Käsemarktordnung

ShortId
95.3350
Id
19953350
Updated
14.11.2025 06:49
Language
de
Title
Käsemarktordnung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem 7. Landwirtschaftsbericht aus dem Jahr 1992 wurde eine Neuorientierung der Agrarpolitik eingeleitet, welche den Veränderungen im In- und Ausland Rechnung trägt. In einer ersten Etappe zur Umsetzung dieser neuen Politik beschloss das Parlament, die neuen Artikel 31a und 31b als Rechtsgrundlage für nicht-produkteabhängige Direktzahlungen ins Landwirtschaftsgesetz aufzunehmen. Damit wurde die Grundlage geschaffen, um die Preis- und Einkommenspolitik vermehrt zu trennen. Der Bundesrat hat dementsprechend in mehreren Beschlüssen verschiedene administrativ festgelegte Preise gesenkt (z. B. bei der Milch, bei Brot- und Futtergetreide, Raps und Zuckerrüben) sowie produktegebundene Beiträge schrittweise abgebaut und zum Teil ganz aufgehoben (z. B. Ausmerzbeiträge, Anbauprämien). Im Gegenzug wurden zwecks Einkommenssicherung in den letzten Jahren die Direktzahlungen (insbesondere ergänzende Direktzahlungen) laufend heraufgesetzt. Diese stellen einen soliden Sockel für die Bewältigung der Gatt-bedingten Anpassungen und der Herausforderungen im Zuge von freiheitlicheren Marktordnungen dar.</p><p>Nun steht die 2. Etappe des agrarpolitischen Reformprozesses bevor. Im Vordergrund steht die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der ihr nachgelagerten Bereiche durch die Anpassung der bis anhin stark staatlich regulierten Marktordnungen. Der Bundesrat wird die entsprechenden Vorschläge zur 2. Etappe der Agrarreform ("AP 2002") im Winter 1995/96 in die Vernehmlassung geben, so dass sie im Verlauf des kommenden Jahres im Parlament beraten werden können. Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen führen die 1992 eingeleitete Reform konsequent und umfassend fort und fügen sich in die Zielrichtung einer nachhaltig produzierenden und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft ein.</p><p>In Anbetracht der wirtschaftlichen Entwicklung und der Gefahr, Marktanteile zu verlieren, setzt der Bundesrat alles daran, dass auf allen Stufen (Produktion, Verwertung und Handel) erste Schritte soweit möglich bereits unter dem geltenden Recht gemacht werden. Dementsprechend wurden in den Bereichen Käse und Butter bereits verschiedene Massnahmen getroffen. Einerseits hat der Bundesrat mehrere Verordnungsänderungen beschlossen, anderseits hat der Verwaltungsrat der Käseunion entsprechende Entscheide getroffen. Beim Käse sind es schwergewichtig Massnahmen betreffend Preise und Margen, Vertragsproduktion, Qualitätsbeurteilung und Qualitätsbezahlung, Optimierung der Vermarktung durch Segmentierung des Angebotes, Liberalisierung der Vorverpackung, Markenschutz sowie eine grosszügigere Regelung der Ortsreserve.</p><p>Es muss für einen kontinuierlichen Übergang gesorgt werden, damit sich die Branche auf die neue Situation einrichten kann. Die prioritätsgerechte Milchverwertung mit der Förderung der besten Wertschöpfung muss gewährleistet bleiben.</p><p>Speziell für den Bereich Käse im Zusammenhang mit den notwendigen Anpassungen in der Milchwirtschaft hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement eine Expertenkommission eingesetzt. Diese steht unter dem Vorsitz von Erich Gugelmann (ehemals Mitglied der Verwaltungsdelegation Migros-Genossenschaftsbund) und soll konkrete Massnahmen zur Umsetzung der im 7. Landwirtschaftsbericht skizzierten Reformen vorschlagen. Schwergewichtig hat die Kommission bisher Fragen organisatorischer und personeller Struktur bearbeitet und gleichzeitig vertiefte Analysen sowohl im Hinblick auf die neue Milchmarktordnung als auch auf die veränderte Funktion der Schweizerischen Käseunion in Angriff genommen.</p><p>Der Bericht der Kartellkommission stützt die seit 1992 eingeleitete Reform der Agrarpolitik und gibt dem Bundesrat die Bestätigung, dass er mit den eingeleiteten Reformen und den geplanten Massnahmen auf dem richtigen Weg ist. Ohne allerdings fundamentale Neuerungen vorzuschlagen, gibt der Bericht wertvolle Ergänzungen zur eingeleiteten Reformpolitik. Die neue Milchmarktordnung sollte voraussichtlich im Laufe des Jahres 1997 in Kraft gesetzt werden können. