Regionale Entwicklungsbanken. Kapitalerhöhungen und Reformen

ShortId
95.3346
Id
19953346
Updated
10.04.2024 12:11
Language
de
Title
Regionale Entwicklungsbanken. Kapitalerhöhungen und Reformen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aktuelle Situation</p><p>Die regionalen Entwicklungsbanken sind in ihren Regionen ähnlich gewichtige Kreditgeber wie die Weltbank. Die schweizerische Wirtschaft schafft sich mit der Beteiligung an den regionalen Entwicklungsbanken die Möglichkeit, an internationalen Ausschreibungen dieser Institutionen teilzunehmen. Von Behörden, Parlamenten und Entwicklungsorganisationen hingegen werden ihre Tätigkeiten kaum wahrgenommen, obwohl sie bis in jüngster Zeit mit den ähnlichen Problemen wie die Weltbank zu kämpfen hatten und sich wenig reformfreudig zeigten.</p><p>In der Folge des Wapenhans-Berichtes zur Projektqualität der Weltbankprojekte gaben auch die drei Entwicklungsbanken entsprechende Untersuchungen in Auftrag. Der sogenannte Knox Report zeigt für die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB), dass die AfDB keinerlei repräsentative Evaluationen der finanzierten Projekte durchführte; der Qureshi-Report stellt für die Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) fest, dass die IDB vielfach über keine verlässlichen Daten zur Projektqualität verfügt und der Schulz-Bericht, dass 60 Prozent der untersuchten Projekte der Asiatischen Entwicklungsbank (AsDB) erfolgreich, 30 Prozent weniger erfolgreich und 10 Prozent gescheitert seien. Wie bei der Weltbank wird als einer der Hauptgründe der schlechten Projektqualität der Druck innerhalb der Institutionen genannt, möglichst rasch Kapital in neue Projekte abfliessen zu lassen.</p><p>Die drei Berichte weisen ebenfalls auf die institutionellen Probleme der drei Regionalbanken hin. In der AfDB werden trotz eines gut dotierten Verwaltungsapparates die Projekte unzulänglich vorbereitet und kaum evaluiert. In der IDB herrscht eine formalistische Kontrollmentalität über konkrete Projektergebnisse vor, und in der AsDB leiden die Abklärung, Vorbereitung, Ueberwachung und Evaluation von Projekten vor allem unter dem Druck, neue Kredite möglichst rasch vorzulegen.</p><p>Mit 40 Milliarden US-Dollar Aufstockung soll die IDB im letzten Jahr ihr Kapital auf über 100 Milliarden erhöht, das Kapital der AsDB soll auf rund 46 Milliarden US-Dollar verdoppelt werden. Die Verhandlungen um die Aufstockung der AfDB sind wegen der schwierigen finanziellen Lage der Bank und Meinungsverschiedenheiten zwischen den afrikanischen und den Industrieländern blockiert.</p><p>Reformen</p><p>Einige wichtige Reformmassnahmen wurden bereits beschlossen und in Ansätzen umgesetzt (z.B. die Richtlinien über Umweltverträglichkeitsprüfungen oder über die Informationspolitik). Das Beispiel der Weltbank zeigt aber, wie gross der Schritt vom Anspruch zur Realisierung der Massnahmen ist.</p><p>Diese angekündigten Reformen dienen im Vorfeld der benötigten Kapitalaufstockungen vor allem zur Sicherstellung der Beitragszahlungen der Mitgliedländer. Die verlangte Summe der Aufstockungen ist genügend hoch, damit in absehbarer Zukunft keine zusätzlichen mehr benötigt werden. Deshalb sollten die Regierungen und nationalen Parlamente der Mitgliedländer die jetzige Gelegenheit nicht verstreichen lassen, ohne die Kapitalerhöhungen an die Umsetzung der beabsichtigten Reformen zu binden.