Überdimensionierte Gemeinschaftszollanlage Tägermoos bei Kreuzlingen
- ShortId
-
95.3340
- Id
-
19953340
- Updated
-
10.04.2024 13:20
- Language
-
de
- Title
-
Überdimensionierte Gemeinschaftszollanlage Tägermoos bei Kreuzlingen
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit Jahren wird in der Region Kreuzlingen-Konstanz-Tägerwilen um die Grösse der neu zu bauenden Gemeinschaftszollanlage (GZA) Tägermoos verhandelt. Die Interessengruppen der Region (Gemeinden, Umweltschutzorganisationen, Kleingärtnervereinigungen, Gärtnereien) streben einen möglichst umweltschonenden Minimalausbau an. In Gesprächen mit dem Kanton hatte man sich auf eine Gesamtanlage von 5,5 Hektaren geeinigt. Die Zollbehörden haben sich kaum auf die Argumente der Region eingelassen und präsentieren nun einen Ausbau mit einem Flächenbedarf von 8 Hektaren und mehr als einer Verdoppelung der LKW-Parkplätze im möglichen Vollausbau.</p><p>Dabei scheinen von den Zollbehörden folgende Aspekte nicht beachtet oder für die schweizerische und regionale Umwelt-, Verkehrs-, Finanz- und Europapolitik anders gewichtet zu werden:</p><p>- Umwelt- und verkehrspolitische Aspekte:</p><p>Strassen bringen immer zusätzliche Umweltbelastungen. Der Bodensee ist das grösste Trinkwasserreservoir in Europa. LKW-Transporte mit Gefahrengut gefährden zusätzlich die Trinkwasserversorgung von 4 Millionen Menschen. Das Tägermoos ist die grüne Lunge des Altstadtteils von Konstanz und Kreuzlingen und wird von über 1000 Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern und 20 Vollerwerbsgärtnereien genutzt.</p><p>Die GZA Tägermoos wird nie ein Autobahnzollhof werden, denn der Strassenanschluss auf deutscher Seite wird eine vierspurige Bundesstrasse bleiben. Mit der gleichen Ausgangslage an der österreichisch-schweizerischen Grenze braucht die österreichische Zollanlage einen Flächenbedarf von nur 3,5 Hektaren.</p><p>Aus dem gleichen Grund trifft auch nicht zu, dass die N 7 mit Zollanlage Kreuzlingen und Konstanz vom Durchgangsverkehr entlastet wird. Zählungen in der Region haben ergeben, dass 70 Prozent Ziel- und Quellverkehr und nur 30 Prozent Durchgangsverkehr sind.</p><p>Die Gemeinschaftszollanlage sollte deshalb möglichst nur für die regionalen Bedürfnisse ausgebaut werden. Die Schaffung neuer Zollkapazitäten für den Güterverkehr würde zusätzlichen internationalen LKW-Verkehr anziehen. Damit widerspricht dieser Ausbau der von der schweizerischen Bevölkerung angenommenen Alpen-Initiative, da damit unter anderem ein Schleichweg über die N 13 - San Bernardino nach Italien - eröffnet würde.</p><p>- Integrations- und finanzpolitische Aspekte:</p><p>Angesichts des offenen schweizerischen Integrationsprozesses und des klaren Verfassungsauftrages durch die Alpen-Initiative sollten Investitionen der öffentlichen Hand in grosse Erweiterungen von Zollanlagen zurückgestellt oder reduziert werden. Auch die schlechte Finanzlage des Bundes weist in diese Richtung. Bei der Zollanlage Tägermoos könnte der Bundesrat mit der Forderung, bei den Bundesbauten bis zu 20 Prozent Einsparungen zu erreichen, ohne Einbusse am Projekt Ernst machen und erst noch der regionalen Umwelt einen Dienst erweisen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich schon bei der Beantwortung der Interpellation Onken vom 19. Juni 1990 (90.578) und der Einfachen Anfrage Schmid Peter vom 21. Juni 1990 (90.1104) wie auch in der Fragestunde vom 19. Juni 1995 (95.5117, Frage Schmid Peter) zu Planung und Bau der Gemeinschaftszollanlage (GZA) an der Nationalstrasse N 7 in Tägermoos geäussert. Die damaligen Aussagen sind weiterhin massgebend. Insbesondere geht der Bundesrat weiterhin davon aus, dass die Kapazität dieser GZA den prognostizierten Verkehrsmengen zu genügen hat und die Anlage an dieser kostspieligen Strassenverbindung nicht zum hemmenden Nadelöhr werden darf. Im übrigen sei auch nochmals darauf hingewiesen, dass die von der Interpellantin angeführten 5,5 Hektaren - die Forderung verschiedener Kreise für eine maximale Dimensionierung der GZA - auf eine ausländische Studie aus dem Jahre 1984 zurückzuführen sind. Diese Planungsgrundlagen sind durch die zwischenzeitliche Verkehrsentwicklung überholt worden.