Sicherstellung der wettbewerbsorientierten Auftragsvergabe bei der Neat
- ShortId
-
95.3339
- Id
-
19953339
- Updated
-
25.06.2025 02:04
- Language
-
de
- Title
-
Sicherstellung der wettbewerbsorientierten Auftragsvergabe bei der Neat
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Sowohl in der Botschaft zur Neat (Alpentransitbeschluss vom 4.10.1991, Art. 13) als auch in der Erklärung des Bundesrates in den vorberatenden Kommissionen und im Parlament wurde eine wettbewerbsorientierte Auftragsvergabe der Neat-Bauwerke in Aussicht gestellt. Gewisse bisherige Erfahrungen und Vorkommnisse sind Indizien genug, dass eine strenge Wettbewerbsorientierung der Auftragsvergabe noch nicht gewährleistet ist.</p><p>Der Bund muss durch geeignete institutionelle Massnahmen sicherstellen, dass die Jurierung und die Auftragsvergabe klar nach Wettbewerbskriterien erfolgen. Wenn dies nicht garantiert ist, fallen die zusätzlichen Kosten auf den Bund zurück.</p><p>1. Die Preisvergleiche bei der Auftragsvergabe für die vorbereitenden Ingenieurarbeiten haben gezeigt, dass die Offerten der berücksichtigten Firmen rund 20 Millionen Franken teurer waren als die Offerten der preisgünstigsten Anbieter (rund 50 Mio. statt 30 Mio. Franken). Die Mehrkosten der Zuschlagsofferten dieser Ingenieuraufträge wurden nachträglich mit Qualitätsmerkmalen begründet. Offensichtlich wurden nicht die preisgünstigsten Offerten berücksichtigt. Eine klare Trennung von Qualitätsanforderungen und Offertpreisen in zwei Evaluationsstufen wurde nicht vorgenommen.</p><p>2. Die bisherige Submissionspraxis besonders im Kanton Bern hat gezeigt, dass die Vergabe grosser öffentlicher Aufträge oft nach undurchsichtigen, korporativstaatlichen Kriterien erfolgt. Die bernische Submissionspraxis ist vom Primat des Gebietsschutzes geprägt, und die einseitige parteipolitische Zusammensetzung der Entscheidgremien im Falle des Lötschbergastes der Neat deutet nicht auf einen Praxiswandel hin.</p><p>3. In seiner Antwort auf die Interpellation 94.3236 (Strahm Rudolf, Vergabe von Neat-Bauaufträgen) schreibt der Bundesrat, der Einsatz eines weiteren Überwachungsorgans erübrige sich, weil das Bundesamt für Verkehr und die Stabsstelle für Kontrolle und Koordination für die Sicherung des Wettbewerbs zuständig seien. Mit dem vorliegenden Postulat fordern wir nicht ein neues Überwachungsorgan, sondern den Einbezug externer und unabhängiger Experten bei der Jurierung. Ein transparentes Auswahlverfahren liegt gewiss auch im Interesse der Bauherrschaft, da ja öffentliche Gelder herangezogen werden und deren Verwendung in der Öffentlichkeit legitimiert werden muss.</p><p>4. Dem Risikomanagement ist beim Milliardenprojekt Neat besondere Beachtung zu schenken. Öfters entstehen grosse Kostenrisiken an den sogenannten Schnittstellen von Grossbauprojekten (zeitliche Schnittstellen zwischen den Baulosen, technische Schnittstellen zwischen verschiedenen Auftragnehmern usw.). Es wäre immerhin zu prüfen, grössere Baulose oder das Gesamtprojekt einem Konsortium zu übertragen, welches kollektiv für die Bauausführung haftet und dank der Solidarhaftung auch die Schnittstellenrisiken auf die Auftragnehmer verteilt. Es ist auch zu prüfen, ob für solche Grossbauten, die sich über eine so lange Zeit hinweg abwickeln, nicht eine Spezialfirma für das Risikomanagement beigezogen werden sollte.</p>