</p><p>Der neue Rahmenkredit</p><p>Mit der Botschaft vom 31. Mai 1995 beantragt der Bundesrat einen neuen Rahmenkredit von insgesamt 800 Millionen Franken für die drei regionalen Entwicklungsbanken sowie die Multilaterale Investitionsgarantie-Agentur (MIGA). Für die insgesamt vorgesehenen Kapitalerhöhungen von 1102,1 Millionrn Franken an die Regionalbanken (IDB: 515.3 Mio.; AsDB: 186,8 Mio. und AfDB: 400 Mio.) kann ein Teil noch vom vorherigen Rahmenkredit aufgebracht werden. Davon werden lediglich 43,7 Millionen Franken direkt einzahlbar sein (IDB: 20 Mio.; AsDB: 3,7 Mio. und AfDB: 20 Mio.); das abrufbare Garantiekapital wird sich insgesamt auf 1058,4 Millionen Franken belaufen (IDB: 495,3 Mio.; AsDB 183,1 Mio. und AfDB: 380 Mio.).</p><p>Die Auszahlung der Kredite an alle drei Entwicklungsbanken sollte direkter an die Durchführung von Reformen im Interesse von lokalen Institutionen, Nichtregierungsorganisationen und betroffener Bevölkerungsgruppen und einer transparenten und professionellen Führung der Banken gekoppelt werden. Damit folgen die Kreditvergaben den gesetzlichen Anforderungen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, die öffentliche Gelder effizient zugunsten der ärmsten Bevölkerungsgruppen in den Ländern des Südens einzusetzen.</p><p>Der Bundesrat hat mehrere Male, so auch während der Debatte im Nationalrat über den Beitritt der Schweiz zu den Bretton-Woods-Institutionen betont, dass die multilateralen Verpflichtungen nicht zulasten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gehen soll. Diese hat aufgrund ihrer direkten Zusammenarbeit mit lokalen Partnern und Partnerinnen und einer besseren Mitsprache und Begleitung der Projekte eine breite Verankerung in der schweizerischen Bevölkerung. Deshalb soll das bisherige Gewicht der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit auch in Zukunft beibehalten werden.</p><p>Mit einem Bericht des Bundesrates über die aktuelle Politik der multilateralen Institutionen und die Rolle der Schweiz in diesen verschafft sich das Parlament zu neuen Kredittranchen vor der jeweiligen Budgetdebatte eine grössere Transparenz für Mitsprache und Abwägung der unterschiedlichen Finanzinstrumente der Entwicklungszusammenarbeit.</p>
  • <p>Verabschiedet, aber hier noch nicht erfasst</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Wie bei der Weltbank erhöhen die Mitgliederländer auch bei den regionalen Entwicklungsbanken periodisch das Eigenkapital. Das Parlament bewilligte seit 1979 zwei Rahmenkredite von insgesamt 1100 Millionen Franken. Mit der Botschaft vom 31. Mai 1995 ist ein auf absehbare Zeit letzter Rahmenkredit von insgesamt 800 Millionen Franken vorgesehen. Kapitalerhöhungen sind ein geeigneter Zeitpunkt, um längst fällige Reformschritte einzufordern.</p><p>In den letzten Jahren wurden angesichts der Kapitalerhöhungen Reformmassnahmen beschlossen, welche aber noch nicht in die Tat umgesetzt worden sind. Die jetzt geplanten Kapitalerhöhungen sind deshalb vorläufig die letzte Gelegenheit, die anstehenden Reformen an die Erhöhung der Mitgliederbeiträge zu knüpfen.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt:</p><p>a. den schweizerischen Beitrag an die Kapitalerhöhungen in Form von periodischen (jährlichen oder zweijährlichen) Tranchen zu bewilligen, welche an die Durchführung der institutionellen, sozialen und ökologischen Reformen gekoppelt werden sollen und</p><p>b. die Genehmigung der periodischen Beiträge an die regionalen Entwicklungsbanken auf die Erfordernisse der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit abzustimmen und</p><p>c. den Räten zu diesem Zwecke rechtzeitig vor der jeweiligen Budgetdebatte einen Bericht über</p><p>- die Politik sämtlicher internationaler Finanzinstitutionen (regionale Entwicklungsbanken, IWF und Weltbank) und</p><p>- die Rolle der Schweiz in diesen zu unterbreiten. (Eine mögliche Form könnte ein Bericht im Anhang des Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik sein.)</p>