</p><p>Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die deutschen und schweizerischen Zollbehörden haben die Grösse der zu bauenden GZA im Laufe der langen Planungszeit, zusammen mit den Strassenbaubehörden und unter Beizug von Verkehrsexperten, mehrmals überprüft und den neuesten Erkenntnissen angepasst. Verschiedene Bereiche sind dabei massgeblich reduziert worden.</p><p>Um den betrieblichen und verkehrstechnischen Anforderungen nach der Eröffnung der neuen Strassenverbindung zu genügen, erachten die Zollverwaltungen LKW-Stauräume mit etwa 90 Standplätzen als erforderlich. Dabei wird in Kauf genommen, dass sich zu Spitzenzeiten Rückstaus bilden. Für diese Ausbaugrösse ist die GZA vom Kanton Thurgau öffentlich aufgelegt worden. Sollte sich mittel- bis langfristig eine Erweiterung des Standplatzangebotes als notwendig erweisen, ist ein Ausbau der Stauräume auf maximal 140 Standplätze geplant. Hiefür wird vorerst lediglich das erforderliche Land reserviert. Ein Ausbau wäre mit einem neuen Auflageverfahren verbunden.</p><p>Angesichts des politischen Umfeldes und da anderseits nicht ganz auszuschliessen ist, dass sich bis zum Baubeginn der GZA Anhaltspunkte ergeben, die auch eine noch kleinere Ausbaustufe erlauben, haben sich die beiden Zollverwaltungen, im Einvernehmen mit dem Kanton Thurgau, verpflichtet, vorerst höchstens 70 Standplätze zu bauen. Sollten die Stauräume nach deren Inbetriebnahme jedoch nicht genügen, muss ein Ausbau auf etwa 90 Standplätze ohne ein neues, unter Umständen sehr zeitaufwendiges Auflageverfahren möglich sein.</p><p>Die öffentliche Auflage von nur 60 LKW-Standplätzen, wie sie von verschiedenen Kreisen gefordert wurde, schränkt die Handlungsfreiheit in einem nicht zu verantwortenden Masse ein. 60 Standplätze genügen aus heutiger Sicht den betrieblichen und verkehrstechnischen Bedürfnissen nicht. Die Verkehrssicherheit würde zeitweise in unverantwortbarer Weise gefährdet.</p><p>Der Bundesrat stimmt dieser Planung der Zollverwaltung zu.</p><p>2. Die zurückhaltende und immer wieder aktualisierte Bedarfsschätzung, auf der die Planung basiert, sowie der nur bei zwingender Notwendigkeit beabsichtigte etappenweise Ausbau der GZA, sollen sicherstellen, dass Zollinfrastrukturen nicht auf Vorrat gebaut werden und diese, wie auch die Nationalstrasse, der jeweiligen Entwicklung entsprechend funktionstüchtig sind. Dieses Ziel steht im Einklang mit der schweizerischen Verkehrspolitik.</p><p>Die Umsetzung der Alpen-Initiative wird sich weder bei den heutigen Grenzübergängen im Raum Kreuzlingen noch bei der geplanten GZA spürbar auswirken, da hier der Anteil an alpenquerendem Schwerverkehr schon heute bedeutungslos ist.</p><p>3. Der Bundesrat teilt die Meinung der Interpellantin, dass gerade auch angesichts der integrationspolitischen Situation nur unbedingt notwendige Investitionen getätigt werden sollen. Er ist jedoch der Auffassung, dass das von den Planungsorganen beabsichtigte Vorgehen dieser Zielvorstellung entspricht.</p><p>4. Der Bundesrat erachtet, wie vorstehend teils schon ausgeführt, die Bauvorlage für die GZA weder als überdimensioniert noch als umwelt- und verkehrspolitisch schlecht abgestützt. Den Belangen des Umweltschutzes und der Landschaftspflege wurden bei der Projektauswahl besondere Beachtung geschenkt. Das von der Wettbewerbsjury zur Weiterbearbeitung empfohlene Projekt vermochte gerade in dieser Hinsicht und wegen der Möglichkeit einer allenfalls befristeten Nutzung am besten zu genügen.