- <p>Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, in bezug auf die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe für die Projektierung und den Bau der Neat die zwei vom Postulanten beantragten Massnahmen zu prüfen.</p><p>Er stellt jedoch fest, dass die Auswahlverfahren gemäss geltenden Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäss durchgeführt werden. Zudem haben sich sowohl die für die Vergabe zuständigen Stellen (Auswahlkommission und Bahnen) seit jeher um eine transparente und wettbewerbsorientierte Auftragsvergabe bemüht. Im übrigen haben sich sowohl die Finanzdelegation und die Finanzkommissionen als auch die Geschäftsprüfungskommissionen eingehend mit der Thematik befasst.</p> Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, in bezug auf die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe für die Projektierung und den Bau der Neat, die zwei vom Postulanten beantragten Massnahmen zu prüfen. Er stellt jedoch fest, dass die Auswahlverfahren gemäss geltenden Richtlinien und gestzlichen Bestimmungen orednungsgemäss durchgeführt wurden. Zudem haben sich sowohl die für die Vergaben zuständigen Stellen (Auswahlkommission und Bahnen) seit jeher um eine transparente und wettbewerbsorientierte Auftragsvergabe bemüht. Im übrigen haben sich sowohl die Finanzdelegation und -kommission als auch die Geschäftsprüfungskommission eingehend mit der Thematik befasst.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu prüfen und einzuleiten, damit die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe für die Projektierung und den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) aufgrund eines wirksamen Wettbewerbs abgewickelt werden kann. Ebenso sind Massnahmen zu prüfen, damit die Baurisiken vermindert und begrenzt werden können.</p><p>Insbesondere sind folgende Massnahmen zu prüfen:</p><p>1. In den Gremien (Auswahlkommissionen), die für die SBB und die BLS die Auftragsvergabe vorbereiten und Anträge stellen, sollen je drei unabhängige, aussenstehende Sachverständige, die vom Bund ernannt werden, Einsitz nehmen.</p><p>2. Durch ein gezieltes Risikomanagement und mittels Solidarhaftung der Anbieter (Konsortium) sollen die Erstellungsrisiken begrenzt und auf die Baufirmen verteilt werden.</p>
- Sicherstellung der wettbewerbsorientierten Auftragsvergabe bei der Neat
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Sowohl in der Botschaft zur Neat (Alpentransitbeschluss vom 4.10.1991, Art. 13) als auch in der Erklärung des Bundesrates in den vorberatenden Kommissionen und im Parlament wurde eine wettbewerbsorientierte Auftragsvergabe der Neat-Bauwerke in Aussicht gestellt. Gewisse bisherige Erfahrungen und Vorkommnisse sind Indizien genug, dass eine strenge Wettbewerbsorientierung der Auftragsvergabe noch nicht gewährleistet ist.</p><p>Der Bund muss durch geeignete institutionelle Massnahmen sicherstellen, dass die Jurierung und die Auftragsvergabe klar nach Wettbewerbskriterien erfolgen. Wenn dies nicht garantiert ist, fallen die zusätzlichen Kosten auf den Bund zurück.</p><p>1. Die Preisvergleiche bei der Auftragsvergabe für die vorbereitenden Ingenieurarbeiten haben gezeigt, dass die Offerten der berücksichtigten Firmen rund 20 Millionen Franken teurer waren als die Offerten der preisgünstigsten Anbieter (rund 50 Mio. statt 30 Mio. Franken). Die Mehrkosten der Zuschlagsofferten dieser Ingenieuraufträge wurden nachträglich mit Qualitätsmerkmalen begründet. Offensichtlich wurden nicht die preisgünstigsten Offerten berücksichtigt. Eine klare Trennung von Qualitätsanforderungen und Offertpreisen in zwei Evaluationsstufen wurde nicht vorgenommen.</p><p>2. Die bisherige Submissionspraxis besonders im Kanton Bern hat gezeigt, dass die Vergabe grosser öffentlicher Aufträge oft nach undurchsichtigen, korporativstaatlichen Kriterien erfolgt. Die bernische Submissionspraxis ist vom Primat des Gebietsschutzes geprägt, und die einseitige parteipolitische Zusammensetzung der Entscheidgremien im Falle des Lötschbergastes der Neat deutet nicht auf einen Praxiswandel hin.