  • Regionale Entwicklungsbanken. Kapitalerhöhungen und Reformen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aktuelle Situation</p><p>Die regionalen Entwicklungsbanken sind in ihren Regionen ähnlich gewichtige Kreditgeber wie die Weltbank. Die schweizerische Wirtschaft schafft sich mit der Beteiligung an den regionalen Entwicklungsbanken die Möglichkeit, an internationalen Ausschreibungen dieser Institutionen teilzunehmen. Von Behörden, Parlamenten und Entwicklungsorganisationen hingegen werden ihre Tätigkeiten kaum wahrgenommen, obwohl sie bis in jüngster Zeit mit den ähnlichen Problemen wie die Weltbank zu kämpfen hatten und sich wenig reformfreudig zeigten.</p><p>In der Folge des Wapenhans-Berichtes zur Projektqualität der Weltbankprojekte gaben auch die drei Entwicklungsbanken entsprechende Untersuchungen in Auftrag. Der sogenannte Knox Report zeigt für die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB), dass die AfDB keinerlei repräsentative Evaluationen der finanzierten Projekte durchführte; der Qureshi-Report stellt für die Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) fest, dass die IDB vielfach über keine verlässlichen Daten zur Projektqualität verfügt und der Schulz-Bericht, dass 60 Prozent der untersuchten Projekte der Asiatischen Entwicklungsbank (AsDB) erfolgreich, 30 Prozent weniger erfolgreich und 10 Prozent gescheitert seien. Wie bei der Weltbank wird als einer der Hauptgründe der schlechten Projektqualität der Druck innerhalb der Institutionen genannt, möglichst rasch Kapital in neue Projekte abfliessen zu lassen.</p><p>Die drei Berichte weisen ebenfalls auf die institutionellen Probleme der drei Regionalbanken hin. In der AfDB werden trotz eines gut dotierten Verwaltungsapparates die Projekte unzulänglich vorbereitet und kaum evaluiert. In der IDB herrscht eine formalistische Kontrollmentalität über konkrete Projektergebnisse vor, und in der AsDB leiden die Abklärung, Vorbereitung, Ueberwachung und Evaluation von Projekten vor allem unter dem Druck, neue Kredite möglichst rasch vorzulegen.</p><p>Mit 40 Milliarden US-Dollar Aufstockung soll die IDB im letzten Jahr ihr Kapital auf über 100 Milliarden erhöht, das Kapital der AsDB soll auf rund 46 Milliarden US-Dollar verdoppelt werden. Die Verhandlungen um die Aufstockung der AfDB sind wegen der schwierigen finanziellen Lage der Bank und Meinungsverschiedenheiten zwischen den afrikanischen und den Industrieländern blockiert.</p><p>Reformen</p><p>Einige wichtige Reformmassnahmen wurden bereits beschlossen und in Ansätzen umgesetzt (z.B. die Richtlinien über Umweltverträglichkeitsprüfungen oder über die Informationspolitik). Das Beispiel der Weltbank zeigt aber, wie gross der Schritt vom Anspruch zur Realisierung der Massnahmen ist.</p><p>Diese angekündigten Reformen dienen im Vorfeld der benötigten Kapitalaufstockungen vor allem zur Sicherstellung der Beitragszahlungen der Mitgliedländer. Die verlangte Summe der Aufstockungen ist genügend hoch, damit in absehbarer Zukunft keine zusätzlichen mehr benötigt werden. Deshalb sollten die Regierungen und nationalen Parlamente der Mitgliedländer die jetzige Gelegenheit nicht verstreichen lassen, ohne die Kapitalerhöhungen an die Umsetzung der beabsichtigten Reformen zu binden.</p><p>Der neue Rahmenkredit</p><p>Mit der Botschaft vom 31. Mai 1995 beantragt der Bundesrat einen neuen Rahmenkredit von insgesamt 800 Millionen Franken für die drei regionalen Entwicklungsbanken sowie die Multilaterale Investitionsgarantie-Agentur (MIGA). Für die insgesamt vorgesehenen Kapitalerhöhungen von 1102,1 Millionrn Franken an die Regionalbanken (IDB: 515.3 Mio.; AsDB: 186,8 Mio. und AfDB: 400 Mio.) kann ein Teil noch vom vorherigen Rahmenkredit aufgebracht werden. Davon werden lediglich 43,7 Millionen Franken direkt einzahlbar sein (IDB: 20 Mio.; AsDB: 3,7 Mio. und AfDB: 20 Mio.); das abrufbare Garantiekapital wird sich insgesamt auf 1058,4 Millionen Franken belaufen (IDB: 495,3 Mio.; AsDB 183,1 Mio. und AfDB: 380 Mio.).