</p><p>Die Vorgaben an die Planer verlangen, dass die projektierten Anlagen kurzfristig und bis zum letztmöglichen Zeitpunkt neuen Erkenntnissen anzupassen sind und die Bauweise, die Materialien sowie der Ausbaustandard einer möglicherweise beschränkten Nutzungsdauer Rechnung zu tragen haben. Auch soll, wie schon dargelegt, der Bau in Etappen erfolgen. Diese Rahmenbedingungen bilden gute Voraussetzungen, um bei diesem Bauvorhaben das vom Bundesrat angestrebte Ziel der Einsparung von Baukosten zu erreichen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der Auflage der letzten vier Kilometer Autobahn N 7 bis zur deutschen Grenze und der Gemeinschaftszollanlage (GZA) Tägermoos bei Kreuzlingen/Konstanz ersuche ich den Bundesrat, mir folgende Auskunft zu erteilen:</p><p>1. Wie begründet der Bundesrat den Unterschied zwischen den 90 LKW-Parkplätzen im Ausbau (140 im Vollausbau) des von der Eidgenössischen Zollverwaltung aufgelegten Bauvorhabens der GZA Tägermoos und den von der Region (Gemeinden Kreuzlingen, Konstanz und Tägerwilen, den Umweltschutzorganisationen und Kleingärtnerverbänden und teilweise des Kantons) als genügend ausgewiesenen 60 LKW-Parkplätzen?</p><p>2. Widerspricht das von der Eidgenössischen Zollverwaltung aufgelegte Bauvorhaben mit einer solch schwergewichtigen Zunahme der LKW-Parkplätze und damit des Güterstrassenverkehrs nicht der schweizerischen Verkehrspolitik nach der Annahme der Alpen-Initiative, die Güter im Transitverkehr von der Strasse auf die Schiene zu bringen?</p><p>3. Sollten sich die Investitionen des Bundes für Zollanlagen angesichts der integrationspolitisch offenen Lage und eines möglichen späteren Beitritts zur Europäischen Union im Augenblick nicht auf das Minimum beschränken?</p><p>4. Wie vereinbart der Bundesrat das Festhalten der Eidgenössischen Zollverwaltung an einer überdimensionierten und umwelt- und verkehrspolitisch schlecht abgestützten Bauvorlage mit dem Bestreben, bei den zivilen Bundesbauten Einsparungen bis zu 20 Prozent der Baukosten zu erreichen?</p>
- Überdimensionierte Gemeinschaftszollanlage Tägermoos bei Kreuzlingen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit Jahren wird in der Region Kreuzlingen-Konstanz-Tägerwilen um die Grösse der neu zu bauenden Gemeinschaftszollanlage (GZA) Tägermoos verhandelt. Die Interessengruppen der Region (Gemeinden, Umweltschutzorganisationen, Kleingärtnervereinigungen, Gärtnereien) streben einen möglichst umweltschonenden Minimalausbau an. In Gesprächen mit dem Kanton hatte man sich auf eine Gesamtanlage von 5,5 Hektaren geeinigt. Die Zollbehörden haben sich kaum auf die Argumente der Region eingelassen und präsentieren nun einen Ausbau mit einem Flächenbedarf von 8 Hektaren und mehr als einer Verdoppelung der LKW-Parkplätze im möglichen Vollausbau.</p><p>Dabei scheinen von den Zollbehörden folgende Aspekte nicht beachtet oder für die schweizerische und regionale Umwelt-, Verkehrs-, Finanz- und Europapolitik anders gewichtet zu werden:</p><p>- Umwelt- und verkehrspolitische Aspekte:</p><p>Strassen bringen immer zusätzliche Umweltbelastungen. Der Bodensee ist das grösste Trinkwasserreservoir in Europa. LKW-Transporte mit Gefahrengut gefährden zusätzlich die Trinkwasserversorgung von 4 Millionen Menschen. Das Tägermoos ist die grüne Lunge des Altstadtteils von Konstanz und Kreuzlingen und wird von über 1000 Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern und 20 Vollerwerbsgärtnereien genutzt.</p><p>Die GZA Tägermoos wird nie ein Autobahnzollhof werden, denn der Strassenanschluss auf deutscher Seite wird eine vierspurige Bundesstrasse bleiben. Mit der gleichen Ausgangslage an der österreichisch-schweizerischen Grenze braucht die österreichische Zollanlage einen Flächenbedarf von nur 3,5 Hektaren.</p><p>Aus dem gleichen Grund trifft auch nicht zu, dass die N 7 mit Zollanlage Kreuzlingen und Konstanz vom Durchgangsverkehr entlastet wird. Zählungen in der Region haben ergeben, dass 70 Prozent Ziel- und Quellverkehr und nur 30 Prozent Durchgangsverkehr sind.