</p><p>3. In seiner Antwort auf die Interpellation 94.3236 (Strahm Rudolf, Vergabe von Neat-Bauaufträgen) schreibt der Bundesrat, der Einsatz eines weiteren Überwachungsorgans erübrige sich, weil das Bundesamt für Verkehr und die Stabsstelle für Kontrolle und Koordination für die Sicherung des Wettbewerbs zuständig seien. Mit dem vorliegenden Postulat fordern wir nicht ein neues Überwachungsorgan, sondern den Einbezug externer und unabhängiger Experten bei der Jurierung. Ein transparentes Auswahlverfahren liegt gewiss auch im Interesse der Bauherrschaft, da ja öffentliche Gelder herangezogen werden und deren Verwendung in der Öffentlichkeit legitimiert werden muss.</p><p>4. Dem Risikomanagement ist beim Milliardenprojekt Neat besondere Beachtung zu schenken. Öfters entstehen grosse Kostenrisiken an den sogenannten Schnittstellen von Grossbauprojekten (zeitliche Schnittstellen zwischen den Baulosen, technische Schnittstellen zwischen verschiedenen Auftragnehmern usw.). Es wäre immerhin zu prüfen, grössere Baulose oder das Gesamtprojekt einem Konsortium zu übertragen, welches kollektiv für die Bauausführung haftet und dank der Solidarhaftung auch die Schnittstellenrisiken auf die Auftragnehmer verteilt. Es ist auch zu prüfen, ob für solche Grossbauten, die sich über eine so lange Zeit hinweg abwickeln, nicht eine Spezialfirma für das Risikomanagement beigezogen werden sollte.</p>
- <p>Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, in bezug auf die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe für die Projektierung und den Bau der Neat die zwei vom Postulanten beantragten Massnahmen zu prüfen.</p><p>Er stellt jedoch fest, dass die Auswahlverfahren gemäss geltenden Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäss durchgeführt werden. Zudem haben sich sowohl die für die Vergabe zuständigen Stellen (Auswahlkommission und Bahnen) seit jeher um eine transparente und wettbewerbsorientierte Auftragsvergabe bemüht. Im übrigen haben sich sowohl die Finanzdelegation und die Finanzkommissionen als auch die Geschäftsprüfungskommissionen eingehend mit der Thematik befasst.</p> Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, in bezug auf die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe für die Projektierung und den Bau der Neat, die zwei vom Postulanten beantragten Massnahmen zu prüfen. Er stellt jedoch fest, dass die Auswahlverfahren gemäss geltenden Richtlinien und gestzlichen Bestimmungen orednungsgemäss durchgeführt wurden. Zudem haben sich sowohl die für die Vergaben zuständigen Stellen (Auswahlkommission und Bahnen) seit jeher um eine transparente und wettbewerbsorientierte Auftragsvergabe bemüht. Im übrigen haben sich sowohl die Finanzdelegation und -kommission als auch die Geschäftsprüfungskommission eingehend mit der Thematik befasst.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu prüfen und einzuleiten, damit die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe für die Projektierung und den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) aufgrund eines wirksamen Wettbewerbs abgewickelt werden kann. Ebenso sind Massnahmen zu prüfen, damit die Baurisiken vermindert und begrenzt werden können.</p><p>Insbesondere sind folgende Massnahmen zu prüfen:</p><p>1. In den Gremien (Auswahlkommissionen), die für die SBB und die BLS die Auftragsvergabe vorbereiten und Anträge stellen, sollen je drei unabhängige, aussenstehende Sachverständige, die vom Bund ernannt werden, Einsitz nehmen.</p><p>2. Durch ein gezieltes Risikomanagement und mittels Solidarhaftung der Anbieter (Konsortium) sollen die Erstellungsrisiken begrenzt und auf die Baufirmen verteilt werden.</p>
- Sicherstellung der wettbewerbsorientierten Auftragsvergabe bei der Neat
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