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat die entsprechende Botschaft im Rahmen der "AP 2002" in der ersten Hälfte 1996 verabschieden wird.</p><p>Das Vernehmlassungsverfahren wird zeigen, ob die eingeschlagene Richtung beibehalten werden kann oder ob Änderungen vorgenommen werden müssen. Der Bundesrat muss deshalb flexibel reagieren können. Aus diesem Grund ist die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Empfehlungen der Kartellkommission gemäss ihrem Bericht 4/1994 (Seite 11) rasch umzusetzen.</p><p>- Die staatliche Käsemarktordnung, insbesondere die staatlich fixierten Preise und Margen auf allen Stufen, die Ablieferungs- sowie die Übernahmeverpflichtungen und die Schweizerische Käseunion in ihrer heutigen Form und mit ihren heutigen Befugnissen, ist aufzuheben. Die Vermarktung der Unionskäse erfolgt durch die Marktteilnehmer.</p><p>- Der Bund kann die Käseproduktion im Rahmen des Gatt mit Zulagen auf verkäster Milch, Siloverbotszulagen und Pauschalbeträgen für den Käseexport unterstützen. Sollte sich für die Vermarktung der exportfähigen Käsesorten eine gemeinsame Plattform als notwendig erweisen, ist diese durch die Marktteilnehmer zu organisieren.</p><p>- Der Bund sorgt für den Übergang von der öffentlich-rechtlichen Milch- und Käsemarktordnung zu einer kartellrechtskonformen Ordnung des Milch- und Käsemarktes auf privatrechtlicher Basis. Der Milchgrundpreis ist an das Milchpreisniveau in der EU anzunähern. Im Zuge der Deregulierung der Milch- und Käsemarktordnung ist der staatlich fixierte Milchgrundpreis anschliessend aufzuheben. Zur Kompensation der Erlösminderung und als Entgelt für die Erbringung bestimmter gemeinwirtschaftlicher Leistungen sind Ausgleichszahlungen an die Milchproduzenten zu entrichten. Die Butter- und Magermilchverwertung kann der Bund mit Pauschalbeträgen unterstützen. Ein - zeitlich limitiertes - System mit Interventionspreisen, vom Bund direkt administriert, ist allenfalls für die Übergangsphase bis zu einer neuen Milchmarktordnung und als Ultima ratio vorzusehen.</p>
  • Käsemarktordnung
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19940442
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem 7. Landwirtschaftsbericht aus dem Jahr 1992 wurde eine Neuorientierung der Agrarpolitik eingeleitet, welche den Veränderungen im In- und Ausland Rechnung trägt. In einer ersten Etappe zur Umsetzung dieser neuen Politik beschloss das Parlament, die neuen Artikel 31a und 31b als Rechtsgrundlage für nicht-produkteabhängige Direktzahlungen ins Landwirtschaftsgesetz aufzunehmen. Damit wurde die Grundlage geschaffen, um die Preis- und Einkommenspolitik vermehrt zu trennen. Der Bundesrat hat dementsprechend in mehreren Beschlüssen verschiedene administrativ festgelegte Preise gesenkt (z. B. bei der Milch, bei Brot- und Futtergetreide, Raps und Zuckerrüben) sowie produktegebundene Beiträge schrittweise abgebaut und zum Teil ganz aufgehoben (z. B. Ausmerzbeiträge, Anbauprämien). Im Gegenzug wurden zwecks Einkommenssicherung in den letzten Jahren die Direktzahlungen (insbesondere ergänzende Direktzahlungen) laufend heraufgesetzt. Diese stellen einen soliden Sockel für die Bewältigung der Gatt-bedingten Anpassungen und der Herausforderungen im Zuge von freiheitlicheren Marktordnungen dar.</p><p>Nun steht die 2. Etappe des agrarpolitischen Reformprozesses bevor. Im Vordergrund steht die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der ihr nachgelagerten Bereiche durch die Anpassung der bis anhin stark staatlich regulierten Marktordnungen. Der Bundesrat wird die entsprechenden Vorschläge zur 2. Etappe der Agrarreform ("AP 2002") im Winter 1995/96 in die Vernehmlassung geben, so dass sie im Verlauf des kommenden Jahres im Parlament beraten werden können. Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen führen die 1992 eingeleitete Reform konsequent und umfassend fort und fügen sich in die Zielrichtung einer nachhaltig produzierenden und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft ein.