</p><p>Die Gemeinschaftszollanlage sollte deshalb möglichst nur für die regionalen Bedürfnisse ausgebaut werden. Die Schaffung neuer Zollkapazitäten für den Güterverkehr würde zusätzlichen internationalen LKW-Verkehr anziehen. Damit widerspricht dieser Ausbau der von der schweizerischen Bevölkerung angenommenen Alpen-Initiative, da damit unter anderem ein Schleichweg über die N 13 - San Bernardino nach Italien - eröffnet würde.</p><p>- Integrations- und finanzpolitische Aspekte:</p><p>Angesichts des offenen schweizerischen Integrationsprozesses und des klaren Verfassungsauftrages durch die Alpen-Initiative sollten Investitionen der öffentlichen Hand in grosse Erweiterungen von Zollanlagen zurückgestellt oder reduziert werden. Auch die schlechte Finanzlage des Bundes weist in diese Richtung. Bei der Zollanlage Tägermoos könnte der Bundesrat mit der Forderung, bei den Bundesbauten bis zu 20 Prozent Einsparungen zu erreichen, ohne Einbusse am Projekt Ernst machen und erst noch der regionalen Umwelt einen Dienst erweisen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich schon bei der Beantwortung der Interpellation Onken vom 19. Juni 1990 (90.578) und der Einfachen Anfrage Schmid Peter vom 21. Juni 1990 (90.1104) wie auch in der Fragestunde vom 19. Juni 1995 (95.5117, Frage Schmid Peter) zu Planung und Bau der Gemeinschaftszollanlage (GZA) an der Nationalstrasse N 7 in Tägermoos geäussert. Die damaligen Aussagen sind weiterhin massgebend. Insbesondere geht der Bundesrat weiterhin davon aus, dass die Kapazität dieser GZA den prognostizierten Verkehrsmengen zu genügen hat und die Anlage an dieser kostspieligen Strassenverbindung nicht zum hemmenden Nadelöhr werden darf. Im übrigen sei auch nochmals darauf hingewiesen, dass die von der Interpellantin angeführten 5,5 Hektaren - die Forderung verschiedener Kreise für eine maximale Dimensionierung der GZA - auf eine ausländische Studie aus dem Jahre 1984 zurückzuführen sind. Diese Planungsgrundlagen sind durch die zwischenzeitliche Verkehrsentwicklung überholt worden.</p><p>Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Die deutschen und schweizerischen Zollbehörden haben die Grösse der zu bauenden GZA im Laufe der langen Planungszeit, zusammen mit den Strassenbaubehörden und unter Beizug von Verkehrsexperten, mehrmals überprüft und den neuesten Erkenntnissen angepasst. Verschiedene Bereiche sind dabei massgeblich reduziert worden.</p><p>Um den betrieblichen und verkehrstechnischen Anforderungen nach der Eröffnung der neuen Strassenverbindung zu genügen, erachten die Zollverwaltungen LKW-Stauräume mit etwa 90 Standplätzen als erforderlich. Dabei wird in Kauf genommen, dass sich zu Spitzenzeiten Rückstaus bilden. Für diese Ausbaugrösse ist die GZA vom Kanton Thurgau öffentlich aufgelegt worden. Sollte sich mittel- bis langfristig eine Erweiterung des Standplatzangebotes als notwendig erweisen, ist ein Ausbau der Stauräume auf maximal 140 Standplätze geplant. Hiefür wird vorerst lediglich das erforderliche Land reserviert. Ein Ausbau wäre mit einem neuen Auflageverfahren verbunden.</p><p>Angesichts des politischen Umfeldes und da anderseits nicht ganz auszuschliessen ist, dass sich bis zum Baubeginn der GZA Anhaltspunkte ergeben, die auch eine noch kleinere Ausbaustufe erlauben, haben sich die beiden Zollverwaltungen, im Einvernehmen mit dem Kanton Thurgau, verpflichtet, vorerst höchstens 70 Standplätze zu bauen. Sollten die Stauräume nach deren Inbetriebnahme jedoch nicht genügen, muss ein Ausbau auf etwa 90 Standplätze ohne ein neues, unter Umständen sehr zeitaufwendiges Auflageverfahren möglich sein.</p><p>Die öffentliche Auflage von nur 60 LKW-Standplätzen, wie sie von verschiedenen Kreisen gefordert wurde, schränkt die Handlungsfreiheit in einem nicht zu verantwortenden Masse ein. 60 Standplätze genügen aus heutiger Sicht den betrieblichen und verkehrstechnischen Bedürfnissen nicht. Die Verkehrssicherheit würde zeitweise in unverantwortbarer Weise gefährdet.