</p><p>Die Auszahlung der Kredite an alle drei Entwicklungsbanken sollte direkter an die Durchführung von Reformen im Interesse von lokalen Institutionen, Nichtregierungsorganisationen und betroffener Bevölkerungsgruppen und einer transparenten und professionellen Führung der Banken gekoppelt werden. Damit folgen die Kreditvergaben den gesetzlichen Anforderungen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, die öffentliche Gelder effizient zugunsten der ärmsten Bevölkerungsgruppen in den Ländern des Südens einzusetzen.</p><p>Der Bundesrat hat mehrere Male, so auch während der Debatte im Nationalrat über den Beitritt der Schweiz zu den Bretton-Woods-Institutionen betont, dass die multilateralen Verpflichtungen nicht zulasten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gehen soll. Diese hat aufgrund ihrer direkten Zusammenarbeit mit lokalen Partnern und Partnerinnen und einer besseren Mitsprache und Begleitung der Projekte eine breite Verankerung in der schweizerischen Bevölkerung. Deshalb soll das bisherige Gewicht der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit auch in Zukunft beibehalten werden.</p><p>Mit einem Bericht des Bundesrates über die aktuelle Politik der multilateralen Institutionen und die Rolle der Schweiz in diesen verschafft sich das Parlament zu neuen Kredittranchen vor der jeweiligen Budgetdebatte eine grössere Transparenz für Mitsprache und Abwägung der unterschiedlichen Finanzinstrumente der Entwicklungszusammenarbeit.</p>
    • <p>Verabschiedet, aber hier noch nicht erfasst</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Wie bei der Weltbank erhöhen die Mitgliederländer auch bei den regionalen Entwicklungsbanken periodisch das Eigenkapital. Das Parlament bewilligte seit 1979 zwei Rahmenkredite von insgesamt 1100 Millionen Franken. Mit der Botschaft vom 31. Mai 1995 ist ein auf absehbare Zeit letzter Rahmenkredit von insgesamt 800 Millionen Franken vorgesehen. Kapitalerhöhungen sind ein geeigneter Zeitpunkt, um längst fällige Reformschritte einzufordern.</p><p>In den letzten Jahren wurden angesichts der Kapitalerhöhungen Reformmassnahmen beschlossen, welche aber noch nicht in die Tat umgesetzt worden sind. Die jetzt geplanten Kapitalerhöhungen sind deshalb vorläufig die letzte Gelegenheit, die anstehenden Reformen an die Erhöhung der Mitgliederbeiträge zu knüpfen.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt:</p><p>a. den schweizerischen Beitrag an die Kapitalerhöhungen in Form von periodischen (jährlichen oder zweijährlichen) Tranchen zu bewilligen, welche an die Durchführung der institutionellen, sozialen und ökologischen Reformen gekoppelt werden sollen und</p><p>b. die Genehmigung der periodischen Beiträge an die regionalen Entwicklungsbanken auf die Erfordernisse der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit abzustimmen und</p><p>c. den Räten zu diesem Zwecke rechtzeitig vor der jeweiligen Budgetdebatte einen Bericht über</p><p>- die Politik sämtlicher internationaler Finanzinstitutionen (regionale Entwicklungsbanken, IWF und Weltbank) und</p><p>- die Rolle der Schweiz in diesen zu unterbreiten. (Eine mögliche Form könnte ein Bericht im Anhang des Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik sein.)</p>
    • Regionale Entwicklungsbanken. Kapitalerhöhungen und Reformen

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