</p><p>In Anbetracht der wirtschaftlichen Entwicklung und der Gefahr, Marktanteile zu verlieren, setzt der Bundesrat alles daran, dass auf allen Stufen (Produktion, Verwertung und Handel) erste Schritte soweit möglich bereits unter dem geltenden Recht gemacht werden. Dementsprechend wurden in den Bereichen Käse und Butter bereits verschiedene Massnahmen getroffen. Einerseits hat der Bundesrat mehrere Verordnungsänderungen beschlossen, anderseits hat der Verwaltungsrat der Käseunion entsprechende Entscheide getroffen. Beim Käse sind es schwergewichtig Massnahmen betreffend Preise und Margen, Vertragsproduktion, Qualitätsbeurteilung und Qualitätsbezahlung, Optimierung der Vermarktung durch Segmentierung des Angebotes, Liberalisierung der Vorverpackung, Markenschutz sowie eine grosszügigere Regelung der Ortsreserve.</p><p>Es muss für einen kontinuierlichen Übergang gesorgt werden, damit sich die Branche auf die neue Situation einrichten kann. Die prioritätsgerechte Milchverwertung mit der Förderung der besten Wertschöpfung muss gewährleistet bleiben.</p><p>Speziell für den Bereich Käse im Zusammenhang mit den notwendigen Anpassungen in der Milchwirtschaft hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement eine Expertenkommission eingesetzt. Diese steht unter dem Vorsitz von Erich Gugelmann (ehemals Mitglied der Verwaltungsdelegation Migros-Genossenschaftsbund) und soll konkrete Massnahmen zur Umsetzung der im 7. Landwirtschaftsbericht skizzierten Reformen vorschlagen. Schwergewichtig hat die Kommission bisher Fragen organisatorischer und personeller Struktur bearbeitet und gleichzeitig vertiefte Analysen sowohl im Hinblick auf die neue Milchmarktordnung als auch auf die veränderte Funktion der Schweizerischen Käseunion in Angriff genommen.</p><p>Der Bericht der Kartellkommission stützt die seit 1992 eingeleitete Reform der Agrarpolitik und gibt dem Bundesrat die Bestätigung, dass er mit den eingeleiteten Reformen und den geplanten Massnahmen auf dem richtigen Weg ist. Ohne allerdings fundamentale Neuerungen vorzuschlagen, gibt der Bericht wertvolle Ergänzungen zur eingeleiteten Reformpolitik. Die neue Milchmarktordnung sollte voraussichtlich im Laufe des Jahres 1997 in Kraft gesetzt werden können. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat die entsprechende Botschaft im Rahmen der "AP 2002" in der ersten Hälfte 1996 verabschieden wird.</p><p>Das Vernehmlassungsverfahren wird zeigen, ob die eingeschlagene Richtung beibehalten werden kann oder ob Änderungen vorgenommen werden müssen. Der Bundesrat muss deshalb flexibel reagieren können. Aus diesem Grund ist die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Empfehlungen der Kartellkommission gemäss ihrem Bericht 4/1994 (Seite 11) rasch umzusetzen.</p><p>- Die staatliche Käsemarktordnung, insbesondere die staatlich fixierten Preise und Margen auf allen Stufen, die Ablieferungs- sowie die Übernahmeverpflichtungen und die Schweizerische Käseunion in ihrer heutigen Form und mit ihren heutigen Befugnissen, ist aufzuheben. Die Vermarktung der Unionskäse erfolgt durch die Marktteilnehmer.</p><p>- Der Bund kann die Käseproduktion im Rahmen des Gatt mit Zulagen auf verkäster Milch, Siloverbotszulagen und Pauschalbeträgen für den Käseexport unterstützen. Sollte sich für die Vermarktung der exportfähigen Käsesorten eine gemeinsame Plattform als notwendig erweisen, ist diese durch die Marktteilnehmer zu organisieren.</p><p>- Der Bund sorgt für den Übergang von der öffentlich-rechtlichen Milch- und Käsemarktordnung zu einer kartellrechtskonformen Ordnung des Milch- und Käsemarktes auf privatrechtlicher Basis. Der Milchgrundpreis ist an das Milchpreisniveau in der EU anzunähern. Im Zuge der Deregulierung der Milch- und Käsemarktordnung ist der staatlich fixierte Milchgrundpreis anschliessend aufzuheben. Zur Kompensation der Erlösminderung und als Entgelt für die Erbringung bestimmter gemeinwirtschaftlicher Leistungen sind Ausgleichszahlungen an die Milchproduzenten zu entrichten. Die Butter- und Magermilchverwertung kann der Bund mit Pauschalbeträgen unterstützen. Ein - zeitlich limitiertes - System mit Interventionspreisen, vom Bund direkt administriert, ist allenfalls für die Übergangsphase bis zu einer neuen Milchmarktordnung und als Ultima ratio vorzusehen.</p>
    • Käsemarktordnung

Back to List