprogrammen (Weiterbildung, Umschulung, Ausbildung) für die spätere Umstellung auf die Produktion ziviler Güter vorzubereiten? Ist er bereit, unter Umständen auch in Anwendung des Pilotartikels im Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig), den von Entlassung bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Qualifizierung in einer Transferorganisation nach dem Vorbild der österreichischen Arbeitsstiftung oder in einem Gründerzentrum zu ermöglichen?</p><p>5. Wie gedenkt der Bundesrat vorzugehen, damit eine externe Beteiligung durch solche industrielle Partner eingeleitet wird, welche Gewähr für eine Weiterführung der Rüstungsbetriebe als industrielle Unternehmungen bieten kann?</p>
    • Umwandlung und Privatisierung der Rüstungsbetriebe des Bundes

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