Korruption im Autobahnbau
- ShortId
-
95.3357
- Id
-
19953357
- Updated
-
10.04.2024 09:36
- Language
-
de
- Title
-
Korruption im Autobahnbau
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zur Beantwortung dieser Interpellation ist einleitend darauf hinzuweisen, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle und das Bundesamt für Strassenbau schon am Tag nach dem Erscheinen des hier in Frage stehenden Zeitungsartikels gemeinsam gehandelt haben. Beide Dienststellen haben dann sofort zusammen mit der Finanzkontrolle des Kantons Jura die notwendigen Abklärungen vorgenommen; diese sind nun abgeschlossen.</p><p>Die in diesem Vorstoss gestellten sechs Fragen, die bereits in der Fragestunde vom 2. Oktober 1995 (AB 1995 N 1984ff.) behandelt worden sind, können im einzelnen wie folgt beantwortet werden.</p><p>1. Es stimmt, dass sich ein kantonaler Beamter bei einem Baukonsortium um ein Sponsoring für Public relations im Zusammenhang mit der Abstimmung über ein kantonales Verwaltungsgebäude bemüht hat.</p><p>2. Weder der Vorsteher des EVED noch das zuständige Bundesamt für Strassenbau hatten Kenntnis von diesen Vorkommnissen.</p><p>3. Auf Veranlassung des Kantons Jura ist gegen die zurzeit bekannten fehlbaren Beamten ein Strafverfahren eingeleitet worden. Die Untersuchungen sind noch im Gang, Einzelheiten aber noch nicht bekannt.</p><p>4. Es besteht ein jahrzehntealtes Kontrollsystem, das sich als solches bewährt hat. Daran ist nichts zu ändern. Es wäre allerdings wünschenswert, die Kontrollen zu intensivieren. Das würde aber einen grösseren Personaleinsatz bedingen, wobei sich dann sofort die Frage der Effizienz der eingesetzten Mittel stellen würde.</p><p>5. Die Rückerstattung ist bereits erfolgt.</p><p>6. Eine hundertprozentige Kontrolle ist hier - wie auch andernorts - deshalb nicht durchführbar, weil sie unverhältnismässig wäre. Das Bundesamt für Strassenbau prüft jedoch zurzeit, ob für das Kontrollsystem allenfalls andere Schwerpunkte zu setzen sind. Da diese Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist, liegen auch noch keine konkreten Ergebnisse vor.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie der Presse zu entnehmen war, zahlten Baufirmen mit Wissen von kantonalen Behörden Beiträge zur Finanzierung einer Abstimmungskampagne für ein Verwaltungsgebäude im Kanton Jura, die ihnen über manipulierte Rechnungen wieder zurückerstattet wurden.</p><p>Wir fragen den Bundesrat:</p><p>1. Was stimmt an dieser Aussage und was nicht?</p><p>2. Waren das Bundesamt für Strassenbau und allenfalls der Departementsvorsteher des EVED über die Praktiken informiert?</p><p>3. Sind gegen Behörden, Behördenvertreter oder Firmen gerichtliche Schritte oder andere Verfahren im Gange oder zu erwarten?</p><p>4. Sind die Kontrollen über die Abrechnungen im Autobahn- und vom Bund unterstützten Strassenbau zu verändern?</p><p>5. Werden allenfalls Rückerstattungen geltend gemacht?</p><p>6. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um künftig solche Vorkommnisse zu verhindern oder aufzudecken?</p>
- Korruption im Autobahnbau
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zur Beantwortung dieser Interpellation ist einleitend darauf hinzuweisen, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle und das Bundesamt für Strassenbau schon am Tag nach dem Erscheinen des hier in Frage stehenden Zeitungsartikels gemeinsam gehandelt haben. Beide Dienststellen haben dann sofort zusammen mit der Finanzkontrolle des Kantons Jura die notwendigen Abklärungen vorgenommen; diese sind nun abgeschlossen.</p><p>Die in diesem Vorstoss gestellten sechs Fragen, die bereits in der Fragestunde vom 2. Oktober 1995 (AB 1995 N 1984ff.) behandelt worden sind, können im einzelnen wie folgt beantwortet werden.</p><p>1. Es stimmt, dass sich ein kantonaler Beamter bei einem Baukonsortium um ein Sponsoring für Public relations im Zusammenhang mit der Abstimmung über ein kantonales Verwaltungsgebäude bemüht hat.</p><p>2. Weder der Vorsteher des EVED noch das zuständige Bundesamt für Strassenbau hatten Kenntnis von diesen Vorkommnissen.</p><p>3. Auf Veranlassung des Kantons Jura ist gegen die zurzeit bekannten fehlbaren Beamten ein Strafverfahren eingeleitet worden. Die Untersuchungen sind noch im Gang, Einzelheiten aber noch nicht bekannt.</p><p>4. Es besteht ein jahrzehntealtes Kontrollsystem, das sich als solches bewährt hat. Daran ist nichts zu ändern. Es wäre allerdings wünschenswert, die Kontrollen zu intensivieren. Das würde aber einen grösseren Personaleinsatz bedingen, wobei sich dann sofort die Frage der Effizienz der eingesetzten Mittel stellen würde.</p><p>5. Die Rückerstattung ist bereits erfolgt.</p><p>6. Eine hundertprozentige Kontrolle ist hier - wie auch andernorts - deshalb nicht durchführbar, weil sie unverhältnismässig wäre. Das Bundesamt für Strassenbau prüft jedoch zurzeit, ob für das Kontrollsystem allenfalls andere Schwerpunkte zu setzen sind. Da diese Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist, liegen auch noch keine konkreten Ergebnisse vor.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie der Presse zu entnehmen war, zahlten Baufirmen mit Wissen von kantonalen Behörden Beiträge zur Finanzierung einer Abstimmungskampagne für ein Verwaltungsgebäude im Kanton Jura, die ihnen über manipulierte Rechnungen wieder zurückerstattet wurden.</p><p>Wir fragen den Bundesrat:</p><p>1. Was stimmt an dieser Aussage und was nicht?</p><p>2. Waren das Bundesamt für Strassenbau und allenfalls der Departementsvorsteher des EVED über die Praktiken informiert?</p><p>3. Sind gegen Behörden, Behördenvertreter oder Firmen gerichtliche Schritte oder andere Verfahren im Gange oder zu erwarten?</p><p>4. Sind die Kontrollen über die Abrechnungen im Autobahn- und vom Bund unterstützten Strassenbau zu verändern?</p><p>5. Werden allenfalls Rückerstattungen geltend gemacht?</p><p>6. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um künftig solche Vorkommnisse zu verhindern oder aufzudecken?</p>
- Korruption im Autobahnbau
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