</p><p>Der Bundesrat stimmt dieser Planung der Zollverwaltung zu.</p><p>2. Die zurückhaltende und immer wieder aktualisierte Bedarfsschätzung, auf der die Planung basiert, sowie der nur bei zwingender Notwendigkeit beabsichtigte etappenweise Ausbau der GZA, sollen sicherstellen, dass Zollinfrastrukturen nicht auf Vorrat gebaut werden und diese, wie auch die Nationalstrasse, der jeweiligen Entwicklung entsprechend funktionstüchtig sind. Dieses Ziel steht im Einklang mit der schweizerischen Verkehrspolitik.</p><p>Die Umsetzung der Alpen-Initiative wird sich weder bei den heutigen Grenzübergängen im Raum Kreuzlingen noch bei der geplanten GZA spürbar auswirken, da hier der Anteil an alpenquerendem Schwerverkehr schon heute bedeutungslos ist.</p><p>3. Der Bundesrat teilt die Meinung der Interpellantin, dass gerade auch angesichts der integrationspolitischen Situation nur unbedingt notwendige Investitionen getätigt werden sollen. Er ist jedoch der Auffassung, dass das von den Planungsorganen beabsichtigte Vorgehen dieser Zielvorstellung entspricht.</p><p>4. Der Bundesrat erachtet, wie vorstehend teils schon ausgeführt, die Bauvorlage für die GZA weder als überdimensioniert noch als umwelt- und verkehrspolitisch schlecht abgestützt. Den Belangen des Umweltschutzes und der Landschaftspflege wurden bei der Projektauswahl besondere Beachtung geschenkt. Das von der Wettbewerbsjury zur Weiterbearbeitung empfohlene Projekt vermochte gerade in dieser Hinsicht und wegen der Möglichkeit einer allenfalls befristeten Nutzung am besten zu genügen.</p><p>Die Vorgaben an die Planer verlangen, dass die projektierten Anlagen kurzfristig und bis zum letztmöglichen Zeitpunkt neuen Erkenntnissen anzupassen sind und die Bauweise, die Materialien sowie der Ausbaustandard einer möglicherweise beschränkten Nutzungsdauer Rechnung zu tragen haben. Auch soll, wie schon dargelegt, der Bau in Etappen erfolgen. Diese Rahmenbedingungen bilden gute Voraussetzungen, um bei diesem Bauvorhaben das vom Bundesrat angestrebte Ziel der Einsparung von Baukosten zu erreichen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der Auflage der letzten vier Kilometer Autobahn N 7 bis zur deutschen Grenze und der Gemeinschaftszollanlage (GZA) Tägermoos bei Kreuzlingen/Konstanz ersuche ich den Bundesrat, mir folgende Auskunft zu erteilen:</p><p>1. Wie begründet der Bundesrat den Unterschied zwischen den 90 LKW-Parkplätzen im Ausbau (140 im Vollausbau) des von der Eidgenössischen Zollverwaltung aufgelegten Bauvorhabens der GZA Tägermoos und den von der Region (Gemeinden Kreuzlingen, Konstanz und Tägerwilen, den Umweltschutzorganisationen und Kleingärtnerverbänden und teilweise des Kantons) als genügend ausgewiesenen 60 LKW-Parkplätzen?</p><p>2. Widerspricht das von der Eidgenössischen Zollverwaltung aufgelegte Bauvorhaben mit einer solch schwergewichtigen Zunahme der LKW-Parkplätze und damit des Güterstrassenverkehrs nicht der schweizerischen Verkehrspolitik nach der Annahme der Alpen-Initiative, die Güter im Transitverkehr von der Strasse auf die Schiene zu bringen?</p><p>3. Sollten sich die Investitionen des Bundes für Zollanlagen angesichts der integrationspolitisch offenen Lage und eines möglichen späteren Beitritts zur Europäischen Union im Augenblick nicht auf das Minimum beschränken?</p><p>4. Wie vereinbart der Bundesrat das Festhalten der Eidgenössischen Zollverwaltung an einer überdimensionierten und umwelt- und verkehrspolitisch schlecht abgestützten Bauvorlage mit dem Bestreben, bei den zivilen Bundesbauten Einsparungen bis zu 20 Prozent der Baukosten zu erreichen?</p>
- Überdimensionierte Gemeinschaftszollanlage Tägermoos bei Kreuzlingen
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